Bertelsmann SE & Co. KGaA
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Bertelsmann SE & Co. KGaA
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Als Public Affairs-Verantwortliche vertreten und vermitteln wir die medien-, gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Interessen und Positionen der Bertelsmann SE & Co. KGaA u.a. in Form von Stellungnahmen, Positionen, Anhörungen und Gesprächen.
Zu unseren wichtigsten Zielsetzungen gehören wettbewerbsfähige Standortbedingungen, die Freiheit, Unabhängigkeit und Refinanzierbarkeit der Medien, der Respekt und Schutz geistigen Eigentums, eine gleichermaßen innovationsfördernde wie verantwortungsvolle Daten- und KI-Politik sowie die Wahrung kultureller und publizistischer Vielfalt.
Folgende zum Bertelsmann-Konzern gehörende Unternehmen sind ebenfalls im Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen:
- Arvato Systems GmbH
- Arvato Systems Digital GmbH
- Arvato Systems National Cloud GmbH
- BMG Rights Management GmbH
- Riverty GmbH
- RTL Deutschland GmbH
- Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH
- UFA GmbH
Darüber hinaus organisiert die Bertelsmann SE & Co. KGaA die "Wirtschaftskoalition Daten & Digitales". Das informelle Unternehmensnetzwerk ist ebenfalls im Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Datenschutz und Informationssicherheit; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kommunikations- und Informationstechnik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; E-Commerce; Lebens- und Genussmittelindustrie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Außenpolitik; Digitalisierung; Internationale Beziehungen; Außenwirtschaft; Massenmedien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht; Klimaschutz; Rechtspolitik; Werbung; Kultur; Diversitätspolitik; Handel und Dienstleistungen; Internetpolitik; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Meinungs- und Pressefreiheit; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- AI Act: Angemessene Berücksichtigung der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft in der Sekundärgesetzgebung und im AI Omnibus: Angemessene Berücksichtigung der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft in der Sekundärgesetzgebung zum AI Act und dem AI Omnibus, u.a. durch die Begrenzung von Hochrisiko-Systemen auf faktisch riskante Anwendungen, längere Übergangsfristen für Hochrisiko-Systeme und einen praktikablen Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
- AVMD-Richtlinie: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Im Fall einer Revision der AVMD-Richtlinie Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch Erreichung eines Level Playing Fields mit internationalen Plattformen, effektive Auffindbarkeitsregelungen, deutlich liberalisierte Werbebestimmungen und weniger restriktive Quotenvorgaben.
- Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Markets Act: Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Markets Act, bspw. durch geeignete implementing regulation zum scope der Verordnung, den verbotenen Praktiken und den Transparenzauflagen.
- Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Services Act: Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Services Act, u.a. durch geeignete Aufsichtsstrukturen, komplementäre EU-implementing regulation und zeitnahe Überprüfung.
- Angemessene Berücksichtigung von Bildungsförderungen im Mindeststeuergesetz: Angemessene Berücksichtigung von Bildungsförderungen im Mindeststeuergesetz, z.B. durch die Anpassung des Gesetzes oder Klarstellung durch ein BMF-Schreiben, um die Erhebung von Ergänzungssteuern in Deutschland für im Ausland gewährte Förderungen zu vermeiden.
- European Media Freedom Act: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch Wirksamkeitsprüfung/Nachschärfung in Bezug auf das Verhältnis zum nationalen Recht (Doppelstrukturen, Medienaufsicht, Konzentrationskontrolle), eine stärkere Sicherung journalistisch-redaktioneller Inhalte sowie die konsequente Kontrolle des Compliance-Verhaltens von Plattformbetreibern.
- Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch möglichst weitreichenden Verzicht auf Investitionsverpflichtungen, Quoten und Subquoten und weitere dirigistische Eingriffe in die Vertragsfreiheit (Rechteumfang, Regelungen zu unabhängigen Produzenten) sowie Verhinderung von zusätzlicher Bürokratie (Auskunfts- und Meldeverpflichtungen).
- Steueranreizmodell: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter: Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch die Einführung eines wettbewerbsfähigen Anreiz-Modells.
- 12. GWB-Novelle: Erweiterung des Handlungsspielraums für private Medienanbieter: Erweiterung des Handlungsspielraums von privaten Inhalte-Anbietern durch die Erleichterung von Kooperationen im Sinne einer Medienbereichsausnahme, Absenkung von Schwellenwerten sowie Verfahrensvereinfachungen.
- Gewährleistung eines fairen Urheberrechts in Zeiten von KI: Gewährleistung eines fairen Urheberrechts in Zeiten von KI und Schutz von Investitionen in Content und Remonetarisierungsmöglichkeiten, u.a. durch kohärente Implementierung der europarechtlichen Vorgaben und Ermöglichung ausgewogener Vergütungsmodelle.
- Kohärenter Online-Verbraucherschutz durch Verzicht auf Digital Fairness Act: Kohärenter Online-Verbraucherschutz durch Verzicht auf Digital Fairness Act und effektive Durchsetzung der bestehenden Regelwerke.
- Vereinfachung der DSGVO im Rahmen des Digital Omnibusses: Vereinfachung der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen des Digital Omnibusses, u.a. durch Nachschärfung des Begriffs personenbezogener Daten, Präzisierung von legitimen Auskunftsersuchen und Entschlackung der Informationspflichten.
- Unbürokratische Durchführung des AI Acts im KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz: Unbürokratische Durchführung des AI Acts im KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz, u.a. durch klare Aufsichtsstrukturen und 1:1-Umsetzung der Verordnung.
Relationen
Keine Relationen.