Registereintrag R000986 (natürliche Person)
Text
Registereintrag R000986 (natürliche Person)
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.
Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Lebensmittelsicherheit; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; Wettbewerbsrecht; Klimaschutz; Tierschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Verbraucherschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Kommunikations- und Informationstechnik; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verkehrspolitik
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette: Forderung, von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
- Innovative Technologie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen: Regelung für die erweiterte Nutzung einer innovativen Coating-Technologie für Lebensmittel mit essbarer Schale.
- Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf) und national: Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national, um die Potentiale der NZT nutzen und klimaresiliente und an lokale Umweltbedingungen angepasste sowie ertragsstarke Pflanzen verfügbar zu machen. Vor diesem Hintergrund Förderung eines starken und verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums durch Wissensaustausch für Innovationen und einheitliche Transparenz- und Kennzeichnungsregelung von NGT-Produkten auf EU-Ebene.
- Rechtssicherer Rahmen Export Pflanzenschutzmittel: Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für den Export aller hier in Deutschland hergestellter Pflanzenschutzmittel, um einen ungestörten Handel mit diesen Produkten zu gewährleisten.
- Vereinfachung PSM-Zulassung und Behördenverschlankung: Um besser auf den Klimawandel reagieren und um die nationale und europäische Lebensmittelversorgung sichern zu können, müssen Innovationen auch im Bereich Pflanzenschutz deutlich schneller in Anwendung kommen. Hierfür müssen Behörden und Gerichte stark entlastet werden. Ziel ist es, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln deutlich effizienter, schneller und rechtssicherer werden. Analog zu anderen EU-Mitgliedsstaaten soll hierzu Analyse, Bewertung und Risikomanagement in einer souveränen Behörde gebündelt und Verfahrenshürden beseitigt werden.
- Reduzierung von Methanemissionen aus der Landwirtschaft: Schaffung geeigneter Rahmen- und Förderbedingungen im nationalen und europäischen Klimaschutz- und/oder Agrarrecht, um innovative neue Maßnahmen zur Vermeidung von Methan- und CO2-Emissionen aus der Lagerung von Gülle in die Praxis zu bringen.
- Geeignete handels- und wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen für energieinfrastrukturrelevante Industrieprodukte: Es wird darauf hingearbeitet, dass für die Energieinfrastruktur relevante Industrieprodukte angemessene handels- und wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen bestehen, die faire Marktbedingungen und Planungssicherheit gewährleisten.
- Praxisgerechte Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
Relationen
Keine Relationen.