Deutscher Notarverein
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Deutscher Notarverein
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Deutsche Notarverein ist der Bundesdachverband der Notarinnen und Notare im Hauptberuf. Der Deutsche Notarverein vertritt die berufspolitischen Interessen der Notarinnen und Notare im Hauptberuf. Hierzu äußert er sich in Fachgesprächen und Stellungnahmen zu notarrelevanten Gesetzgebungsvorhaben.
Interessenbereiche: Zivilrecht; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"
Regelungsvorhaben:
- Rahmenkonzept des BMJV und BMF für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.
- Vorschlag der Europäischen Kommission einer Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen (EU Inc.): Der Deutsche Notarverein e.V. hat am 4.5.2026 eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen – „EU Inc.“ veröffentlicht.
Das geplante optionale europäische Gesellschaftsregime birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Registerverlässlichkeit und Missbrauchsschutz.
Der DNotV warnt insbesondere vor einem Gründungsverfahren, das in weitem Umfang auf digitale Selbstdeklaration setzt, ohne eine belastbare Identitätsfeststellung, qualifizierte rechtliche Belehrung und materielle Präventivkontrolle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Konzept würde stattdessen neue Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung und Steuerverkürzung zulassen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Das vorgesehene neue Erwerbsrecht für Einbringungsvorgänge in Gesellschaften (§ 28a BauGB-E) verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, nämlich die Verhinderung von Umgehungen kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals. In der Umsetzung droht die Regelung jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Gemeinden, Notariate und Grundbuchämter zu führen und Grundstücks- sowie Gesellschaftstransaktionen spürbar zu verlangsamen. Erhebliche bürokratische praktische Belastungen sind auch durch das geplante Vorkaufsrecht für Wohnungseigentumseinheiten sogenannter Schrottimmobilien (§ 24 Abs. 2 Satz 2 BauGB-E) zu erwarten.Der Deutsche Notarverein schlägt daher alternative Regelungsansätze vor, mit denen die gesetzgeberischen Ziele zielgenauer und praxistauglicher erreicht werden können.
- Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht: Der Deutsche Notarverein begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht. Die Erweiterungen der notariellen Online-Verfahren erfolgen mit Augenmaß, berücksichtigen die unterschiedlichen Schutz- und Belehrungszwecke der betroffenen Formvorschriften und knüpfen an die bereits bewährten Erfahrungen mit den seit 2022 bestehenden Online-Verfahren an.
Bei aller Zustimmung zur nun vorgesehenen – in diesem Maße zweckmäßigen – Ausweitung möchten der Deutsche Notarverein zu bedenken geben, dass die Einführung und Fortentwicklung notarieller Online-Verfahren weiterhin nur mit Augenmaß erfolgen darf.
Relationen
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