Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V.
Text
Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Verein soll
- in Weiterentwicklung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats die Freiheitsrechte der Bürger, die Gleichheit aller und die Gleichberechtigung der Geschlechter, die soziale Gerechtigkeit, den Schutz von Minderheiten und die Solidarität der Menschen gegen ihre Vernichtung durch Krieg und gegen die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen fördern;
- zur konsequenten Durchsetzung der Gewaltenteilung für eine eigenständige, selbstverwaltete und enthierarchisierte Dritte Gewalt im Interesse der Rechtssuchenden eintreten;
- die Demokratisierung der Justiz und die Transparenz der Justiz für die Öffentlichkeit fördern;
- als Berufsvereinigung die Belange der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der Personalpolitik gegenüber den Justizverwaltungen und den Parlamenten vertreten;
- die Zusammenarbeit mit den anderen im Justizbereich Tätigen und ihren Organisationen anstreben;
- international mit nahestehenden Gewerkschaften und Vereinigungen von Richtern und Staatsanwälten zusammenarbeiten.
Interessenbereiche: Extremismusbekämpfung; Staatsorganisation; Parlamentarisches Verfahren; Meinungs- und Pressefreiheit; Internetpolitik; Strafrecht; Cybersicherheit; EU-Binnenmarkt; Opferschutz; Kommunikations- und Informationstechnik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Kriminalitätsbekämpfung; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kinder- und Jugendpolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Rechte von Menschen mit Behinderung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Datenschutz und Informationssicherheit; Internationale Beziehungen; Digitalisierung; Hochschulbildung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Wahlrecht; Menschenrechte; Verwaltungstransparenz/Open Government; Urheberrecht
Regelungsvorhaben:
- Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft: Die NRV kritisiert den Referentenentwurf des BMJ zur Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend Transparenz schafft und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht sicherstellt, wie es der EuGH verlangt. Die NRV fordert strengere Regelungen zur Vermeidung politischer Einflussnahme und eine gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit.
- Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten: Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern: Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung wird begrüßt, doch ist unklar, ob sie das Ziel der Refinanzierbarkeit erreicht. Die zugrunde liegenden Daten sind zweifelhaft, und die Erhöhung kommt besonders bei Vereinsbetreuern, die oft für vermögenslose Betreute arbeiten, zu kurz. Der Wegfall des Wohnform-Kriteriums könnte Fehlanreize schaffen. Auch die Erhöhung für Verfahrenspfleger:innen reicht nicht aus; eine Anpassung an Verfahrensbeistände wird gefordert.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes: Es wird die beabsichtigte Änderung des § 21e Abs. 9 GVG grundsätzlich begrüßt.. Lediglich in rechtstechnischer Hinsicht wird ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet. Im Hinblick auf die in Erwägung gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen keine Bedenken.
- Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz, hier: Schriftsatzkündigung: Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass die unfaire Prozesstaktik der „versteckten“ Schriftsatzkündigung gefördert wird.
- Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung: Die Neue Richtervereinigung (NRV) betrachtet die mit dem aktuellen Eckpunktepapier (2024) beabsichtigten Änderungen der VwGO überwiegend kritisch. Die vorgeschlagenen Änderungen führen häufig nicht zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung und ihnen ist aus praktischer Sicht mit Skepsis zu begegnen. Stattdessen lassen sie Qualitätseinbußen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung befürchten. Insgesamt entsteht der Eindruck, das Bundesministerium der Justiz wolle die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Abläufen der ordentlichen Gerichtsbarkeit annähern.
- Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes: Die geplanten Änderungen des KCanG und MedCanG könnten politisch notwendig erscheinen, ignorieren jedoch den tatsächlichen Regelungsbedarf. Insbesondere verschärfen die neuen Vorschriften für Anbauvereinigungen die Bedingungen, was dem Ziel, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, widerspricht. Es bedarf einfacher, kostengünstiger Lösungen, nicht weiterer Einschränkungen.
Relationen
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