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Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit)

lobbyregister / register_entry 25.03.2022 · Original ↗

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Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder Veranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit, gesucht. Die bag arbeit vertritt Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen, die ihre fachliche und soziale Kompetenz ein, um arbeitslosen Menschen Chancen auf eine soziale und berufliche Integration zu eröffnen. Die Interessenvertretung setzt sich für den Ausbau, die Verstetigung und die konzeptionelle Weiterentwicklung aktiver Arbeitsförderung ein. Interessenbereiche: Integration; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Migration; Asyl und Flüchtlingsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arbeitsmarkt; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht Regelungsvorhaben: - Verbesserung der Mittelausstattung für ADML im Haushalt 2025: Ausreichende Mittelausstattung des Eingliederungstitels, keine Kürzungen im Vergleich zum Haushalt 2024 Verwaltungskosten der Jobcenter realistisch berechnen - Verbesserung der Finanzierung des Teilhabechancengesetzs (16e & 16i SGB II): Ausbau der praktischen Möglichkeiten des "Coaching", gesicherte Finanzierung von 16e, 16i (derzeitig problematisch aufgrund der langen Mittelbindung) - Statusfeststellungsverfahren der DRV für freiberuflich tätige Fachkräfte in der Weiterbildung: eine klare Rechtsprechung in der aktuellen Verwaltungspraxis die für Träger sicher anwendbar ist - Sicherung des Gesamtprogramms Sprache: bedarfsgerechte Mittelausstattung der Berufssprachs- und Integrationskurse, lanungssicherheit für Sprachkursträger und Lehrkräfte, einen Anspruch Sprachförderung für alle Zugewanderten - Erhalt und Optimierung von Beschäftigungsmaßnahmen mit einer stärkeren Verzahnung von Qualifizierung und Coaching: Eine enge Verknüpfung von Beschäftigungsmaßnahmen mit Qualifizierung und Coaching, damit Teilnehmende gezielt auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Flexiblere Qualifizierungs- und Coachingangebote, die sowohl vor als auch nach der Arbeitsaufnahme greifen, um nachhaltige Beschäftigung zu sichern. Eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen, um langfristige Beschäftigungsperspektiven und stabile Strukturen zu gewährleisten. Eine Verstetigung und bedarfsgerechte Anpassung des Teilhabechancengesetzes, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten und nachhaltige Integration zu fördern. - Vergabe- und Förderstrukturen an Qualitätsstandards ausrichten: Definition des gewünschten Outputs und der Qualitätsstandards durch den Bedarfsträger, unter Beratung unabhängiger Fachinstanzen. Festlegung verbindlicher Kostensätze/Förderpauschalen, die sich an regionalen Durchschnittswerten orientieren (z. B. Tariflöhne, Mieten). Vergabe von Aufträgen über das Zuwendungsverfahren oder ein Verhandlungsverfahren nach beschränkter Ausschreibung, unter Berücksichtigung vereinbarter Pauschalen. Verhinderung der Marktverzerrung durch unseriöse Anbieter und Sicherung hochwertiger Angebote. - Faire Vergütung und Arbeitsbedingungen für pädagogische Fachkräfte im Bereich des SGB II und SGB III: Um eine hohe Qualität in der Bildungs- und Arbeitsförderung sicherzustellen, braucht es: Eine leistungsgerechte Bezahlung, die sich an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes orientiert. Verlässliche Beschäftigungsperspektiven, durch langfristige Finanzierungszusagen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. - Verbesserung der Mittelausstattung für ADML Haushalt 2026: Ausreichende Mittelausstattung des Eingliederungstitels, keine Kürzungen im Vergleich zum Haushalt 2025, Verwaltungskosten der Jobcenter realistisch berechnen - Träger- und Maßnahmenzulassung (AZAV) für staatliche Einrichtungen beibehalten: Der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, staatliche bzw. staatlich beaufsichtigte Einrichtungen grundsätzlich von der Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV auszunehmen, bewerten wir kritisch. Aus Sicht der beruflichen Bildung sind Qualitätssicherung, Steuerungsfähigkeit und Wettbewerbsgerechtigkeit zentrale Voraussetzungen, um öffentliche Mittel effektiv einzusetzen und Teilnehmende bestmöglich zu unterstützen. - Klärung des Status von Freiberuflern: Die bag arbeit will erreichen, dass der Beschäftigten-Status von Freiberuflern in der Weiterbildung geklärt wird. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder, möglichst in einer Form, die ihnen weiterhin unternehmerische Flexibilität ermöglicht. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“. Demnach müssen Honorarkräfte in bestimmten Fällen wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden. - Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung: er Referentenentwurf sieht wesentliche Änderungen im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) vor, insbesondere zur Digitalisierung und Modernisierung der Arbeitsförderung. Die bag arbeit begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Entwurfs, durch Verfahrensvereinfachungen sowie den Abbau von Komplexität und Bürokratie, die Modernisierung und Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit voranzutreiben. Es werden jedoch Änderungen und Ergänzungen im bisherigen Referentenentwurf angestrebt. - Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zu Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU Verordnung. Die bag arbeit setzt sich im Rahmen der Einführung einer Herstellerverantwortung für Textilien für die Interessen der sozialen Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, ein.

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