Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V.
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Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V.
Tätigkeit: Arbeitgeberverband
Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. , kurz: BBB, ist ein Zusammenschluss maßgeblicher Anbieter von Bildungsprogrammen in Deutschland. In seinen Mitgliedsunternehmen und -verbänden unterstützen jährlich Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen mit qualitätsgeprüften Aus- und Weiterbildungen bei der Verbesserung ihrer beruflichen Chancen.
Ziele des Bildungsverbandes:
Der Bildungsverband bündelt die gemeinsamen Interessen der Mitglieder, formuliert politische Forderungen (etwa in Form von Positionspapieren und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und versucht, diesen Interessen Geltung zu verschaffen – in unternehmens-, bildungs- und sozialpolitischen Angelegenheiten.
Zu diesen Interessen zählen u.a. die Einflussnahme auf Förderstrukturen und Förderbudgets von Weiterbildungsmaßnahmen des BMAS/der Bundesagentur für Arbeit, das Maßnahmen- und Trägerzulassungssystem (AZAV), auf gesetzliche Grundlagen, die die Arbeit der Träger direkt oder indirekt betreffen (z.B. das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz) und generell die Mittelvergabe durch den Haushaltsgesetzgeber.
Die Mitglieder des Bildungsverbandes haben eine gesonderte Zweckgemeinschaft gebildet, die arbeits- und tarifrechtliche Regelungen für die Branche entwickelt.
Zum Zwecke der Interessenvertretung führt der Bildungsverband Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertretern in den relevanten Bundesministerien.
Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Integration; Rente/Alterssicherung; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt
Regelungsvorhaben:
- Klärung des Status von Freiberuflern: Der Bildungsverband will erreichen, dass der Beschäftigten-Status von Freiberuflern in der Weiterbildung geklärt wird. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder, möglichst in einer Form, die ihnen weiterhin unternehmerische Flexibilität ermöglicht.
Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“. Demnach müssen Honorarkräfte in bestimmten Fällen wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden.
- Begrenzung der Unterrichtseinheiten zurücknehmen: Eine Neuregelung des BAMF sieht vor, dass Lehrkräfte mit 40-Stunden-Verträgen bei Berufssprachkursen nur 29 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche in Integrations- und Berufssprachkursen unterrichten sollen. Diese neue Vorgabe engt den Gestaltungsspielraum der Kursträger weiter ein – vor dem Hintergrund bereits massiv eingeschränkter Rahmenbedingungen. Insbesondere Träger mit einem gemischten Kursportfolio – also einer Kombination aus Integrationskursen, Berufssprachkursen und gegebenenfalls frei finanzierten Selbstzahlerkursen – stehen vor organisatorischen Problemen.
- Modernisierung Arbeitslosenversichung und Arbeitsförderung im Sinne hoher Qualität bei Beratung: Die Intention des geplanten Gesetzes wird grundsätzlich begrüßt. Es wird gefordert, dass die Aufgabentrennung von Verwaltungseinheiten eingehalten und das Gesetz im Sinne einer weiter hohen Intensität und Qualität der Beratung ausgestaltet wird.
- Jahressteuergesetz - Umsatzsteuerbefreiung beibehalten: Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird.
Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt.
Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
- Berufsbildungsvalidierung: Nötige Rahmenbedingungen für Digitalisierung schaffen: Es wird gefordert, dass Berufe außerhalb des dualen Berufsausbildungssystems sowie Teilqualifizierungen berücksichtigt werden. Mit Bezug auf die Entwicklung der Digitalisierung wird gefordert, dass die nötigen Rahmenbedingungen (organisatorisch, personell, finanziell, infrastrukturell) geschaffen werden.
- Schwellenwerte bei Tariftreuegesetz niedrig ansetzen, Änderungen bei Gutscheinmaßnahmen, Klarstellungen bei Auftraggeber: Es wird sich dafür eingesetzt, dass der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages von den Tarifvertragsparteien gemeinsam gestellt werden sollte.
Es wird gefordert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Gesetzes so niedrig wie möglich gehalten werden sollten.
Es wird eine separate Regelung bei Gutscheinmaßnahmen gefordert.
Es wird eine Klarstellung gefordert, welche öffentlichen Stellen als Auftraggeber gelten.
- Gesamtprogramm Sprache - Planungssicherheit für Bildungsträger gewährleisten: In dem Bildungsbereich tätige Akteure, Trägerverbände und Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräftefordern fordern die Bundesregierung auf, das Gesamtprogramm Sprache (Integrationskurs- und
Berufssprachkurssystem) zukunftsfähig zu stärken. Der BBB will erreichen, dass Bildungsträger ausreichende Planungssicherheit haben und strebt eine dauerhaft ausreichende Finanzierung an, die
regelhaft Dauerbeschäftigung in der Branche ermöglicht.
- Bundeshaushalt 2025 - Kürzungen bei SGB II sollten zurückgenommen werden: Der BBB spricht sich gegen eine Kürzung des Gesamtbudgets im SGB II aus. Es muss ausreichend Geld für Eingliederung zur Verfügung gestellt werden, um Personen mit hohem Beratungsbedarf, wie arbeitsmarktferne oder geflüchtete Menschen mit noch geringen Sprachkenntnissen, erfolgreich zu beraten und in Arbeit und damit in Gesellschaft zu integrieren.
- Integrationskursverordnung - Ausreichende Finanzierung von Integrationskursen sicherstellen: Der BBB fordert eine ausreichende Finanzierung der Integrationskurse, weiter einen Zugang für eine breite Zielgruppe und weniger bürokratische Belastungen der Träger.
- Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für Integrationssprachkurse: Forderung nach mehr Mittelzufluss in Form einer überplanmäßigen Ausgabe für Integrationssprachkurse
- BBB setzt sich ein für Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes: Im Rahmen der Verbändeanhörung begrüßt der Bildungsverband in seiner Stellungnahme die Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes durch ein Tariftreuegesetz. Der BBB fordert die Einhaltung der Tariftreue für alle Jobcenter unabhängig ihrer Trägerkonstellation, die Ergänzung anderer Arten der öffentlichen Finanzierung zum Anwendungsbereich, die Senkung des derzeit geplanten Schwellenwertes unter 50.000 Euro, und
keine zusätzlichen Belastungen durch Bürokratie für Bildungsträger.
- BBB setzt sich dafür ein, dass ukrainische Geflüchtete weiterhin Zugang zu den Eingliederungsleistungen erhalten sollten: Der BBB will erreichen, dass die Vorschläge der Bundesregierung dahingehend angepasst werden, dass ukrainische Geflüchteten nach § 24 AufenthG weiter uneingeschränkt Anspruch auf SGB II Eingliederungsleistungen sowie Anspruch auf Integrationskurse (BAMF) und Berufssprachkurse haben.
Anschlussmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung sollten ermöglicht werden, insbesondere dann, wenn durch die Gesetzesänderung keine Chance mehr bestand, die Eignung einer Anschlussmaßnahme zu prüfen und zu bewilligen.
- BBB setzt sich für auskömmliche Mittelausstattung des Eingliederungstitels und für Berufs- und Integrationssprachkurse ein: Der BBB setzt sich dafür ein, dass der Eingliederungstitel im Bundeshaushalt auskömmlich mit Mitteln ausgestattet wird, damit Eingliederungsmaßnahmen in ausreichendem Maße durchgeführt werden können, um den arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. Auch eine auskömmliche Ausstattung von Berufssprach- und Integrationskursen soll erreicht werden.
- BBB setzt sich für finanzielle Ausstattung und Ausgestaltung des Digitalpaktes Weiterbildung im Sinne der Träger ein: Der Digitalpakt Weiterbildung soll dergestalt ausgestaltet und ausgestattet werden, dass Weiterbildungsträger die digitale Transformation bewältigen können.
- BBB setzt sich ein für einen angepassten Gesetzentwurf zum 13. SGB II Änderungsgesetz ein: Die Stellungnahme hat zum Ziel Einfluss auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 13. SGB II Änderungsgesetz zu nehmen, und zwar dergestalt, dass die Voraussetzungen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verbessert werden.
- Reform des Systems der Träger- und Maßnahmenzulassung (AZAV): Die Bundesregierung plant eine Vereinfachung des Systems der Träger- und Maßnahmenzulassung (AZAV). Der BBB setzt sich dafür ein, dass Prüfverfahren vereinfacht, die Träger von Bürokratie entlastet werden und Qualität stärker in den Fokus rückt.
- Positionierung gegen mögliche AZAV-Befreiung staatlicher Einrichtungen: Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat die Forderung beschlossen, dass staatliche Einrichtungen wie Berufsschulen von der Träger- und Maßnahmenzulassung AZAV befreit werden wollen. Der BBB setzt sich dafür ein, Bildungsträger und staatliche Einrichtungen gleich behandelt werden und dass dementsprechend auch künftig AZAV-Prüfungen stattfinden sollten. Doppelprüfungen allerdings sollten abgeschafft werden.
- Nationale Weiterbildungsstrategie mit konkreten Maßnahmen unterfüttern und Bildungsträger beteiligen: Die Nationale Weiterbildungsstrategie formuliert wichtige Ziele, um Weiterbildung und Beteiligung an Weiterbildung zu stärken. Es fehlt aber ein verbindlichen Maßnahmen, ausreichender Finanzierung und struktureller Beteiligung der Bildungspraxis an dem Diskussions- und Umsetzungsprozess.
- Sozialstaatsreform - Maßnahmen stärken, statt wegzukürzen: Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Wirkung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu überprüfen. Es droht, dass Maßnahmen einem Spardruck zum Opfer fallen. Der BBB setzt sich für einen auskömmlichen und handlungsfähigen Sozialstaat, wirkungsvolle Maßnahmen und die Beteiligung der Bildungspraxis an der Überprüfung und Verbesserung von Maßnahmen ein.
- Zulassungsstopp freiwilliger Integrationskurse aufheben: Die Bundesregierung hat die Zulassung freiwilliger Integrationskurse gestoppt. Der BBB setzt sich für die Wiederaufnahme, mindestens für eine Kompensation, ein, da der Stopp aus Sicht des BBB Integration gefährdet, die Fachkräftesicherung und Trägerstrukturen schwächt.
- BBB setzt sich für eine moderne und digitale Arbeitsverwaltung und die Beteiligung der Bildungspraxis an der Entwicklung ein: Ziel ist eine Arbeitsverwaltung, die Prozesse digitalisiert und vereinfach und die bürokratischen Aufwände auch für Bildungsträger senkt. Bei der Entwicklung sollte die Bildungspraxis beteiligt werden. Maßnahmen der Arbeitsförderung sollten für mehr Menschen zugänglich gemacht werden (z.B. ein Recht auf Nachholen eines Schulabschlusses, Bildungsträger sollten bei der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive mit einbezogen werden.
- BBB setzt sich für einen breiteres Zugang zur Aufstiegs-Fortbildung ein: Eigenanteil an der Fortbildung sollte weiter gesenkt werden und die Unterhaltsförderung sollte auch auf Teilzeitmaßnahmen ausgeweitet werden, um den möglichen Kreis der Teilnehmenden weiter zu erhöhen. Eine Kofinanzierung sollte etwa auch für Stiftungen ermöglicht werden.
Relationen
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