polradar

Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V.

lobbyregister / register_entry 01.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. Tätigkeit: Berufsverband Zum Zwecke der Interessenvertretung werden neben dem unmittelbaren Kontakt in Form von Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und des Deutschen Bundestages auch Stellungnahmen, Positionspapiere, Anschreiben, schriftliche Hinweise an Politikerinnen und Politiker des Deutschen Bundestages und auch an die Ministerien versendet. Dabei setzt sich der VDP Sachsen-Anhalt e.V. sich für die Interessen der freien allgemein- und berufsbildenden Schulen (inkl. Pflegeschulen), ebenso für die Interessen der privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen (hierzu gehören z.B. Arbeitsmarktdienstleister, Weiterbildungsanbieter oder Integrationskursträger), die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben oder Niederlassungen betreiben, ein. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um eine prozentual ausgewogene Beteiligung der freien Schulen an allen Förderprogrammen des Bundes (z.B. DigitalPakt Schule, Startchancenprogramm) und bessere Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktdienstleister (z.B. Auflage auch eines DigitalPakts Erwachsenenbildung, Abbau von Bürokratie bei der AZAV-Zulassung von Trägern und Maßnahmen, sowie eine höhere Transparenz bei der Ermittlung der Bundesdurchschnittskostensätze) zu erwirken. Daneben sind erklärte Ziele, das Fortbestehen der vollzeitschulischen Ausbildungsgänge in den Pflege-, Gesundheits- und sozialen Berufen, Nachbesserungen im Pflegeberufegesetz (z.B. Erleichterungen beim Lehrkräfteeinsatz, verpflichtendere Regelungen für Krankenhäuser hinsichtlich der Kooperation mit Pflegeschulen) zu sichern, Erleichterungen auch bei der Durchführung von über das BAMF geförderten Integrationskursen (u.a. Einhaltung der selbst gesetzten Abrechnungsfristen, höhere Flexibilität beim Einsatz von Dozenten) zu erwirken und praktikable Lösungen zum (beschränkten) Einsatz von Honorarkräften im Bildungsbereich (ggf. durch Überarbeitung des § 7 SGB IV) zu finden. Interessenbereiche: Arbeitslosenversicherung; Vorschulische Bildung; Migration; Grundsicherung; Pflege; Berufliche Bildung; Integration; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Arbeitsmarkt; Unfallversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Schulische Bildung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Ermöglichung Einsatz Honorardozenten im Bildungsbereich: Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 und dessen Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es mittlerweile nahezu unmöglich, im gesamten Bildungsbereich (Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen, Pflegeschulen, Erwachsenenbildung, Integrationskurse) noch Honorarkräfte einzusetzen. Dadurch ist die Durchführung zahlreicher Bildungsangebote (z.B. der neuen Job-Berufssprachkurse für Migranten) in Frage gestellt. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für eine Erweiterung der Regelung des § 7 Abs. 1 SGB IV ein, in der eindeutig geregelt werden sollte, wann eine sog. Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht. - Transparentere + sachgerechtere Ermittlung Bundesdurchschnittskostensätze nach SGB III: Die Zulassung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter hängt u.a. von der Höhe der von der BA zweijährig ermittelten Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) ab. Die Ermittlung der BDKS erfolgt seitens der BA in einem wenig transparenten Verfahren sowie aufgrund der Regelung von § 3 Abs. 2 AZAV rückwirkend und nicht prospektiv, obwohl die BDKS für die dann folgenden zwei Jahre nach Veröffentlichung gelten. Weiterhin hat die BA nach § 3 Abs. 5 AZAV ein Ermessen, ob sie die BDKS zusätzlich noch unter Heranziehung von Daten der allgemeinen Preisentwicklung oder der Lohnentwicklung in der Erwachsenenbildung ermittelt. Hier strebt der VDP Sachsen-Anhalt verbindliche Vorgaben für die BA an. - Qualifikation der Lehrkräfte an Pflegeschulen: In § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 Pflegeberufegesetz sind sehr restriktive Vorgaben des Bundes zu der Qualifikation der Lehrkräfte und der Schulleitungen, die an Pflegeschulen tätig werden dürfen, zu finden. Eine entsprechende Ausbildung derartiger Lehrkräfte erfolgt jedoch bundesweit in einem viel zu kleinen Maßstab. Bei einem Fortbestehen der o.g. Regelungen und bei einem Verzicht auf einen deutlichen bundesweiten Ausbau der Hochschulangebote zur Ausbildung der Pflege-Lehrkräfte werden in der Zukunft viele Pflegeschulen aufgrund des fehlenden Personals ihre Einrichtungen schließen müssen. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für das Vorsehen von dauerhaften Ausnahmen von den Vorgaben von § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 PflBG ein. - Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen: Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.

Relationen

Keine Relationen.