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FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland

lobbyregister / register_entry 07.02.2022 · Original ↗

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FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder persönliche Kontakte wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern sowie Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie mit Mitarbeiterinnen Mitarbeitern des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) gesucht. Wir verfolgen als oberste Ziele die Mobilität und die Sicherheit aller Menschen zu Fuß. Sie sollen als gleichberechtigte und oft besonders schutzbedürftige Gruppe im Verkehr anerkannt und wegen ihrer positiven Wirkung auf individuelle Mobilität, Städte, Umwelt, Sozialleben und Gesundheit gefördert werden. Interessenbereiche: Stadtentwicklung; Verkehrsinfrastruktur; Gesundheitsförderung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Klimaschutz; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Seniorenpolitik Regelungsvorhaben: - Nationale Fußverkehrsstrategie: Der Fußverkehr soll auch auf Bundesebene systematisch eingeordnet und gefördert werden. Drei übergeordnete Vorschläge von FUSS e.V. - Sicherheit und Leichtigkeit für alle - Mobilität, Gesundheit und Städte fördern - Fußverkehr stärken – institutionell, personell, finanziell, mit Know-How und Strategien - Verordnung zur Änderung der Elektro-kleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen - Sicherheitshinweise zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften. Sicherheit vor Tempo, Ausgeweitete Fahrtenschreiberpflicht.: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ziel: Änderung des Referentenentwurfes zu mehr Sicherheit - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Für die „Vision Zero“ braucht es eine validere Unfallstatistik: Einführung der Kategorie „lebensgefährlich verletzt“, Anpassung der Verletzten-Definitionen, Aufnahme von Alleinunfällen von Zufußgehenden. Unfallursachen müssen genauer erfasst werden, statt pauschal als „sonstige Ursache“. Empfehlungen des FGSV-Projekts „EBUS“ sind umzusetzen. Krankenhäuser sollen relevante Daten an die Polizei übermitteln dürfen. Datenzugriff für Forschung, Polizei und Verbände erweitern. Digitalisierung: Schutz vor Datenfälschungen durch KI, um Haftungsumgehung zu verhindern. Punktehandel ist als Straftat zu werten. Bewohnerparken darf nicht auf Betriebe ausgeweitet werden, da parkende Kleintransporter Sichtbehinderungen darstellen und so das Unfallrisiko für Zufußgehende erhöhen. - Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachen: Weniger, klarere und bundeseinheitlich definierte Kategorien, um Datenqualität und Präventionsmöglichkeiten zu verbessern. Praxisnahe Kategorisierung von Verletzten: Einführung der Kategorie „MAIS 3+“ für schwerstverletzte Personen sowie generelle Überarbeitung der Verletztenkategorien, um tatsächliche Verletzungsschwere abzubilden und EU-Standards zu entsprechen. Erfassung von Fußgängeralleinunfällen: Aufnahme von Unfällen ohne Kfz-Beteiligung in die Statistik, um Untererfassung zu vermeiden und präventive wie reaktive Maßnahmen für den

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