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edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V.

lobbyregister / register_entry 07.02.2022 · Original ↗

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edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Grundlegende Aufgabe vom edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. (edna) ist es, für einen effektiven und funktionierenden Energiemarkt standardisierte Kommunikationsprozesse und die Interoperabilität der beteiligten IT-Systeme zu erreichen. Zweck der Interessenvertretung von edna ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der Prozess- und it-Landschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft zu geben und diese in der Branche zu etablieren. Edna konstituiert sich überwiegend aus Unternehmen, die sich für einen effektiven und funktionierenden Energiemarkt einsetzen, indem sie das Thema wissenschaftlich untersuchen, beraten und Lösungen dafür anbieten. Ferner werden die spezifischen Interessen der kleineren Energieversorgungsunternehmen vertreten - speziell bei netztechnischen Fragen wie auch der Integration und dem Betrieb erneuerbarer Energien. Grundlagen der Arbeit von edna sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Verbandsmitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Mithilfe von Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben, allgemeinen Stellungnahmen, Interviews und Kommentaren in Fachpresse/SocialMedia, Diskussionsveranstaltungen und Fachkonferenzen informiert edna über die Herausforderungen und Potenziale der Marktkommunikation sowie zugehöriger Prozesse und macht Vorschläge für gesetzliche Regelungen. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; E-Commerce; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze; Erneuerbare Energien; Digitalisierung; Sonstige Interessenbereiche; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kommunikations- und Informationstechnik; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Durchgängigkeit der Prozesse in den Backendsystemen bei Smart-Meter-Gateways: Die angestrebte Regulierung soll eine Durchgängigkeit der Prozesse in den Backendsystemen der Energiewirtschaft schaffen. Ziel ist es für alle Beteiligten, transparente, eindeutige und umsetzbare Schnittstellen und Umsetzungsschritte zu erreichen. - Digitalisierung der Energiewende durch Smart Meter Rollout: Rechtsrahmen vereinfachen und entbürokratisieren, um den Rollout von intelligenten Messsystemen und deren softwareseitige Einbindung effektiv zu gestalten und damit zu beschleunigen. - Einbindung der zukünftigen Niederspannungsnetzleitsysteme: Ziel ist es, die Anbindungen der NLS an das ‚Head-End-System“ HES des passiven EMT zur Übermittlung von hochfrequenten Messdaten sowie an das ERP-System des Netzbetreibers zum Austausch von Stamm- und Prozessdaten zu definieren und Standardschnittstellen zu schaffen, an denen sich die gesamte Branche orientieren kann. - Anpassungen von RD 2.0: Anpassung der Vorgaben zu RD 2.0, um die Markt-weite Anwendung von RD 2.0 über alle Netzebenen hinweg zwischen allen Beteiligten effektiv zu ermöglichen. - Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Energiewirtschaft: Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.

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