VDMA e.V.
Text
VDMA e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verein betätigt sich auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagenbaus einschließlich zugehöriger Werkzeuge und Komponenten, der Verfahrens-, Produktions-, Fertigungs-, Antriebs- und Automatisierungstechnik, Büro und Informationstechnik, Software, produktbezogenen Dienstleistungen
und auf verwandten Gebieten.
Die Tätigkeiten des VDMA im Rahmen der Interessenvertretung gemäß dem Lobbyregistergesetz umfassen eine breite Palette an Aktivitäten, die von direkten Kontakten mit politischen Entscheidungsträgern über die Erstellung von Fachinformationen und die Teilnahme an Gesetzgebungsverfahren bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit und internationaler Interessenvertretung reichen. Ziel dieser Tätigkeiten ist es, die Anliegen und Positionen des Maschinen- und Anlagenbaus in den politischen Prozess einzubringen und die Rahmenbedingungen für die Branche positiv zu gestalten.
Zu den Tätigkeiten zählen:
1. Direkter Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern
Gespräche und Treffen: Der VDMA führt regelmäßig persönliche Gespräche und Treffen mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern durch, um die Positionen und Anliegen des Maschinen- und Anlagenbaus darzulegen.
Schriftliche Kommunikation: Der Verband übermittelt schriftliche Stellungnahmen, Briefe und E-Mails an politische Entscheidungsträger.
2. Erstellung und Verbreitung von Fachinformationen
Studien und Berichte: Der VDMA erstellt und veröffentlicht regelmäßig Studien, Berichte und Analysen zu relevanten Themen des Maschinen- und Anlagenbaus, um politische Entscheidungsträger zu informieren.
Positionspapiere: Der Verband entwickelt Positionspapiere zu politischen und wirtschaftlichen Themen, die die Interessen seiner Mitglieder widerspiegeln und als Grundlage für Gespräche und Verhandlungen dienen.
3. Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren
Stellungnahmen und Anhörungen: Der VDMA nimmt an öffentlichen Anhörungen teil und reicht Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und politischen Initiativen ein.
Mitwirkung in Gremien und Ausschüssen: Der Verband ist in verschiedenen nationalen und europäischen Gremien und Ausschüssen vertreten, die an der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen beteiligt sind.
4. Veranstaltungen und Netzwerkarbeit
Konferenzen und Seminare: Der VDMA organisiert regelmäßig Konferenzen, Seminare und Workshops zu aktuellen politischen und wirtschaftlichen Themen, um den Austausch zwischen Industrie und Politik zu flankieren.
Networking-Events: Der Verband richtet Veranstaltungen zum Informationsaustausch aus, bei denen politische Entscheidungsträger und Interessenvertreter zusammenkommen können.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Energie"; Datenschutz und Informationssicherheit; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Schulische Bildung; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Straßenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Stadtentwicklung; Integration; Sonstige Interessenbereiche; EU-Gesetzgebung; Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung; Hochschulbildung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Zivilrecht; Öffentliches Recht; Schifffahrt; Familienpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Güterverkehr; Cybersicherheit; Außenpolitik; Erneuerbare Energien; Strafrecht; Artenschutz/Biodiversität; Entwicklungspolitik; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Energienetze; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Seniorenpolitik; Klimaschutz; Personenverkehr; Digitalisierung; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Industriepolitik; Wohnen; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Handel und Dienstleistungen; Luft- und Raumfahrt; Bauwesen und Bauwirtschaft; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rechtspolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Bank- und Finanzwesen; EU-Binnenmarkt; Verkehrspolitik
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Aufenthaltsgesetzes: Erleichterung der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten durch Änderungen im Aufenthaltsgesetz.
- Stärkung der betrieblichen Ausbildung: Stärkung der betrieblichen Ausbildung durch verschiedene Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene
- Gesetzliche Rahmenbedingungen zum längeren Verbleib im Erwerbsleben: Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, u.a. im SGB VI oder Teilzeit- und Befristungsrecht
- Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr: Der VDMA setzt sich seit langem für eine Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein, das in Deutschland viel zu restriktiv geregelt ist. Ziel ist es, ein „level playing field“ mit anderen Rechtsordnungen herzustellen und dadurch der Flucht in andere Rechtsordnungen entgegen zu wirken, das deutsche Recht wettbewerbsfähiger zu machen und den Unternehmen mehr Vertragsfreiheit einzuräumen.
- Den Maschinen- und Anlagenbau aus dem Anwendungsbereich des ElektroG ausschließen: Den Maschinen- und Anlagenbau aus dem Anwendungsbereich ausschließen
Zeitraum: September und Oktober 2023
- F-Gase Verordnung der EU und Anpassung im deutschen Recht: F-Gase Verordnung der EU und Anpassung des deutschen Rechts. Übergangslösung finden. Übergangslösung finden für die Produktgruppe der Drucklufttrockner.
Betrifft auch: Änderung der Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
- ErP Richtlinie der EU: Umsetzung in nationales Recht zugunsten des Produktbereiches Pumpen.: ErP-Richtlinie der EU: Der VDMA bemüht um eine praxisnahe, industriegeführte Umsetzung einschließlich Bildung einer qualifizierten deutschen Stellungnahme.
- ÜAnlV: Der VDMA bemüht um Vermeidung unangemessener Prüfvorschriften insbesondere für Krane: ÜAnlV: Der VDMA bemüht sich um die Angemessenheit des Vorhabens im Bezug auf die bürokratischen und sonstigen Anforderungen an Inverkehrbringer und Betreiber, insbesondere Prüfanforderungen.
- Carbon Management Strategie: Ermöglichung von CO2-Abscheidung und der Aufbau einer flächendeckenden CO2 Infrastruktur: Carbon Management Strategie: Ermöglichung von CO2-Abscheidung und der Aufbau einer flächendeckenden CO2 Infrastruktur in Europa zum Transport, Nutzung und Speicherung von CO2
- NZIA: Gestaltung der Rahmenbedingungen eines herstellerfreundlichen Umfeld für die Windindustrie: Schaffung eines herstellerfreundlichen Marktumfelds für den Ausbau der Windenergie und den Erhalt von Herstellerkapazitäten in Europa.
- EEG/WindSeeG/ Solarpaket: Beschleunigung und Rahmenbedingungen Ausbau Wind- und PV: Solarpaket: Beschleunigung und Rahmenbedingungen Ausbau Wind- und PV
EEG/WindSeeG
- PKNS: Schaffung eines geeigneten Strommarktdesigns für 100% EE: Schaffung eines geeigneten Strommarktdesigns für 100% EE
Einbringung des VDMA Entwurf für ein zukünftiges Marktdesign zur Beschaffung elektrischer Energie
- NELEV: Vereinfachung und Beschleunigung des Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen: Vereinfachung und Beschleunigung des Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen sowie die Forderung einer zentralen Datenbank für Einheitenzertifikate bei der Bundesnetzagentur. Aus Sicht des VDMA wäre eine generelle Anhebung der Leistungsgrenze auf 500 kW zielführend gewesen. Die Verlagerung der Zertifikatsdatenbank zur Fördergesellschaft Windenergie (FGW) sehen wir kristisch
- KWSG / Kraftwerksstrategie/StromVKG: Einführung unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, Planbarkeit und Umweltverträglichkeit: Schaffung eines geeigneten Marktumfeld für den Ausbau von Gaskraftwerkskapazitäten für Turbinen und Motorenanlagen sowie weiterer Kapazitäten (z.B. Batteriespeicher) zur Sicherung des Strombedarfs der Bundesrepublik Deutschland und zur Sicherstellung der benötigten Systemdienstleistungen für den sicheren Netzbetrieb. Schaffung der Rahmenbedingungen für einen Kapazitätsmarkt
KWSG
- Speicherstrategie: Marktbedingungen für den Einsatz von Pumpspeicher verbessern: Speicherstrategie: Marktbedingungen für den Einsatz von Pumpspeicher verbessern; Ziele: Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens, Befreiung von Letztverbraucherabgaben (insb. Netzentgelten)
--> EnWG
- Wachstumschancengesetz: zur Veränderung der Forschungszulage: Der VDMA setzt sich für gute Investitionsbedingungen in Deutschland durch: degressive Abschreibung, faire Verlustverrechnungsmöglichkeiten für unsere zyklische Branche. Wichtige Stellschrauben: Die zeitliche und betragsmäßige Ausweitung des Verlustvortrages und eine Verringerung der Mindestbesteuerung; Administrative Optimierung und Ausweitung der Bemessungsgrundlage bei der Forschungszulage zur Verbreitung der Inanspruchnahme der Förderung, insb. bei größeren Mittelständlern.
- Mittelstandsfreundliche Umsetzung der nach §17 EnEfG einzuführenden Plattform für Abwärme: Mittelstandsfreundliche Umsetzung der Plattform für Abwärme inkl. Einführung von Bagatellschwellen sowie Verschiebung des Starts der Plattform für Abwärme bei unzureichender Vorbereitungszeit der Unternehmen.
- Mittelstandsfreundliche Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes: Erreichung von Bürokratieerleichterungen im Energiedienstleistungsgesetz und im damit verknüpften Energieeffizienzgesetz
- Mittelstandsfreundliche Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes: Die Novelle soll so ausgestaltet sein, dass für Unternehmen Klarheit über die zukünftige Preisentwicklung in dem vom BEHG und ETS2 erfassten Sektoren besteht und diese sich mit ihren Managemententscheidungen darauf vorbereiten können.
- WaffG: Einheitliche Regelung im Bundesgebiet bei der Waffenlagerung schaffen: Die Regelung im Bundesgebiet zur Aufbewahrung des Schlüssel von Waffenschränken vereinheitlichen.
- EU-Datenverordnung in nationales Flankierungsgesetz: Schnelle Etablierung der Behördenzuständigkeit: Ein Plädoyer für eine schnelle Benennung der zuständigen Behörde(n) (inkl. hinreichende Ressourcenausstattung, kompetentes Personal sowie Ausgestaltung des Sanktionsregimes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Industriegeschäft (B2B).
- MessEG: Interessen der deutschen Waagenindustrie bei Änderungen im gesetzlichen Messwesen: Harmonisierte Umsetzung der EU-Richtlinien 2014/31 und 2014/32 in nationales Recht.
- MessEV: Interessenvertretung der deutschen Waagenindustrie: Harmonisierte Umsetzung der EU-Richtlinien 2014/31 und 2014/32.
- EU RL MID (rev): 2014/32/EU (rev) im Sinne der deutschen Industrie überarbeiten: EU RL MID (rev): 2014/32/EU (rev) im Sinne der deutschen Industrie überarbeiten, sofern die EU-Kommission sich in diesem Jahr 2024 für eine Revision ausspricht. Eine Revision erscheint erforderlich, um Innovationen, wie Digitalisierung und künstliche Intelligenz im gesetzlichen Messwesen zu ermöglichen.
- EU RL NAWID (rev), 2014/31/EU (rev): Eine Revision der Richtlinie im Sinne der deutschen Waagenindustrie.: Interessenvertretung der deutschen Waagenindustrie zur Anpassung der Richtlinie, insbesondere zu Innovationen, wie Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, sofern die EU-Kommission sich in diesem Jahr 2024 für die Revision entscheiden.
- Gesetz zur Förderung EEW: Korrekte Definition der technischen Parameter für Drucklufterzeuger: Gesetz zur Förderung EEW: Korrekte Definition der technischen Parameter für Drucklufterzeuger mit den Zielen, dass nur die energieeffizientesten Kompressoren gefördert werden.
- Zukunftsprogramm Pflanzenschutz: Stärkung von Digitalisierung, Beratung und Innovationsförderung: Während die vorgeschlagene Forschungsförderung und Modellprojekte ihre Berechtigung haben, befürworten wir einen stärkeren Fokus auf konkrete Handlungsansätze im Bereich Digitalisierung, Beratung und Innovationsförderung. Wir verweisen hier auf die beigefügten Dokumente, die „Gemeinsame Erklärung der Verbände DBV, IVA und VDMA zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Pflanzenbau“ und das Statuspapier „Nachhaltige Landtechnik für Acker- und Pflanzenbau“
- BMBF-Aktionsplan Robotikforschung 1.1: Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und der Robotik und Automation stärken: - Maßnahmenbündel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
und der Robotik und Automation ergreifen
- Wagnis-Kapital massiv ausdehnen
- Beteiligung der Politik an der weltweit führenden Innovationsplattform für Robotik- und
Automation automatica
-Nationale Strategie zu Humanoider Robotik entwickeln
- Automatisierung und Skalierung der Wasserstoff-Wirtschaft beherzt in Angriff nehmen
- 10.000 Maker Spaces an Schulen angehen
- CSRD (Nationale Umsetzung Corporate Social Responsibility Directive), Ziel: Umsetzung handhabbar für KMU gestalten: CSRD (Nationale Umsetzung Corporate Social Responsibility Directive), Ziel: Umsetzung handhabbar und unbürokratisch für KMU gestalten
- CS3D: Fundamentale Änderung/Rücknahme und Unterscheidung zwischen B2B und B2C Produkten ohne bürokratischen Mehraufwand.: CS3D (Corporate Social Due Diligence Directive), Ziel: Fundamentale Änderung/Rücknahme und Unterscheidung zwischen B2B und B2C Produkten ohne bürokratischen Mehraufwand. Es sollte nicht nur zu einem mehr an Bürokratie und Verunsicherung unter KMU kommen und eine praxisnahe Handhabung gewährleistet sein.
- Bürokratiearme Umsetzung oder Aussetzung des LkSG: Es sollte nicht nur zu einem mehr an Bürokratie und Verunsicherung kommen. Zentral ist eine praxisfreundliche Umsetzung oder Aussetzung.
- PPWR, Ziel: Anpassung, Änderungen, Empfehlung einer einer einheitlichen Verordnung.: PPWR (Packaging and Packaging waste regulation), Ziel: Anpassung, Änderungen, generelle Befürwortung einer einheitlichen Verordnung. Wir wollen Änderungen in der PPWR in Bezug auf die Mehrwegpflichten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in das Omibus-Paket zum Bürokratieabbau aufgenommen haben.
- AQD (Air Quality Directive), Ziel: grunlegende Änderungen: AQD (Air Quality Directive), Ziel: grunlegende Änderungen
- IED (Industrial Emission Directive), Zel: grundlegende Änderungen: IED (Industrial Emission Directive), Zel: grundlegende Änderungen zugunsten einer praxistauglichen Umsetzung.
- PFAS, Ziel: fundamentale Überarbeitung des Regulierungsvorschlags: PFAS, Ziel: fundamentale Überarbeitung des Regulierungsvorschlags; für eine Lösung, welche die Transformation der Industrie unterstützt.
- Cyber Resilience Act (CRA): Für eine frühzeitige Erteilung von Normungsmandaten durch die KOM: Der CRA enthälte aus Sicht des VDMA viele positive Punkte. Insbesondere das Konzept der eigenverantwortlichen, risikobasierten Umsetzung auf Basis des vielfach erfolgreichen New Legislative Frameworks. Auch die klare Abgrenzung zu anderen technischen Regularien wie der Maschinenverordnung ist geeignet, Doppelanforderungen zu vermeiden. Entscheidend für den Erfolg des Cyber Resilience Act wird die rechtzeitige Verfügbarkeit von harmonisierten Normen sein. Fehlen entsprechende Standards, sind Engpässe bei der Verfügbarkeit zugelassener Produkte unumgänglich. Die Europäische Kommission sollte frühzeitig entsprechende Normungsmandate erteilen, die die Normungsorganisationen im Schulterschluss mit der Wirtschaft zügig annehmen und umsetzen müssen.
- NIS-2-Directive: Der VDMA setzt sich im Rahmen von NIS2 ein für:
- Einführung angemessener Umsetzungsfristen insbesondere für KMU
- Strenge Umsetzung der NIS2-Richtlinie ohne nationale Überregulierung
- Unselbstständige Ergänzungsleistungen nachrangig einordnen
- Berücksichtigung statt Einhalten des Standes der Technik
- Rücknahme der IKT-Einschränkung für wichtige Unternehmen
- Korrektur der Anwendung europäischer Zertifizierungsschemata
- Keine Meldepflicht für Vorfälle mit lediglich finanziellen Verlusten
- Angemessene Durchsetzungsmaßnahmen und Prüfungen auch für wichtige Einrichtungen
- AI Act: Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union: Der VDMA unterstützt das Ziel, EU-weit harmonisierte Regeln für den Einsatz von KI in der EU zu schaffen und eine nationale Zersplitterung des EU-Binnenmarktes zu vermeiden. Ein harmonisierter Rechtsrahmen in der EU ist eine Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb mit dem globalen Wettbewerb in der KI Schritt zu halten. Grundlegende Regeln für den Einsatz von KI sind notwendig, um die Bedrohung der Grundrechte zu minimieren und Akzeptanz für diese Technologie zu schaffen. Insbesondere für kleinere Unternehmen und für Anwendungen mit geringerem Skalierungspotenzial besteht die Gefahr, dass der AI-Act zu Verunsicherung führt und die Verbreitung von KI behindert.
- Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Praxistaugliche Implementierung für die gesamte Wertschöpfungskette: Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Berücksichtigung von allen Formen grüner Moleküle auch jenseits von Wasserstoff. Technologieoffene und praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes.
- Umsetzung EU RED III: Praxistaugliche Ausgestaltung der nationalen Umsetzung: Umsetzung EU RED III: konkrete Ausgestaltung der europäischen Vorgaben insbesondere bezüglich Quoten.
- ReFuelEU Aviation: Ambitionierte Quoten für synthetische Kraftstoffe in der Luftfahrt: ReFuelEU Aviation: Ambitionierte Quoten für synthetische Kraftstoffe in der Luftfahrt mit dem Ziel den Markthochlauf für solche Kraftstoffe zu beschleunigen.
- Luftqualitätsrichtlinie: Praxistaugliche Ausgestaltung der europäischen Gesetzgebung: Luftqualitätsrichtlinie: Praxistaugliche Ausgestaltung der europäischen Gesetzgebung mit dem Ziel hohe Umweltschutzstandards und wirtschaftliche Machbarkeit im Zusammenspiel zu betrachten.
- 13. und 44. BImschV: Anstoßen einer Diskussion über praxistaugliche Grenzwerte im Bereiche Verbrennung von Wasserstoff: 13. und 44. BImschV: Anstoßen einer Diskussion über praxistaugliche Grenzwerte im Bereich Verbrennung von Wasserstoff, um möglichst großflächigen Einsatz von Wasserstoff zu ermöglichen.
- Wir setzen uns ein für den Aufbau einer eigenen Halbleiterindustrie und Berücksichtigung des Maschinen- und Anlagenbaus aus dem Investitionsraum: Langfristig wettbewerbsfähige und souveräne Strukturen entstehen nur, wenn es gelingt, die Wertschöpfungsketten, eingeschlossen dem Advanced-Packaging, der Halbleiterindustrie mit innovationsstarken Maschinenbauunternehmen zu stützen – sie sind die tragenden Säulen einer wettbewerbsfähigen Domäne und produzieren Zukunft und Souveränität. Ein umfassenderer Kapazitätsaufbau der Forschung und Entwicklung umfasst Chipdesign, Systemintegration sowie Um- und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte
- Solarpaket: Für Mechanismen zur Unterstützung der heimischen Solarmodulproduktion, einschließlich Resilienz und non-price Kriterien: Wir förderten Mechanismen zur Unterstützung der heimischen Solarmodulproduktion, einschließlich Resilienzbonus und "non-price" Kriterien, um die Abhängigkeit von asiatischen und hochsubventionierten Lieferanten zu verringern. Ziel war die Stärkung der deutschen und europäischen Produktion sowie die Förderung einer nachhaltigeren Solarindustrie. Eine starke heimische Produktion wird langfristig mehr Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern, wesentlich für Maschinenbau-Equipment-Lieferanten und die Forschungs- und Entwicklungslandschaft.
- EU-Verordnung 1025/2012, Auslegung Rechtssache C-588/21: Vorbereitung, Evaluierung und Überarbeitung: Praxisnahe und harmonisierte Implementierung der Regulierung
- BRSG II: Stärkung und Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.
- Del. Akt. f. Textilien / NKWS: Wir setzen uns für eine Kreislaufwirtschaft mit effizienten Verfahren und verbindlichen Regeln für alle Marktteilnehmer ein. Diese Regeln müssen praxisnah gestaltet werden und zusammen mit der Marktüberwachung gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen (Level-Playing-Field) für alle Marktteilnehmer gewährleisten.
Insbesondere die Produktion textiler Produkte für nachhaltige technische Anwendungen sollte Vorrang haben vor einseitiger Fokussierung auf die Kreislauffähigkeit und eine Rezyklateinsatzquote.
Wir fordern Sorgfalt bei der Regulierung in der EU mit realistischen Zielvorgaben, messbaren Wirkungen und möglichst wenig Bürokratie sowie dies gleichermaßen bei nationalen Umsetzungen.
- Nationale Umsetzung CSRD (CSRD-RUG): Einwirken auf BMJ / Bundesregierung, den Regierungsvorschlag für ein nationales Richtlinien-Umsetzungsgesetz zur CSRD in der Hinsicht zu ändern, das auch klassische Zertifizierungsgesellschaften zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen werden.
- Gebäudetyp-E-Gesetz: Der VDMA begrüßt die Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung der Sanierung, sieht im aktuellen Gesetzesentwurf des BMJ jedoch nur einen kleinen Fortschritt. Der Ausschluss der Sachmangelhaftung war rechtlich möglich, wurde aber nicht ausreichend umgesetzt, was die Auswirkungen auf die Bautätigkeit fraglich macht. Der VDMA äußert Bedenken zur unklaren Abgrenzung zwischen Komfortstandards und anerkannten Regeln der Technik, die für Energieeffizienz, Gesundheit, Hygiene, Brandschutz, Barrierefreiheit und Trinkwasserqualität wichtig sind.
- Stärkere Fokussierung der Verrechnungspreisvorschriften auf die Guidelines der OECD: Die im AStG verankerten Regelungen wie auch deren Auslegungen in steuerlichen Verwaltungsanweisungen sollen sich soweit es möglich ist an den Transfer Price Guidelines der OECD orientieren, um möglichst eine auch im internationalen Vergleich gleichbleibende Anwendung der Regelungen zu gewährleisten.
- Delegierte Verordnung zur Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive - RED DA): Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 ergänzt die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) um Vorschriften zu Cybersicherheit. Die Verordnung aktiviert die grundlegenden Anforderungen 3(3) d,e,f. Die Delegierte Verordnung betrifft auch "combined equipment" und erwartet eine Umsetzung der Cybersicherheit bis zum 31. Juli 2025. Für Produkte im Anwendungsbereich ist eine Herstellerselbsterklärung nur unter Anwendung harmonisierter Normen möglich, deren Erarbeitung durch CEN/CLC erfolgt).
- Nachtkennzeichnung bei Windenergieanlagen (BNK): Wünschen eine Klarstellung für den Begriff "Ausstattung" wie er im § 9 Abs. 8 EEG verwendet wird.
- Festlegung der Methodik für die Berechnung und Überprüfung des Carbon Footprint von Batterien für Elektrofahrzeuge (Art. 7 EU-Batterieverordnung): Der Entwurf regelt, wie die CO2-Fußabdrücke von E-Fahrzeugbatterien in der Herstellung berechnet werden. Dies kann als Grundlage für die zukünftige CO2-Berechnung anderer Komponenten dienen. Die vorgeschlagene Methodik sieht vor, Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikate (Herkunftsnachweise, HKN) für erneuerbare Energie nicht mehr anzuerkennen. Stattdessen soll die CO2-Intensität des nat. Netzes eines Erzeugerlandes berücksichtigt werden, wobei an Fabriken angeschlossene Anlagen ern. Energie eine Ausnahme darstellen. Es wird für eine Rückkehr zu der JRC-Methodik plädiert. Mit dieser Methodik sollen PPAs und HKNs zulässig sein, wenn sie hohe Standards erfüllen, in ein Reportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.
- EU Entwaldungs-Verordnung (EUDR): Klärung von Umsetzungsfragen der EU-Verordnung sowie Forderung nach Aufschub der Anwendung der EUDR für die betroffenen Unternehmen (Marktteilnehmer und Händler).
- Bundestariftreue: Im Sinne der Wahrung der Tarifautonomie keine Einführung einer Bundestariftreueregelung, wonach Unternehmen bei Vergabeverfahren des Bundes zur Einhaltung tarifvertraglicher Kriterien verpflichtet werden.
- Reform des Vergaberechts: Ziel des VDMA ist es, im Bereich der Vergabe ein mittelstandsfreundliches Öffentliches Auftragswesen zu erhalten und keinem weiteren Aufbau von Bürokratie Vorschub zu leisten.
- Eine langfristige, verlässliche Finanzierungsbasis für die Forschungsförderung Batterie zu schaffen: Die Fachabteilung VDMA Batterieproduktion fordert, dass die geplanten Kürzungen in der Batterieforschung zurückgenommen werden.
Ziel muss es sein eine langfristige, verlässliche Finanzierungsbasis zu schaffen. Dabei gilt es eine Gesamtstrategie für ein wettbewerbsfähiges Batterieökosystem gemeinsam mit der Industrie zu entwickeln.
- Delegierter Rechtsakt zur THG-Emissionsberechnung von RFNBO: Delegierter Rechtsakt in der RED zur THG-Emissionsberechnung von RFNBO erlässt die Methodik für die Anrechnung der CO2 und seiner unterschiedlichen Quellen bei eFuels.
- Die eIDAS-Verordnung schafft den Rahmen für eine die digitale Identität und Authentifizierung.: Mit der im Mai 2024 in Kraft getretenen Überarbeitung der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS 2.0) stehen die EU-Mitgliedstaaten vor der Herausforderung, bis 2027 interoperable EUDI-Wallets für digitale Nachweise und Personenidentifikationsdaten (PID) für natürliche und juristische Personen bereitzustellen. Parallel dazu muss ein EUDI-Wallet-Ökosystem sowie eine kollektiv nutzbare Identitäts-Infrastruktur (Trust Registries) entwickelt werden.
- Biogas-Paket: Verunsicherung im Markt beseitigen und ausreichend Planungssicherheit für Biogasanlagen schaffen.
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG): Kurzfristig: Verlängerung der bestehenden -Regelung über 2026 hinaus
Mittelfristig: Durchführung der bereits seit 2022 ausstehenden KWKG-Evaluierung und Neuausrichtung mit Ausrichtung Wärmewende und Versorgungssicherheit
- EU-Omnibusverordnung (zur Zusammenführung und Vereinfachung von CSRD, CS3D und EU-Taxonomie): Ziele: Verschiebung der Anwendung der von der Omnibusverordnung erfassten Regularien und Anhebung der Anwenderschwellen der betroffenen Unternehmen sowie weitere inhaltliche Anpassungen und Vereinfachungen der Berichts- und Sorgfaltspflichten.
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Bauten erhöhen für soziale Teilhabe aller Generationen: Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.
- Photovoltaik (PV) - Forschungslandschaft Förderung - Solar PV Maschinenbau und Forschungsinstitute: Wir setzen uns für politische Rahmenbedingungen ein, die eine wettbewerbsfähige und resiliente Solarindustrie in Deutschland und Europa ermöglichen. Dazu gehören der Aufbau von Produktionskapazitäten für Hightech-Solarmodule, die Stärkung des deutschen Maschinenbaus für den internationalen Wettbewerb sowie die Scherung der PV-Forschungsförderung. Ziel ist es, die Abhängigkeiten zu reduzieren, die Chancen für deutsche Unternehmen in globalen Wachstumsmärkten zu nutzen und die Energiewende technologisch und wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten.
- Wärmeplanungsgesetz: Die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehene Transformation des Wärmesektors erfordert klare Investitionsanreize. Großwärmepumpen bieten enormes Potenzial für die CO2-freie Wärmeversorgung, werden aber durch hohe Strompreise und unzureichende Förderstrukturen ausgebremst. Der VDMA fordert eine wettbewerbsfähige Strompreisgestaltung, eine verlässliche CO2-Bepreisung und eine ausreichende BEW-Finanzierung. Gleichzeitig muss KWK als Übergangstechnologie gesichert bleiben, um Versorgungssicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Ohne diese Anpassungen bleibt das Wärmeplanungsgesetz reine Theorie, statt ein Motor für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung zu sein.
- Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung: Deutschland braucht ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Die Belastung von
Unternehmensgewinnen sollte auf 25 Prozent gesenkt werden.
- Transferfreiheitsgesetz für besseren Wissens- und Technologietransfer: Ziel eines Transferfreiheitsgesetzes ist verbesserter Wissens- und Technologietransfer. Betrifft z.B. Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Wissens- und Technologietransfer. Soll Kooperationsvorhaben zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen vereinfachen. Anpassungen beim Vergabe- und Förderrecht zur Vereinfachung wissenschaftlicher Kooperationsvorhaben.
- Reallabore-Gesetz zur Nutzung von Experimentierklauseln: Reallabore-Gesetz soll zeitnah umgesetzt werden. Ermöglicht Nutzung von Experimentierklauseln und einheitliche Regelung auf Landes- und Bundesebene. Kontinuierliche Evaluierung der Reallabore mit geeigneten Indikatoren von Beginn an, ggf. Weiterentwicklung.
- Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Begrenzung der Sozialabgaben: Begrenzung der Sozialabgaben zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit.
- Bürokratieabbau im Arbeitsrecht: Bürokratieabbau im Arbeitsrecht zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Luftraumintegration von Flugwindenergieanlagen: Damit Deutschland von der Flugwindenergie und besonders deren Exportpotenzial profitieren kann, müssen schnell prozessuale und gesetzliche Klarstellungen vorgenommen werden, die den langfristigen und sicheren Betrieb von Anlagen in Deutschland möglich machen. Vor allem betrifft dies die sichere und effiziente Integration dieser Technologien in den Luftraum. Dies ist auch für den Forschungs- und Entwicklungsstandorte für Flugwindenergie von hoher Bedeutung.
- Umsetzung der Produkthaftungs-RL in nationales Recht: Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
- Beibehaltung der deutschen Klimaziele: Ziel Klimaneutralität 2045 soll beibehalten werden.
- Stromsteuer für produzierendes Gewerbe dauerhaft auf europäisches Minimum senken: Dauerhafte Senkung der Stromsteuer für produzierendes Gewerbe auf das europäische Minimum (über 2025 hinaus).
- EU-Normungsverordnung: Die bestehende EU-Normungsverordnung soll überarbeitet werden. Der VDMA hat viel Erfahrung in der Durchführung von Normung und der Erstellung von Normen auf EU-Basis und im globalen Kontext. Es liegen insbesondere Erfahrungen bei der Erstellung harmonisierter Normen vor und den Prozessabläufen, die derzeit sehr viele Schwierigkeiten bereiten und die Veröffentlichung von Fundstellen dieser Normen im EU-Amtsblatt verzögern.
- EU-Marktüberwachungsverordnung: Verbesserung der staatlichen Marktüberwachung und gleicher Wettbewerbsbedingungen für Maschinen- und Anlagenhersteller.
- New Legislative Framework: Einbringen von Praxisanforderungen in die Überarbeitung des New Legislative Framework, als Rahmenvorschrift für die CE-Kennzeichnung
- Innovationsschub für die Wirtschaft: Additive Fertigung in Forschung und Industrie: Forschung im Bereich AM fokussieren und fördern, Wissen vermitteln, Transfer in die Industrie als innovative Technologie zur Sicherung der Führungsposition im gesamten Maschinenbau.
Cross-disziplinären Konsortien aus Forschung und Industrie zu relevante Herausforderungen (Energie, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Industrie 4.0...).
Normungsaktivitäten als Technologieführer in Deutschland sichern.
- EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Bürokratiearme Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht
- Verbesserung der Marktüberwachungstätigkeit: Der VDMA fordert Verbesserungen der Marktüberwachung und der Durchsetzung von Vorschriften zur CE-Kennzeichnung. Dabei stehen die Bestimmungen des Artikel 4 der EU-Verordnung zur Marktüberwachung hinsichtlich des EU-Repräsentanten von Herstellern mit Sitz in Drittstaaten im Fokus.
- Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM): Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stärken: Der VDMA tritt für eine Stärkung der vorwettbewerblichen Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) ein. Unter anderem sollte dieses effektive Instrument ausreichend finanziell ausgestattet sein. Bei der künftigen Ausgestaltung sollte auf die Belange des industriellen Mittelstandes besonders eingegangen werden.
- Weiterentwicklung der THG-Quote: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote // REDIII im Verkehr
Es geht um die nationale Umsetzung der EU RED III, hier muss D sich für einige Optionen entscheiden. Wir halten pragmatische, technologieoffene Regelungen für erforderlich, dies gilt auch für andere Gesetzgebungsverfahren mit Auswirkungen auf den Wasserstoffhochlauf mit Bezug auf den Verkehrssektor (z.B. Energiesteuerrichtlinie und CO2- Flottenregulierung).
- Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/988 in nationales Recht - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Das ProdSG wird geändert, um die Umsetzung der RL2001/95/EG aus dem ProdSG zu streichen und um Regelungen in das ProdSG aufzunehmen, die der Durchführung der VO(EU)2023/988 dienen. Mit Geltungsbeginn der VO(EU)2023/988 wurde die RL87/357/EWG mit Wirkung zum 13.12.2024 aufgenommen.
- EU Plastikabgabe vermeiden: Die Plastikabgabe soll nicht zur Finanzierung des EU Haushaltes herangezogen werden, vielmehr soll die Abgabe zweckgebunden zur Belebung der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft dienen.
- Common Specifications als Rückfalloption behalten: Common Specifications sollen nur Rückfalloption zu harmonsierten Europäischen Normen bleiben, wofür wir uns massiv einsetzen. Dabei machen wir Vorschläge zu Transparenz, Beteiligung und Definition von Common Specifications inklusive deren Voraussetzungen, Erarbeitung, Inkraftsetzung und Zurückziehung. Die KOM hat mit dem Omnibus IV proposal einen gefährlichen Weg eingeschlagen und Inkonsistenzen erzeugt, denen wir entgegenwirken müssen und die wir mit Vorschlägen untermauern. (Omnibus IV Proposals COM(2025)503 // Omnibus IV Proposals COM(2025)504)
- EU-Akkreditierungsverordnung: Bei der Revision der EU-Akkreditierungsverordnung (EU)765/2008 muss die Akkreditierungspraxis in Europa vereinfacht und gleichzeitig zukunftssicher gestaltet werden, wie z.B. Finanzierung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Dabei sollen auch fragwürdige Praktiken, wie Unterauftragserteilung akkreditierter Stellen bei der Zertifizierung an Unternehmen in Drittstaaten, unterbunden werden. Die Akkreditierung soll weiter international ausgerichtet bleiben und nicht nur auf reinen Europäischen Normen basieren.
- Anpassungsbedarf der Datenschutzgrundverordnung: Ziel ist die Ausweitung des risikobasierten Ansatzes der DSGVO, um anhand des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zwischen verschiedenen Datenverarbeitungen zu unterscheiden, um so bei geringen Risiken reale Entlastungen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu bewirken. Kein nationales Goldplating mehr beim Datenschutz. Zusammenspiel von DSGVO und EU-Datenverordnung muss klarer und verständlicher geregelt werden.
- Gute Regelungen für ein europäisches Batterie-Ökosystem: Das Regelverfahren bündelt politische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung eines starken europäischen Batterie-Ökosystems. Dazu gehören z.B. die Senkung von Strompreisen, der Abbau bürokratischer Hürden, steuerliche Anreize sowie gezielte Förderinstrumente. Im Fokus stehen die Skalierung der Produktion im industriellen Maßstab und die Förderung der Batterieforschung. Darüber hinaus sollen zukünftige Nachfrageimpulse aus der kritischen Infrastruktur, insbesondere den Energienetzen. So entstehen neue Marktchancen für die europäische und insbesondere die deutsche Batterieindustrie, wodurch langfristig ein robustes und wettbewerbsfähiges Ökosystem gefestigt wird.
- Anreizmechanismen für Wasserstoffhochlauf konsequent umsetzen: Der VDMA e.V. setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung einen klaren Fahrplan zum Wasserstoffhochlauf vorlegt, um die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zügig voranzutreiben. Nur durch klare Rahmenbedingungen können bereits getätigte Investitionen gesichert und neue angereizt werden, um die Molekülwende voranzutreiben und Deutschland als Industriestandort zu bewahren.
- Industriepolitisches Modellvorhaben zur Stärkung des Maschinenbaus: Die deutsche PV-Maschinenbauindustrie soll durch ein industriepolitisches Modellvorhaben gestärkt werden, um an globalen Investitionen – insbesondere in Indien – zu partizipieren. Indien plant mit 2,9 Mrd. USD eine unabhängige PV-Wertschöpfungskette. Europäische Anbieter bieten technologische Souveränität, können jedoch keine „Turnkey“-Lösungen absichern. Der Vorschlag: staatlich garantierte Modellprojekte mit europäischem Equipment, um Exportchancen zu sichern. Ziel ist eine risikobasierte Absicherung über den Klima- und Transformationsfonds. Politisch wird technologische Resilienz, Klimaschutz und Partnerschaft mit Indien gefördert.
- Verbesserung der Forschungszulage: Wirkung der Forschungszulage durch Optimierungen weiter verbessern, um das Potenzial dieses Instruments für Innovation und Wertschöpfung in Deutschland bestmöglich auszuschöpfen. Effiziente, bürokratiearme Verfahren. Alle bestehenden Fördermöglichkeiten gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung der EU (AGVO) ausschöpfen. Schnellere Auszahlung der Zulage sowie Ausweitung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrages und der Fördersätze.
- Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes: Der VDMA begrüßt die geplante Verlängerung des Meldeintervalls für exportierte Elektrogeräte von monatlich auf jährlich (§ 27) als bürokratische Entlastung.
Die in § 19a vorgesehene Pflicht, jeder Lieferung schriftliche Entsorgungsinformationen beizulegen, wird für den B2B-Bereich als unnötiger Mehraufwand ohne Nutzen kritisiert. Die Hersteller informieren bereits ausreichend durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und ausführliche digitale Dokumentationen auf ihren Webseiten.
Als Alternative schlägt der VDMA vor, auf die physische Beilage zu verzichten und die leicht auffindbare digitale Bereitstellung der Informationen auf der Hersteller-Website als ausreichend anzuerkennen.
- Überarbeitung der EU CO2-Flottengrenzwerte bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen: Die EU-Flottengrenzwerte sind als zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik im Verkehrssektor in Verordnung (EU) 2019/631 als Teil des "Fit for 55"-Pakets zur Reduzierung der Treibhausgase beschlossen worden. Sie regeln, wie viel CO2 neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Durchschnitt pro Kilometer ausstoßen dürfen, und sollen die Dekarbonisierung der Fahrzeugflotten vorantreiben. Eine Überarbeitung der Flottengrenzwerte trägt Bedenken aus Industrie und Politik Rechnung, dass einige der für 2025 gesetzten Ziele eine erhebliche Belastung für die Hersteller darstellen würden.
- Reform der EU-Vergaberichtlinien: Die EU-Kommission hat angekündigt, im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Reform der EU-Vergaberichtlinien vorzulegen. Der VDMA setzt sich hierbei für ein schlankes Vergabeverfahren ein, welches grundlegende Vergabeprinzipien achtet und zugleich die europäische Wirtschaft resilient machen kann.
- EU-Verordnung über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr: Im Rahmen der Durchsetzung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG setzt sich der VDMA für die 1:1 Umsetzung der Europäischen Richtlinie ein um nationales Goldplating und internationale Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
- Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Mit dem Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote setzt die Bundesregierung die Vorgaben zur folgt die Bundesregierung der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) auf nationaler Ebene um. Der VDMA verfolgt das Ziel der Klimaneutralität und in diesem Rahmen die prozentuale Minderung der Treibhausgasemission bei Kraftstoffen. Dafür setzt sich der VDMA für verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen für den Hochlauf Erneuerbarer Kraftstoffe ein.
- Rentenreform: Umfassende Rentenform zur Sicherung der Finanzierbarkeit; Verlängerung der Lebensarbeitszeit; Abschaffung von Frühverrentungsanreizen.
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): Fristverlängerung für Batterieregistrierung ermöglichen: Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.
- Net-Zero Industry Act (NZIA): Das Schreiben stellt klar, dass europäische Maschinen- und Anlagenbauer die gesamte PV-Wertschöpfungskette abdecken und technologisch führend sind. Es fordert verbindliche Herkunfts- und Wertschöpfungskriterien für Maschinen und Anlagen im NZIA, um strategische Souveränität, industrielle Resilienz und IP-Schutz in Europa zu sichern. Europäische Technologien erfüllen höchste Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards, reduzieren Abhängigkeiten und stärken Wettbewerbsfähigkeit. Nur durch verpflichtende Nutzung europäischer Produktionsmittel in geförderten Projekten kann eine resiliente, nachhaltige industrielle Basis in Europa entstehen.
- Anpassungen in EEG und WindSeeG zur Weiterentwicklung des Rahmens für Windenergie: Ziel sind verlässliche und verstetigte Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für Windenergie in Deutschland.
- AWG: Entwurf Gesetz zur Anpassung Straftatbestände (Sanktionsstrafrecht): Streichung des Regelungsvorschlag § 18 Absatz 6a Ziffer 1 AWG-Neu
- EU-Umweltomnibus: Vereinfachung von Umweltvorschriften: Der VDMA fordert klare und eindeutige Gesetzestexte, um die Bürokratielast des EU-Umweltrechts effektiv zu senken. Eine systematische Überprüfung aller EU-Umweltregelungen sowie die Einführung vorgelagerter Praxischecks und eine frühzeitige, dauerhafte Einbindung der Industrie ist eine weitere Forderung an die Umsetzung des EU-Umweltomnibus.
- Änderung(en) der Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Regelungen der AWV für den Maschinenbau verständlich und insbesondere für KMU praktikabel gestalten. Unangemessene bürokratische Belastungen vermeiden bzw. abbauen, unverhältnismäßige Beeinträchtigung legitimer Wirtschaftsinteressen vermeiden. Auf grundrechtskonforme Regelungen achten.
- Gesetzesnovelle zur Treibhausgas-Minderungsquote: Der VDMA setzt sich insbesondere für eine ambitionierte aber realistische Ausgestaltung Quotenpfade ein um einen realistischen Wasserstoffhochlaufanzureizen, Verlässlichkeit und Planbarkeit für Unternehmen in der gesetzgeberischen Ausgestaltung ins Auge zu nehmen und Ambitionsniveau mit Pönalen und Anreizen in Ausgleich über alle Verkehrssektoren zu bringen.
- Klimaschutzprogramm 2026: Für das Erreichen der Klimaziele ist es entscheidend, dass klare, langfristige Signale für Investitionen in Klimaschutztechnologien bestehen. Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, die diese Technologien anbieten, benötigen eine dauerhafte Marktperspektive für ihre Produkte. Gleichzeitig ist die Branche auch als Betreiber und Verbraucher auf einem ambitionierten Zielpfad. Auch für die Nachfrageseite ist es entscheidend, dass Investitionsentscheidungen sich langfristig tragen.
Wir wollen aufzeigen, wie die notwendigen Investitionen im Einklang mit der Wettbewerbsfähigkeit aus Sicht des VDMAs erreicht werden können.
- Europäische Privatgesellschaft für den Maschinenbau gut umsetzen: Die EU-Kommission arbeitet an einer 28. Regelung. Diese Regelung würde es Unternehmen optional ermöglichen, ihre Geschäfte im gesamten Binnenmarkt mittels einer EU-weit einheitlich geregelten Rechtsform zu tätigen, anstatt in jedem Mitgliedstaat die unterschiedlichen nationalen Rechtsformen annehmen zu müssen. Der VDMA möchte, dass dieser Weg für alle Unternehmen ermöglicht wird. Zudem müssen ausreichende Compliance-Anforderungen bestehen.
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren: Die Richtlinie (EU) 2024/1799 richtet sich ihrem persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich nach auf B2C-Konstellationen und verfolgt primär verbraucherschutzrechtliche Zielsetzungen. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht setzt sich der Verband dafür ein, dass keine überschießende, europarechtlich nicht zwingend geforderte Regelung zu Lasten des Industriegeschäfts (B2B) erfolgt.
- Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit: Konsequente gesetzliche Grundlage für die sichere Integration von Anlagen wie
Windenergieanlagen, Wechselrichtern bei Solarenergiesystemen oder
Netzkomponenten in das Energiesystem als Teile kritischer Infrastruktur.
Zugriffe durch Dritte regulieren: Digitale Zugriffe durch Dritte, wie Hersteller oder
Energiedienstleister auf Energieanlagen, müssen im regulatorischen Rahmen
transparent und sicher gestaltet werden.
Zugriff aus der Lieferkette darf nur von vertrauenswürdigen Herstellern / Lieferanten
erfolgen.
- EU Critical Raw Materials Act (CRMA): Die EU ist bei bestimmten Rohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel benötigt werden, stark abhängig von einzelnen Drittstaaten. Diese Importabhängigkeiten sind sowohl wirtschaftlich als auch geopolitisch riskant. Der CRMA will die Versorgungssicherheit der EU mit kritischen und strategischen Rohstoffen gewährleisten. Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der auf die geopolitischen Spannungen, insbesondere chinesische Exportrestriktionen, und die schleppende Umsetzung der ersten Pflichten des CRMA reagiert. Aus Sicht des VDMA setzt die EU dabei auf falsche Instrumente: zu viele Zwangsmaßnahmen, bis hin zu staatlichen Vorgaben für Einkaufsstrategien, statt auf Anreizsysteme.
- Umsetzung der novellierten IE-Richtlinie: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in deutsches Recht
- Senkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Es sollten gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, welche die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung senken. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel.
- Praxistaugliche Umsetzung der Verpackungsverordnung: Das Anliegen ist eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Vorgaben (EU-Verpackungsverordnung 2025/40, Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ohne zusätzliche nationale Sonderregelungen und unnötige Belastungen für die industrielle Wertschöpfung.
- Industrietechnik für den Bevölkerungsschutz zwischen Resilienz und Innovation: Anpassung der vergabe- und beschaffungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Feuerwehr- und Rettungstechnik zur Beschleunigung öffentlicher Beschaffungsverfahren und Stärkung mittelstandsfreundlicher Vergabestrukturen. Schaffung investitionsfreundlicher Beschaffungs- und Zahlungsmodalitäten, insbesondere durch die Ermöglichung von Anzahlungen und Meilensteinzahlungen. Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei nationalen und europäischen Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen und Cybersicherheit, einschließlich rechtssicherer Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge. Einbeziehung von Feuerwehr- und Rettungstechnik in industrie-, sicherheits- und resilienzpolitische Strategien.
- Ammoniak als Kältemittel bei Großwärmepumpen: -Jede Wärmepumpentechnologie und jedes Kältemittel hat seine Stärken.
-Eine einseitige Regulierung von Ammoniak Wärmepumpen sorgt für eine Ungleichbehandlung der Technologien.
-Diese Ungleichbehandlung kann Fehlanreize schaffen, nur um ein Verfahren nach der 4.BImSchV zu verhindern.
-Der weiteren schafft diese Regulierung zusätzliche bürokratischen Aufwand, welcher Projekte der Wärmewende auf kommunaler Ebene zusätzlich verzögern würde.
- Jahressteuergesetz 2026: Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 enthält Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Soweit davon auch der Maschinen- und Anlagenbau betroffen ist, treten wir für praktikable und bürokratiearme Regelungen ein.
- Arbeitnehmerentsenderichtlinie - eDeclaration: Bürokratiearme Umsetzung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie - Formular der eDeclaration auf das Wesentliche beschränken und nicht mit zusätzlichen Informationspunkten überfrachten.
- Netzanschlusspaket: Stärkung des Netzausbaus und der Systemeffizienz bei gleichzeitiger Beibehaltung von Investitionssicherheit
- Innovationsfreiheitsgesetz: Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode wird die Verabschiedung eines Innovationsfreiheitsgesetzes angekündigt. Die Forschungsförderung gilt es von innovationshemmender Bürokratie zu entlasten. Eine schlanke, digitale und harmonisierte Projektadministration ist Voraussetzung für eine wirksame, praxistaugliche Forschungsförderung. Die künftige Ausgestaltung des Fördersystems sollte besser zur Geschwindigkeit und Dynamik industrieller Innovation passen.
- Natürlichen Infrastruktur und Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: 'Ziel der Einflussnahme ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Angestrebt werden insbesondere die Streichung bzw. Begrenzung der Einstufung bestimmter Naturschutzbelange als überragendes öffentliches Interesse, eine engere und rechtssichere Ausgestaltung der Kategorie „Natürliche Infrastruktur“, die Vermeidung pauschaler Zuschläge bei Kompensations- und Ersatzzahlungen sowie praxistaugliche Regelungen zu Flächenzielen, Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherungs- und Unterhaltungszeiträumen.
- Masterplan Wasserstoff und Strombasierte Kraftstoffe im Verkehr: Der Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr sollte einen verlässlichen Rahmen für den Markthochlauf von Wasserstoff und RFNBO im Verkehrssektor schaffen. Aus Sicht des VDMA sind langfristige Nachfrageperspektiven, technologieoffene Anwendungsoptionen sowie investitionsfreundliche regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere die Weiterentwicklung von Nachfrageinstrumenten für erneuerbare Kraftstoffe, die praxistaugliche Ausgestaltung der RFNBO-Regulierung sowie die bessere Verzahnung von Infrastruktur-, Import- und Markthochlaufmaßnahmen für Verkehr, Industrie, Luftfahrt und Schifffahrt.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hin zu einer verlässlichen, technologieoffenen und planbaren Förderkulisse. Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen, Systemoptimierung und Technischer Gebäudeausrüstung im Gebäudebestand. Weiterentwicklung der Förderkriterien unter Einbeziehung von Lebenszyklusaspekten sowie energetischen, funktionalen und gebäudetechnischen Maßnahmen. Anpassung der Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Transferplattform für Produktionstechnologien, KI und Robotik in der Hightech Agenda: Der VDMA wirbt für den Aufbau einer Transferplattform als Bestandteil der Hightech Agenda Deutschland. Die Transferplattform soll an die bestehenden Maßnahmen der einzelnen Schlüsseltechnologien und an bestehende Transferinitiativen anknüpfen. Insbesondere Produktionstechnologie sowie KI und Robotik sind entscheidend für Skalierung und Wertschöpfung, auch in Bezug auf die Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda. Instrumente wie Technological Roadmapping und Match-Making sind deshalb Bestandteil der vorgeschlagenen Transferplattform.
- Bundeshaushaltsgesetz 2027: Der VDMA möchte erreichen, dass die Mittel für die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) im Bundeshaushalt 2027 nicht gekürzt, sondern spürbar und dauerhaft erhöht werden. Der vorgesehene Rückgang des Haushaltsansatzes von 178,5 auf 165,3 Mio. Euro sowie die Absenkung der Verpflichtungsermächtigungen sollen verhindert werden. Noch in dieser Legislaturperiode soll ein verlässlicher Mittelaufwuchs auf jährlich 300 Mio. Euro erreicht werden, um Planungssicherheit zu schaffen und mehr wissenschaftlich positiv bewertete Vorhaben bewilligen zu können.
Sicherstellung der Fortführung und ausreichenden Finanzierung des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B).
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