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Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x -

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Mitgliedunternehmen von en2x - Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V. sorgen für eine zuverlässige Versorgung mit Rohstoffen und Energie, vor allem mit Kohlenwasserstoffen. Das umfasst Kraftstoffe für den Verkehr, flüssige Brennstoffe für den Wärmemarkt und (Vor-)Produkte für viele Industriezweige. Zudem bauen en2x-Mitglieder die Infrastruktur für Elektromobilität aus. In diesem Zusammenhang arbeitet en2x an guten Bedingungen für den Industriestandort Deutschland im globalen Wettbewerb und setzt sich für (1) Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland und eine dauerhafte Senkung der Strompreise für die Industrie, (2) eine an den CO2-Emissionen orientierte Energiesteuer als notwendige Ergänzung der bestehenden CO2-Bepreisung im BEHG, (3) Rechtsrahmen für einen zügigen Aufbau der CO2 Transport- und -Speicherinfrastruktur, (4) Langfristige Weiterführung des europäischen ETS und Einbeziehung von Negativemissionen für de Betrieb von inländischen Raffinerien, (5) Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe zur Gebäudebeheizung, (6) unbegrenzten Anwendungsbereich für CO2-neutrale Moleküle, um einen zügigem Markthochlauf zu ermöglichen, (7) Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der Ladeinfrastruktur, (8) Aufbau von fairen Energiepartnerschaften und Weiterentwicklung einer nationalen Importstrategie für den CO2-neutralen Wasserstoff und Derivate wie Methanol oder synthetisches Rohöl. Zum Zwecke der Interessenvertretung beteiligt sich en2x an Anhörungs-- und Konsultationsverfahren und erarbeitet Stellungnahmen und Positionspapiere zu relevanten Regulierungsvorhaben. Weiterhin werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Ergänzend führt en2x auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durch, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Cybersicherheit; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Schienenverkehr; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Straßenverkehr; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Klimaschutz; Personenverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien; Schifffahrt; EU-Gesetzgebung; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Energienetze; Verkehrsinfrastruktur; Verbraucherschutz; Erneuerbare Energien; Luft- und Raumfahrt; Sonstiges im Bereich "Energie"; Verkehrspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Güterverkehr; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Regelungsvorhaben: - Revision 37. BImSchV: Die Implementierung der RED II in nationales Recht im Rahmen der THG-Minderungsquote ist bisher unvollständig. Die 37. BImSchV muss dringend angepasst werden, um unter anderem folgende Aspekte zu regeln: (1) Produktanforderungen für grünen Wasserstoff und RFNBOs (2) Anrechnung und Bilanzierung von grünem Wasserstoff, insb. beim Einsatz in Raffinerien (3) Co-Processing von biogenen Rohstoffen. - Revision Ambient Air Quality Directive (AAQD) / Luftqualitätsrichtlinie: Am 20.02.2024 haben sich Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen zur Revision der Luftqualitätsrichtlinie (Ambient Air Quality Directive - AAQD) auf neue Luftqualitätsgrenzwerte ab 2030 geeinigt. So sollen beispielsweise die Jahresgrenzwerte für die PM2,5 und NO2 von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ bzw. von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nationale Umsetzung zu verschärften Anforderungen an die Emissionen von Industrieanlagen führen wird. - Nationale Umsetzung Industrial Emissions Directive (Industrieemissions-Richtlinie, IED): Die nationale Umsetzung der Industriemissions-Richtlinie (IED) wird einen großen Einfluss auf den Betrieb von Industrieanlagen in Deutschland haben. Raffinerien sind als IED-Anlagen direkt betroffen. - Abgabe von Flugkraftstoffen an Privatpiloten: Nach der 18. Anpassung der CLP-Verordnung werden Stoffgemische mit einem Anteil von mehr als 0,1 % Cumol als krebserzeugend eingestuft. Die REACH-Verordnung sieht Ausnahmen vom Verbot der Abgabe solcher Gemische (Kraftstoffe) an die Öffentlichkeit für den Straßenverkehr vor. Bei Abgabe von entsprechenden Flugkraftstoffen an Privatpiloten ist unklar, ob die Ausnahme auf den Bereich ausgedehnt werden kann. Eine Konkretisierung in der EU-Richtlinie 98/70 und/oder in der ChemVerbVO werden benötigt. Bis zur Konkretisierung hat en2x eine Stellungnahme zu möglichen unterstützenden Maßnahmen abgegeben. - Praxisnahe Regelung des KRITIS-Dachgesetzes: Im Rahmen der geplanten Novelle werden sektorübergreifende Maßnahmen und Mindeststandards für physische Resilienzmaßnahmen gegenüber Naturgefahren sowie vom Menschen verursachte Eingriffe angelegt. Betreiber kritischer Anlagen werden verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Resilienz zu treffen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Die Maßnahmen sind auf Grundlage einer vorherigen Risikoanalyse und -bewertung zu treffen. Einen Branchenstandard für den Fuels-Bereich könnte dazu beitragen, dass die aktuellen Prozesse aus dem Störfallrecht genutzt werden. Dies kann zu einer Beschleunigung der Umsetzung im Sektor Mineralölversorgung beitragen. - NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: Mit der Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie wird entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben der mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert. Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, mit denen in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sollen vor Schäden durch Cyberangriffe geschützt und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessert werden. - Revision des Energieeffizienzgesetzes: Das aktuelle Energieeffizienzgesetz führt neue Pflichten zum Energiesparen ein. Im März 2024 beschloss das Kabinett eine Revision des Gesetzes. Dabei soll die Frist zur erstmaligen Übermittlung der Berichtspflichten bis zum 1.1.2025 ausgesetzt und die Bundesstelle für Energieeffizienz zum Erlass einer Bagatellgrenze beim Melden von Abwärme ermächtigt werden. Außerdem wird die Frist zur Durchführung von Energieeffizienz-Aktionsplänen verkürzt werden. Die Novelle wurde aufgrund des Regierungsbruchs im Herbst 24 nicht mehr verabschiedet. Der neue Koalitionsvertrag sieht jedoch eine Rückführung des Gesetzes auf EU-Ebene vor. Es wird daher mit einer neuen Revision in dieser Legislatur gerechnet. - Änderung des § 113a des Energiewirtschaftsgesetzes: ur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei geänderter Betriebsführung im Bereich der Trassenführung bestehender Mineralölfernleitungen ist eine regulatorische Gleichstellung von Mineralölfernleitungen mit Erdgasleitungen im EnWG erforderlich. Dazu sollte ein Zugang der nach RohrfernleitungsV geregelten Mineralölfernleitungen zum Regulierungsrahmen des EnWG durch eine Aufnahme von “Mineralölfernleitungen” in den Abs. 1 des § 113a EnWG ermöglicht werden. - Langfristige Ausgestaltung des EU-ETS1 im Raffineriebereich: Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Emissionszertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden. Gleichzeitig bedeutet der EU-ETS Mehrkosten für die europäische Industrie, die die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren. Ein wirksamer Carbon Leakage Schutz muss daher gewährleitet sein. Kurzfristig bedeutet dies eine Weiterführung der kostenlosen Zuteilung auf heutigem Niveau. Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um. - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2: Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt. - Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes: Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes soll der Rahmen für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gesetzt werden. Es gibt eine Verordnungsermächtigung für Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen z.B. BImSchG und WHG sowie EnWG dienen. Standards und Schnittstellen für IT-Komponenten werden an zentraler Stelle durch das BMI dokumentiert und veröffentlicht. Der bisherige Ansatz, Softwarelösungen im Frontend nach dem EfA-Prinzip ("Einer für alle") föderativ zu entwickeln und bereitzustellen, wird nicht durch Industrie und Wirtschaft geteilt. - Nationale Umsetzung der RED II - Novelle: Durch die Revision der europäischen erneuerbaren Energierichtlinie wird dort erstmal eine Quote für erneuerbare Energien und RFNBOs im Industriesektor eingeführt. Der Anteil der Raffinerieproduktion der nicht im Transport- oder Wärmesektor landet, fällt unter diese Industriequote. Es gilt die mitgliedsstaatlichen Ziele der RED bzgl. der Industriequote möglichst praxisnah für diesen Anteil der Raffinerieproduktion umzusetzen und übermäßigen Bürokratieaufwand zu vermeiden. - Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Anpassungen von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen. Beschleunigung der Netzanschlussverfahren durch Erhöhung von Transparenz und Verbindlichkeit (z.B. Regelungen zu Rückmeldefristen, zu unverbindlicher Netzanschlussauskunft und zu Kapazitätsreservierungsmechanismus). Regelungen zur Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. - Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz"): Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. - Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025: Überbordende Bürokratie ist ein wesentliches Hemmnis für die deutsche Wirtschaft. Die Bundesregierung möchte in einem Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025 unnötige Bürokratie abbauen. en2x sammelt hierzu Vorschläge und kommuniziert diese an die Bundesregierung. - Hochwasserschutzgesetz III (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen (...): Das BMUV hat mit dem 3. Hochwasserschutzgesetz neue Vorgaben zum Thema Hochwasserschutz entworfen. Industrieseitig ist die Betroffenheit eher gering. Jedoch können verschärfte Vorgaben zur Instandsetzung dazu führen, dass im Hochwasserfall beschädigte Ölheizungen nicht mehr an Ort und Stelle neu errichtet werden können. - Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge): Durch gezielte Förderung im Rahmen von Klimaschutzverträgen soll die Wirtschaftlichkeitslücke für die Umstellung auf transformative Produktionsverfahren geschlossen werden. Eine Förderung für Raffinerien ist nur eingeschränkt möglich. Zudem ist die Förderung auf "Scope 1" Emissionen beschränkt, was einen großen Teil der möglichen Emissionseinsparung durch klimaschonende Raffinerieprodukte außer Acht lässt. - Vorschläge für ein Sofortprogramm der neuen Bundesregierung: en2x appelliert an die neue BReg folgende Punkte anzupacken: 1. Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland gewährleisten 2. Verantwortung der Zuständigkeiten neu ordnen 3. Rechtsrahmen zur Errichtung einer Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid zügig schaffen 4. Differenzierung der Energiesteuer bei Kraft- und Brennstoffen nach CO2-Intensität 5. Rasche Umsetzung von RED III 6. Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe schaffen 7. Abschaffung der nationalen Quote für E-Kerosin im Luftverkehr 8. Alle Klimaschutzoptionen im Straßenverkehr nutzen - Veröffentlichung von Daten Infrastrukturtransporte gemäß EU-Regulation "TSI Telematics": Der Entwurf „Draft Commission implementation regulation on a technical specification relating to the telematics subsystem of the rail system in the European Union for interoperability of data sharing in rail transport (TSI Telematics)“ sieht unter anderem vor, Infrastrukturbetreiber zur Veröffentlichung von Zugdaten (Versandbahnhof, Empfangsbahnhof, Zugabfahrtszeit, Gefahrgutdaten) zu verpflichten. Dies birgt Missbrauchspotential und sollte verhindert werden. Außerdem sollte die Verordnung so gestaltet werden, dass keine Widersprüche zu (nationalen) Regelungen (bspw. KRITIS DachG oder NIS II) entstehen. - EU CBAM: Als zukünftiges Carbon Leakage Instrument der EU soll der CBAM die freie Zuteilung des EU-ETS ablösen. Die Unternehmen der Mineralölverarbeitung stehen im internationalen Wettbewerb, sind also auf einen wirksamen Carbon Leakage Schutz angewiesen. Dieser ist durch den CBAM noch nicht gegeben, da keine Export-Lösung bekannt ist. Die Übersetzung des anlagenspezifischen EU-ETS auf den produktspezifischen CBAM muss praxisnah und möglichst bürokratiearm erfolgen um die Belastung der Betreiber möglichst gering zu halten. Eine Erweiterung des Scope von CBAM auf Raffinerieunternehmen ist erforderlich. - Vorschlag zur Neufassung der EU-Energiesteuerrichtlinie: Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Energiesteuerrichtlinie vorgelegt. Er sieht u. a. vor, die zukünftige Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom auf Basis des Energiegehalts (bisher Volumen), gemäß einer an Umweltaspekten orientierten Rangfolge sowie an der Relation der EU-Mindeststeuersätze untereinander vorzunehmen. - Praxisnahe Umsetzung der RED III - Richtlinie im Rahmen des 2. Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Zur Umsetzung der RED III Richtlinie soll die THG Quote bis 2040 schrittweise auf 59 Prozent steigen und damit einen erneuerbaren Energieanteil von rund 62 Prozent im Verkehr erreichen. Vorgesehen sind eine RFNBO Quote, höhere Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe ohne Doppelanrechnung, strengere Anrechnungsvoraussetzungen, z. B. Vor Ort Kontrollen, sowie der Ausschluss bestimmter Palmöl Reststoffe. Hauptziele von en2x sind eine schnelle und rechtssichere Umsetzung, die Begrenzung der THG Quote auf den Straßenverkehr, technologieoffene und flexible Erfüllungsoptionen, insbesondere Co Processing, RED konforme Rohstoffe, sowie verlässliche Übergangsregelungen ohne Rückwirkung sowie der Schutz der Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland im europäischen Vergleich. - Revision des Kohlendioxid Speicherungsgesetes: Durch die Revision des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes soll die kommerzielle CO2-Speicherung und der kommerzielle CO2-Transport, auch zu Nutzungszwecken ermöglicht werden. Für die Mineralölindustrie ist es entscheidend, dass Sie Zugang zu CO2-Speicher- und Transportinfrastruktur erhalten. Der Rechtsrahmen sollte möglichst zügig umgesetzt werden und die gesamten CO2-Wertschöpfungskette umfassen. Eine Speicherung von CO2 sollte auch ohne Opt-In der Bundesländer auf dem Festland möglich sein. Ehemalige Ölfernleitungen sollten auch zum CO2-Transport umgewidmet werden können und entsprechende Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren erfahren. - Revision der 1. BImschVO: In der 1. BImSchV (Verordnung über mittlere und kleinere Feuerungsanlagen) wird beschrieben, welche Brennstoffe in den benannten Feuerungsanlagen verwendet werden dürfen. Für Heizöl wird dazu die DIN 51603-1 aus dem Jahr 2008 herangezogen. Die Norm wurde mehrfach überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Die letzte Überarbeitung hat im Jahr 2024 stattgefunden. Bei der Überarbeitung der 1. BImSchV soll auf diese aktuelle Fassung der Norm verwiesen werden. Mit dieser aktuellen Fassung ist es möglich auch größere Mengen an erneuerbaren paraffinischen Komponenten (z. B. HVO) dem fossilen Heizöl beizumischen um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2 Emissionen zu leisten. - Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung: Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert. - EU Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge: en2x setzt sich für sofortige Einführung einer neuen Fahrzeugkategorie für Fahrzeuge, die ausschließlich mit Carbon-Neutral-Fuels (CNFs) betrieben werden. Diese Fahrzeuge sollen E-Fahrzeugen gleichgestellt und mit 0 g CO2/km auf die Flottengrenzwerte angerechnet werden. Erneuerbare Kraftstoffe sollen dabei zusätzlich zur THG-Quote in Verkehr gebracht und über ein massenbilanzielles Verfahren nachgewiesen werden. Zudem wird ein Carbon Correction Factor (CCF) gefordert, um den Beitrag erneuerbarer Kraftstoffe an den THG-Minderungen bei der Berechnung der Flottengrenzwerte zu berücksichtigen. - Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung: Zentrale Regelungsgegenstände des vorgelegten Verordnungsentwurfs sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sog. „Festpreisphase“ für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsverordnung werden nunmehr Regelungen ergänzt (1) zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sog. „BEHG-Preiskorridor 2026“ und (2) zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027. Die geplanten Änderungen sind für die en2x-Mitglieder von großer Relevanz. Der Verband hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. - Schiffskraftstoffe im Energiesteuerrecht: en2x setzt sich - gemeinsam mit anderen Verbänden - für eine direkte Energiesteuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt (§ 27 EnergieStG), Erleichterungen bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffseine Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager im Sinne des Energiesteuerrechts. - Änderungen der Biomassestrom-NachhaltigkeitsVO und der Biokraft-NachhaltigkeitsVO: Mit der Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen umgesetzt werden. Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die Betrugsprävention beim Handel mit THG-Quoten im Rahmen der national rechtlich möglichen Instrumenten verbessert werden. Der in diesem Zusammenhang von dem Verordnungsgeber vorgeschlagene Wegfall des Vertrauensschutzes in der gesamten Lieferkette begründet für verpflichtete und redliche Unternehmen gravierende ordnungsrechtliche Folgen, die weder beeinflusst noch kontrolliert werden können. - Technologieoffener Einsatz von Energien im Gebäudebereich: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt sicherstellen. Laut Koalitionsvertrag soll das derzeit gültige GEG abgeschafft, bzw. deutlich überarbeitet werden. Das neue Gesetz, neu: Gebäudemodernisierungsgesetz, soll technologieoffen, transparent und leicht verständlich sein. Die gesteckten Emissionsziele sollen mit Hilfe verschiedener erneuerbarer Energieträger erreicht werden. Beim Einsatz von flüssigen Energieträgern sollte neben einer physischen auch eine bilanzielle Erfüllungsoption grundsätzlich berücksichtigt werden. en2x setzt sich dafür ein, den im Gesetzentwurf vorgesehenen Einsatz flüssiger Energieträger entsprechend auszugestalten. - Entlastung von Stromverbrauchern bei Übertragungsnetzentgelten: en2x begrüßt ausdrücklich das Ziel des Referentenentwurfs, die Übertragungsnetzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro abzusenken. Für die Mineralölbranche sind Höhe und Verlässlichkeit der Stromsystemkosten, einschließlich der Übertragungsnetzentgelte, von zentraler Bedeutung für die globale Wettbewerbsfähigkeit. Aus unserer Sicht ist es daher entscheidend, dass die Entlastung nicht kurzfristig wirkt, sondern über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. en2x regt an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkret aufzeigt, in welchem Umfang der Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro das Übertragungsnetzentgelt tatsächlich senken wird. - Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesigns, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen: Die geplante Änderung von EnVKG soll bestehende EU-Vorgaben würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Tankstellenbetreiber verursachen. Um dies zu vermeiden, setzt sich en2x für eine Anhebung des Schwellenwertes für die Anbringung des Energiekostenvergleichs bei Tankstellen auf 18 Zapfstellen ein. en2x unterstützt das mit der Änderung des MinÖlDatG angestrebte Ziel, die Qualität der Mineralöldaten weiterzuentwickeln. Die darüber hinaus mit der Gesetzesänderung bezweckte Erweiterung der Datenweitergabe der durch das BAFA erhobenen Einzelmeldungen der meldepflichtigen Unternehmen an andere Behörden und beauftragte Dienstleister halten wir dagegen für kritisch und schlagen in diesem Zusammenhang Änderungen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen vor. - Ermöglichung der Einbringung von CO2 in die ausschließlichen Wirtschaftszone durch Anpassung des Hoher-See-Einbringungsgesetzes: Das Hohe-See-Einbringungsgesetz dient dem Schutz der Meeresumwelt, indem es das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in die Hohe See grundsätzlich verbietet. en2x begrüßt die Anpassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes und die damit einhergehende Ermöglichung der Einbringung von CO2 in die ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee (unter Verweis auf das Kohlendioxid-Speicherung- und Transportgesetz) und den Export von CO2 zur dortigen Verpressung (unter Verweis auf das London-Protokoll). Beides sind notwendige Schritte für den Aufbau einer CO2-Wirtschaft. - Ratifizierung der Änderung des Londonprotokolls: Die Änderung des London-Protokolls macht es möglich CO2 über den Seeweg zu exportieren und in geeigneten Formationen im Meeresuntergrund zu verbringen. Der Gesetzentwurf des BMUKN ratifiziert diese Änderungen des London-Protokolls. en2x unterstützt eine zügige Umsetzung der Ratifizierung. - Neueinstufung einer Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG: Nach dem bisher geltenden Energierecht ist eine Kundenanlage einem Energieversorgungsnetz nachgelagert und weitgehend von regulatorischen Pflichten ausgenommen. Der BGH hat entschieden, dass Leitungsanlagen, die der Weiterleitung von Elektrizität an – dafür bezahlende – Letztverbraucher dienen, nicht als Kundenanlagen im Sinne des EnWG einzustufen sind. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit kostengünstigere Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe und Industrie. Um erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden, ist eine gesetzliche Lösung auf EU- und Bundesebene notwendig, die mit Augenmaß den europäischen Regulierungszusammenhang berücksichtigt. - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. - Praxisnahe Durchführung der FuelEU Maritime (FEUMG): Es braucht schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit bezüglich eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805). Konkret wirkt en2x darauf hin, die folgenden Punkte zu adressieren: Eine Pflicht zur Landstromnutzung ab 2030 auch für Häfen, die nicht den Anforderungen des Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1804 unterliegen, sofern eine Landstromanlage vorhanden ist, übersteigt die Mindestvorgaben der EU-Verordnung. Die aus FuelEU-Strafzahlungen gewonnene Einnahmen sollen zweckgebunden ausschließl. für Maßnahmen im Seeverkehrssektor genutzt werden. Die Höhe der THG-Quotenpflicht für die Schifffahrt muss einheitlich festgelegt werden, um für dt. Kraftstofflieferanten Wettbewerbsnachteile ggü. Anbietern aus den europ. Nachbarländern zu vermeiden. - Berücksichtigung CO2-neutraler Kraftstoffe im Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften: Im laufenden „Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ wird, zusätzlich zu technischen Anpassungen (App-Einbuchung, Datenübermittlungen, turnusmäßige Reklassifizierung von CO2-Emissionsklassen), die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (Batterie- und Wasserstoff-Lkw) bis zum 30. Juni 2031 fortgeführt. en2x setzt sich für eine technologie-neutrale Ausgestaltung der Mautregelung ein, die erneuerbare bzw. CO2-neutrale Kraftstoffen als Option zur Senkung der Emissionen im Straßenverkehr berücksichtigt. - Unternehmensfreundliches Investitionsumfeld schaffen bei der Umsetzung des "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030": en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht. - Effiziente und kundendienliche Entwicklung der Trassenpreise: Um einen starken Anstieg der Trassenpreise für 2026 zu vermeiden, sieht der Haushalt 2026 eine Trassenpreisförderung vor und im Rahmen des Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs wurde der Eigenkapitalzinssatz der DB InfraGo gesenkt. Damit ist die befürchtete Trassenpreissteigerung für 2026 vermutlich vorerst abgemildert. Um eine längere Planbarkeit zu erreichen und die Trassenpreise auch künftig nicht zu stark steigen zu lassen, soll für 2027 das Trassenpreissystem grundsätzlich überarbeitet werden. Dies sollte effizient und kundendienlich geschehen. - Berücksichtigung des systemdienlichen Nutzens von Elektrolyseuren im Zusammenhang mit Speichernetzentgelten: Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Verfahrens "Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom" ihre Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Dabei beabsichtigt die BNetzA, die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure zu beenden. Elektrolyseure sind derzeit sowohl von Einspeiseentgelten im Gasnetz als auch bis zum 31. Dezember 2028 von Netzentgelten im Stromnetz ausgenommen und unterliegen zusätzlich der Wälzung nach der StromNEV. en2x setzt sich dafür ein, dass systemdienliches Nutzen von Elektrolyseuren auch künftig bei der Netzentgeltbefreiung berücksichtigt wird, um bereits getätigte Investitionen oder finale Investitionsentscheidungen für Elektrolyseure nicht zu gefährden. - Praxisnahe Anpassung der EHV 2030 an das TEHG Europarechtsanpassungsgesetz 2024: en2x setzt sich dafür ein, dass Regelungslücken und Unklarheiten im Entwurf der EHV 2030 beseitigt werden. Dabei sind besonders relevant: Vermeidung von Doppelbelastungen, eindeutige Definition von Brennstoffen, einschließlich biogener und strombasierter Kraftstoffe, sowie korrekte Ermittlung biogener Anteile. Zudem fordert der Verband an mehreren Stellen eine unbefristete Fortführung bestimmter Ausnahmeregelungen und Standardwerte, um praktikable und rechtssichere Vorgaben für den Vollzug des EU ETS 2 und die Berichterstattung sicherzustellen. Schließlich werden bürokratische Entlastungen, beispielsweise beim Verzicht auf Standortbegehungen und bei der Registrierung von reinen Dienstleistern, sowie eine Vermeidung von Doppelerfassungen im Brennstoffemissionshandel angemahnt. - Aufhebung einer Vorhaltepflicht für den Ottokraftstoff Super E5 auf Tankstellen: Weltweit hat sich E10 heute als Standard für Ottokraftstoffe durchgesetzt und wird von allen namhaften Motorenherstellern unterstützt. Deutschland ist das einzige EU-Land, das Tankstellen weiterhin gesetzlich zur Bereitstellung von Super E5 verpflichtet. en2x setzt sich für eine Änderung des § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ein, die diese Verpflichtung abschafft. - Anerkennung von Fahrzeugen, die ausschließlich mit Carbon Neutral Fuels betrieben werden im EU-Automotive Package: Das EU Automotive Package umfasst insbesondere die Reform der CO2 Flottenregulierung sowie die Greening Corporate Fleets Initiative. Die Revision der CO2 Standards sieht ab 2035 flexiblere Zielpfade vor. Die Greening Corporate Fleets‑Initiative schlägt verbindliche nationale Ziele für eine beschleunigte Dekarbonisierung von Unternehmensfuhrparks vor. en2x setzt sich dafür ein, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit Carbon Neutral Fuels betrieben werden, gleichberechtigt zur Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen anerkannt werden. - Ablehnung der Maßnahmen des sog. Kraftstoffmaßnahmenpakets: Um auf stark gestiegene und schwankende Kraftstoffpreise infolge der Iran-Krise zu reagieren, hat die Politik ein sog. Kraftstoffmaßnahmenpaket vorgeschlagen, der eine zeitliche Begrenzung von Preiserhöhungen sowie eine deutliche Ausweitung kartellrechtlicher Eingriffsbefugnisse vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, hohe Kraftstoffpreise in Krisenzeiten einzudämmen. en2x warnt vor systemfremder Preisregulierung, unklaren und unverhältnismäßigen Eingriffen sowie erheblichen Rechtsrisiken für die betroffenen Unternehmen und die gesamte Wirtschaft. Zentrales Anliegen von en2x ist, auf dauerhafte Preis- und Kostenkontrollen zu verzichten, bewährte kartellrechtliche Instrumente beizubehalten und Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz funktionsfähigen Wettbewerbs zu gewährleisten. - Reform der Kraftstoffbesteuerung im Rahmen des 2. EnergiesteuersenkungsG: en2x fordert im Zusammenhang mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz eine grundlegende nationale Reform der Kraftstoffbesteuerung. Ziel ist eine systematische Ausrichtung der Energiesteuer an Klimazielen, Wettbewerbszielen und Resilienzzielen, insbesondere durch eine Absenkung der Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des EU-Kommissionsvorschlags sowie die Schaffung verlässlicher CO2 Preissignale. Ergänzend wird eine steuerliche Privilegierung neuer Technologien, insbesondere eine Befreiung von Wasserstoff als Kraftstoff, gefordert. - Berücksichtigung von Raffinerien in der Industrial Carbon Mangement Strategy der EU: In der Industrial Carbon Mangement Strategy der EU soll der Umgang mit Abscheidung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2 geregelt werden. Raffinerien, als Verarbeiter von Kohlenwasserstoffen, sind davon betroffen. en2x setzt sich dafür ein, dass Raffinerien bei der Definition von "schwer vermeidbaren Emissionen" mit einbezogen werden, um Zugang zu der Infrastruktur, aber auch zu Förderinstrumenten zu bekommen. - Entlastung stromintensiver Unternehmen durch Gewährung eines Industriestrompreises: Die Belastung der deutschen Industrie durch hohe Stromkosten wurde von der Bundesregierung erkannt und es soll durch die Gewährung eines Industriestrompreises eine Entlastung herbeigeführt werden. Dies ist nun im europäischen Rahmen (CISAF) für drei Jahre möglich. Diese Absicht ist begrüßenswert und soll auf der nationalen Ebene möglichst rasch umgesetzt werden. - Opt-in für den Sektor Landwirtschaft im Europäischen Brennstoffemissionshandel: Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz hat der nationale Gesetzgeber von der den EU-Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Europäischen Brennstoffemissionshandel (EU ETS 2) auf den Sektor Agrarwirtschaft auszuweiten. In ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen: „Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“ Der Gesetzgeber sollte am Opt-in für den Sektor Landwirtschaft festhalten und die betroffenen Betriebe in anderer Form von den CO2-Kosten des EU-ETS 2 zu entlasten. Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit der so genannten Agrardieselvergütung erfolgen. - Maßnahmen für den Hochlauf der CO2-Wirtschaft in Deutschland: Nach Schaffung des Rechtsrahmens für CO2-Leitungstransport und -Speicherung sind nun weitere Maßnahmen notwendig, um den Aus- und Aufbau einer CO2-Wirtschaft, d.h. Abscheidung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2, in Deutschland zu bewerkstelligen. Raffinerien, als Verarbeiter von Kohlenwasserstoffen, sind davon betroffen. Für Raffinerien muss die Abscheidung und Speicherung von CO2 unbedingt möglich sein. Auch die Nutzung ist wichtig, als künftige Kohlenstoffquelle. Dafür müssen Raffinerien bei entsprechenden Förderinstrumenten berücksichtigt werden. Zudem muss eine multimodale Infrastruktur (inkl. Transport per Schiff und Bahn sowie Umschlaginfrastrukturen in den Häfen) aufgebaut werden. - Etablierung einer europäischen Wasserstoffallianz: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine koordinierte Wasserstoffallianz auf EU-Ebene zu initiieren und dabei eine führende Rolle zu übernehmen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen. Im Zentrum stehen eine grundlegende Überarbeitung der EU‑Regulatorik für Produktion und Import von Wasserstoff, die Schaffung eines einheitlichen und international anschlussfähigen Zertifizierungssystems sowie ein beschleunigter Ausbau der Infrastruktur. Gleichzeitig sollen Investitionshemmnisse, z.B. durch hohe Kosten, regulatorische Unsicherheiten und fehlende Nachfrage - durch geeignete Instrumente und Entlastungen für Elektrolyseure adressiert werden, um verlässliche Marktbedingungen zu schaffen und die Rolle von Wasserstoff zu stärken. - Rückführung des kartellrechtlichen Sonderregimes im Kraftstoffbereich: Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen. - Verbesserung der Biomassecodeliste und der Nabisy-Prozesse zur Stärkung von Rechtssicherheit: Die bestehenden Regelungen zur Biomassecodeliste und zum Nabisy‑System sind zu komplex, uneinheitlich und intransparent. Das führt zu Unsicherheiten bei der Zuordnung von Rohstoffen, erschwert die Ausstellung verlässlicher Nachhaltigkeitsnachweise und beeinträchtigt die Anrechnung auf die THG‑Quote. Unternehmen tragen dadurch erhebliche wirtschaftliche Risiken und zusätzlichen Bürokratieaufwand. en2x fordert daher eine grundlegende Vereinfachung und Harmonisierung: klare, einheitliche und EU‑weit abgestimmte Biomassecodes, transparente und zügige Antragsverfahren mit festen Fristen, eine digitale und stets aktuelle Bereitstellung der Daten sowie eine verbesserte Qualität und Nachvollziehbarkeit der Codes. Ziel ist ein praxistaugliches, - Förderung von strombasiertem erneuerbarem Kerosin (eSAF): en2x unterstützt den Hochlauf von e-SAF und beteiligt sich in diesem Zusammenhang an einer öffentlichen Konsultation des BMV. en2x hält den geplanten Fördermechanismus allein aber nicht für ausreichend, um die ReFuelEU-Unterquote zu erfüllen. Erforderlich sind ein klarer, stabiler und investitionsfreundlicher Rahmen, insbesondere die Streichung der ReFuelEU-Redelivery-Verpflichtung, ein verhältnismäßiges und kostenrealistisches Bußgeldniveau sowie bankfähige, zielgerichtete und befristete staatliche Förderung. Das Auktionsdesign muss Rollen, Risiken, Logistik, Zertifizierung und Folgen verspäteter oder unvollständiger Lieferung eindeutig regeln, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, europäische Hub-Airlines entlasten und eine verlässliche e-SAF-Verfügbarkeit ab 2030 ermöglichen.

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