Büchsenmacherinnung für Deutschland
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Büchsenmacherinnung für Deutschland
Tätigkeit: Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts
Wir sind die Bundesinnung des Büchsenmacher-Handwerks. Als sicherheitsrelevantes Meisterhandwerk unterliegen wir traditionell der Meisterpflicht gemäß Anlage A der Handwerksordnung.
Interessenbereiche: Extremismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Opferschutz; Wettbewerbsrecht; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Terrorismusbekämpfung; Handwerk
Regelungsvorhaben:
- Waffengesetz-Novelle - Faktenorientierte Beratung aus Handels- & Handwerksperspektive: Der Gesetzgeber möchte das WaffG verschärfen, um Terrorangriffe zu vermeiden und Rechtsextremisten zu entwaffnen. Wir finden die Ziele grundsätzlich zustimmungswürdig, sind jedoch der Überzeugung, dass a) das WaffG genügend Mittel zur Verfügung stellt, um Extremisten zu entwaffnen und b) nur im Vollzug bzw. durch die Präsenzarbeit von Polizeien illegale Waffen aufgespührt werden können, die bei Terror- und auch Amoklagen überwiegend zum Einsatz kommen. Eine Gleichstellung von Armbrüsten mit Schreckschusswaffen werden keine Straftaten verhindern. Gleiches gilt für Psychotests, da diese ausschließlich eine Momentaufnahme abbilden und nicht in die Zukunft gerichtet sind. Vielmehr sollte der Blick auf das gesellschaftliche Umfeld gerichtet werden.
- Evaluierung WaffG: Stellungnahme zur Evaluierung WaffG, z.B. ob etwaige Änderungen aus Sicht der Büchsenmacher Innung für Deutschland sinnvoll wären
Relationen
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