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VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

lobbyregister / register_entry 17.01.2022 · Original ↗

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VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Als ISO 9001:2015 zertifizierter Interessenverband vertreten wir die Interessen des digitalen und stationären Waffenfacheinzelhandels sowie des traditionsreichen Büchsenmachermeisterhandwerks. Wir verstehen uns als Schnittstellenverband zwischen zivilen Herstellern/Großhändlern/Importeuern von Waffen, Munition, Zubehör (u. a. Nachtsicht, Optiken, Schalldämpfer, Messer, Abwehrmittel, Schreckschusswaffen, Schrillalarme, Outdoorequipment) und den Kunden des Fachhandels wie Sportschützen, Jäger/-innen, Waffensammler, Paintball- oder Airsoft-Spieler oder Menschen, die freie Abwehrmittel nachfragen, sowie Outdoor-begeisterte Bürger. Ziel unserer Interessenvertretung ist ein praxistaugliches, freiheitliches, verständliches und vollziehbares Waffenrecht zur Sicherung des legalen Waffenhandels. Dazu führen wir politische Gespräche auf Bundes- und Landesebene mit Abgeordneten und zuständigen Ministerien durch, um auf Herausforderungen aufmerksam zu machen und Lösungen anzubieten. Wir verfassen Positionspapiere, erstellen Stellungnahmen und richten uns mit Anschreiben direkt an politische Akteure. Im Einsatz für ein faires Waffenrecht berücksichtigen wir stets das allgemeine Sicherheitsinteresse und distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher illegaler Verwendung von Schusswaffen. Interessenbereiche: E-Commerce; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Kriminalitätsbekämpfung; Handwerk; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Opferschutz; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Extremismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - Waffenrechtsnovellierung nach praxis- und sicherheitsorientierter Sachargumentation: Verhinderung von nicht sicherheitsfördernden Neuregelungen. Abwehr von Regelungen, die eine erneute Erhöhung der Kosten für Waffenbehörden, Polizeien, Waffenfachhandel durch Regelungen oder Bürokratie bedeuten (wie zuletzt: Nationales Waffenregister, Verbot von hochkapazitiven Magazinen, Einführung neuer wesentlicher Waffenteile, Verbot von verschiedenen Waffengattungen). Es soll verhindert werden, dass Armbrüste und SRS-Waffen weiter reglementiert werden, ohne dass es hierzu eine valide Datenbasis an Straftaten gibt. Es soll dafür gesorgt werden, dass einzelne Gesetzesveränderungen der Vergangenheit evaluiert werden. Es soll eine eigene Kostenfolgeabschätzung eingebracht werden, da die Schätzung der Regierung oftmals deutlich unterhalb der reellen Kosten liegen (3.WaffRÄndG) - Zeitnahe Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz: Die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV und (WaffVordruckVwV) ist noch auf dem Stand von 2012 und damit bereits zwei Novellen des Waffengesetzes (2017 und 2020) zurück. Damit liegt den Behörden ein veralteter Handlungsleitfaden vor. Nach der Novelle im Jahr 2003 hat es neun Jahre gedauert, bis eine Aktualisierung erfolgt ist. Wir setzen uns für eine zeitnahe Anpassung der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz ein, damit die Behörden eine optimale Handlungsanleitung haben. Eine solche Aktualisierung muss immer unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes und nicht erst Jahre später erfolgen, denn ansonsten wird der Vollzug gehemmt, was der inneren Sicherheit nicht zuträglich ist. - Verbesserung der Meldepflicht an das Nationalen Waffenregisters für alle Beteiligten: Das Nationale Waffenregister stellt eine große Belastung für Büchsenmacher, Waffenfachhändler und Waffenhersteller, aber auch für die Waffenbehörden dar. Wir setzen uns für eine praxisgerechtete Abbildung des Handelsalltags in den Meldevorgängen ein, damit die Meldungen an das Nationale Register möglichst zeitoptimiert erfolgen können und gleichzeitig der Lebenszyklus der Waffe optimal und fehlerfrei abgebildet werden kann.

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