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Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus

dip / drucksache 29.05.2026 · WP 21 · 245/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 245/1/26 29.05.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - AV - Fz - U zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen - A 1. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen: Zu Nummer 3 Satz 2a – neu – Nach Nummer 3 Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen: „Eine kontinuierliche und möglichst verlässliche Projektpipeline ist auch im Bereich der Offshore-Netzinfrastruktur, insbesondere für den Bau von Konverterplattformen mit seiner industriellen Wertschöpfungskette über mehrere Länder hinweg, von zentraler Bedeutung als Grundlage für Investitionsentscheidungen, Kapazitätsaufbau, Fachkräfteplanung und stabile Lieferketten.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Ausgestaltung der Projekt- und Ausschreibungspfade im Rahmen des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie die Fortschreibung der entsprechenden Planungen im Flächenentwicklungsplan bestimmen maßgeblich den zeitlichen und strukturellen Rahmen nicht nur für den Offshore-Ausbau, sondern insbesondere auch für nachgelagerte Netzanbindungsprojekte einschließlich des Baus von Offshore-Konverterplattformen. Eine möglichst gleichmäßige und planbare Entwicklung dieser Projekte ist ein entscheidender Faktor für die langfristige Stabilität der industriellen Wertschöpfung in diesem Bereich. B 2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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