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Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus

dip / drucksache 13.03.2026 · WP 21 · 92/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 92/1/26 13.03.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - In - U zu Punkt ... der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026 Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus - Antrag der Länder Bayern und Niedersachsen - A Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 1 Satz 2 – neu – Nach Nummer 1 Satz 1 ist der folgende Satz einzufügen: „Die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten Flächenziele bilden hierfür eine zentrale Grundlage und sind daher für das Zieljahr 2032 beizubehalten.“ Wi U ... Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Viele Länder haben sich bereits jetzt in der Flächenausweisung auf das bis 2032 zu erfüllende Ziel ausgerichtet. Dieses sollte im Hinblick auf die verfügbare Kulisse in allen Ländern erfüllt und daher bekräftigt werden. 2. Zu Nummer 2 Satz 2 Nummer 2 Satz 2 ist zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): In dem kursierenden Entwurf plant der Bund keine Änderungen am Referenzertragsmodell, das bereits heute einen ausgewogenen Ausbau und Nachteilsausgleich für windschwächere Standorte vorsieht. 3. Zu Nummer 3 Satz 2 – neu – Nach Nummer 3 Satz 1 ist der folgende Satz einzufügen: „Weiterhin sollen die geplanten Resilienzausschreibungen nicht auf die geplanten Ausschreibungsmengen angerechnet, das heißt de facto von diesen abgezogen werden, sondern als zusätzliche Ausschreibungsvolumina vorgesehen werden.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Mit dem neuen Instrument der Resilienzausschreibungen gibt es bislang keine Erfahrungen. Es könnte sein, dass es in den ersten Jahren zu einer Situation kommt, in der die unter diesem Segment ausgeschriebenen Mengen nicht voll oder schlimmstenfalls gar nicht ausgeschöpft werden. Aus diesem Grund sollten die Resilienzausschreibungen angesichts der vollen Projektpipeline in jedem Fall zusätzlich zu den regulären Volumina dazu kommen. U Wi U B 4. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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