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Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 245/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 245/26 (Beschluss) 12.06.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 245/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus 1. Der Bundesrat betont, dass die Offshore-Windenergie mit ihren hohen Volllaststunden für die Versorgung der Bundesrepublik sowohl für die Küsten- wie auch die Binnenländer und insbesondere für die Industrieregionen mit Strom aus Erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung ist. Die Offshore- Windenergie ist eine tragende Säule im erneuerbaren Energiesystem und eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der gesamtdeutschen Energiewende. Sie reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten und hat zugleich eine wichtige industriepolitische Bedeutung, da sie große Wertschöpfungspotenziale und qualifizierte Arbeitsplätze bietet. An den Ausbauzielen für die Offshore-Windenergie muss daher festgehalten werden, zumindest hinsichtlich der Strommengen, die hierüber erzielt werden. Es braucht auch in Zukunft einen Strommengenpfad (wie in § 4a EEG geregelt), um den Ausbau-Erfolg verlässlich monitoren zu können. Auch an der Anbindung des Binnenlandes muss festgehalten werden. 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung das Ausschreibungsdesign für die Nutzung der Offshore-Windenergie anpassen möchte. Nach den erfolglosen Ausschreibungen im Jahr 2025 ist es geboten, eine neue Ausschreibungsrunde für die Offshore-Windenergie erst nach Anpassung des Auktions- und Marktdesigns durchzuführen. 3. Die bloße Streichung der Ausschreibungsrunde in 2026 (ohne ein Nachholen) ist aus Sicht des Bundesrates hingegen nicht sachgerecht; vielmehr sollten die Mengen ausgeschrieben werden, sobald das neue Design feststeht. Dies ist auch für die kontinuierliche Planungs- und Investitionssicherheit entscheidend. Eine kontinuierliche und möglichst verlässliche Projektpipeline ist auch im Bereich der Offshore-Netzinfrastruktur, insbesondere für den Bau von Konverterplattformen mit seiner industriellen Wertschöpfungskette über mehrere Länder hinweg, von zentraler Bedeutung als Grundlage für Investitionsentscheidungen, Kapazitätsaufbau, Fachkräfteplanung und stabile Lieferketten. Der Bundesrat fordert daher eine zeitnahe Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, spätestens vor der Sommerpause 2026. Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Länder ist notwendig, um gemeinsam ein gutes Ausschreibungsdesign zu entwickeln. 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, ob ein Ausschreibungsdesign nach dem Vorbild Großbritanniens umsetzbar ist. Aus Sicht des Bundesrates bietet die Finanzierung über beidseitige, produktionsabhängige Differenzverträge (Contracts for Differences) den Betreibern einerseits eine Risikoabsicherung für Rahmenbedingungen, die jenseits ihrer unternehmerischen Einflussmöglichkeiten liegen. Anderseits sind Differenzverträge geeignet, die Kosten für die Stromkunden zu begrenzen und bei höheren Gewinnen Rückflüsse auf das EEG-Konto auszulösen. 5. Ebenfalls bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Prüfung für den Bereich Offshore, inwiefern eine Inflationsausgleichskomponente zwischen dem Zuschlag und finaler Investitionsentscheidung nötig ist, damit die Projekte auch realisiert werden. 6. Die bereits bezuschlagten Offshore-Gebote in Höhe von 16 Gigawatt sollen zügig realisiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hierzu Gespräche mit den Unternehmen zu führen. Sofern einzelne Unternehmen Abstand von der Realisierung nehmen, sollte zügig ein Rahmen gefunden werden für die Übertragung an andere Projektträger, um einen erneuten industriepolitischen Fadenriss für die Offshore-Windindustrie zu vermeiden. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, die Möglichkeit grenzüberschreitender Kooperationsmodelle mit über hybride Interkonnektoren angeschlossenen Offshore-Windparks verstärkt in ihre Planungen einzubeziehen und dafür den notwendigen zwischenstaatlichen und gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Von einer guten grenzüberschreitenden Vernetzung der Energieinfrastruktur mit den Nachbarländern können alle Anrainerstaaten profitieren. 8. Bei einer Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes sind die bestehenden und entstehenden Flächenkonkurrenzen mit anderen Wirtschaftszweigen, insbesondere der Fischerei, sowie die Auswirkungen auf die Umwelt weiterhin angemessen zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen zum Ausgleich dieser Nutzungskonflikte und Umweltauswirkungen sind daher unverändert beizubehalten. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an seine früheren Beschlüsse und bedauert, dass die diesbezüglichen Erwägungen bisher unberücksichtigt geblieben sind.

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