Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus
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Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 245/26 (Beschluss)
12.06.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des
Offshore-Windenergieausbaus
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 245/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des
Offshore-Windenergieausbaus
1. Der Bundesrat betont, dass die Offshore-Windenergie mit ihren hohen
Volllaststunden für die Versorgung der Bundesrepublik sowohl für die Küsten- wie
auch die Binnenländer und insbesondere für die Industrieregionen mit Strom
aus Erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung ist. Die Offshore-
Windenergie ist eine tragende Säule im erneuerbaren Energiesystem und eine
wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der gesamtdeutschen
Energiewende. Sie reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten und hat zugleich
eine wichtige industriepolitische Bedeutung, da sie große
Wertschöpfungspotenziale und qualifizierte Arbeitsplätze bietet. An den Ausbauzielen für die
Offshore-Windenergie muss daher festgehalten werden, zumindest hinsichtlich
der Strommengen, die hierüber erzielt werden. Es braucht auch in Zukunft
einen Strommengenpfad (wie in § 4a EEG geregelt), um den Ausbau-Erfolg
verlässlich monitoren zu können. Auch an der Anbindung des Binnenlandes
muss festgehalten werden.
2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung das Ausschreibungsdesign für
die Nutzung der Offshore-Windenergie anpassen möchte. Nach den erfolglosen
Ausschreibungen im Jahr 2025 ist es geboten, eine neue Ausschreibungsrunde
für die Offshore-Windenergie erst nach Anpassung des Auktions- und
Marktdesigns durchzuführen.
3. Die bloße Streichung der Ausschreibungsrunde in 2026 (ohne ein Nachholen)
ist aus Sicht des Bundesrates hingegen nicht sachgerecht; vielmehr sollten die
Mengen ausgeschrieben werden, sobald das neue Design feststeht. Dies ist auch
für die kontinuierliche Planungs- und Investitionssicherheit entscheidend. Eine
kontinuierliche und möglichst verlässliche Projektpipeline ist auch im Bereich
der Offshore-Netzinfrastruktur, insbesondere für den Bau von
Konverterplattformen mit seiner industriellen Wertschöpfungskette über mehrere
Länder hinweg, von zentraler Bedeutung als Grundlage für
Investitionsentscheidungen, Kapazitätsaufbau, Fachkräfteplanung und stabile Lieferketten.
Der Bundesrat fordert daher eine zeitnahe Vorlage eines Gesetzentwurfs zur
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, spätestens vor der Sommerpause
2026. Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Länder ist notwendig,
um gemeinsam ein gutes Ausschreibungsdesign zu entwickeln.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, ob ein
Ausschreibungsdesign nach dem Vorbild Großbritanniens umsetzbar ist. Aus Sicht des
Bundesrates bietet die Finanzierung über beidseitige, produktionsabhängige
Differenzverträge (Contracts for Differences) den Betreibern einerseits eine
Risikoabsicherung für Rahmenbedingungen, die jenseits ihrer unternehmerischen
Einflussmöglichkeiten liegen. Anderseits sind Differenzverträge geeignet, die
Kosten für die Stromkunden zu begrenzen und bei höheren Gewinnen
Rückflüsse auf das EEG-Konto auszulösen.
5. Ebenfalls bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Prüfung für den
Bereich Offshore, inwiefern eine Inflationsausgleichskomponente zwischen
dem Zuschlag und finaler Investitionsentscheidung nötig ist, damit die Projekte
auch realisiert werden.
6. Die bereits bezuschlagten Offshore-Gebote in Höhe von 16 Gigawatt sollen
zügig realisiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hierzu
Gespräche mit den Unternehmen zu führen. Sofern einzelne Unternehmen
Abstand von der Realisierung nehmen, sollte zügig ein Rahmen gefunden
werden für die Übertragung an andere Projektträger, um einen erneuten
industriepolitischen Fadenriss für die Offshore-Windindustrie zu vermeiden.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, die Möglichkeit
grenzüberschreitender Kooperationsmodelle mit über hybride Interkonnektoren
angeschlossenen Offshore-Windparks verstärkt in ihre Planungen einzubeziehen und
dafür den notwendigen zwischenstaatlichen und gesetzlichen Rahmen zu
schaffen. Von einer guten grenzüberschreitenden Vernetzung der
Energieinfrastruktur mit den Nachbarländern können alle Anrainerstaaten profitieren.
8. Bei einer Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes sind die bestehenden und
entstehenden Flächenkonkurrenzen mit anderen Wirtschaftszweigen,
insbesondere der Fischerei, sowie die Auswirkungen auf die Umwelt weiterhin
angemessen zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen zum Ausgleich dieser
Nutzungskonflikte und Umweltauswirkungen sind daher unverändert
beizubehalten. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an seine früheren
Beschlüsse und bedauert, dass die diesbezüglichen Erwägungen bisher
unberücksichtigt geblieben sind.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus (Beschlussdrucksache)