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Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 144/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 144/1/26 24.04.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - U zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - A Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 1 Satz 2, Nummer 3 Satz 2 a) In Nummer 1 Satz 2 ist die Angabe „2025“ durch die Angabe „2045“ zu ersetzen. b) Nummer 3 Satz 2 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Ziel ist es, bundeseinheitliche Regelungen für das Netzanschlussverfahren zu schaffen, die auch eine zielgerichtete Differenzierung ermöglichen, die sich daran orientiert, was für die Energiewende sowie für eine bessere Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Erneuerbaren-Zubau bei Aufrechterhaltung des nötigen Ausbautempos von Erneuerbaren Energien und Stromnetzen sinnvoll ist.“ ... Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Zu Buchstabe a: Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung bezüglich des Zieljahres für die Treibhausgasneutralität des Bundes. Zu Buchstabe b: Die Weiterentwicklung insbesondere der Netzanschlussverfahren sowohl auf der Höchstspannungsebene als auch in den Verteilnetzen ist zwingend notwendig, dabei sollten aber im Sinne der Beschleunigung und Vereinfachung möglichst bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden. Im Rahmen dieser Regelungen / des neuen Verfahrens sollte es dann entsprechende Möglichkeiten geben, die regionalen Begebenheiten und Besonderheiten zu bewerten. 2. Zu Nummer 2 Satz 3 In Nummer 2 Satz 3 ist nach der Angabe „dekarbonisierter Stromversorgung“ die Angabe „ , in denen laut Netzentwicklungsplan keine zusätzlichen Netzkapazitäten mehr für den Abtransport geschaffen werden sollen,“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Mit Blick auf das Ziel einer gesamtsystemisch kostengünstigen Energiewende sollte der Anteil der lokalen Erneuerbaren Energien (EE) im Verhältnis zum lokalen Strombedarf nicht das übergeordnete Kriterium für die Festlegung des zukünftigen regionalen EE-Ausbaus sein. Sachgerecht wäre stattdessen eine systemische Sichtweise, die Erzeugungskosten an einzelnen Standorten sowie die dafür notwendigen zusätzlichen Netzkosten im Verhältnis zur Nutzung von EE-Standorten mit weniger EE-Dargebot zu betrachten. Der Umfang des EE- Ausbaus in einzelnen Regionen sollte somit nicht vorrangig auf Basis regionaler Kriterien entschieden werden, sondern das Gesamtsystems und zentrale Vorgaben für den Netzausbau einbeziehen. Zudem besteht gerade mit Blick auf den Ausbau von Wind-Onshore auch nicht überall eine vergleichbare Flächenverfügbarkeit, so dass regionale Ballungen von Erzeugungsanlagen zum Teil erforderlich sind, um die für die Umsetzung der Energiewende notwendige Stromproduktion sicherstellen zu können. Eine zentrale Voraussetzung für ein solches koordiniertes Vorgehen ist die bessere Berücksichtigung der Flächenziel-Vorgaben nach dem WindBG sowie die daraus ggf. abgeleiteten regionalen Flächenziele in den Ländern. 3. Zu Nummer 3 Satz 3 – neu – Nach Nummer 3 Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen: „Als grundlegende Voraussetzung sind insbesondere die Flächenziel-Vorgaben nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie die daraus ggf. abgeleiteten regionalen Flächenziele in den Ländern in adäquater Weise in der zukünftigen Netzentwicklungsplanung zu berücksichtigen.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Eine zentrale Voraussetzung für ein solches koordiniertes Vorgehen ist die bessere Berücksichtigung der Flächenziel-Vorgaben nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie die daraus ggf. abgeleiteten regionalen Flächenziele in den Ländern. B 4. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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