Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus
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Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 245/26
29.04.26
Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des
Offshore-Windenergieausbaus
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 28. April 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Regierungen der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben
beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des
Offshore-Windenergieausbaus
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 aufzunehmen und
anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-
Windenergieausbaus
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat betont, dass die Offshore Windenergie mit ihren hohen
Volllaststunden für die Versorgung der Bundesrepublik sowohl für die Küsten- wie auch
die Binnenländer und insbesondere für die Industrieregionen mit Strom aus
Erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung ist. Die Offshore
Windenergie ist eine tragende Säule im erneuerbaren Energiesystem und eine
wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der gesamtdeutschen
Energiewende. Sie reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten und hat zugleich
eine wichtige industriepolitische Bedeutung, da sie große
Wertschöpfungspotentiale und qualifizierte Arbeitsplätze bietet. An den Ausbauzielen für die
Offshore Windenergie muss daher festgehalten werden, zumindest hinsichtlich der
Strommengen, die hierüber erzielt werden. Es braucht auch in Zukunft einen
Strommengenpfad (wie in § 4a EEG geregelt), um den Ausbau-Erfolg
verlässlich monitoren zu können. Auch an der Anbindung des Binnenlandes muss
festgehalten werden.
2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung das Ausschreibungsdesign
für die Nutzung der Offshore Windenergie anpassen möchte. Nach den
erfolglosen Ausschreibungen im Jahr 2025 ist es geboten, eine neue
Ausschreibungsrunde für die Offshore Windenergie erst nach Anpassung des Auktions-
und Marktdesigns durchzuführen.
3. Die bloße Streichung der Ausschreibungsrunde in 2026 (ohne ein Nachholen)
ist aus Sicht des Bundesrates hingegen nicht sachgerecht; vielmehr sollten die
Mengen ausgeschrieben werden, sobald das neue Design feststeht. Dies ist
auch für die kontinuierliche Planungs- und Investitionssicherheit entscheidend.
Der Bundesrat fordert daher eine zeitnahe Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, spätestens vor der
Sommerpause 2026. Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Länder ist
notwendig, um gemeinsam ein gutes Ausschreibungsdesign zu entwickeln.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob ein
Ausschreibungsdesign nach dem Vorbild Großbritanniens umsetzbar ist. Aus Sicht des
Bundesrates bietet die Finanzierung über beidseitige, produktionsabhängige
Differenzverträge (Contracts for Differences) den Betreibern einerseits eine
Risikoabsicherung für Rahmenbedingungen, die jenseits ihrer unternehmerischen
Einflussmöglichkeiten liegen. Anderseits sind Differenzverträge geeignet, die
Kosten für die Stromkunden zu begrenzen und bei höheren Gewinnen Rückflüsse
auf das EEG-Konto auszulösen.
5. Ebenfalls bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Prüfung für den
Bereich Offshore, inwiefern eine Inflationsausgleichskomponente zwischen
dem Zuschlag und finaler Investitionsentscheidung nötig ist, damit die Projekte
auch realisiert werden.
6. Die bereits bezuschlagten Offshore-Gebote in Höhe von 16 Gigawatt sollen
zügig realisiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hierzu
Gespräche mit den Unternehmen zu führen. Sofern einzelne Unternehmen Abstand
von der Realisierung nehmen, sollte zügig ein Rahmen gefunden werden für die
Übertragung an andere Projektträger, um einen erneuten industriepolitischen
Fadenriss für die Offshore-Windindustrie zu vermeiden.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, die Möglichkeit
grenzüberschreitende Kooperationsmodelle mit über hybride Interkonnektoren
angeschlossenen Offshore-Windparks verstärkt in ihre Planungen einzubeziehen
und dafür den notwendigen zwischenstaatlichen und gesetzlichen Rahmen zu
schaffen. Von einer guten grenzüberschreitenden Vernetzung der
Energieinfrastruktur mit den Nachbarländern können alle Anrainerstaaten profitieren.
8. Bei einer Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sind die
bestehenden und entstehenden Flächenkonkurrenzen mit anderen
Wirtschaftszweigen, insbesondere der Fischerei, sowie die Auswirkungen auf die Umwelt
weiterhin angemessen zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen zum
Ausgleich dieser Nutzungskonflikte und Umweltauswirkungen sind daher
unverändert beizubehalten. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang
auch an seine früheren Beschlüsse und bedauert, dass die diesbezüglichen
Erwägungen bisher unberücksichtigt geblieben sind.
Drucksache 245/26 - 2 -
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