Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 195/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen über die Industriestrategie der EU
für die maritime Wirtschaft
COM(2026) 111 final
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Industriestrategie der EU für die maritime
Wirtschaft, um die maritime Fertigung und Schifffahrt als strategische Sektoren für
die Autonomie, Resilienz, Verteidigung, wirtschaftliche Sicherheit, den
Wohlstand, die Dekarbonisierung sowie die nachhaltige Nutzung und den Schutz der
Vermögenswerte und Ressourcen der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Europa zu schützen und zu fördern.
2. Der Bundesrat ermutigt die Kommission in ihrem Vorhaben, eine EU-Allianz
der industriellen maritimen Wertschöpfungsketten ins Leben zu rufen und
fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für
die klimafreundliche Schifffahrt dauerhaft finanziell zu unterstützen und rasch
darauf hinzuwirken, dass in geeigneten Gesprächsformaten zwischen dem
Bund, den Ländern und den Branchen Vorhaben wie beispielsweise die serielle
Bauweise niedrigwassergehender Binnenschiffe entwickelt werden, die
Beiträge zur Erreichung der europäischen Vision für eine maritime
Fertigungsindustrie leisten.
3. Der Bundesrat begrüßt die Steigerung der Attraktivität von Schiffen, die unter
europäischen Flaggen geführt werden.
4. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, die EU-Vorschriften für die Sicherheit von
Fahrgastschiffen auf alle Strecken innerhalb der EU auszuweiten, und fordert
die Bundesregierung auf, sich für einen risikobasierten Ansatz gegenüber der
Kommission einzusetzen, der auch den alltagspraktischen Anforderungen im
kleinen Grenzverkehr, bei Fluss- und Hafenbeckenübersetzungen, im
Tagestourismus oder auch bei Flusskreuzfahrten Rechnung trägt.
5. Der Bundesrat sieht durch das zentrale Meldeportal für den Seeverkehr
(EMSWe) keine erheblichen Vereinfachungen von Meldeverfahren und fordert
zugleich die Bundesregierung auf, für eine baldige Umsetzung der technischen
Maßnahmen am Nationalen Single Window (NSW) zur Nutzung des EMSWe
zu sorgen.
6. Der Bundesrat begrüßt die in Aussicht gestellten Folgemaßnahmen zum
Programm NAIADES III zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der
Binnenschifffahrt und Modernisierung von Binnenhäfen und bittet die
Bundesregierung, Projekte für Deutschland bedarfsentsprechend zu unterstützen.
7. Der Bundesrat nimmt mit Sorge das Streben der Kommission für verbindliche
Cybersicherheitsvorschriften der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation
(IMO) zur Kenntnis und bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen,
dass die zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmte Position wie
beispielsweise der risikobasierte Ansatz und die Unverbindlichkeit eines
Cybersicherheitskatalogs im IMO-Gremium mit Nachdruck vertreten wird.
8. Der Bundesrat würdigt den Einsatz der Kommission, den Einsatz autonomer
Schiffe voranzubringen sowie hierfür erforderliche Rahmenbedingungen zu
harmonisieren, und bittet, die Bestrebungen im Bereich der unbemannten
Schifffahrt auch auf die Befahrungen von Binnenwasserstraßen und
Anlegesowie Löschprozesse in Häfen auszuweiten und technologische Entwicklungen
auch im Binnenbereich für das Programm „Horizont Europa“ zu
berücksichtigen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)