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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU - eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 188/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU - eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit [Bundesrat Drucksache 188/1/25 02.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - Fz - In - R - U - Vk zu Punkt ... der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU - eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit COM(2025) 148 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt das mit der Europäischen Strategie für die innere Sicherheit verfolgte Ziel der Kommission einer Erhöhung der Sicherheit unter Einbeziehung bisheriger Strategien (Krisenvorsorge und Weißbuch der Verteidigung) und geplanter europäischer Strategien (Europäische Hafenstrategie). 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen des Entwicklungsprozesses der öffentlich-privaten Partnerschaft der Europäischen Hafenallianz (European Ports Alliance), der Europäischen Hafenstrategie und der zu evaluierenden Rechtsgrundlagen sich bei der Kommission dafür einzusetzen, unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes verhältnismäßig vorzugehen und den Umsetzungsprozess der Richtlinien (EU) 2022/2555 zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-2) und (EU) 2022/2057 zur Resilienz kritischer Infrastruktu- ... ren (CER) abzuwarten, um die Etablierung von Parallelsystemen zu vermeiden. Die Binnenschifffahrt besorgt innereuropäischen Güterverkehr, dessen maritime Schnittstellen schon heute für ein hohes Sicherheitsniveau sorgen. Der Bundesrat äußert die Sorge, dass durch eine pauschale Übertragung geltender Sicherheitsanforderungen für Seeschiffsverkehre auf kleinere Häfen und Binnenhäfen eine intransparente Rechtslage mit überformalisierten Prozessen geschaffen wird, die die Erhöhung der Sicherheit von Häfen innerhalb der EU sogar hindert. 3. Der Bundesrat begrüßt den angestrebten All-Gefahren-Ansatz und betont, dass präventive und repressive Gefahrenabwehr- und Resilienzmaßnahmen unterschiedliche Schutzdimensionen abbilden. Die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Systems für kritische Kommunikation (European Critical Communication System, EUCCS) sollte bedarfsorientiert und differenziert entwickelt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die verpflichtende Einbindung insbesondere der Akteure im Hafenumfeld von Binnenhäfen im Bereich nicht-maritimer Prozesse gegenüber der Kommission abzulehnen, solange mögliche Schnittstellen und Herausforderungen, bei denen die Kommission verbindend unterstützen kann, noch nicht identifiziert sind. 4. Der Bundesrat bekräftigt das Bestreben der Kommission zur Entbürokratisierung. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Mehrbelastung der Wirtschaftsakteure zu vermeiden ist und bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass unmittelbare und mittelbare Meldeobligationen und Berichtspflichten (Reiseinformationen) restriktiv ausgestaltet werden. 5. Der Bundesrat sieht die Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums für die Drohnenabwehr kritisch und betont die Sorge einer damit einhergehenden Kompetenzverlagerung zugunsten der EU, die zu weiteren bürokratischen Hürden führt. Aus Sicht des Bundesrates ist eine Überprüfung von Rechtsvorschriften und Verfahren der Mitgliedstaaten nicht vom Kompetenzumfang der Kommission umfasst. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass eine vollumfängliche Prüfung der jeweiligen Landesgesetze der Judikative vorbehalten bleibt. B 6. Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.]

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