Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 189/1/26
27.04.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - Fz - In - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU
COM(2026) 112 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In),
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und
der Verkehrsausschuss (Vk)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt die Strategie der Kommission für die Häfen der EU, mit
der die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Häfen gestärkt werden soll
und die Häfen als Knotenpunkte für die Energiewende, Nachhaltigkeit und
saubere Industrien gesehen werden.
Der Bundesrat begrüßt die Strategie für die Häfen der EU der Kommission, mit
der die Wettbewerbsfähigkeit, die Sicherheit und die Resilienz der Häfen in der
EU gestärkt und die Häfen noch besser in die Lage versetzt werden sollen, ihren
Beitrag zur Energiewende und zu einer nachhaltigen Industriepolitik zu leisten.
Vk
EU
...
Der Bundesrat schließt sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich der
Einschätzung der Kommission an, dass die europäischen Häfen nicht nur ihrem
unmittelbaren Umfeld dienen, sondern für die Sicherheit und strategische
Autonomie Europas insgesamt von entscheidender Bedeutung sind.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass zur Ertüchtigung der Infrastruktur
ein hoher Investitionsbedarf besteht und begrüßt die in der Strategie für die
Häfen der EU aufgenommenen Fördermöglichkeiten. Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung auf, Initiativen mit dem Ziel einer entsprechenden
Ertüchtigung der Hafeninfrastrukturen und Anbindung insbesondere der See- und
Binnenhäfen an das Hinterland via Schienen und Binnenschifffahrtswegen aktiv zu
unterstützen und hierfür eine ausreichende Kofinanzierung für CEF-Anträge
(Connecting Europe Facility) bereitzustellen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass für
Nationale Partnerschaftspläne verbindliche Vorgaben gemacht werden, und dass
darin die Binnenhäfen des erweiterten transeuropäischen Verkehrsnetzes einen
sicheren Zugang zu Fördermitteln erhalten.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Umsetzung der Europäischen
Strategie für die Häfen aktiv zu begleiten und sich insbesondere dafür
einzusetzen, dass die in der Strategie angesprochenen Finanzierungsinstrumente so
ausgestaltet werden, dass sie die Häfen in die Lage versetzen, die zahlreichen von
der Kommission benannten Herausforderungen zu bewältigen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission
dafür einzusetzen, die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften bei Konzessions-
und Pachtverträgen der Häfen durch eine Marktbeobachtung zu begleiten und
hierbei die unterschiedliche Größe der See- und Binnenhäfen wie auch die
Rolle der öffentlichen Eigentümer zu beachten.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission
dafür einzusetzen, den Erwägungsgrund 15 der Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU
beizubehalten. Die dort getroffene Abgrenzung, die die Spruchpraxis des EuGH
zum Thema wiedergibt, berücksichtigt die Vielfalt vertraglicher Gestaltungen in
Häfen und hat sich seit 2014 als Rechtsgrundlage für die Vergabepraxis in der
EU bewährt.
EU
Vk
Vk
EU
Vk
EU
...
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, sich gegenüber der
Kommission dafür einzusetzen, dass die Dauer von Konzessionslaufzeiten sich am
Investitionsvolumen des Konzessionsnehmers zu orientieren hat. Dieses
ökonomische Argument für die Berechnung der Laufzeit einer Konzession liegt dem
derzeitigen Artikel 18 der Richtlinie 2014/23/EU zugrunde und sollte als
Voraussetzung für langfristige Investitionen beibehalten werden.
Begründung zu Ziffern 2, 3, 6, 8 und 9 (nur gegenüber dem Plenum):
Die Europäische Strategie für die Häfen betont richtigerweise die Bedeutung
der Häfen für die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Bevölkerung in
Europa sowie für die Energiewende und den Klimaschutz. Mit den fünf Säulen
Wettbewerbsfähigkeit, Schutz und Sicherheit, Förderung von Energiewende
und Nachhaltigkeit, Zugang zu Finanzmitteln und Investitionen sowie Sozialer
Zusammenarbeit und hochwertige Arbeitsplätze greift sie zentrale
Themenfelder der Hafenpolitik auf und setzt angemessene Schwerpunkte.
Im Kontext des deutschen Föderalismus ist dabei nicht zuletzt die Betonung
der überregionalen Relevanz der Häfen wichtig. Obgleich Häfen seit jeher
Ländersache sind, erfüllen sie mit ihrer Infrastruktur Aufgaben von nationaler
und europaweiter Bedeutung.
Besonderes Augenmerk soll auf die Ausgestaltung der in der Strategie
vorgesehenen Finanzierungsinstrumente gelegt werden, um sicherzustellen, dass
diese den Häfen die notwendigen Ressourcen bereitstellen, um die vielfältigen
Herausforderungen, die in der Strategie benannt sind, erfolgreich zu
bewältigen.
Die aktive Mitwirkung der Bundesregierung wird als unerlässlich angesehen,
um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der europäischen Häfen
nachhaltig zu sichern und deren Beitrag zur europäischen Energie- und
Industriepolitik zu optimieren.
Erwägungsgrund 15 der Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU ist beizubehalten.
Die darin getroffene Abgrenzung ist inhaltlich richtig, da sie auf das Vorliegen
eines Beschaffungselements als zwingende Voraussetzung für die Anwendung
des Vergaberechts abstellt. Sie erkennt die Vielfalt vertraglicher Gestaltungen
in Häfen an und ist seit 2014 Rechtsgrundlage für die Vergabepraxis in der EU.
Schon allein aus Gründen der Rechtssicherheit ist daher an dieser Regel
festzuhalten. Zudem gibt der Erwägungsgrund 15 lediglich die Spruchpraxis des
EuGH zum Wesen von Mietverträgen wieder und steht auch aus diesem
rechtlichen Grund nicht zur Disposition des Gesetzgebers (siehe EuGH, Rs.
241/83).
Die Dauer von Konzessionslaufzeiten hat sich am Investitionsvolumen des
Konzessionsnehmers zu orientieren. Diese Argumentation für die Berechnung
der Laufzeit von Konzessionen liegt bereits dem derzeitigen Artikel 18 der
Richtlinie 2014/23/EU zugrunde und sollte beibehalten werden, um auch in
Zukunft langfristige Investitionen zu ermöglichen. Kürzere Laufzeiten aus po-
EU
...
litischen Erwägungen sind abzulehnen, da sie einen sachfremden Eingriff in
die wirtschaftlichen Erwägungen von Konzessionsgeber und -nehmer
darstellen. Die Beendigung einer Konzession aus übergeordneten ordnungspolitischen
Gründen kann deutlich besser durch entsprechende Kündigungs- oder
Auflösungsrechte erreicht werden und sollte bspw. mit Bestimmungen des
Strafrechts oder den Kriterien der Investitionskontrolle verknüpft sein.
Der Bundesrat stützt die Annahme, dass Häfen als Knotenpunkte für die
Energiewende unerlässlich sind, und fordert die Bundesregierung auf, einen Teil der
Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel in die Dekarbonisierung des
Schiffsverkehrs zu investieren. Der Bundesrat sieht die Erforderlichkeit, alsbald eine
Untersuchung zu den technischen Möglichkeiten und Grenzen des Transportes
von Wasserstoff und Ammoniak in der See- und Binnenschifffahrt zu
veranlassen, um in der Branche bestehende Unklarheiten zur Wirtschaftlichkeit des
Transportes aufzulösen.
Der Bundesrat befürwortet die Stärkung der Sicherheit von Häfen durch
Nutzung bestehender Rechtsinstrumente wie beispielsweise des ISPS-Codes
(International Ship and Port Facility Security Code). Der Bundesrat sieht aber eine
undifferenzierte Ausweitung kritisch und besteht auf der Fortgeltung des
risikobasierten Ansatzes sicherheitsrechtlicher Anforderungen, und fordert die
Bundesregierung auf, sich hierfür einzusetzen. Der Bundesrat konstatiert die
Unverbindlichkeit des Zusammenschlusses der European Ports Alliance und der
hierin entwickelten Leitlinien.
Der Bundesrat schließt sich der Auffassung an, dass Häfen wichtig für die
Krisenvorsorge der EU sind sowie eine wichtige Rolle für die militärische
Mobilität und zivile Verteidigung spielen. Er bittet die Bundesregierung, dringlich
dafür Sorge zu tragen, dass kritische Infrastrukturen mit abgrenzbaren Parametern
identifiziert werden können.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Digitalisierung in den Häfen
vorangetrieben werden muss und unterstützt Bestrebungen zur Datenautonomie,
die mit Fördermöglichkeiten zu hinterlegen sind. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung um flankierende Bereitstellung finanzieller Ausgleichsinstrumente
für den Ersatz digitaler Infrastruktur von ausländischen Hochrisikoanbietern.
Vk
Vk
Vk
Vk
...
Der Bundesrat sieht darüber hinaus das Potenzial von
Automatisierungsprozessen in den Häfen und fordert die Bundesregierung auf, sich in der CESNI
(Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der
Binnenschifffahrt) und ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt) dafür
einzusetzen, dass spätestens ab dem Jahr 2029 automatisiertes Fahren (Grad 3) auf
den internationalen Binnenschifffahrtsstraßen möglich ist und hierfür zeitnah
eine Roadmap für die noch erforderlichen Arbeiten beziehungsweise zu
lösenden Fragen erstellt wird.
Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, Häfen als zentrale
Knotenpunkte einer resilienten, nachhaltigen und dekarbonisierten europäischen
Verkehrsinfrastruktur zu stärken. Er nimmt die in der Strategie für die Häfen
der EU vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren, insbesondere die angekündigte Verordnung zur
Beschleunigung von Umweltprüfungen, zur Kenntnis.
Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die in der EU-Hafenstrategie vorgesehene
Stärkung von Maßnahmen zur Reduzierung der Meeresverschmutzung durch
die Schifffahrt, insbesondere durch den verstärkten Einsatz sauberer Energien
und Kraftstoffe, die Verringerung von Treibhausgas- und
Luftschadstoffemissionen sowie die Erhöhung von Sicherheit und Nachhaltigkeit in Häfen.
Zugleich stellt der Bundesrat klar, dass eine Beschleunigung von Verfahren
nicht zu einer Absenkung der im Unionsrecht und im nationalen Recht
verankerten umwelt-, wasser-, natur- und immissionsschutzrechtlichen Standards
führen darf. Digitalisierung, Fristverkürzungen, kombinierte Bewertungen oder
zentrale Anlaufstellen dürfen nicht zu einer faktischen Aushöhlung der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit zu einer Schwächung des
Meeresumweltschutzes führen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene
entschieden dafür einzusetzen, dass Verfahrensvereinfachungen
oder -beschleunigungen weder die materiellen Anforderungen der UVP noch
die Ziele des Meeresumweltschutzes unterlaufen. Insbesondere müssen die
frühzeitige und wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung, die Einbindung
anerkannter Umweltverbände sowie die Berücksichtigung des aktuellen Stands der
Wissenschaft uneingeschränkt gewährleistet bleiben.
Vk
U
U
U
U
...
Der Bundesrat warnt davor, Flexibilitätsregelungen – insbesondere für
priorisierte Projekte – als Einfallstor für eine systematische Schwächung des
Schutzes mariner Lebensräume und der biologischen Vielfalt zu nutzen.
Abweichungen von den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie, etwa bei der Zulassung
negativer Auswirkungen auf den chemischen Zustand von Wasserkörpern,
dürfen nicht zur Regel werden.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch bei möglicherweise durch
Unionsrecht erweiterten wasserrechtlichen Flexibilitäten andere unions- und
nationalrechtliche Anforderungen, insbesondere des Natur- und Gebietsschutzes,
weiterhin uneingeschränkt einzuhalten sind.
Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung einer funktionsfähigen und
hinreichenden Hafeninfrastruktur für Transformationsvorhaben, insbesondere dort,
wo diese von Import- oder Exportströmen bestimmter Stoffe oder Energieträger
abhängen.
Der Bundesrat lehnt pauschale Genehmigungsfiktionen („stillschweigende
Genehmigungen“) für Vorhaben in Häfen ab. Solche Instrumente untergraben den
materiellen Umweltschutz, beeinträchtigen die Rechte Dritter und führen zu
erheblicher Rechts- und Investitionsunsicherheit.
Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass neben der geo-,
wirtschafts- und verkehrspolitischen Bedeutung der EU-Häfen diesen auch als „Tor
für die Welt“ besondere Bedeutung im Hinblick auf die Gewährleistung der
Inneren Sicherheit in der EU zukommt.
Der Bundesrat hat allerdings Bedenken, ob bei der normativen Umsetzung der
sicherheitsrechtlichen Aspekte dieser Mitteilung die Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden:
a) Im Hinblick auf die Ankündigung eines EU-Rahmens für
Sicherheitsüberprüfungen von Hafenpersonal könnte einem derartigen Bedarf jedenfalls bei
Beschäftigten der deutschen Häfen auch bereits ohne EU-Rahmen
ausreichend Rechnung getragen werden. Da Hafenmitarbeiter überwiegend
national beschäftigt sind und eine europaweite Arbeitnehmerfreizügigkeit kein
strukturelles Erfordernis für die Aufnahme der Tätigkeit bildet, besteht kein
U
U
U
U
In
In
hinreichender grenzüberschreitender Bezug, der eine Regelung durch die
EU erforderlich macht.
b) Zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen wird regelmäßig Zugang
zu polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Datenbanken und
Erkenntnissen der Mitgliedstaaten benötigt. Insoweit wird für die normative
Umsetzung eines EU-Rahmens besonders darauf zu achten sein, dass die
Verantwortung der Mitgliedstaaten für die nationale Sicherheit gewahrt bleibt.
Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich etwaiger organisatorischer Fragen,
wer diese Sicherheitsüberprüfungen durchführt.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Verpflichtung der nationalen
Sicherheitsbehörden zu Sicherheitsüberprüfungen einen nicht unerheblichen
Mehraufwand, gerade auch in personeller Hinsicht, bei den nationalen
Sicherheitsbehörden verursachen wird. Dem gilt es bereits bei der Ausgestaltung des EU-
Rahmens für die Sicherheitsüberprüfungen entgegenzuwirken.
Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, bei der Umsetzung des EU-
Rahmens für Sicherheitsüberprüfungen statt einer normativen Umsetzung auch
eine Umsetzung dieses Rahmens durch Empfehlungen oder Leitlinien in
Betracht zu ziehen, die einen größeren Ausgestaltungsspielraum für die praktische
Umsetzung durch die nationalen Sicherheitsbehörden belassen würden.
Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
Der Finanzausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
In
In
In
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)