Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/501
21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/500)
06.08.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
– Drucksache 21/500 –
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die deutsche Wirtschaft immer noch in einer anhaltenden Schwächephase
befindet. Die Schwierigkeiten sind konjunktureller, vor allem aber struktureller Natur. Die anhaltenden
handels- und geopolitischen Herausforderungen, namentlich der protektionistische und kaum berechenbare Kurs
der neuen US-Regierung, die Handelskonflikte zwischen den USA mit allen ihren Handelspartnern sowie
die kriegerischen Auseinandersetzungen in Nahost und in der Ukraine, erhöhen die Unsicherheit bei
Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Diese belastet die
Konjunktur in Deutschland stark, dämpft die Wachstumsaussichten und wirkt sich somit negativ auf die
Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen aus. Das Wachstum der deutschen Wirtschaft war nach dem
Jahr 2023 auch im Jahr 2024 real rückläufig (minus 0,2 Prozent). Die Bundesregierung hatte vor diesem
Hintergrund in ihrer Frühjahrsprognose die Wachstumsprognosen sowohl für das Jahr 2025 als auch für das
Jahr 2026 deutlich nach unten revidiert (für das Jahr 2025 von 1,1 Prozent auf 0 Prozent und für das Jahr
2026 von 1,6 Prozent auf 1,0 Prozent). Von einer stabilen Trendumkehr hin zu Aufschwung und Wachstum
kann aktuell zwar noch nicht gesprochen werden, allerdings deuten viele Indikatoren zuletzt darauf hin, dass
die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr die Talsohle hinter sich lassen könnte. So haben einige
Forschungsinstitute – auch angesichts des zu erwartenden fiskalpolitischen Impulses aufgrund der von der neuen
Bundesregierung geplanten Vorhaben sowie der geänderten finanzverfassungsrechtlichen
Rahmenbedingungen – ihre Prognosen jüngst wieder angehoben. Für die öffentlichen Haushalte bleiben die bislang verhaltene
konjunkturelle Entwicklung wie auch die strukturelle Wachstumsschwäche jedoch absehbar unbefriedigend.
Sie belasten darüber hinaus die Einnahmen der Sozialversicherung, erschweren die Steuerung der Etats und
schränken erheblich die Finanzierung dringend notwendiger Investitionen, beispielsweise in Infrastruktur,
Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Digitalisierung, ein.
b) Der Bundesrat begrüßt die verfassungsrechtliche Verankerung eines Sondervermögens des Bundes mit
eigener Kreditermächtigung über 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern und
Kommunen, verteilt auf einen Zeitraum von zwölf Jahren, kann einen substanziellen Beitrag zum Abbau des
Investitionsstaus in Ländern und Kommunen leisten. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass sich Bund und
Länder einig sind, dass für die konkrete Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme
Verfahren notwendig sind sowie dass insbesondere anstelle der Genehmigungen von Einzelprojekten pauschale
Zuweisungen erfolgen und eine Doppelförderung ermöglicht wird.
c) Um einen nachhaltigen Wachstumsimpuls aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu erzeugen, ist zudem
erforderlich, dass die Investitionsmaßnahmen durch weitere strukturelle Reformen, z. B. in den Bereichen
der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, der Transferleistungen und des Vergabe- und
Baurechts, begleitet werden. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die erforderlichen
Strukturreformen zügig anzugehen.
d) Durch das Sondervermögen muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass die notwendigen Investitionen
in Infrastruktur und Klimaneutralität auf allen föderalen Ebenen umgesetzt werden können. Der Bundesrat
begrüßt, dass weitere Bundesmittel – auch aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus dem Klima-
und Transformationsfonds (KTF) – in Form von Bundesprogrammen an die Länder und Kommunen fließen.
Diese dringend erforderlichen zusätzlichen Investitionen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und
aus dem KTF können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie insgesamt ohne
Kofinanzierungsverpflichtungen der Länder und Kommunen umgesetzt werden können.
e) Ein angemessener Anteil der zusätzlichen Mittel im KTF aus dem Sondervermögen in Höhe von 100
Milliarden Euro sollte darüber hinaus zur Finanzierung von Projekten den Ländern und Kommunen – ohne
Anrechnung auf andere Mittelzuweisungen an die Länder – zur Verfügung gestellt werden, weil in ihren
Aufgabenbereich ein erheblicher Teil der notwendigen Investitionen, etwa für den Ausbau der Wärmenetze zur
Umsetzung der Klimawende, fällt.
f) Der Bundesrat stellt fest, dass Länder und Kommunen zur Bewältigung überregionaler und regionaler
Notlagen in den vergangenen Jahren neben dem Bund eine Vielzahl von Maßnahmen finanziert haben, die für
sie eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage erhöht darüber
hinaus den Druck auf die öffentlichen Haushalte, da die Steuereinnahmen weniger stark wachsen als
ursprünglich prognostiziert. Gleichzeitig stehen die Haushalte der Länder vor anhaltend großen
Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere die Investitionsbedarfe bei der öffentlichen Infrastruktur, die
Dekarbonisierung, die Finanzierung der Folgen der Fluchtmigration und nicht zuletzt die Finanzierung von Bildung
und Digitalisierung.
g) Die deutlich erweiterten verfassungsrechtlichen Finanzierungsspielräume des Bundes für Ausgaben der
Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben dienen auch dem Schutz der
Zivilbevölkerung, der informationstechnischen Systeme und der Infrastruktur. Vor allem präventive Maßnahmen
des Zivilschutzes berühren dabei Belange der Länder und Gemeinden, beispielsweise hinsichtlich der
notwendigen Fähigkeiten der Polizei, des Katastrophenschutzes und der zusätzlichen Anforderungen an die
öffentliche Infrastruktur, die auch nicht innerhalb der durch die Änderung der Schuldenbremse erweiterten
Finanzierungsspielräume der Länder im notwendigen Umfang finanziert werden können. Die Länder
erwarten daher, dass für notwendige präventive Maßnahmen des Schutzes der Zivilbevölkerung und der
Ertüchtigung der Infrastruktur eine bundesseitige Finanzierung in Abstimmung mit den Ländern erfolgt.
h) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Länder und Kommunen aufgrund der anhaltenden geopolitischen
Konflikte nach wie vor mit der Aufgabe konfrontiert sehen, den geflüchteten Menschen Schutz zu gewähren.
Ein atmendes System für die Finanzierung der Kosten der Asylerstantragstellerinnen und
Asylerstantragsteller mit einer Pro-Kopf-Pauschale ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung den Flüchtlingszahlen
dynamisch anzupassen. Der Bundesrat sieht es zugleich als erforderlich an, dass der Bund seine finanzielle
Unterstützung für die Länder und Kommunen intensiviert. Die Beschränkung der Kostenbeteiligung auf
Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller greift viel zu kurz. Den Ländern und Kommunen entstehen
erhebliche über die Pro-Kopf-Pauschale hinausgehende finanzielle Belastungen (z. B. durch soziale
Folgekosten und im Bereich der Integration). Kürzungen der Haushaltsansätze im Vergleich zum Vorjahr in
diesem Bereich wie zum Beispiel bei Integrationskursen, Migrationsberatung oder „Maßnahmen zur Integration
von Zuwanderern und Spätaussiedlern“ sind vor diesem Hintergrund abzulehnen. Die Länder und
Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die laufenden Aufgaben der Versorgung und Integration aller
Schutzsuchenden bewältigen zu können, ohne die Handlungsfähigkeit an anderer Stelle stark einschränken
zu müssen.
i) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Haushalt des Bundes zwar hohen strukturellen Belastungen
ausgesetzt ist. Vor dem Hintergrund der generationengerechten Finanzpolitik ist ungeachtet und unabhängig
etwaiger Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundeshaushaltsaufstellung aber eine Einhaltung der
Finanzierungszusagen an die Länder geboten.
j) In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstößt, deren
dauerhafte Finanzierung dann bei den Ländern verbleibt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei
derartigen Programmen aus Gründen der Planbarkeit von Anfang an rechtssicher feststehen sollte, dass der Bund
sie dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.
k) Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgaben und
das damit einhergehende Mitwirkungsgebot des Bundes. Hierbei ist es von essenzieller Bedeutung, für einen
bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr einzustehen. Aus Sicht der Länder steht der Bund in der
Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch
mit Blick auf Umwelt und Klima stärker genutzt werden. Eine Minderung der Regionalisierungsmittel oder
auch nur eine Verschiebung von Geldern in Folgehaushaltsjahre führt unaufhaltsam in eine kritische
Gemengelage. Für einen weiterhin attraktiven Nahverkehr ist eine Beteiligung des Bundes unabdingbar.
l) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten
inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen –
Unternehmen wie Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen. Neben der geplanten Absenkung der
Übertragungsnetzentgelte würden hierdurch Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der
Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbraucherinnen und Verbrauchern
auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt wurden.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:
Zu den Buchstaben a, b und c:
Die Bundesregierung teilt die Feststellungen des Bundesrates zu der anhaltenden Schwächephase der deutschen
Wirtschaft. Die Nachwirkungen der multiplen und sich überlagernden Krisen der vergangenen Jahre und die
aktuellen geopolitischen Herausforderungen belasten die öffentlichen Haushalte. Die Herausforderungen für die
öffentlichen Haushalte bestehen aufgrund des anhaltend geringen Wachstumspotenzials fort. Die
Bundesregierung setzt auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Gemeinsam mit den neugesetzten Wachstumsimpulsen
der Bundesregierung geht die Entwicklung allmählich in eine positive Richtung.
Mit dem 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 legt die Bundesregierung einen klaren Fokus auf
Investitionen. Die Investitionsausgaben des Bundes werden im Jahr 2025 auf rd. 115 Mrd. Euro erhöht werden.
Dies ist eine Steigerung um über 40 Mrd. Euro und damit um 55 Prozent im Vergleich zu 2024. Die Investitionen
des Bundes liegen damit erneut deutlich über dem Vorkrisenniveau. Mit Investitionen in dieser Legislaturperiode
von jährlich rund 120 Mrd. Euro wird der Wachstumskurs und die Modernisierung Deutschlands fortgesetzt.
Schwerpunkte der Investitionsausgaben sind die Verkehrsinfrastruktur sowie die Bereiche Wohnungsbau,
Bildung, Forschung und Betreuung, Digitalisierung, Klimaschutz und Sicherheit. Hierzu tragen die Ausgaben aus
den Sondervermögen des Bundes, insbesondere aus dem Klima- und Transformationsfonds und dem neuen
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erheblich bei. Damit werden Impulse für nachhaltiges und
stabiles Wachstum, für eine Verbesserung der Infrastruktur sowie für den klimaneutralen Umbau unserer
Volkswirtschaft gesetzt.
Von dieser wachstumsorientierten Finanzpolitik der Bundesregierung profitieren auch Länder und Kommunen.
Darüber hinaus teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrates zur Notwendigkeit von
Strukturreformen und hat die hierzu erforderlichen Schritte sowie erste Maßnahmen bereits eingeleitet.
Im Übrigen weist die Bundesregierung zu den konkret genannten Themen auf Folgendes hin:
Zu Buchstabe d:
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen umfassend aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF)
und aus dem künftigen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Daneben bleiben eigene Beiträge der
Länder und Kommunen zur Zielerreichung notwendig, insbesondere soweit das Grundgesetz das ausnahmsweise
finanzielle Engagement des Bundes im Aufgabenbereich der Länder und Kommunen an eine Kofinanzierung
knüpft.
Zu Buchstabe e:
Bereits jetzt werden Länder und Kommunen mit erheblichen Mitteln aus dem KTF gefördert.
Zu Buchstabe f:
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass der Finanzierungsbedarf durch überregionale
und regionale Notlagen in den vergangenen Jahren für Bund, Länder und Kommunen gestiegen ist. Durch
geringere Steuereinnahmen sind nicht nur die Haushalte der Länder, sondern vor allem auch der Bundeshaushalt
intensiv herausgefordert. Der Konsolidierungsbedarf besteht auf allen Ebenen und ist durch die gleichzeitig
bestehenden Investitionsbedarfe besonders beschwerlich. Die schon bestehende bundesseitige Unterstützung der
Länder und Kommunen wird durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erheblich ausgeweitet
und fortgeführt.
Zu Buchstabe g:
Die vom Bundesrat geäußerte Erwartung, dass der Bund seine Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung und
zur Ertüchtigung der Infrastruktur in Abstimmung mit den Ländern vornimmt, nimmt die Bundesregierung zur
Kenntnis. Mit der Änderung des Grundgesetzes werden die Ausgaben des Bundes für bestimmte Bereiche, unter
anderem die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, ab einer bestimmten Höhe nicht mehr
auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Zudem sind durch das Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität u. a. gemäß Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes 100 Mrd. Euro für zusätzliche
Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen der Länder und Kommunen vorgesehen. Die bundesseitigen Maßnahmen und
Finanzierungen erfolgen – soweit angezeigt und zur zielführenden Umsetzung nötig – unter Einbeziehung der
jeweilig betroffenen Stakeholder. Für einen Abstimmungsvorbehalt durch die Länder wird kein Raum gesehen.
Zu Buchstabe h:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis. Sie betont in diesem
Zusammenhang, dass sie auch im Politikfeld Flucht und Asyl trotz der bestehenden verfassungsrechtlichen Verwaltungs-
und Finanzierungszuständigkeiten der Länder weiterhin die Länder und Kommunen im Rahmen der
verfassungsrechtlich eröffneten Möglichkeiten umfangreich finanziell unterstützt. Für Geflüchtete aus der Ukraine und
Asylbewerber und Asylbewerberinnen, die das Verfahren bereits durchlaufen haben, übernimmt der Bund bei
Bedürftigkeit überwiegend die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die medizinische Versorgung.
Außerdem unterstützt der Bund die Geflüchteten durch die Jobcenter bei der Arbeitssuche sowie mit
Deutschsprachkursen, Weiterbildungen und anderen arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsleistungen. Das an der Anzahl der
Asylantragsteller orientierte System der Pro-Kopf-Pauschale ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin gut
geeignet, die finanziellen Lasten für die Kommunen abzufedern und zugleich die Interessen des Bundes zu wahren.
Zu den Buchstaben i und j:
Die Bundesregierung steht weiterhin zu den umfangreichen gesetzlich bereits festgeschriebenen
Mitfinanzierungen von Aufgaben, die in die Verwaltungszuständigkeit der Länder oder Kommunen fallen, sowie den bereits
verabredeten Zusagen des Bundes. Eine von den Ländern gewünschte dauerhafte und dynamische
Mitfinanzierung neuer Maßnahmen wird von der Bundesregierung abgelehnt.
Zu Buchstabe k:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis. Sie vertritt die Auffassung, dass es
sich beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht um eine Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des
Grundgesetzes handelt. Ungeachtet dessen unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden seit Jahren bei der
Sicherstellung eines bezahlbaren ÖPNV. Dabei engagiert sich der Bund in erheblichem Umfang finanziell im ÖPNV
und wird dies auch weiterhin tun. Dieses Engagement zeigt sich auch im 2. Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2025.
Zu Buchstabe l:
Die Bundesregierung setzt mit den im Koalitionsausschuss vereinbarten Maßnahmen ein starkes Signal für
wettbewerbsfähige Strompreise für alle Bereiche der Wirtschaft und zugleich zur Entlastung für private Verbraucher.
Die Maßnahmen greifen ab dem 1. Januar 2026 und geben gezielt Entlastungen: Für das produzierende Gewerbe
und die Land- und Forstwirtschaft über die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer und für alle Verbraucher
über die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Darüber hinaus bereitet die Bundesregierung weitere Entlastungen
beim Strompreis für alle Verbraucher über Zuschüsse aus dem KTF zu den Übertragungsnetzkosten sowie
Umlagen vor. Die Bundesregierung prüft weiterhin, ob und wann weitere Schritte erfolgen und finanziert werden
können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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