Entschließung des Bundesrates "Heimische Industrie stärken - CO2-Preisanstieg temporär aussetzen"
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Entschließung des Bundesrates "Heimische Industrie stärken - CO2-Preisanstieg temporär aussetzen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 362/26
10.06.26
Antrag
des Landes Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates "Heimische Industrie stärken -
CO2-Preisanstieg temporär aussetzen"
Der Ministerpräsident Magdeburg, 10. Juni 2026
des Landes Sachsen-Anhalt
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates „Heimische Industrie stärken -
CO2-Preisanstieg temporär aussetzen"
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 zu setzen und
anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schulze
Entschließung des Bundesrates „Heimische Industrie stärken - CO2-
Preisanstieg temporär aussetzen“
Die aktuelle geopolitische Situation und die herausfordernden wirtschaftlichen
Transformationsprozesse in vielen Wirtschaftszweigen erfordern kurzfristig eine
Überprüfung und entsprechende Nachjustierung der Emissionshandelssysteme sowie eine
zeitweise Aussetzung von CO2-Preisanstiegen auf nationaler und europäischer
Ebene. Die nationale CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe verteuert die Wärme-
und Kraftstoffpreise. Aufgrund der Verschiebung der Regelphase des Europäischen
Emissionshandelssystems 2 (EU-ETS 2) für die Sektoren Verkehr und Gebäude in der
Europäischen Union (EU) auf den 1. Januar 2028 stellt die deutsche CO2-Bepreisung
einen Standortnachteil für Unternehmen sowie einen Kostenfaktor für
Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber vielen anderen EU-Mitgliedstaaten mitten in einer
Energiekrise dar.
1. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die von der Bundesregierung
beschlossene Nichterhöhung der nationalen CO2-Bepreisung für das Jahr 2027. So
bleiben die CO2-Preise zumindest erst einmal auf einem mit den Nachbarstaaten
vergleichbaren Niveau, bis es zur Einführung des europaweit harmonisierten EU-
ETS 2 kommt.
2. Der Bundesrat begrüßt das bevorstehende Review des europäischen
Emissionshandelssystems 1 (EU-ETS 1) durch die Europäische Kommission bis Juli 2026.
Er sieht darin eine Möglichkeit für wichtige Nachjustierungen. Er bittet die
Bundesregierung sich bei den bevorstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene für effektive
Maßnahmen zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
Industrie und der Bezahlbarkeit der Energieversorgung bei gleichzeitiger
Einhaltung der Klimaschutzziele einzusetzen. Der EU-ETS 1 als staatlich induziertes
Preissignal für CO2-Emissionen im aktuell gegebenen Marktumfeld soll dabei die
Ziele von Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im
globalen Markt angemessen aussteuern.
3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein konsistenter CO2-Preispfad für die
Planungssicherheit und Investitionsentscheidungen von Unternehmen und privaten
Haushalten von hoher Bedeutung ist. Er bittet die Bundesregierung darüber hinaus
um die Schaffung einer Übergangslösung für Unternehmen, deren
Klimaschutzmaßnahmen nicht kurz- oder mittelfristig umzusetzen sind. Diese Übergangslösung
muss so ausgestaltet sein, dass Unternehmen, die bereits in
Klimaschutzmaßnahmen investiert haben, nicht benachteiligt werden.
4. Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Energie ist wirtschaftlich und
gesellschaftlich von hoher Bedeutung. Auch Braunkohle und Erdgas als Energieträger
leisten noch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Um bei einem
marktlich getriebenen und unter anderem auf die CO2-Bepreisung
zurückzuführenden, frühzeitigen Ausscheiden der Kohlekraftwerke die Versorgungssicherheit und
Bezahlbarkeit zu gewährleisten, sind Beschleunigung und Kosteneffizienz beim
Ausbau erneuerbarer Energien, beim Bau neuer Gaskraftwerke und Stromnetze
sowie bei der Realisierung von ausreichenden Flexibilitätsoptionen notwendig.
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich im Rahmen der
Neuausrichtung der CO2-Bepreisung insbesondere auch beim EU-ETS, der
Treibhausgasminderungsquote und der EU-Flottenregulierung für Vollzugsvereinfachung und
Bürokratierückbau einzusetzen. Generell sollen biogene, klimaneutral erzeugte und
recycelte Kohlenstoffverbindungen mit erheblich vereinfachten Nachhaltigkeits-
und Treibhausgasminderungskriterien und mit auf null gesetzten
Emissionsfaktoren berücksichtigt werden. Bei Zertifizierungsanforderungen ist auf
Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität zu achten bis hin zu Bagatellgrenzen und sinnvollen
Ausnahmemöglichkeiten. Überdies sollen beispielsweise Fahrzeuge, die
ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen bzw. fortschrittlichen Biokraftstoffen
betrieben werden, im Rahmen der EU-Flottenregulierung unverzüglich als
Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden können.
Drucksache 362/26 - 2 -
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