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Entschließung des Bundesrates "Heimische Industrie stärken - CO2-Preisanstieg temporär aussetzen"

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 362/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Heimische Industrie stärken - CO2-Preisanstieg temporär aussetzen" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 362/26 10.06.26 Antrag des Landes Sachsen-Anhalt Entschließung des Bundesrates "Heimische Industrie stärken - CO2-Preisanstieg temporär aussetzen" Der Ministerpräsident Magdeburg, 10. Juni 2026 des Landes Sachsen-Anhalt An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Heimische Industrie stärken - CO2-Preisanstieg temporär aussetzen" zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Sven Schulze Entschließung des Bundesrates „Heimische Industrie stärken - CO2- Preisanstieg temporär aussetzen“ Die aktuelle geopolitische Situation und die herausfordernden wirtschaftlichen Transformationsprozesse in vielen Wirtschaftszweigen erfordern kurzfristig eine Überprüfung und entsprechende Nachjustierung der Emissionshandelssysteme sowie eine zeitweise Aussetzung von CO2-Preisanstiegen auf nationaler und europäischer Ebene. Die nationale CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe verteuert die Wärme- und Kraftstoffpreise. Aufgrund der Verschiebung der Regelphase des Europäischen Emissionshandelssystems 2 (EU-ETS 2) für die Sektoren Verkehr und Gebäude in der Europäischen Union (EU) auf den 1. Januar 2028 stellt die deutsche CO2-Bepreisung einen Standortnachteil für Unternehmen sowie einen Kostenfaktor für Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber vielen anderen EU-Mitgliedstaaten mitten in einer Energiekrise dar. 1. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die von der Bundesregierung beschlossene Nichterhöhung der nationalen CO2-Bepreisung für das Jahr 2027. So bleiben die CO2-Preise zumindest erst einmal auf einem mit den Nachbarstaaten vergleichbaren Niveau, bis es zur Einführung des europaweit harmonisierten EU- ETS 2 kommt. 2. Der Bundesrat begrüßt das bevorstehende Review des europäischen Emissionshandelssystems 1 (EU-ETS 1) durch die Europäische Kommission bis Juli 2026. Er sieht darin eine Möglichkeit für wichtige Nachjustierungen. Er bittet die Bundesregierung sich bei den bevorstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene für effektive Maßnahmen zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie und der Bezahlbarkeit der Energieversorgung bei gleichzeitiger Einhaltung der Klimaschutzziele einzusetzen. Der EU-ETS 1 als staatlich induziertes Preissignal für CO2-Emissionen im aktuell gegebenen Marktumfeld soll dabei die Ziele von Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im globalen Markt angemessen aussteuern. 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein konsistenter CO2-Preispfad für die Planungssicherheit und Investitionsentscheidungen von Unternehmen und privaten Haushalten von hoher Bedeutung ist. Er bittet die Bundesregierung darüber hinaus um die Schaffung einer Übergangslösung für Unternehmen, deren Klimaschutzmaßnahmen nicht kurz- oder mittelfristig umzusetzen sind. Diese Übergangslösung muss so ausgestaltet sein, dass Unternehmen, die bereits in Klimaschutzmaßnahmen investiert haben, nicht benachteiligt werden. 4. Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Energie ist wirtschaftlich und gesellschaftlich von hoher Bedeutung. Auch Braunkohle und Erdgas als Energieträger leisten noch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Um bei einem marktlich getriebenen und unter anderem auf die CO2-Bepreisung zurückzuführenden, frühzeitigen Ausscheiden der Kohlekraftwerke die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zu gewährleisten, sind Beschleunigung und Kosteneffizienz beim Ausbau erneuerbarer Energien, beim Bau neuer Gaskraftwerke und Stromnetze sowie bei der Realisierung von ausreichenden Flexibilitätsoptionen notwendig. 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich im Rahmen der Neuausrichtung der CO2-Bepreisung insbesondere auch beim EU-ETS, der Treibhausgasminderungsquote und der EU-Flottenregulierung für Vollzugsvereinfachung und Bürokratierückbau einzusetzen. Generell sollen biogene, klimaneutral erzeugte und recycelte Kohlenstoffverbindungen mit erheblich vereinfachten Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien und mit auf null gesetzten Emissionsfaktoren berücksichtigt werden. Bei Zertifizierungsanforderungen ist auf Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität zu achten bis hin zu Bagatellgrenzen und sinnvollen Ausnahmemöglichkeiten. Überdies sollen beispielsweise Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen bzw. fortschrittlichen Biokraftstoffen betrieben werden, im Rahmen der EU-Flottenregulierung unverzüglich als Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden können. Drucksache 362/26 - 2 -

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