Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
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Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 155/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung
der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Drucksache 155/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung
der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
1. Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund des Wegfalls genehmigter Wirkstoffe
bei gleichzeitig ausbleibenden Genehmigungen neuer Wirkstoffe, eine
zunehmende Anzahl von Bekämpfungslücken entsteht, welche zu
Wettbewerbsnachteilen der Landwirtschaft führt und die landwirtschaftliche Produktion
insgesamt sowie den Systemansatz des integrierten Pflanzenschutzes vor noch nicht
dagewesene Herausforderungen stellt.
2. Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen des am 16. Dezember 2025 von der
europäischen Kommission veröffentlichten Vereinfachungspaketes für den
Lebens- und Futtermittelbereich (Omnibus X „Food and Feed“) vorgesehenen
Anpassungen der EU-Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr. 1107/2009.
3. Der Bundesrat begrüßt die im vergangenen Jahr erfolgte Gründung der
Projektgruppe zur „Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung“ und die bereits
eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung, die nationalen
Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln zukünftig fristgerecht, transparent und
wissenschaftsbasiert abzuschließen.
4. Der Bundesrat erachtet die eingeleiteten sowie geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln jedoch als nicht
ausreichend, um unter anderem die Zielstellung des Nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wonach in 80 % aller
relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen für ein
ausreichendes Resistenzmanagement zur Verfügung stehen sollen, zu erfüllen. Es
sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, um der Landwirtschaft
ausreichend wirksame Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um dem sich ändernden
Auftreten von Schaderregern und Krankheiten in Folge des fortschreitenden
Klimawandels zu begegnen und somit den Anbau wichtiger Kulturpflanzen
sowie die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln auch zukünftig zu sichern.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der
anstehenden Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf europäischer Ebene
für eine weitergehende Anpassung von Artikel 4 Absatz 7 einzusetzen, sodass
diese bereits vorgesehene Ausnahmemöglichkeit zur befristeten Genehmigung
essenzieller Wirkstoffe auch praktisch anwendbar wird. Außerdem ist es in
Anbetracht globaler Entwicklungen erforderlich, dass auch in Europa zügig die
notwendigen Grundlagen für die Genehmigung neuer und innovativer
Wirkmechanismen wie der Kaltplasma-Technologie oder der Ribonukleinsäure-
Interferenz geschaffen werden.
6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf der Ebene der
europäischen Union für eine grundsätzliche Novellierung der EU-
Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr. 1107/2009 mit dem Ziel einer wissenschaftsbasierten
Nutzen-Risiko-Abwägung einzusetzen.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das nationale
Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln effizienter zu gestalten und in § 34 Absatz 1
Nummer 3 des Pflanzenschutzgesetzes das Wort „Einvernehmen“ in
„Benehmen“ zu ändern, sodass die Bewertungsbehörden Julius Kühn-Institut (JKI),
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA)
zukünftig als gleichberechtigte Benehmensbehörden eingestuft werden und somit
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als
zentrale Zulassungsbehörde in Deutschland gestärkt wird.
8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dass im Sinne des Abbaus von
Wettbewerbsnachteilen der deutschen Landwirtschaft und einer
Harmonisierung der Zulassungssituation in Europa keine nationalen Abweichungen vom
durch die entsprechenden EU-Verordnungen vorgegebenen Verfahren zur
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgen und keine grundsätzlichen
Änderungen bei der Übertragung von Zulassungen der gleichen Zone im Rahmen der
gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr.
1107/2009 mehr vorgenommen werden.
9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die mit der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln erteilten Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu
systematisieren und zu vereinfachen, um eine bessere Verständlichkeit,
Praxistauglichkeit sowie Kontrollierbarkeit für die Vollzugsbehörden der Länder zu erreichen.
Begründung:
Die aktuelle prekäre Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln stellt die
landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe vor große, bisher noch nicht
dagewesene Herausforderungen. Das Auftreten neuer Schädlinge wie Zikaden
in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse, die gravierende Krankheiten
übertragen, erschwert die Situation zusätzlich. Gemäß dem Nationalen Aktionsplan
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollen in 80 % aller
relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur
Verfügung stehen, damit ein wirksames Resistenzmanagement möglich ist. Hiervon
ist die Praxis weit entfernt. Insbesondere der Anbau vieler Sonderkulturen ist in
Deutschland nur noch durch die jährliche Erteilung von Notfallzulassungen
gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 möglich. Zur
Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes und des damit verbundenen gezielten
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des Schwellenkonzepts, aber
auch für Spotspray- und weitere modernste sensorgestützte
Pflanzenschutzapplikationen beispielsweise mittels Drohnen, sind ebenso hochwirksame
Pflanzenschutzmittel zwingend erforderlich. Dementsprechend steht eine
bessere Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln einer Reduktion dergleichen
nicht im Wege, sondern ermöglicht vielmehr die Umsetzung praxistauglicher
und integrierter Reduktionsstrategien.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" (Beschlussdrucksache)