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Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 155/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 155/26 (Beschluss) 08.05.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen. Drucksache 155/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" 1. Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund des Wegfalls genehmigter Wirkstoffe bei gleichzeitig ausbleibenden Genehmigungen neuer Wirkstoffe, eine zunehmende Anzahl von Bekämpfungslücken entsteht, welche zu Wettbewerbsnachteilen der Landwirtschaft führt und die landwirtschaftliche Produktion insgesamt sowie den Systemansatz des integrierten Pflanzenschutzes vor noch nicht dagewesene Herausforderungen stellt. 2. Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen des am 16. Dezember 2025 von der europäischen Kommission veröffentlichten Vereinfachungspaketes für den Lebens- und Futtermittelbereich (Omnibus X „Food and Feed“) vorgesehenen Anpassungen der EU-Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr. 1107/2009. 3. Der Bundesrat begrüßt die im vergangenen Jahr erfolgte Gründung der Projektgruppe zur „Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung“ und die bereits eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung, die nationalen Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln zukünftig fristgerecht, transparent und wissenschaftsbasiert abzuschließen. 4. Der Bundesrat erachtet die eingeleiteten sowie geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln jedoch als nicht ausreichend, um unter anderem die Zielstellung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wonach in 80 % aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen für ein ausreichendes Resistenzmanagement zur Verfügung stehen sollen, zu erfüllen. Es sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, um der Landwirtschaft ausreichend wirksame Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um dem sich ändernden Auftreten von Schaderregern und Krankheiten in Folge des fortschreitenden Klimawandels zu begegnen und somit den Anbau wichtiger Kulturpflanzen sowie die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln auch zukünftig zu sichern. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der anstehenden Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf europäischer Ebene für eine weitergehende Anpassung von Artikel 4 Absatz 7 einzusetzen, sodass diese bereits vorgesehene Ausnahmemöglichkeit zur befristeten Genehmigung essenzieller Wirkstoffe auch praktisch anwendbar wird. Außerdem ist es in Anbetracht globaler Entwicklungen erforderlich, dass auch in Europa zügig die notwendigen Grundlagen für die Genehmigung neuer und innovativer Wirkmechanismen wie der Kaltplasma-Technologie oder der Ribonukleinsäure- Interferenz geschaffen werden. 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf der Ebene der europäischen Union für eine grundsätzliche Novellierung der EU- Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr. 1107/2009 mit dem Ziel einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung einzusetzen. 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das nationale Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln effizienter zu gestalten und in § 34 Absatz 1 Nummer 3 des Pflanzenschutzgesetzes das Wort „Einvernehmen“ in „Benehmen“ zu ändern, sodass die Bewertungsbehörden Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA) zukünftig als gleichberechtigte Benehmensbehörden eingestuft werden und somit das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zentrale Zulassungsbehörde in Deutschland gestärkt wird. 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dass im Sinne des Abbaus von Wettbewerbsnachteilen der deutschen Landwirtschaft und einer Harmonisierung der Zulassungssituation in Europa keine nationalen Abweichungen vom durch die entsprechenden EU-Verordnungen vorgegebenen Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgen und keine grundsätzlichen Änderungen bei der Übertragung von Zulassungen der gleichen Zone im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehr vorgenommen werden. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erteilten Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu systematisieren und zu vereinfachen, um eine bessere Verständlichkeit, Praxistauglichkeit sowie Kontrollierbarkeit für die Vollzugsbehörden der Länder zu erreichen. Begründung: Die aktuelle prekäre Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln stellt die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe vor große, bisher noch nicht dagewesene Herausforderungen. Das Auftreten neuer Schädlinge wie Zikaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse, die gravierende Krankheiten übertragen, erschwert die Situation zusätzlich. Gemäß dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollen in 80 % aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen, damit ein wirksames Resistenzmanagement möglich ist. Hiervon ist die Praxis weit entfernt. Insbesondere der Anbau vieler Sonderkulturen ist in Deutschland nur noch durch die jährliche Erteilung von Notfallzulassungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 möglich. Zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes und des damit verbundenen gezielten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des Schwellenkonzepts, aber auch für Spotspray- und weitere modernste sensorgestützte Pflanzenschutzapplikationen beispielsweise mittels Drohnen, sind ebenso hochwirksame Pflanzenschutzmittel zwingend erforderlich. Dementsprechend steht eine bessere Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln einer Reduktion dergleichen nicht im Wege, sondern ermöglicht vielmehr die Umsetzung praxistauglicher und integrierter Reduktionsstrategien.

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