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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 225/2/26 · Antrag · Original ↗

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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 225/2/26 06.05.26 Antrag des Saarlandes Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Punkt 14 der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen: Zu Artikel 1 Nummer 11 (§ 113 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9, 10 – neu – GWB) Artikel 1 Nummer § 113 Absatz 1 Satz 2 ist wie folgt zu ändern: a) In Nummer 9 ist die Angabe „Zement.“ durch die Angabe „Zement,“ zu ersetzen. b) Nach Nummer 9 ist die folgende Nummer 10 einzufügen: „10. der verpflichtenden Beschaffung von in Deutschland und in der Europäischen Union hergestellten Produkten, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von emissionsarmen Grundstoffen wie Stahl und Zement.“ Begründung: In einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen, schwacher Konjunktur und zunehmender Wettbewerbsverzerrungen durch Drittstaaten ist es entscheidend, die öffentliche Beschaffung gezielt für die Stärkung der Wirtschaftssicherheit, der Verteidigungsfähigkeit, der ökonomischen Resilienz und zum Erhalt strategischer Wertschöpfungs- und Beschäftigungsketten in Europa zu nutzen. Dazu zählt insbesondere auch die nationale und europäische Stahl- und Zementerzeugung. Durch die Einführung von Leitmärkten für emissionsarme Grundstoffe kann eine verlässliche Erstnachfrage nach CO2-reduzierten Materialien geschaffen und damit zugleich ein entscheidender Beitrag zum Umbau der Grundstoffindustrien zur Klimaneutralität geleistet werden. Die Vorgaben zur Beschaffung strategisch relevanter und emissionsarmer Grundstoffe, die in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hergestellt wurden, werden mit dieser Ergänzung konkretisiert und mit einem Made-in-EU-Ansatz verknüpft. Zudem wird ein direkter Beitrag zur Einhaltung von Lohn-, Sozial- und Mitbestimmungsstandards sowie zur Stärkung der geoökonomischen Sicherheit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und Europa geleistet.

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