Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung
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Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 347/1/26
10.06.26
Antrag
des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den
Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur
sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung
- Antrag des Freistaats Thüringen -
Punkt 66 der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Ziffer 1 der konkreten Bitten an die Bundesregierung
Ziffer 1 der konkreten Bitten an die Bundesregierung ist zu streichen.
Folgeänderungen:
Als Folge ist die Begründung wie folgt zu ändern:
a) Absatz 2 ist zu streichen.
b) In Absatz 3 ist die Angabe „Unabhängig davon soll die Bundesregierung
gebeten werden,“ durch die Angabe „Die Bundesregierung wird gebeten,“ zu
ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Das nationale Emissionshandelssystem nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz zählt zu den wichtigsten Klimaschutzinstrumenten für die Sektoren
Gebäude und Verkehr in Deutschland. Die Erlöse fließen zweckgebunden in
den Klima- und Transformationsfonds des Bundes (KTF). Eine zeitweilige
Aussetzung des nationalen Emissionshandelssystems wäre energie- und
klimaschutzpolitisch problematisch.
Eine wirksame soziale Flankierung der Energiewende ist bedeutend für deren
Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft. Die erforderlichen
Politikinstrumente sind in diesem Kontext eng miteinander zu verzahnen und
weiterzuentwickeln. Zum Ausgleich für steigende Energiekosten sollte die
Bundesregierung gezielt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen
unterstützen.
Die Überführung des nationalen Emissionshandelssystems in das europäische
System EU-ETS 2 beginnt zudem vollumfänglich ab dem Jahr 2028 und ist
entsprechend umzusetzen.
Relationen
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