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Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 347/1/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 347/1/26 10.06.26 Antrag des Saarlandes Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung - Antrag des Freistaats Thüringen - Punkt 66 der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Der Bundesrat möge beschließen: Zu Ziffer 1 der konkreten Bitten an die Bundesregierung Ziffer 1 der konkreten Bitten an die Bundesregierung ist zu streichen. Folgeänderungen: Als Folge ist die Begründung wie folgt zu ändern: a) Absatz 2 ist zu streichen. b) In Absatz 3 ist die Angabe „Unabhängig davon soll die Bundesregierung gebeten werden,“ durch die Angabe „Die Bundesregierung wird gebeten,“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Das nationale Emissionshandelssystem nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zählt zu den wichtigsten Klimaschutzinstrumenten für die Sektoren Gebäude und Verkehr in Deutschland. Die Erlöse fließen zweckgebunden in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes (KTF). Eine zeitweilige Aussetzung des nationalen Emissionshandelssystems wäre energie- und klimaschutzpolitisch problematisch. Eine wirksame soziale Flankierung der Energiewende ist bedeutend für deren Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft. Die erforderlichen Politikinstrumente sind in diesem Kontext eng miteinander zu verzahnen und weiterzuentwickeln. Zum Ausgleich für steigende Energiekosten sollte die Bundesregierung gezielt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen unterstützen. Die Überführung des nationalen Emissionshandelssystems in das europäische System EU-ETS 2 beginnt zudem vollumfänglich ab dem Jahr 2028 und ist entsprechend umzusetzen.

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