Lagebild der deutschen Zementindustrie und Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität (Antwort zu Drs. 21/6388)
Text
Lagebild der deutschen Zementindustrie und Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität (Antwort zu Drs. 21/6388)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6945
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6388 –
Lagebild der deutschen Zementindustrie und Maßnahmen für
Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zementindustrie ist zentraler Bestandteil der industriellen Wertschöpfung
in Deutschland und unverzichtbar für die Umsetzung zentraler
Investitionsvorhaben – vom Wohnungsbau bis zur Modernisierung der öffentlichen
Infrastruktur. Aufgrund der schwachen Baukonjunktur steht sie derzeit unter
wirtschaftlichem Druck, während gleichzeitig erhebliche Investitionen in die
Dekarbonisierung und verlässliche politische Rahmenbedingungen erforderlich
sind (www. staatsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/baustoffbranche-erwarte
t-auch-2025-ein-dickes-minus/).
Die Zementherstellung ist energie- und prozessbedingt CO2-intensiv; rund
zwei Drittel der Emissionen entstehen bei der Produktion von Zementklinker
durch die chemisch bedingte Entsäuerung von Kalkstein, die nur begrenzt
vermeidbar ist. Das verbleibende Drittel ist energiebedingt. Die
Zementunternehmen können ihre CO2-Emissionen durch eine Reihe konventioneller
Maßnahmen auf Prozess- und Produktebene senken – z. B. durch Verbesserung der
Energieeffizienz in der Produktion, die Verwendung alternativer Roh- und
Brennstoffe und klinkereffiziente Zemente. Aktuell bestehen aber nur
begrenzte Möglichkeiten zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung oder den
Einsatz von Wasserstoff. Zudem ist die Herstellung von Zement mit einem
hohen Bedarf an Primärrohstoffen verbunden, weshalb Kreislaufwirtschaft und
die Begrenzung ökologischer Eingriffe eine wichtige Rolle für die Zukunft der
Branche spielen.
Der Umbau der Zementindustrie ist damit eine der zentralen industrie- und
klimapolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Neben Effizienz-
und Kreislaufansätzen sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien gibt es einen
breiten wissenschaftlichen Konsens, dass insbesondere die Abscheidung,
Nutzung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture, Utilization and Storage
[CCUS]) als Technologien für den Umgang mit unvermeidbaren Emissionen
genutzt werden müssen. Zugleich stellen sich hierbei Fragen hinsichtlich
Infrastruktur, Regulierung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Ohne einen
zügigen Plan für diesen Umbau drohen Investitionsentscheidungen ausgebremst,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Transformationspfade verzögert und sowohl Klimaziele als auch industrielle
Wertschöpfung gefährdet zu werden.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen
wirtschaftlichen Lage der Zementindustrie in Deutschland vor, insbesondere
mit Blick auf Kapazitätsauslastung, Produktionsniveau und
Beschäftigung?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
der steigenden Energiepreise in der Zementindustrie vor, insbesondere
mit Blick auf Strom- und Brennstoffkosten?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet:
Der Umsatz in der Zementindustrie in Deutschland sank 2024 gegenüber 2023
von 3 385 Mio. Euro auf 3 196 Mio. Euro, während der Produktionsindex für
Zement im 2. Quartal 2025 mit 85,7 leicht über dem Vorjahreswert von 84,4
lag. (Quelle: Statista/Destatis). Höhere Energiepreise treffen energieintensive
Industrien wie die Zementindustrie stärker als andere Wirtschaftsbereiche. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Herstellung von
Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein von Februar 2022, dem Monat des
Beginns des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, und der
darauffolgenden Sanktionen, bis März 2026 saison- und kalenderbereinigt um –29,3
Prozent. gesunken. Die Produktionsrückgänge sind multifaktoriell zu erklären; die
stark gestiegenen Energiepreise sind dabei nur ein wesentlicher Einflussfaktor
neben der schwachen Baukonjunktur, dem Zinsanstieg, der insgesamt
gedämpften Investitionstätigkeit, dem Nachfragerückgang im Wohnungsbau sowie
strukturellen Belastungen durch hohe Kosten und regulatorische
Anforderungen. Laut dem Branchenverband Verein Deutscher Zementwerke e. V. (VDZ)
ist die Beschäftigung mit etwa 8 200 Mitarbeitenden in der deutschen
Zementindustrie in den vergangenen 20 Jahren relativ stabil.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der
Legislaturperiode ergriffen, um Investitionssicherheit für Transformations- und
Dekarbonisierungsprojekte in der Zementindustrie zu schaffen?
7. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung zur
Dekarbonisierung der Zementindustrie, und welche konkreten Meilensteine sind
bis 2030 und 2045 vorgesehen?
Die Fragen 3 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in
Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Dies
hat sie durch den einstimmigen Kabinettbeschluss des Klimaschutzprogramms
2026 bestätigt. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr
als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen. Dazu gehören auch
Maßnahmen, um die Dekarbonisierung der Grundstoffindustrien wie der
Zementindustrie voranzutreiben. Darunter etwa die Schaffung und Förderung von
Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe, insbesondere auch Zement.
Weiterhin stärkt die Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft, um THG-Emissionen
etwa in der Zementindustrie zu senken. Bei Zementklinker sind aus Sicht der
Bundesregierung sowohl Materialsubstitution als auch Materialeffizienz und
alternative Bindemittel relevante Ansätze. CO2-Differenzverträge adressieren
die Investitionstätigkeit der energieintensiven Industrie in zukunftsweisende
und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in Branchen mit hohem
Transformationsbedarf, wie die Zementindustrie. Aufgrund nach derzeitigem
technischem Stand unvermeidbarer Restemissionen kommt auch dem Carbon
Management eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung der Zementindustrie
zu.
4. Sieht die Bundesregierung Bedarf für einen sektorübergreifenden Dialog
mit der Zement- und Bauindustrie auf höchster politischer Ebene, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Dialog mit der Bauindustrie und
der Baustoffindustrie.
5. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu den
Treibhausgasemissionen der Zementindustrie in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland
vor (bitte nach Prozess- und Energieemissionen sowie nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die amtliche Berichterstattung zur bisherigen Entwicklung der
Treibhausgasemissionen in Deutschland erfolgt durch das Umweltbundesamt gemäß den
Kategorien der internationalen Emissionsberichterstattung. In dieser
Kategorisierung wird die Zementindustrie nicht isoliert betrachtet, d. h. die Emissionen,
der Zementindustrie werden verschiedenen Kategorien zugeordnet und können
nicht sektorspezifisch für die Zementindustrie dargestellt werden.
Zu den prozessbedingten Emissionen liegen gemäß Umweltbundesamt für die
Quellgruppe 2 A 1 Zementproduktion folgende Zahlen vor:
Jahr Kilotonnen CO2-Äquivalent
2020 13 357,49
2021 13 640,22
2022 12 537,96
2023 10 765,49
2024 9 830,97
6. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die Emissionen der
Zementindustrie in den kommenden Jahren steigen könnten, weil
wesentliche Klinkerersatzstoffe durch den Kohleausstieg und die
Transformation der Stahlindustrie bald nicht mehr zur Verfügung stehen, und
mit welchen ökologischen Alternativen soll diese Lücke geschlossen
werden?
Forschung und Entwicklung im Bereich Ersatzstoffe laufen, eine abschließende
Bewertung kann aktuell nicht erfolgen.
8. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung zur
Kreislaufführung und Ressourcenschonung von Zement und Beton, und welche
konkreten Meilensteine sind bis 2030 und 2045 vorgesehen?
16. Wie plant die Bundesregierung, Instrumente wie den digitalen
Gebäuderessourcenpass, eine verpflichtende Ökobilanzierung sowie die
Weiterentwicklung der ÖKOBAUDAT gezielt zu nutzen, um die Transparenz
über die „graue Energie“ mineralischer Stoffströme zu erhöhen und
Recycling-Beton zu fördern?
Die Fragen 8 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt einen Instrumentenmix ein, um Transparenz über
die graue Energie bzw. die grauen Emissionen mineralischer Stoffströme zu
schaffen, den Einsatz von Recycling-Beton (RC-Beton) zu steigern und die
Wiederverwendung von Betonbauteilen zu fördern. Im Zentrum steht dabei die
Gebäudeökobilanzierung nach DIN SPEC 91606. Deren Anwendung führt zur
Aufstellung eines digitalen Materialinventars, das eine Bewertung und
Optimierung der Umweltwirkungen sowie der Ressourcenverbräuche in der
Herstellungsphase von Gebäuden ermöglicht. Um diese Lenkungswirkung gezielt
zu verstärken, verzahnt die Bundesregierung das digitale Materialinventar, die
verpflichtende Ökobilanzierung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der
ÖKOBAUDAT:
– Das digitale Materialinventar nach DIN SPEC 91606 dokumentiert alle
verbauten Materialien sowie deren Umweltwirkungen. Mit ihm können
Gebäude zu einem „urbanen Rohstofflager“ werden.
– Durch die verbindliche Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials
rücken die Umweltwirkungen und Ressourcenverbräuche der Bauprodukte
bereits in der Entwurfsphase in den Fokus. Dies erzeugt einen direkten
Anreiz, materialintensive Baustoffe durch ressourcenschonende Alternativen
zu ersetzen.
– Die ÖKOBAUDAT des BMWSB bildet die verlässliche Datengrundlage für
diese Prozesse sowie für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Sie wird um
validierte Datensätze für Sekundärbaustoffe und rezyklierte Gesteinskörnungen
erweitert, um die ökologischen Vorteile von RC-Beton in der Planungsphase
vergleichend und rechtssicher quantifizierbar zu machen.
Mit dem Aktionsprogramm NKWS hat die Bundesregierung zudem
beschlossen, den Einsatz von Sekundärrohstoffen im öffentlichen Bausektor gezielt zu
steigern. Zu diesem Zweck entwickelt der Bund das BNB fort und stellt es den
öffentlichen Händen zur Verfügung. Das System definiert im Rahmen einer
ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung technologieneutrale und
materialoffene Anforderungen an Umweltwirkungen sowie Ressourcenverbräuche. Dies
trägt direkt zu einer Bevorzugung von Sekundärrohstoffen bei. Die Anwendung
des BNB-Kriteriums U.04 (Rohstoffaufwand/RMI) schafft zudem Transparenz
über mineralische Stoffströme, während das Kriterium U.05
(Kreislaufwirtschaft) die Kreislauffähigkeit der eingesetzten Materialien messbar abbildet.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Primärrohstoffbedarf der Zementindustrie zu reduzieren?
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Materialsubstitution
(z. B. durch Holzbau oder andere nachwachsende Rohstoffe), um den
absoluten Bedarf an Primärzement in Deutschland zu senken?
Die Fragen 9 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Materialsubstitution durch Holzbau und andere nachwachsende Rohstoffe
oder beispielsweise auch geogene Baustoffe wie Lehm ist ein wichtiger Beitrag
zur Materialdiversifizierung in der Baubranche und reduziert die Abhängigkeit
von Primärzement. Der Abbau von Hemmnissen zur Materialsubstitution ist
eine bedeutende Maßnahme der Rohstoffsicherung. Die Bundesregierung
fördert nachfrageseitig die Reduktion des Bedarfs an Primärzement durch den
Abbau von Substitutionshemmnissen sowie durch materialneutrale und
technologieoffene Instrumente.
Die Holzbauinitiative der Bundesregierung stärkt das Bauen mit
nachwachsenden Rohstoffen, da Holzbauweisen emissionsintensive Baustoffe in Teilen
direkt ersetzen und die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden
nachweisbar mindern. Künftig wird die Bundesregierung im Rahmen des neuen
Aktionsplans Klimafreundliche Bauprodukte einen strukturierten Dialog mit
der Bau- und Bauproduktebranche führen. Dieser Aktionsplan adressiert
explizit energieintensive Baustoffe wie Zement und Beton sowie entsprechende
Alternativen.
Auf der Nachfrageseite setzt die Regierung auf materialneutrale und
technologieoffene Anforderungen an das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP),
beispielsweise im Rahmen der Neubauförderung, des Qualitätssiegels
Nachhaltiges Gebäude (QNG) oder des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB).
Auch ordnungsrechtlich findet dies mit der Umsetzung der EPBD in nationales
Recht im zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Berücksichtigung. Diese Anforderungen bevorzugen kein spezifisches Material,
begünstigen aber Bauweisen mit geringerem Primärmaterialeinsatz und die Verwendung
emissionsarmer Baustoffe bzw. Bauprodukte. Davon profitieren biobasierte
Bauweisen ebenso wie Zement und Beton mit niedrigem Klinkeranteil oder
Klinkerersatzstoffen. Um die Emissionsvorteile im Planungsprozess
quantifizierbar zu machen, erweitert das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die frei zugängliche Ökobilanzdatenbank
ÖKOBAUDAT um Datensätze für nachwachsende und rezyklierte Baustoffe.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Umwelt-,
Arten- und Naturschutz beim Rohstoffabbau zu gewährleisten?
Die Erteilung von Genehmigungen zum Rohstoffabbau liegt in Deutschland in
der Zuständigkeit der Behörden der Länder. Das Bergrecht berücksichtigt
Umwelt-, Arten- und Naturschutz bei den Genehmigungsverfahren und gewährt ein
hohes Schutzniveau. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den heimischen Bergbau
zu erleichtern und dabei Umwelt- und Sozialstandards zu wahren. Die Arbeiten
zur Umsetzung dieses Auftrags haben begonnen.
11. Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung zur
Transformation der Zementindustrie hin zur Klimaneutralität (bitte nach
Fördervolumen, Laufzeit und Zielsetzung aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Energieforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWE) sind folgende drei Projekte zu nennen:
1. Projekt CARMEN (Carbonate Looping mit einer mobilen Anlage)
Fördervolumen: 5 026 312,65 Euro; Laufzeit: 1. November 2023 bis 31.
Oktober 2027,
Zielsetzung:
Ziel des Projektes ist, das Carbonate-Looping-Verfahren (CaL) als eine
geeignete nachrüstbare Technologie zur CO2-Abscheidung aus den Abgasen
verschiedener Industrieanlagen (Chemieanlagen, Kalkwerke, Kaliwerke,
Papierfabriken, Müllheizkraftwerke, Zementwerke etc.) zu etablieren und näher zur
Marktreife zu bringen. Die Idee des Verbundvorhabens ist es, eine mobile CaL-
Pilotanlage zu bauen und an verschiedenen Standorten energieintensiver
Industrien einzusetzen. Dabei soll der Pilotanlage ein reales Abgas und dort
verfügbare Brennstoffe zugeführt werden, so dass die CaL-Anlage unter realen
Bedingungen betrieben werden kann.
2. Projekt URBAN (CO2-reduzierter Beton durch Upcycling von Reststoffen
aus der Betonaufbereitung und CCU)
Fördervolumen: 1 606 567,54 Euro; Laufzeit 1. November 2022 bis 30. Juni
2027;
Zielsetzung:
Ziel des Projektes ist, unter der Verwendung neuartiger Recyclingzemente (RC-
Zemente) und Karbonatisierungstechnologien (CCU) einen hochwertigen,
ressourceneffizienten und stark CO2-reduzierten Materialkreislauf für
Betonrecycling zu ermöglichen. Mithilfe einer neuartigen Methode wird aus Altbeton ein
hydraulisch aktives Bindemittel auf Belitbasis gewonnen. Wird dieser Belit-
Zement mit normalem Zement gemischt, kann ein gleichwertiges Produkt im
Vergleich zu herkömmlichem Zement erreicht werden, jedoch mit stark
verringertem CO2-Fußabdruck.
3. Projekt Sutracrete (Effiziente Verwertungstechnologien für puzzolanische
Ressourcen in mikrostrukturbasierten Betonbauteilen mit Materialpass)
Fördervolumen: 977 057,78 Euro; Laufzeit: 1. Juni 2022 bis 30. November
2025,
Zielsetzung:
Ziel des Projektes ist, durch ein mikrostrukturbasiertes Design einen
„Sutracrete“ mit individuellem Materialpass herzustellen. Der Sutracrete soll durch die
Wiederverwertung von Mauerwerksbruch in Form von Ziegelmehl und
Ziegelgesteinskörnung hergestellt werden. Die Entwicklung soll auf rezyklierten
Ziegelvarietäten basieren, die durch eine hyperspektrale Sortierung sehr viel
effizienter und stoffspezifisch verwertet werden könnten. Durch das neuartige
Sortierverfahren wird erstmalig die Trennung zwischen niedriggebranntem,
reaktivem Ziegelmehl und hochgebrannter, nicht reaktiver Ziegelgesteinskörnung
möglich. Durch das mikrostrukturbasierte Design werden die Eigenschaften
gezielt nutzt, um einen nachhaltigen und nachverfolgbaren Beton herzustellen.
Innerhalb der Zukunft Bau Forschungsförderung des BMWSB befassen sich
folgende vier abgeschlossene und drei laufende Projekte mit Ansätzen zur
Transformation der Zementindustrie hin zur Klimaneutralität:
1. Hanfbastfasern in klinkerarmen Betonen: Ökologische Ansätze für
Konstruktionsbaustoffe der Zukunft
Laufzeit: von Oktober 2023 bis März 2025; Fördersumme: 129 639,00 Euro
2. CO2-neutrale Bindemittel auf der Basis von Ziegelbruch- und Absaugfüllern
Laufzeit: von Dezember 2021 bis November 2023; Fördersumme:
173 109,00 Euro
3. Biobeton: Grundlagen und Verfahrensprinzipien für die Herstellung CO2-
neutraler und ressourceneffizienter Bauteile
Laufzeit: von Januar 2021 bis Dezember 2022; Fördersumme: 375 981,22 Euro
4. Hydratation und Porengefüge bei Verwendung RC-haltiger Zemente:
Eigenschaften feindisperser Stoffe aus dem Recycling mineralischer Bauabfälle und
ihre Anwendung im Zement – Auswirkungen auf Wasseraufnahme,
Hydratation und Porengefüge
Laufzeit: von Juli 2021 bis November 2023; Bundesmittel: 188 594,00 Euro
5. Entwurfsempfehlungen zu brandbeständigen, CO2-reduzierten hochfesten
Betonen: Untersuchung unterschiedlicher Konzepte zur CO2-Reduktion
hochfester Betone. Ausarbeitung von Entwurfsempfehlungen zur Optimierung der
Brandbeständigkeit unter Bewertung des CO2-Einsparungspotenzials, der
Dauerhaftigkeit und End of Life Perspektive
Laufzeit: von November 2024 bis September 2026; Fördersumme:
195 975,00 Euro
6. Systematische Anwendung der IR-Spektroskopie zur Stärkung der
Kreislaufwirtschaft i. d. Bauindustrie: Infrarotspektroskopie als innovativer Ansatz zur
Identifikation primärer und sekundärer Rohstoffe mittels Fingerprints als
zukunftsweisendes Verfahren zur nachhaltigen Steuerung von Stoffströmen, u. a.
aus dem Urban Mining, zur Zement- und Betonherstellung
Laufzeit: von Juli 2024 bis Dezember 2026; Fördersumme: 179 473,00 Euro
7. Carbonatisierung [in] der Zukunft: Stärkung der Kreislaufwirtschaft im
Baubereich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele: CO₂ Sequestrierung in
Abbruchbeton als innovativer Ansatz zur verbesserten sortenreinen Trennung von
Gesteinskörnung und Zementstein beim Rückbau
Laufzeit: von Dezember 2025 bis Mai 2028; Fördersumme: 170 824,00 Euro
Zudem werden über die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz einige
Forschungsprojekte im Bereich der Zementindustrie gefördert. Über die Details
der Förderung kann keine genaue Auskunft gegeben werden.
13. Welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung im Bereich der
Kreislaufwirtschaft im Bausektor, insbesondere zur Reduktion des
Klinkeranteils und zur Nutzung alternativer, kreislauffähiger oder mineralischer
Rohstoffe?
Das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) enthält mehrere Maßnahmen, um die Kreislaufwirtschaft im
Bausektor zu fördern, wie z. B. die Steigerung des Einsatzes von
Sekundärrohstoffen im öffentlichen Bausektor durch Weiterentwicklung des
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) und Reduzierung des
Primärrohstoffverbrauchs durch Verwendung von innovativ hergestellten Bauprodukten wie
Leichtbau. Diese Maßnahmen sind nicht baustoffspezifisch, können aber auch
den Einsatz von Zement mit reduziertem Klinkeranteil sowie die Nutzung
alternativer, kreislauffähiger Rohstoffe anreizen. Die Umsetzung weiterer
Maßnahmen wird im Rahmen der Umsetzungsplattform NKWS erörtert werden. Der
Start der Umsetzungsplattform ist im Herbst dieses Jahres geplant.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nutzung
emissionsarmer Zement- und Betonersatzstoffe zu stärken und den Marktanteil
von Klinkerersatzstoffen zu erhöhen?
Der Aufbau von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe zielt auf die
Stärkung der Nutzung vom emissionsarmen Zement. Dadurch kann auch die
Nutzung von Klinkerersatzstoffen angereizt werden. Die Zementindustrie
unterliegt zudem dem europäischen Emissionshandel. Durch den CO2-Preis im
ETS haben Unternehmen einen Anreiz, den Klinkeranteil im Zement zu
reduzieren und dadurch die Emissionen zu senken.
15. Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf in der Abfallende- oder
Ersatzbaustoffverordnung, um regulatorische Hürden für Recycling-
Beton (RC-Beton) abzubauen?
Die Ersatzbaustoffverordnung regelt die unmittelbare Verwertung von
mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (z. B. Betonbruch als
Gesteinskörnung in der Tragschicht einer Straße). Die Herstellung von
Bauprodukten (z. B. Recycling-Beton), einschließlich des Einsatzes von recycelten
Materialien in Bauprodukten, fällt nicht in den Anwendungsbereich der
Ersatzbaustoffverordnung. Insofern hätte eine Anpassung der
Ersatzbaustoffverordnung auch keine Auswirkung auf regulatorische Hürden für Recycling-Beton.
Ungeachtet dessen arbeitet die EU mit Hochdruck an einer europaweit
geltenden Abfallende-Verordnung (u. a. für recycelte Betonabfälle), die mit dem EU-
Bauproduktenrecht verknüpft werden soll. Ziel ist es unter anderem, das
Recycling von Bau- und Abbruchabfällen und deren Verwertung in Bauprodukten,
z. B. im Recycling-Beton, zu harmonisieren.
17. Welche Initiativen zur Entbürokratisierung ergreift die Bundesregierung,
um die teils langwierigen Zulassungsverfahren und starren Baunormen
so zu reformieren, dass innovative Zementarten und klimafreundliche
Bindemittel schneller in die Baupraxis überführt werden können?
Die meisten Zementarten werden auf der Basis europäischer Produktnormen
hergestellt und mit dem CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht. Für neue,
innovative Zemente sieht die EU-Bauproduktenverordnung das Instrument der
europäischen technischen Bewertung vor, um auch diesen, als harmonisierte
Bauprodukte den EU-Markt zu eröffnen.
Alternativ steht diesen Produkten der nationale Weg einer allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung offen. Die Zulassung von Bauprodukten ist Teil des
öffentlichen Baurechts und nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland den Ländern zugewiesen. Diese haben das Deutsche Institut für
Bautechnik mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt. Die Zulassung
innovativer Zemente erfordert aufgrund der neuartigen Zusammensetzung eine
qualifizierte Prüfung der Produkteigenschaften und der Verwendbarkeit in
Bauwerken.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der
Dekarbonisierung der Zementindustrie auf Beschäftigung,
Qualifizierungsbedarf und regionale Wertschöpfung?
Eine Beschäftigungsstudie des Branchenverbands VDZ aus dem Jahr 2025
zeigt, dass die Dekarbonisierung der Zementindustrie die Beschäftigung in der
Branche insgesamt eher stabilisiert als abbaut, zugleich aber den
Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf deutlich erhöht. Besonders wichtig werden
Kenntnisse zu neuen Produktionsverfahren, CO2-Abscheidung und -Nutzung,
digitalen Anwendungen sowie Daten- und IT-Kompetenzen. Zugleich bleibt die
regionale Wertschöpfung bedeutsam, weil die Werke stark standortgebunden
sind und Transformationsinvestitionen vor Ort Beschäftigung und
Wertschöpfung stützen können.
19. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Bundesregierung beim Aufbau
einer CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur, insbesondere im
Hinblick auf Pipelines sowie Schiffs- und Bahntransporte?
Das novellierte Kohlendioxid-Speicherung- und Transportgesetz (KSpTG) ist
am 28. November 2025 in Kraft getreten. Es löst das bisherige, sehr restriktive
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) von 2012 ab. Mit der
Gesetzesänderung ist es erstmals in Deutschland möglich, rechtssicher
Kohlendioxidleitungen und -speicher zu bauen. Der Aufbau der Infrastruktur erfolgt grundsätzlich
durch Marktakteure.
a) Welche konkreten Infrastrukturprojekte befinden sich derzeit in
Planung oder Umsetzung?
b) Welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung für den Aufbau eines
CO2-Transportnetzes?
c) Welche Risiken sieht die Bundesregierung für Industrieprojekte,
wenn sich der Aufbau der Infrastruktur verzögert?
29. Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung für den
Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur in Deutschland, insbesondere im
Hinblick auf mögliche Pipeline-Anschlüsse an internationale
Infrastrukturprojekte wie den Delta Rhine Corridor?
a) Wie versteht die Bundesregierung insgesamt ihre Rolle, z. B. in
koordinierender Funktion?
b) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Aufbau einer
CO2-Transportinfrastruktur?
c) Welche Regionen und Industriestandorte sollen nach Auffassung der
Bundesregierung bei der CO2-Transportinfrastruktur prioritär
angeschlossen werden?
d) Welche Rolle sollen Schiffs- und Bahntransporte von CO2 beim
Aufbau der künftigen Infrastruktur spielen?
e) Plant die Bundesregierung staatlichen Maßnahmen zur
Risikoabsicherung (De-risking) des Infrastrukturhochlaufs – vgl. z. B. das
Amortisationskonto für das Wasserstoff-Kernnetz, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den bisherigen
Erfahrungen Dänemarks beim Aufbau einer CCS-Infrastruktur und der
Förderung von CCS-Projekten (industrydecarbonization.com/news/denmarks-c
cs-strategy-deliver-or-pay.html)?
c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer frühzeitigen
Verfügbarkeit von CO2-Transport- und CO2-Speicherinfrastruktur für die
Wirtschaftlichkeit von CCS-Projekten bei, inklusive Onshore-
Speicherung in Deutschland?
Die Fragen 19.a bis 19c, 29 bis 29e und 32c werden, wie folgt, im
Zusammenhang beantwortet.
Die Ende November 2025 in Kraft getretene Novelle des
Kohlendioxidspeicher- und Transportgesetz (KSpTG) sieht keine bundesseitige CO2-
Netzplanung oder Schaffung von CO2-Speicherkapazitäten vor. Die Planung und der
Aufbau einer CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur liegt in der
Verantwortung der Marktakteure. Folglich verfolgt die Bundesregierung derzeit weder
Zeitpläne noch regionale Priorisierungen für den Aufbau einer CO₂-
Transportinfrastruktur. Gleichwohl steht die Bundesregierung im Austausch mit
potenziellen Betreibern von CO2-Infrastrukturen. Dazu zählen Marktakteure, die
sowohl CO2-Pipelines, wie auch intermodale Transportlösungen über die Schiene
oder Binnenschifffahrtswege planen. Unter Berücksichtigung der aktuellen
Rahmenbedingungen für die Nutzung von CCS/CCU, prüft die
Bundesregierung, zur Unterstützung eines schnelleren Hochlaufs und somit industriellen
Nutzung von CCS/CCU in Deutschland, ob und wenn ja, mit welchen
geeigneten staatlichen Absicherungs- und/oder Finanzierungsinstrumenten, der Aufbau
einer CO2-Transportinfrastruktur in Deutschland zielgerecht, maßgeschneidert
und kosteneffizient unterstützt werden könnte.
Das Projekt Delta-Rhein-Korridor ist ein von Marktakteuren verfolgtes
grenzüberschreitendes CO2-Pipelineprojekt, über dessen Planungsstand das BMWE
regelmäßig von Seiten der Projektpartner informiert wird. Eine Einschätzung
über etwaige Risiken für geplante industrielle CCS-Projekte liegt der
Bundesregierung nicht vor, da dies Sache der Marktakteure ist. Gleichwohl beobachtet
die Bundesregierung, dass Marktakteure bei der Planung ihrer CCS/CCU-
Projekte aktuell mit einer Reihe von Unsicherheitsfaktoren umgehen müssen. Die
frühzeitige Verfügbarkeit einer CO₂-Transport- und Speicherinfrastruktur,
dürfte, nach Einschätzung der Bundesregierung, bei den Marktakteuren mit einer
höheren Planungssicherheit für CCS-Projekte einhergehen. Letztlich ist der
Erfolg des Markthochlaufs aber vor allem auch von der Entwicklung des CO2-
Preises im Rahmen des Europäischen Emissionshandels abhängig, da diese
maßgeblich darüber entscheidet, ob CCS wettbewerbsfähig ist.
20. Auf welcher Zeitschiene erwartet die Bundesregierung Ergebnisse des
von der Deutschen Energie-Agentur (dena) begleiteten Prozesses zur
Weiterentwicklung der Carbon-Management-Strategie und des
zugehörigen Aktionsplans?
a) Welche konkreten politischen Maßnahmen sollen daraus abgeleitet
werden?
b) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Carbon-
Management-Strategie für Investitions- und Planungssicherheit industrieller
Carbon Capture and Storage(CCS)- und Carbon Capture and
Utilization(CCU)-Projekte bei?
Die Fragen 20 bis 20b zum Themenblock Aktionsplan Carbon Management der
Bundesregierung (ehem. Carbon-Management-Strategie) werden, wie folgt, im
Zusammenhang beantwortet.
Nach der Novellierung des KSpTG geht es nun darum, den zeitnahen Hochlauf
von CCS/CCU in Deutschland koordiniert und zielgerichtet voranzubringen.
Dies soll unter effektiver Beteiligung der relevanten Stakeholder geschehen.
Dazu hat das BMWE im Mai 2026 ein Carbon Management Forum (CMF)
eingerichtet. Im CMF kommen Vertretern/innen entlang der gesamten CCS/U-
Wertschöpfungskette zusammen (Verbände, Unternehmen, Wissenschaft, Think
Tanks und NGOs). Auch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie Vertreter aus den
Bundesländern sind im CMF eingebunden. Die Deutsche Energie Agentur GmbH
(dena) wurde vom BMWE damit beauftragt, bei der Organisation und
Durchführung der Aktivitäten des CMF zu unterstützen. Das Ziel des CMF ist es, die
für Carbon Management relevanten Akteure zusammen zu bringen, welche mit
ihrer Expertise dazu beitragen sollen, zentrale Themen entlang der CCS/CCU-
Wertschöpfungskette gemeinsam zu bearbeiten, abgestimmte Positionen zu den
offenen Fragestellungen zu erarbeiten sowie gemeinsam Vorschläge für die
Umsetzung benötigter Maßnahmen zu entwickeln. Der Input aus dem CMF soll
auch dazu genutzt werden, wertvolle Hinweise für die unter Federführung des
BMWE geplante Erarbeitung eines Aktionsplan Carbon Management (ACM)
der Bundesregierung bereit zu stellen. Der ACM dient als ökonomischer
Rahmen und soll zielgenaue Umsetzungsmaßnahmen in den Bereichen CO2-
Abscheidung, -Nutzung, -Speicherung und -Infrastruktur beschreiben sowie den
nötigen Marktrahmen inklusive Anreiz-/Fördersystematik benennen. Der ACM
soll damit auch einen Beitrag für die Investitions- und Planungssicherheit
industrieller CCS/CCU-Projekte liefern. Als indikativer Zeitplan für die
Verabschiedung des ACM ist das 2. Halbjahr 2026 avisiert. Eine unter der
Vorgängerregierung geplante Carbon-Management-Strategie ist demnach nicht mehr
vorgesehen.
21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die CO2-Speicherkapazitäten in
Deutschland und vor allem in der Nordsee ein (bitte nach nationalen und
grenzüberschreitenden Speicheroptionen sowie Offshore und Onshore
aufschlüsseln)?
Gemäß § 5 KSpTG erstellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit derzeit eine Bewertung der Potenziale von
Gesteinsschichten, die im Geltungsbereich des Gesetzes für die dauerhafte
Speicherung von Kohlendioxid und unter Berücksichtigung ihrer Umgebung
geeignet erscheinen. Allgemeine Informationen über potenzielle
Speicherpotenziale sind der Webseite der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) zu entnehmen (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Nutzung-tieferer-
Untergrund/CO2-Speicherung/Speichermoeglichkeiten/Speichermoeglichkeite
n_artikel.html).
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass begrenzte CO2-
Speicherkapazität prioritär für schwer vermeidbare und unvermeidbare Emissionen
genutzt werden, und für welche Industrien schätzt die Bundesregierung
solche Emissionen am höchsten ein?
Die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 ist grundsätzlich
allen natürlichen und juristischen Personen erlaubt. Gemäß § 33 Absatz 5
KSpTG sind Betreiber von Kohlendioxidleitungsnetzen und
Kohlendioxidspeichern in Deutschland jedoch verpflichtet, Unternehmen den Anschluss an ihr
Kohlendioxidleitungsnetz und ihre Kohlendioxidspeicher sowie den Zugang zu
denselben zu verweigern, wenn das aufzunehmende Kohlendioxid durch die
Verbrennung von Kohle in einer Anlage und Verbrennungseinheit zur
Energieerzeugung nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 4 des Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetzes und im räumlichen Geltungsbereich des Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetzes entstanden ist.
Aufgrund der mit der Abscheidung, Reinigung, dem Transport und der
anschließenden Speicherung verbundenen Kosten, geht die Bundesregierung
davon aus, dass der Einsatz von CCS/CCU voraussichtlich nur für solche
Unternehmen wirtschaftlich ist, die ihre Produktionsprozesse weder elektrifizieren
können, noch in der Lage sind, auf Wasserstoff umzusteigen.
23. Welche Haftungsregelungen, Monitoringverfahren und
Kontrollmechanismen sind für die dauerhafte Speicherung von CO2 vorgesehen?
Neben den allgemeinen Haftungsregelungen gelten Besonderheiten, die dem
Kapitel 4 „Haftung und Vorsorge“ des KSpTG entnommen werden können. So
enthält § 29 Absatz 1 KSpTG eine spezielle Anspruchsgrundlage für
Schadensersatz. Die Absätze 2 und 3 des § 29 KSpTG enthalten darüber hinaus
Vorschriften, die einem Geschädigten die Geltungsmachung ihres Anspruchs
erleichtern. Das KSpTG enthält auch Vorgaben zum Monitoring und zum
Sicherheitsnachweis von Kohlendioxidspeichern. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zudem eine
Rechtsverordnung erarbeiten, die detailliertere Vorgaben zum Überwachungskonzept
und Sicherheitsnachweis enthalten wird.
Soweit mit der Speicherung von Kohlendioxid die Abgabepflicht im EU-
Emissionshandel entfallen soll, bedarf es zudem eines entsprechenden zusätzlichen
Monitoringkonzepts. Sollte es zu einer Leckage kommen, müssen für die
ausgetretenen Mengen an Kohlendioxid Zertifikate im EU-Emissionshandel
abgegeben werden.
24. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass CCS-Technologien in
der Zementindustrie ausschließlich für nachweislich unvermeidbare
prozessbedingte Emissionen zum Einsatz kommen und nicht für
energiebedingte Emissionen genutzt werden, um eine künstliche Verlängerung der
Nutzung fossiler Brennstoffe zu verhindern?
Alle Einsatzmöglichkeiten für CCS-Technologien in Deutschland regelt das
KSpTG. Darin ist die Nutzung einer CO2-Transport- und -Speicherinfrastruktur
für den Sektor Kohleverstromung ausgeschlossen, Beschränkungen für die
Nutzung von CCS in der Zementindustrie gibt es nicht.
25. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Förderung von CCS
in der Zementindustrie, insbesondere für Anlagen von sogenannten First
Movern?
CCU/S ist sowohl über die CO2-Differenzverträge (CCfDs) als auch die
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK Modul 2) förderfähig, wobei die
Förderung auf unvermeidbare Prozessemissionen oder schwer vermeidbare
Emissionen beschränkt ist. Bei den CCfDs sind sowohl CAPEX- als auch
OPEX-Kosten förderfähig, bei der BIK handelt es sich um
Investitionskostenzuschüsse (Teilmodul 1) und F&E-Förderung (Teilmodul 2).
26. Welchen zusätzlichen Bedarf an erneuerbarem Strom erwartet die
Bundesregierung durch den flächendeckenden Betrieb von CO2-
Abscheideanlagen in der deutschen Zementindustrie, und wie stellt sie sicher, dass
dieser signifikante Mehrbedarf nicht die Dekarbonisierung anderer
Sektoren ausbremst?
In den „Langfristszenarien“ im Auftrag des BMWE wird die CO2-Abscheidung
an den Zement- und Kalkwerken langfristig (2045) auf ca. 11 bis 13 Mt CO2
pro Jahr geschätzt (Szenarien O45-Strom und O45‑H2). Für die Abscheidung
von CO₂ wird dort ein spezifischer Energiebedarf von 0,9 GJ (= 250 kWh) pro
Tonne CO₂ angenommen. Der gesamte Strombedarf für die Abscheidung von
CO2 an den Zement- und Kalkwerken wird in den Langfristszenarien somit
langfristig auf rund 3 TWh geschätzt. Das ist eine geringe Menge im Vergleich
zum gesamten industriellen Stromverbrauch, der sich in denselben Szenarien in
2045 auf etwa 300-400 TWh pro Jahr beläuft.
27. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand zentraler
CCS-und CCU-Projekte in der Zementindustrie vor (u. a. CO2LLECT,
CAP2U, catch4climate, Carbon2Business, GeZero?
Die vier erwähnten CCS- und CCU-Projekte in der Zementindustrie
(CO2LLECT, Carbon2Business, GeZero und EVEREST) in Deutschland
werden aktuell (Stand 15. Juni 2026) vom EU-Innovationsfonds, den die CINEA
im Auftrag der EU-Kommission betreut, gefördert.
Laut den von der Europäischen Kommission bereitgestellten öffentlichen
Informationen stehen diese vier Projekte aktuell in einer vertraglichen
Finanzhilfevereinbarung (grant agreement) mit der European Climate, Infrastructure and
Environment Executive Agency (CINEA) für die Förderung ihres jeweiligen
Dekarbonisierungsprojekts.
Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine belastbaren, einheitlichen
projektspezifischen Angaben vor, die über die von den Projektträgern oder der EU-
Kommission veröffentlichten Informationen hinausgehen.
a) Welche Fördermittel wurden den Projekten jeweils zugesagt oder
ausgezahlt (bitte nach Förderinstrument, gegebenenfalls Projekt und
Zeitraum aufschlüsseln)?
Für die nach Kenntnis der Bundesregierung über den Innovationsfonds der
Europäischen Union (Net Zero Technology Call, NZT Call) geförderten
deutschen CCS-/CCU-Vorhaben wurden folgende maximale Förderbeträge im
Rahmen der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen zugesagt:
Projekt Unternehmen IF-
Förderung
(Millionen Euro)
Projektbeginn Frist für den
Financial Close
Geplante
Inbetriebnahme
(Entry into
Operation)
Carbon2Business
(C2B)
Holcim
Deutschland
109,8 01.01.2023 31.10.2026 31.12.2029
GeZero Heidelberg
Materials
190,9 01.01.2024 30.04.2027 30.04.2030
EVEREST Rheinkalk/
Lhoist
228,7 01.01.2024 30.09.2027 30.09.2031
CO2LLECT CEMEX
Deutschland/
Linde
157,1 01.04.2025 31.08.2027 31.05.2030
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Umfang bereits
erfolgter Auszahlungen aus dem Innovationsfonds vor. Die Auszahlung der
Fördermittel erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Klima,
Infrastruktur und Umwelt (CINEA) der EU-Kommission auf Grundlage der jeweiligen
Finanzhilfevereinbarungen und projektbezogener Meilensteine.
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt dieser Projekte,
insbesondere hinsichtlich Abscheidung, Logistik, Transport und
gegebenenfalls Umwandlungsanlagen?
Die Bundesregierung bewertet die genannten Vorhaben als wichtige
Demonstrations- und Investitionsprojekte für die industrielle Anwendung von
Technologien zur CO2-Abscheidung sowie für den Aufbau entsprechender CO2-
Wertschöpfungs- und Transportketten.
c) Welche CO2-Einsparungen werden nach aktuellem Kenntnisstand der
Bundesregierung bis 2030 erwartet (bitte in Relation zu jeweiligen
Gesamtemissionen setzen)?
Weitere Informationen zu den o. g. Projekten sind öffentlich auf dieser
Webseite einsehbar: dashboard.tech.ec.europa.eu/qs_digit_dashboard_mt/public/sen
se/app/6e4815c8-1f4c-4664-b9ca-8454f77d758d/sheet/bac47ac8-b5c7-4cd1-87
ad-9f8d6d238eae/state/analysis
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Informationen vor.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verzögerungen,
technische Hürden oder Anpassungen des Projektumfangs vor?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse über grundlegende
Änderungen des Projektumfangs oder über einen Abbruch der genannten
Innovationsfonds-Vorhaben vor. Die Zuständigkeit für die o. g. Vorhaben liegt beim
Innovation Fund der EU-Kommission.
28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um kleine und mittlere
Unternehmen der Zementindustrie beim Einsatz von CCS und CCU zu
unterstützen, insbesondere im Hinblick auf Investitionskosten,
Genehmigungsverfahren sowie den Zugang zur CO2-Transport- und
Speicherinfrastruktur?
CCU/S ist sowohl über die CO2-Differenzverträge (CCfDs) als auch die
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK Modul 2) förderfähig,
einschließlich für kleine und mittlere Unternehmen in der Zementindustrie.
Während bei den CCfDs Anlagen mit einer Mindestgröße von 5 kt CO2-Äquivalent.
pro Jahr gefördert werden können, ist die BIK u. a. auf kleine und mittelgroße
Vorhaben ausgerichtet. Im ersten Förderaufruf der BIK waren zudem
gewidmete CO2-Infrastrukturvorhaben (einschl. Transport und Speicherung) förderfähig.
30. Welche Abscheidequoten werden nach Kenntnis der Bundesregierung
bei den derzeit geplanten CCS-Projekten der Zementindustrie
angestrebt?
Nach verfügbaren Projektinformationen streben die derzeit geplanten CCS-
Projekte der deutschen Zementindustrie Abscheideraten an, die eine weitgehende
Erfassung der prozessbedingten CO2-Emissionen ermöglichen sollen.
Belastbare Information zu den genauen Abscheidequoten der über den Innovation
Fund geförderten Projekte liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Welche technischen oder energetischen Faktoren begrenzen derzeit die
Höhe der CO2-Abscheidung?
Die CO2-Abscheidung in der Zementindustrie wird derzeit vor allem durch den
hohen Energiebedarf, die komplexe Integration der Abscheidungsanlagen in
bestehende Werke sowie technische Grenzen der verfügbaren Verfahren
begrenzt. Rein technisch ist die CO2-Abscheidung an Zementwerken heute
grundsätzlich verfügbar, allerdings ist die praktische Erfahrung im großskaligen
Betrieb noch begrenzt.
Potenziell effizientere Verfahren (insb. „Oxyfuel“) erfordern tiefgreifende
Prozessänderungen und die Abscheidung erhöht den Gesamtenergiebedarf eines
Werks in Form von Wärme oder Strom erheblich. Bei hohem Strombedarf kann
der Ausbau des Netzanschlusses zur zusätzlichen Herausforderung werden.
b) Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Abscheidequoten auf
die erwarteten Emissionsminderungen bis 2030 und 2045?
Bis 2030 befinden wir uns in der Phase des industriellen Hochlaufs, weshalb
Unterschiede in Abscheidequoten einzelner Erstanlagen die sektorenweiten
Emissionen zunächst nur in sehr begrenzten Umfang beeinflussen. Bis zum
Jahr 2045 hat die Erreichung von hohen Abscheidequoten hingegen
wesentliche Bedeutung für die angestrebten Emissionsminderungen in der Industrie.
c) Welche zusätzlichen Energiebedarfe entstehen durch die CO2-
Abscheidung in der Zementindustrie nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
31. Welche weiteren Regelungen und Initiativen plant die Bundesregierung
bezüglich der Onshore-Speicherung von CO2, und welche Länder planen
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Nutzung der
Länderöffnungsklausel zur Onshore-Speicherung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich bislang nur die Koalitionäre
aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag zur
Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine CO2-Onshore-Speicherung bekannt.
Die Bundesregierung behandelt darüber hinaus mit interessierten Ländern
Fragen rund um die CO2-Onshore- und Offshore-Speicherung.
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den bisherigen
Erfahrungen Dänemarks beim Aufbau einer CCS-Infrastruktur und der
Förderung von CCS-Projekten (industrydecarbonization.com/news/denmarks-c
cs-strategy-deliver-or-pay.html)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere
aus Berichten über Projektverzögerungen, hohe Infrastrukturkosten,
Unsicherheiten bei Speicherkapazitäten sowie den Rückzug einzelner
Projektträger aus dänischen CCS-Ausschreibungen?
Die Fragen 32 und 32a werden, wie folgt, im Zusammenhang beantwortet.
Über die bekannte öffentliche Berichterstattung hinaus, liegen der
Bundesregierung keine gesonderten Erkenntnisse zu den Erfahrungen der dänischen
Regierung in Bezug auf CCS-Infrastruktur und deren Förderung von CCS-Projekten
vor. Gleichwohl tauscht das BMWE sich in unregelmäßigen Abständen mit
dem für CCS zuständigen Ministerium in Dänemark aus, um von den
Erfahrungen in Dänemark profitieren zu können.
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um vergleichbare
Risiken bei der Umsetzung deutscher CCS-Projekte zu vermeiden?
Die Förderinstrumente des BMWE zur Dekarbonisierung der Industrie werden
fortlaufend überarbeitet. In die Weiterentwicklung der CO2-Differenzverträge
und der BIK fließen dabei, sofern vorliegend, auch die Erkenntnisse der EU-
Ebene und anderer Mitgliedstaaten wie Dänemark in Bezug auf den Hochlauf
von CCU/S ein.
33. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der
Investitionsbedarf zur Dekarbonisierung der Zementindustrie in Deutschland bis
zum Jahr 2045 ist, und wenn ja, in welchem Umfang können die derzeit
vorgesehenen Mittel für CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for
Difference [CCfD]) diesen Investitionsbedarf decken?
Die CO2-Differenzverträge (CCfDs) können Unterstützung für erste CCU/S
Projekte in Deutschland leisten, einschließlich in der Zementindustrie. Im
Gebotsverfahren 2026 ist CCU/S erstmals förderfähig, es sind insgesamt 5 Mrd.
Euro für die Runde eingeplant.
34. Welche Rolle spielen Kosten für CO2-Transport und CO2-Speicherung
bei der Ausgestaltung von CO2-Differenzverträgen, und sieht die
Bundesregierung hier zusätzlichen Förderbedarf?
Kosten für CO2-Transport- und Speicherung können bei den CO2-
Differenzverträgen eingepreist werden.
35. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung CCS- und CCU-
Technologien im zweiten Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge (CCfD) im
Vergleich zu anderen Dekarbonisierungstechnologien wie
Elektrifizierung oder Wasserstoff bei?
CCU/S ist im Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfDs)
erstmals förderfähig, sofern es sich um unvermeidbare Prozessemissionen oder
schwer vermeidbare Emissionen handelt. Das Gebotsverfahren wurde am
5. Mai 2026 eröffnet, Anträge können bis zum 7. September 2026 eingereicht
werden. Anschließend erfolgt die Auswertung der Anträge und die Vergabe der
Projekte. Die Rolle der unterschiedlichen Dekarbonisierungstechnologien
(CCU/S vs. Elektrifizierung und Wasserstoff) kann daher zum aktuellen
Zeitpunkt nicht bewertet werden.
36. Hat die Bundesregierung geprüft, Technologie-spezifische Segmente
oder Quoten im Rahmen der CO2-Differenzvertragsverfahren
einzuführen, um ein ausgewogenes Förderportfolio zu gewährleisten, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend unterschiedliche Ansätze, die
Funktions- und Wirkungsweise der CO2-Differenzverträge zu verbessern.
Technologiespezifische Segmente könnten Technologien gezielter fördern, würden
allerdings auch die Förderkosteneffizienz und den Technologiewettbewerb in der
Auktion beeinflussen. Diese Aspekte werden mit Blick auf künftige
Förderrunden sorgsam abgewogen werden.
37. Plant die Bundesregierung eine Förderung der Wasserstoffproduktion
mittels Dampfreformierung unter CO2-Abscheidung („blauer
Wasserstoff“) zu fördern, und wenn ja, aus welchem Haushaltstiteln?
Die Bundesregierung prüft derzeit zusätzliche Maßnahmen um den nationalen
Wasserstoffhochlauf verstärkt anzureizen. Die Umsetzbarkeit ist insbesondere
von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel abhängig.
Nachfrageseitig ist blauer Wasserstoff bereits in Instrumenten wie den KUEBLL-
Wasserstoffprojekten in der Industrie (KTF-Titel 892 02 „Wasserstoffeinsatz in der
Industrieproduktion“) und der CO2-Differenzverträge (KTF-Titel 892 01
„Dekarbonisierung der Industrie“) förderfähig.
38. Plant die Bundesregierung eine Anerkennung CO2-bezogener
Produktzertifikate für Zement (etwa der privatwirtschaftlich initiierten „Cement
Carbon Class“, des CCC-Labels), um die Nachfrage nach
emissionsarmen Zementprodukten zu stärken?
Die Bundesregierung plant die Nutzung bereits auf dem Markt vorhandener
Kennzeichnungen wie das CCC-Label, um politische Maßnahmen effektiv und
bürokratiearm umsetzen zu können.
39. Welche Rolle misst die Bundesregierung CO2-Produktzertifikaten bzw.
Labels für Zement bei der Schaffung grüner Leitmärkte durch öffentliche
Vergabeprojekte bei?
Der Bundesregierung ist eine bürokratiearme Ausgestaltung von
vergaberechtlichen Anforderungen zur Unterstützung der Schaffung von Leitmärkten für
klimafreundliche Grundstoffe sehr wichtig. Labels können dabei eine wichtige
Rolle spielen, da sie Transparenz und Orientierung am Markt schaffen.
40. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
emissionsarmen Beton und Zement über die öffentliche Beschaffung stärker
nachzufragen, etwa im Rahmen der Verordnungsermächtigung zur
Klimafreundlichkeit in § 113 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)?
Die Bundesregierung strebt an, bis spätestens Juni 2027 eine Rechtsverordnung
für vergaberechtliche Anforderungen an die Klimafreundlichkeit von
emissionsarmen Grundstoffen, das heißt Stahl und Zement, vorzulegen, wie es das
Vergabebeschleunigungsgesetz ermöglicht. Dabei wird insbesondere auf eine
bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung geachtet und die Entwicklungen auf
europäischer Ebene, insbesondere zum Industrial Accelerator Act, werden
berücksichtigt.
41. Welche Rolle sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein
technologieoffener Ansatz im Vergaberecht spielen, der auf materialoffene und
funktionale CO2-Grenzwerte für das gesamte Bauwerk abzielt, anstatt
produktspezifische Quoten wie die für „emissionsarmen Beton“ isoliert
zu betrachten?
Ein technologieoffener Ansatz ist nach aktueller Rechtslage insbesondere durch
die mögliche Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und des CO2-
Schattenpreises in Vergabeverfahren gegeben. Auf Bundesebene ist die
Berücksichtigung des CO2-Schattenpreises grundsätzlich durch § 13 des Bundes-
Klimaschutzgesetzes in Verbindung mit § 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen in der Beschaffung
vorgeschrieben. Das Umweltbundesamt hat zuletzt eine „Arbeitshilfe zur Berechnung von
Lebenszykluskosten inklusive CO2-Kosten aufgrund der prognostizierten
Treibhausgasemissionen in der öffentlichen Beschaffung“ mit umfassenden
Hilfestellungen veröffentlicht (www.umweltbundesamt.de/publikationen/umwe
ltfreundliche-beschaffung-schulungsskript-2-0).
Zusätzlich kann durch einen konkreten Anteil an emissionsarmem Zement oder
Beton in öffentlichen Vergaben und der daraus folgenden Nachfrage der
Hochlauf emissionsarmer Grundstoffe gezielt gestärkt und zugleich
Planungssicherheit mit Blick auf das Erreichen der CO2-Grenzwerte für das gesamte Bauwerk
geschaffen werden.
42. Wie bewertet die Bundesregierung die laut Medienberichten auf EU-
Ebene diskutierten Anpassungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-
ETS 1), insbesondere hinsichtlich einer möglichen Abschwächung des
CO2-Preissignals, der kostenlosen Zuteilung, der Benchmark-
Anpassungen sowie der Einführung zusätzlicher industriepolitischer
Ausgleichsmechanismen (www.handelsblatt.com/politik/international/emissionen-e
u-kommission-gibt-forderungen-der-chemieindustrie-nach-01/10021300
1.html)?
Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Emissionshandel als ein zentrales
marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument der EU. Das Instrument hat sich
seit über 20 Jahren bewährt und ist fester Bestandteil in der Planung vieler
Unternehmen. Im Juli 2026 legt die EU-Kommission einen Vorschlag zur
Novellierung der ETS-Richtlinie vor. Diesen werden wir sorgfältig prüfen und uns
dafür einsetzen, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit im Einklang
stehen. Die Unternehmen, die bereits in die Transformation investiert und sich
auf einen effektiven CO2-Preis verlassen haben, dürfen nicht benachteiligt
werden. Gleichzeitig ist die herausfordernde Lage in der energieintensiven
Industrie zu berücksichtigen. Das ist eine schwierige Balance, die die
Bundesregierung bei der Reform angehen und da wo nötig nachsteuern wird.
a) Wie bewertet die Bundesregierung hierbei die Rolle des EU-ETS 1 für
Investitionsentscheidungen in Dekarbonisierungstechnologien wie
CCS, CCU, Elektrifizierung und Wasserstoff?
Der CO2-Preis im EU-Emissionshandel spielt eine entscheidende Rolle für die
Wirtschaftlichkeit einer CO2-Abscheidung und Speicherung bzw.
Weiterverwendung. Momentan reicht der CO2-Preis allerdings nicht aus, um
Investitionen in teure Vermeidungstechnologien allein anzureizen. Zentral ist die
Schaffung der notwendigen Infrastruktur sowie die Sicherung der Nachfrage
nach klimaneutralen Produkten. Dafür muss der Emissionshandel um einen
klugen Instrumentenmix ergänzt werden, insbesondere durch Ausbau der
Infrastruktur, Technologieförderung und Leitmärkte.
b) Wie bewertet die Bundesregierung hierbei die Auswirkungen auf die
Wirksamkeit anderer Instrumente wie Klimaschutzverträge (CCfD),
grüne Leitmärkte und den Carbon Border Adjustment Mechanism
(CBAM; www.handelsblatt.com/politik/international/emissionen-eu-k
ommission-gibt-forderungen-der-chemieindustrie-nach-01/10021300
1.html)?
Die CO2-Differenzverträge fördern die Differenz zwischen den Mehrkosten
CO2-armer Produktionsverfahren und dem CO2-Preis (ETS) und sichern
Unternehmen zusätzlich gegen Energiepreisrisiken ab. Das Instrument ist
privatwirtschaftlichen Hedging-Verträgen nachempfunden und beruht auf einem
wettbewerblichen Gebotsverfahren, sodass nur die besten Vorhaben gefördert und
staatliche Mittel effizient eingesetzt werden.
c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen, die
frühzeitig in Dekarbonisierung investiert haben („First Mover“), wie
beispielsweise Holcim und Heidelberg Materials (www.focus.de/earth/
experten/emissionshandel-abschaffen-das-wuerde-alles-nur-noch-teure
r-machen_d33f010c-e732-4967-a7da-f90e8ec0368d.html), durch
nachträgliche Änderungen der ETS-Rahmenbedingungen nicht
wirtschaftlich benachteiligt werden?
Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Emissionshandel als ein zentrales
marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument der EU und hat sich gegenüber
der EU-Kommission für Planungssicherheit und Verlässlichkeit des
Emissionshandels eingesetzt. Dies ist nötig, um die Unternehmen, die bereits ihren
Dekarbonisierungsbeitrag geleistet haben, nicht zu benachteiligen und
Innovations- langfristige und Investitionsanreize zu bewahren. Insbesondere setzt sich
die Bundesregierung für die Beibehaltung des gegenwärtigen Linearen
Reduktionsfaktors für die Cap-Reduktion bis 2035 ein. Erst danach sollte das Cap im
Einklang mit dem EU-Klimaziel für 2040 abgesenkt werden, damit auch nach
2039 noch in begrenztem Umfang Zertifikate zur Verfügung stehen.
43. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der aktuelle Anteil
kostenlos ausgeteilter Emissionszertifikate in der Zementindustrie?
Laut Informationen der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt, www.dehs
t.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/VET-Bericht-2024.pdf?__blob=
publicationFile&v=8) erhielt die Zementindustrie im Jahr 2024 rund 16
Millionen Zertifikate kostenlos zugeteilt bei Emissionen iHv 14.5 Millionen Tonnen
CO2, d. h. der Austattungsgrad betrug rund 112 Prozent. Der Ausstattungsgrad
kann in einzelnen Jahren abhängig von der Produktionsleistung erheblich
schwanken. Die Anpassung der kostenlosen Zuteilung bei erheblichen
Produktionsänderungen erfolgt in späteren Jahren.
44. Wie bewertet die Bundesregierung die im EU Industrial Accelerator Act
(IAA) vorgeschlagene 5‑Prozent-Quote für emissionsarmen Beton und
ist die Quote ausreichend, um einen Leitmarkt für grünen Zement zu
schaffen, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Ob eine 5-Prozent-Quote ausreichend für den Aufbau von Leitmärkten ist, kann
aktuell nicht abschließend beantwortet werden, da das Ambitionslevel (bezogen
auf die CO2-Emissionen) der Vorgaben sowie dessen Fortentwicklung noch
nicht definiert sind.
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des § 45 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die
Bevorzugungspflicht tatsächlich umzusetzen?
Die Umsetzung der genannten Regelungen obliegt den Auftraggebern, die unter
den Anwendungsbereich nach § 45 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
fallen. Nach § 45 Absatz 2 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt die
Pflicht dabei nur, soweit die Erzeugnisse für den vorgesehenen
Verwendungszweck geeignet sind, durch ihre Beschaffung oder Verwendung keine
unzumutbaren Mehrkosten entstehen, ein ausreichender Wettbewerb gewährleistet wird
und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Wie im
Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
angekündigt, strebt die Bundesregierung zudem an, das jährliche Auftragsvolumen
für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher
Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich zu steigern, dies unter Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der jeweiligen Unternehmensgröße. Dafür
wird der Bund seine Gesellschafterstellung und den Einfluss in den
Aufsichtsgremien der Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung nutzen. Im
Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll der Recyclinganteil
grundsätzlich im Jahresvergleich abgebildet werden, um die Entwicklung zu
monitoren und auf dessen Basis über möglichen Anpassungsbedarf zur Zielerreichung
zu entscheiden.
46. Welche Rolle spielen europäische Finanzierungsinstrumente wie der
Innovation Fund, die Europäische Investitionsbank und vergleichbare
Instrumente bei der Finanzierung von Anlagen von sogenannten First
Movern in der Zementindustrie?
Die EIB-Gruppe unterstützt mit ihren Finanzierungen Forschung, Entwicklung
und Innovation in fast allen Wirtschaftsbereichen. Dazu gehört auch die
Unterstützung der Dekarbonisierung in der Zementindustrie. Im Kern zielt die EIB
darauf ab, als katalytischer Finanzierer und Wegbereiter zu fungieren, indem
sie Dekarbonisierungsprojekte in der Frühphase finanziert und umfassendere
Investitionen für Vorreiter mobilisiert.
47. Welche Erkenntnisse und quantitativen Daten liegen der
Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz in der Zementindustrie in den vergangenen zehn Jahren
zu messbaren Energieverbrauchs-, Kosten- und bzw. oder CO2-
Einsparungen geführt haben, und auf welchen empirischen Grundlagen basieren
diese Einschätzungen?
Eine Sonderauswertung zu den Wirkungen des im Oktober 2021 neu
eingeführten Fördergegenstands Ressourceneffizienz in der Evaluation der EEW 2023
hat ergeben, dass insbesondere Minerale wie Zement und Zementklinker hohe
Treibhausgaseinsparungen erbringen. Hierfür wurden 11 Förderfälle aus der
Zementindustrie ausgewertet.
48. Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in
der deutschen Zementindustrie unterstützt die Bundesregierung derzeit,
und welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant?
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
(EEW) fördert mit rd. 1,1 Mrd. Euro pro Jahr branchen- und technologieoffen
Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in
Unternehmen. Dies umfasst Zuschüsse und Zinsverbilligungen für Einzelmaßnahmen,
wie Investitionen in besonders energieeffiziente Maschinen und Anlagen und
für systemische Maßnahmen u. a. zur energieeffizienten Optimierung von
Prozessen. Daneben wird die Erstellung von Transformationsplänen bezuschusst.
Unternehmen der Zementindustrie treten in allen Modulen des
Förderprogramms als Antragssteller in Erscheinung. Zudem werden in der EEW auch
Förderanträge aus den unmittelbaren Zulieferindustrien der Zementindustrie
bearbeitet, wie beispielsweise Kieswerken und Steinbrüchen, um die
Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu verbessern. Die
Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2026 darauf verständigt, die EEW bis
mindestens 2032 zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
49. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung bei der Stromerzeugung
aus Abwärme in der Zementindustrie (Heat to Power; beispielsweise insi
ghts.thyssenkrupp-polysius.com/de/story/zementherstellung-wie-aus-heis
ser-luft-gruene-energie-wird/), und plant die Bundesregierung
Maßnahmen, um diese Potenziale zu stärken?
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
(EEW) fördert technologieoffen im Modul 4 Premium u. a. Maßnahmen zur
Verstromung von Abwärme und steht Unternehmen der Zementindustrie offen.
In vielen Fällen ist eine Nutzung der Abwärme die sinnvollere Lösung. Hier
unterstützt die EEW mit Fördermaßnahmen zur Auskopplung, Verteilung und
Nutzung der Abwärme beispielsweise als Quelle von Prozesswärme, zur
Gebäudeheizung oder Netzeinspeisung. Die Förderung wird fortlaufend
weiterentwickelt.
50. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Einsatz von Wasserstoff in
der Zementindustrie bei, und welche Potenziale sowie Grenzen sieht sie
hierbei?
Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der
Zementindustrie leisten. Bei der Bereitstellung von thermischer Energie kann
Wasserstoff aus technischer Sicht kohlenstoffhaltige Brennstoffe bei der
Zementklinkerproduktion zumindest anteilig ersetzen, nach aktuellem Stand der Forschung
aufgrund abweichender Verbrennungseigenschaften jedoch nicht vollständig.
Wasserstoff wird in der Zementindustrie bisher in praxisnahen Pilotprojekten
und Forschungsanlagen sowohl als Brennstoff als auch als chemischer Rohstoff
erprobt. Zementhersteller wie Cemex oder Limak Cement, zeigen in
Pilotprojekten, dass fossile Brennstoffe durch die Kombination von Wasserstoff und
alternativen Brennstoffen vollständig ersetzt werden können. Etwa 50 Prozent
der bei der Produktion anfallenden CO2-Emissionen sind prozessbedingt und
lassen sich deshalb nicht durch den Einsatz von Wasserstoff vermeiden.
Durch die anteilige Verwendung von Wasserstoff können sich zudem Synergien
mit anderen Energieträgern ergeben, etwa durch den Ausgleich niedriger
Heizwerte biobasierter Brennstoffe. Weiterhin kann Wasserstoff dazu genutzt
werden, um im Zementproduktionsprozess abgeschiedenes CO2 zur Herstellung
von chemischen Grundstoffen oder Kraftstoffen zu verwenden.
51. Welche Förderprogramme stehen Unternehmen der Zementindustrie
derzeit für Investitionen in Elektrifizierung, Wasserstoffnutzung oder andere
Alternativen zur fossilen Wärmeerzeugung zur Verfügung?
Die CO2-Differenzverträge (CCfDs), die Bundesinitiative für Industrie und
Klimaschutz (BIK) und die Bundesförderung für Energie- und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) fördern technologieübergreifend Investitionen in
Elektrifizierung, Wasserstoffnutzung oder anderen Alternativen zur fossilen
Wärmeerzeugung und stehen Unternehmen in der Zementindustrie zur
Verfügung.
52. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nicht nur die
Produktion von neuem Zement zu dekarbonisieren, sondern auch die
hochwertige Wiederverwendung ganzer Betonbauteile (Re‑Use) sowie den
flächendeckenden Einsatz von Recycling-Beton aus Bau- und
Abbruchabfällen zu forcieren, um so den Primärrohstoffabbau von Kies und Sand
und die damit verbundenen Eingriffe in die Natur und Landschaft zu
reduzieren?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Lagebild der deutschen Zementindustrie und Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität (Antwort)