Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 174/1/26
26.03.26
Antrag
des Freistaates Sachsen
Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von
Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
Punkt 69 der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat weist auf die zunehmende Eskalation des Krieges in Nahost und
die damit verbundenen Folgen für die Energieversorgung in Europa und
weltweit hin. Insbesondere in Deutschland sind die Kraftstoffpreise teilweise stärker
gestiegen als im europäischen Durchschnitt. Das belastet Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie die Wirtschaft.
2. Der Bundesrat begrüßt das Kraftstoffmaßnahmenpaket des Bundestages als
einen wichtigen ersten Schritt zum Umgang mit der sich abzeichnenden
Preiskrise. Die Maßnahmen der Bundesregierung reichen aus Sicht des Bundesrates
aber nicht aus, um eine wirksame und spürbare Entlastung der
Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, folgende weitere
Maßnahmen zu prüfen:
a) Eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer sowie ein Aussetzen der
CO2-Abgabe auf Kraftstoffe. Dies hätte einen unmittelbaren Preiseffekt und
würde sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen
wirksam entlasten.
b) Eine weitere Schärfung von § 34 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), um eine noch schnellere und wirksamere
Abschöpfung von Übergewinnen der Mineralölwirtschaft zu erreichen, die sich
aus dem substanziellen Preisanstieg seit dem 28. Februar 2026 ergeben
haben.
Begründung:
In Folge der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten ist
ein deutlicher Anstieg bei den Treibstoffpreisen auch in Deutschland
festzustellen.
Zu Nummer 3 Buchstabe a:
Durch eine kurzfristige Senkung der Energiesteuer und das Aussetzen der CO2-
Abgabe kann den Preisanstiegen an den Tankstellen schnell und wirksam
entgegengewirkt werden, um die Menschen und Unternehmen sehr schnell zu
entlasten.
Zu Nummer 3 Buchstabe b:
Durch eine Schärfung des § 34 GWB kann eine noch schnellere und
wirksamere Abschöpfung von Übergewinnen der Mineralölwirtschaft erreicht werden.
Das GWB sieht in § 34 bereits eine wirksame Vorteilsabschöpfung vor, wenn
ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen kartellrechtliche
Vorschriften oder kartellbehördliche Verfügungen verstoßen hat. Mit Blick auf die
Energiekrise 2022 wurde 2023 mit der 11. GWB-Novelle die Möglichkeit der
Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils durch die Einführung einer
Vermutungsregel geschärft (§ 34 Absatz 4 GWB). Dies gilt bereits jetzt als
schärfstes Schwert des Kartellrechts, dennoch wäre eine weitere Schärfung
dieser Vermutungsregel und damit eine noch mehr vereinfachte Abschöpfung
denkbar. Denkbar wäre auch, die Vorteilsabschöpfung unabhängig von
Schadensersatz und Bußgeldern durchzuführen. Diese werden aktuell noch
nach § 34 Absatz 2 GWB „angerechnet“. Durch die Schärfung des § 34 GWB
können den staatlichen Steuermindereinnahmen durch die
Energiesteuersenkung etwaige staatliche Mehreinnahmen entgegengestellt werden.
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