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Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)

dip / drucksache 26.03.2026 · WP 21 · 174/1/26 · Antrag · Original ↗

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Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 174/1/26 26.03.26 Antrag des Freistaates Sachsen Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) Punkt 69 der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026 Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat weist auf die zunehmende Eskalation des Krieges in Nahost und die damit verbundenen Folgen für die Energieversorgung in Europa und weltweit hin. Insbesondere in Deutschland sind die Kraftstoffpreise teilweise stärker gestiegen als im europäischen Durchschnitt. Das belastet Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft. 2. Der Bundesrat begrüßt das Kraftstoffmaßnahmenpaket des Bundestages als einen wichtigen ersten Schritt zum Umgang mit der sich abzeichnenden Preiskrise. Die Maßnahmen der Bundesregierung reichen aus Sicht des Bundesrates aber nicht aus, um eine wirksame und spürbare Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen. 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, folgende weitere Maßnahmen zu prüfen: a) Eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer sowie ein Aussetzen der CO2-Abgabe auf Kraftstoffe. Dies hätte einen unmittelbaren Preiseffekt und würde sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen wirksam entlasten. b) Eine weitere Schärfung von § 34 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), um eine noch schnellere und wirksamere Abschöpfung von Übergewinnen der Mineralölwirtschaft zu erreichen, die sich aus dem substanziellen Preisanstieg seit dem 28. Februar 2026 ergeben haben. Begründung: In Folge der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten ist ein deutlicher Anstieg bei den Treibstoffpreisen auch in Deutschland festzustellen. Zu Nummer 3 Buchstabe a: Durch eine kurzfristige Senkung der Energiesteuer und das Aussetzen der CO2- Abgabe kann den Preisanstiegen an den Tankstellen schnell und wirksam entgegengewirkt werden, um die Menschen und Unternehmen sehr schnell zu entlasten. Zu Nummer 3 Buchstabe b: Durch eine Schärfung des § 34 GWB kann eine noch schnellere und wirksamere Abschöpfung von Übergewinnen der Mineralölwirtschaft erreicht werden. Das GWB sieht in § 34 bereits eine wirksame Vorteilsabschöpfung vor, wenn ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen kartellrechtliche Vorschriften oder kartellbehördliche Verfügungen verstoßen hat. Mit Blick auf die Energiekrise 2022 wurde 2023 mit der 11. GWB-Novelle die Möglichkeit der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils durch die Einführung einer Vermutungsregel geschärft (§ 34 Absatz 4 GWB). Dies gilt bereits jetzt als schärfstes Schwert des Kartellrechts, dennoch wäre eine weitere Schärfung dieser Vermutungsregel und damit eine noch mehr vereinfachte Abschöpfung denkbar. Denkbar wäre auch, die Vorteilsabschöpfung unabhängig von Schadensersatz und Bußgeldern durchzuführen. Diese werden aktuell noch nach § 34 Absatz 2 GWB „angerechnet“. Durch die Schärfung des § 34 GWB können den staatlichen Steuermindereinnahmen durch die Energiesteuersenkung etwaige staatliche Mehreinnahmen entgegengestellt werden.

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