Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
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Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 215/1/26
21.04.26
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes
zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
(2. Energiesteuersenkungsgesetz)
Punkt 1 der 1064. Sitzung des Bundesrates am 24. April 2026
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert:
a) zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise sich auf europäischer Ebene für eine
Absenkung des Mindestmaßes der Energiesteuer einzusetzen und diese bis zur
Beilegung der Krise im Iran und der Normalisierung der Rohölpreise auch in
der Bundesrepublik Deutschland weiter abzusenken und zur Finanzierung
dieser Steuersenkung die kurzfristige Einführung einer Übergewinnsteuer zu
prüfen,
b) Biokraftstoffe und HVO100 vollständig von der CO2-Bepreisung auszunehmen
und von der Energiesteuer zu befreien,
c) zu prüfen, ob für den Zeitraum der unter Buchstabe a genannten Maßnahmen
für den Güterkraftverkehr eine Absenkung der streckenbezogenen Gebühren für
die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach dem
Bundesfernstraßenmautgesetz in Betracht kommt,
d) eine weitere Erhöhung der CO2-Bepreisung in der jetzigen Situation
auszusetzen,
e) bei Fortdauer der Krise eine Deckelung der Preise für Benzin und Diesel
entsprechend dem Luxemburger Modell zu prüfen,
...
f) die Einführung einer weitergehenden Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge von
öffentlichen Auftraggebern zu prüfen,
g) die vorgesehenen befristeten Erleichterungen des europäischen Beihilferechts
nach ihrem Inkrafttreten unverzüglich durch geeignete Programme mit
bundesseitiger Finanzausstattung umzusetzen und
h) die Resilienz des Kraftstoff- und Rohstoffmarktes in der Bundesrepublik
Deutschland durch Diversifizierung der Lieferquellen mittels langfristiger
Handelsverträge und regional erzeugter Alternativen zu erhöhen.
Begründung:
Die andauernde Krise in Nahost hat zu einem deutlichen Anstieg der
Kraftstoffpreise geführt. Auswirkungen auf die Inflation und die
wirtschaftliche Entwicklung unserer Volkswirtschaft sind bereits spürbar. Die
Preisanstiege belasten die Bevölkerung sowie Industrie, Handwerk,
Sozialwirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Logistik und Dienstleistungen
sehr. Ein Erliegen der gerade beginnenden Erholung der Wirtschaft steht zu
befürchten. Zugleich führen die erhöhten Kraftstoffpreise zu
Steuermehreinnahmen und einer Steigerung der Gewinne der
Mineralölkonzerne.
Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen zu einer Begrenzung des Anstiegs
der Kraftstoffpreise ergriffen. Diese haben keine positiven Effekte auf die
Preise entfaltet. Um einen mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen
einhergehenden Preisanstieg bei Energie und absehbar vielen Waren,
Produkten, Lebensmitteln und Dienstleistungen zu verhindern, sind weitere
Maßnahmen und Anstrengungen erforderlich. Eine verminderte private
Kaufkraft trifft vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen, kleine und
mittlere Unternehmen und gefährdet den wirtschaftlichen Erfolg der
Bundesrepublik Deutschland insgesamt.
Zu Buchstabe a:
Die gestiegenen Kraftstoffpreise bilden sich in den Logistikketten der
Unternehmen ab und können nicht abgefedert werden. Eine Weitergabe dieser
Kosten über die Preise führt damit zu einem Anstieg der Inflation, der
besonders sozial schwache Bevölkerungsgruppen trifft. Ein Rückgang der mit
dem Anstieg der Inflation verbundenen Inlandsnachfrage schwächt die
wirtschaftliche Kraft unserer Volkswirtschaft. Daher sind Maßnahmen zur
Senkung der Kraftstoffpreise zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen sowohl
für die Bevölkerung als auch die Wirtschaft wirken, um ein Durchschlagen der
erhöhten Kraftstoffpreise auf die Inflation zu verhindern. Der Bundesrat
begrüßt, dass die Energiesteuer um 17 Cent brutto gesenkt wird. Gerade bei
dem für die Logistikbranche, aber auch für den öffentlichen Nahverkehr, die
Landwirtschaft und Fischerei wichtigen Diesel ist damit die Absenkung auf das
europäische Mindestmaß der Energiesteuer erfolgt. Die Bundesregierung muss
sich daher auf europäischer Ebene für eine Absenkung dieser
...
Mindestbesteuerung einsetzen und diese Absenkung weitergeben. Gerade für
Bereiche, in denen gestiegene Kosten nicht weitergegeben werden können, wie
bei der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, ist die Planbarkeit von Kosten ein
wesentlicher Faktor. Ziel muss es sein, die Kraftstoffpreise auf unter 2 Euro
pro Liter zu senken, um so die Auswirkungen des Irankrieges zu minimieren.
In diesem Zusammenhang sollte die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Freigabe der strategischen Reserve auch prüfen, ob vorrangig Diesel zur
kurzfristigen Stabilisierung und Absenkung von Preisen genutzt werden kann.
Die Länder sprechen sich dafür aus, zur Finanzierung dieser Steuersenkung
ebenfalls Übergewinne abzuschöpfen. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einführung einer Übergewinnsteuer
vorliegen und diese dann kurzfristig umzusetzen. Eine Gewinnsteigerung
einzelner Branchen bei krisenhaften Entwicklungen, wie sie in der jüngeren
Vergangenheit zu beobachten war, darf nicht zu Lasten aller gehen. Wenn der
besondere wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens nicht Resultat
verstärkten wirtschaftlichen Handelns oder von Investitionen ist, sondern in der
Ausnutzung marktlicher Verwerfungen in Folge von Krisen liegt, ist ein
staatliches Einschreiten geboten. Hier fordern die Länder die Bundesregierung
zu einem entschlossenen Handeln auf.
Zu Buchstabe b:
Die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen hat sich in der Irankrise erneut
gezeigt. Es ist der Bundesrepublik Deutschland seit dem Ausbrechen des
Ukraine-Krieges nur in beschränktem Umfang gelungen, ihre
Rohstoffabhängigkeit zu verringern. Zu aus fossilem Rohöl hergestelltem
Diesel stellen gerade Biokraftstoffe und HVO100 nachhaltige Alternativen dar.
Für den Verkehrssektor kann deren Einsatz eine Möglichkeit sein, die
ausländischen Rohstoffe zu ersetzen und in Deutschland und Europa
hergestellte Substitute zu nutzen. Ihr Einsatz führt zudem zu einer Absenkung
der Treibhausgasemissionen. Es ist daher sachgerecht und gerade in Zeiten
hoher Preise für fossile Kraftstoffe angemessen, den Einsatz von
Biokraftstoffen und HVO100 vollständig von der CO2-Bepreisung
auszunehmen und von der Energiesteuer zu befreien und so zu fördern.
Zu Buchstabe c:
Die gestiegenen Kraftstoffpreise führen in Kombination mit den Gebühren für
die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu Mehrbelastungen
des straßengebundenen Transport- und Logistikgewerbes. Für Anbieter mit
fossil angetriebenen Fahrzeugen besteht kurzfristig keine reelle
Substitutionsmöglichkeit für den Einsatz der Fahrzeugflotten. Neben den unter
Buchstabe a genannten Maßnahmen sollte daher geprüft werden, inwieweit den
anfallenden Mehraufwendungen auch durch eine temporäre Absenkung der
Mautgebühren entgegengewirkt werden kann.
...
Zu Buchstabe d:
Die CO2-Bepreisung führt gerade bei fossilen Kraftstoffen zu steigenden
Preisen. Mit dem Start des EU-weiten Emissionshandels (ETS2) zum
1. Januar 2027 ist der nächste Schritt vorgesehen. Daher ist in der jetzigen
Situation zu überdenken, ob eine weitere Steigerung der CO2-Bepreisung
erforderlich ist. Diese in der jetzigen Krisensituation zu vermeiden, heißt, die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern und eine weitere Belastung
von Bürgerinnen und Bürgern zu verhindern.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat bereits große Fortschritte erreicht;
die erneuerbaren Energien dämpfen in der aktuellen Situation den Preisanstieg
gerade im Strombereich. Hier zeigt sich bereits auch die große
Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien. Auch die Elektrifizierung
weiterer Teile der Wirtschaft und Gesellschaft zeigt erhebliche Fortschritte.
Zu Buchstabe e:
Die Auswirkungen des Krieges im Iran zeigen wieder, dass Unternehmen auch
bereit sind, Krisen zum eigenen Vorteil zu nutzen und Gewinne aus
Unsicherheiten zu erzielen. Die Begrenzung der Erhöhung der Kraftstoffpreise
auf einmal täglich kann nur ein erster Schritt zur Begrenzung ungerechtfertigter
Preisschwankungen sein. Eine Deckelung der Kraftstoffpreise nach dem
Luxemburger Modell zeigt, dass die Gewinnmaximierung einzelner
Großkonzerne auf Kosten der Bevölkerung begrenzt werden kann. Dadurch
werden unberechtigte Risikoaufschläge vermieden, die Spekulation mit
Rohstoffen wird begrenzt und auch der stetige Warenfluss in diesem Bereich
wird gesichert. Im Zusammenspiel mit der Absenkung der Energiesteuer kann
dadurch eine Gewinnmitnahme durch die Mineralölkonzerne verhindert und so
die langfristige Senkung der Kraftstoffpreise gesichert werden.
Zu Buchstabe f:
Um die Auswirkungen des Irankrieges für kommende und laufende
Baumaßnahmen abzumildern, ist die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln,
insbesondere bei maschinen- und kraftstoffintensiven Bauverträgen, zu prüfen.
Damit wird bei Bauverträgen von öffentlichen Auftraggebern die angemessene
Verteilung der erhöhten Kraftstoffpreiskosten zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber gewährleistet. Auf diese Weise kann die angespannte
vertragliche Situation infolge der hohen Kraftstoffpreise spürbar entschärft und
eine gerechte Risikoverteilung bei der Abwicklung der Verträge erreicht
werden.
Zu Buchstabe g:
Krisen, wie die COVID-19-Pandemie oder die russische Aggression gegen die
Ukraine, haben gezeigt, dass schnelles und flexibles Handeln entscheidend ist,
um die Auswirkungen der Krisen auf Unternehmen und Haushalte abzufedern.
Um diesbezüglich bereits in der aktuellen und bei Fortdauer des
Nahostkonfliktes sich gegebenenfalls verschärfenden Krise ausreichend
handlungsfähig zu sein, sprechen sich die Länder dafür aus, dass der Bund
angesichts des drastischen Anstiegs der Kraftstoffpreise die zusätzlichen
Beihilfemöglichkeiten durch entsprechende Bundesprogramme zeitnah zu
Gunsten der betroffenen Unternehmen umsetzt. Angesichts der
gesamtstaatlichen Dimension der Krise muss sichergestellt werden, dass die
Finanzierung der entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen vollständig durch
den Bund erfolgt.
Zu Buchstabe h:
Die Sperrung der Straße von Hormus macht die Verletzlichkeit von
Volkswirtschaften deutlich, wenn diese von einzelnen Lieferketten in hohem
Maße abhängig sind. Eine sichere Versorgung lässt sich gerade bei einer
Abhängigkeit von Importen nur dann sicherstellen, wenn diese diversifiziert
werden. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Bemühungen um
eine Verbreiterung der Lieferangebote mit langfristigen Handelsabkommen zu
intensivieren. Es zeichnet sich bereits ab, dass die Störung der Lieferketten in
der Folge der Sperrung der Straße von Hormus nicht auf den Kraftstoffmarkt
begrenzt ist, sondern auch andere Produkte und Vorprodukte wie
beispielsweise Düngemittel betroffen sind.
Relationen
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