Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer
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Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 166/26
24.03.26
Antrag
der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster
Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer
Übergewinnsteuer
Freie Hansestadt Bremen Bremen, 24. März 2026
Der Chef der Senatskanzlei
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dem Bundesrat den
anliegenden Entschließungsantrag
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen
an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer
mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten. Mitantragsteller sind die Freie und
Hansestadt Hamburg sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ehmke
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster
Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gezielt Maßnahmen angesichts des
ungebremsten Preisanstiegs an den Zapfsäulen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang bittet
der Bundesrat die Bundesregierung einen Vorschlag für die befristete Wiedereinführung
der Übergewinnsteuer zu prüfen, die zur Finanzierung staatlicher
Entlastungsmaßnahmen dient.
Der Bundesrat unterstreicht, dass neben kurzfristigen Maßnahmen zur Abfederung der
Belastungen durch hohe Energiepreise vor allem strukturelle Reformen zur nachhaltigen
Sicherung bezahlbarer Energie notwendig sind. Zentrales Ziel ist die Verringerung der
Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch einen konsequenten Ausbau
erneuerbarer Energien und der Netze um eine umfassende Elektrifizierung in allen Sektoren zu
ermöglichen.
Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Strompreise in Deutschland
im europäischen Vergleich weiterhin auf einem hohen Niveau liegen und damit private
Haushalte sowie Unternehmen erheblich belasten. Vor diesem Hintergrund unterstreicht
der Bundesrat seine wiederholte Forderung, die Stromsteuer kurzfristig für alle Nutzer auf
das europäische Mindestmaß abzusenken und dauerhaft auf diesem Niveau zu
stabilisieren. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass die internationale
Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien in Deutschland durch dauerhaft hohe Strompreise
erheblich beeinträchtigt ist. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig den
genehmigten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen in die Umsetzung zu
bringen.
Begründung:
Der Krieg in Nahost ist eine humanitäre Katastrophe. Es müssen alle Möglichkeiten
ausgeschöpft werden, um die Eskalation schnellstmöglich zu beenden und weiteres Leid zu
verhindern.
Die steigenden Energiepreise sind eine Begleiterscheinung dieses Krieges, die auch in
Deutschland spürbare Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft mit sich bringt. Die
aktuellen Preissprünge bei Kraftstoffen und Energie mindern die Kaufkraft, treffen
besonders sozial schwache Gruppen und gefährden die Erholung der Wirtschaft.
Es ist daher notwendig, die Transparenz der Preispolitik international agierender
Ölkonzerne zu erhöhen und die Preisentwicklung engmaschig zu überwachen. Der Bundesrat
fordert die Bundesregierung auf, das Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent
anzuwenden und, wie avisiert, gesetzlich nachzuschärfen, um missbräuchliche Preis- und
Gewinnsteigerungen zu unterbinden. Die zu beobachtenden Preissteigerungen können
nicht allein mit den Entwicklungen der Rohstoffmärkte erklärt werden. Die
Bundesregierung wird daher aufgefordert, zu prüfen, ob im Rahmen des Wettbewerbs- und
Kartellrechts Vorgaben zur Preisbildung bei marktrelevanten Unternehmen gemacht werden
können.
Geprüft werden sollte dabei auch die Einführung eines Durchschnittspreisverfahrens als
verpflichtende Grundlage für die Preisbildung. Dieses knüpft den Verkaufspreis von
Kraftstoffen an die tatsächlichen Anschaffungskosten des gesamten Kraftstoffs im Lager von
Mineralölgesellschaften und würde so ein schnelles Ansteigen der Preise bei einem
Ansteigen der Preise am Rohölmarkt dämpfen. Auch wenn Preise in der Folge später
steigen, würde ein solches Verfahren die „Risikoaufschläge“ der Mineralölkonzerne
transparenter machen. Der damit einhergehende Wettbewerbsdruck, die sinkenden
Einkaufspreise schnell an die Kunden weiterzugeben, würde den sogenannten „Feder-Effekt“
abschwächen.
Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, Übergewinne wie bereits 2023
abzuschöpfen und gezielt für Entlastungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger wie
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu verwenden. Dafür kommen verschiedene
Instrumente in Betracht. Aus den Erfahrungen vorangegangener Krisen sollte möglichst ein
europarechtlicher Rahmen zur Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne entwickelt
werden.
Im Kern bleibt es nach Auffassung des Bundesrates dabei, dass der wirksamste Schutz
vor Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten, die Entkopplung des
deutschen Energiesystems von der fossilen Welt ist. Mit den Erneuerbaren Energien liegt der
Schlüssel zu einem bezahlbaren Leben, mehr Unabhängigkeit, Stabilität und Sicherheit
in unserer Hand. Daher fordert der Bundesrat eine weiterhin deutliche Beschleunigung
der Energiewende durch den konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energien und einer
Elektrifizierung in allen Sektoren.
Die mehrfach erhobene Forderung des Bundesrates zur sofortigen Herabsetzung der
Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß wird durch die EU-Kommission gestützt.
Sie bietet aus Sicht des Bundesrates einen wirksamen Hebel für kurzfristig spürbare
Entlastungen in Bevölkerung und Wirtschaft, die zudem Anreize für den erforderlichen
Transformationspfad legt. Strom ist in Deutschland deutlich höher belastet als fossile
Energieträger. Daher sollte auch der von der EU-Kommission bereits genehmigte
Industriestrompreis zügig umgesetzt werden, um Investitionssicherheit für die transformationswilligen
Unternehmen zu schaffen. Die Maßnahmen entlasten Haushalte und Unternehmen sofort
und stärken die Elektrifizierung. Die Finanzierung kann befristet über
Übergewinnabschöpfung erfolgen, ohne den Binnenmarkt zu verzerren.
Drucksache 166/26 - 2 -
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