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Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer

dip / drucksache 24.03.2026 · WP 21 · 166/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 166/26 24.03.26 Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer Freie Hansestadt Bremen Bremen, 24. März 2026 Der Chef der Senatskanzlei An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden Entschließungsantrag Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten. Mitantragsteller sind die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Ehmke Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer Der Bundesrat möge beschließen: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gezielt Maßnahmen angesichts des ungebremsten Preisanstiegs an den Zapfsäulen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung einen Vorschlag für die befristete Wiedereinführung der Übergewinnsteuer zu prüfen, die zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen dient. Der Bundesrat unterstreicht, dass neben kurzfristigen Maßnahmen zur Abfederung der Belastungen durch hohe Energiepreise vor allem strukturelle Reformen zur nachhaltigen Sicherung bezahlbarer Energie notwendig sind. Zentrales Ziel ist die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien und der Netze um eine umfassende Elektrifizierung in allen Sektoren zu ermöglichen. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Strompreise in Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin auf einem hohen Niveau liegen und damit private Haushalte sowie Unternehmen erheblich belasten. Vor diesem Hintergrund unterstreicht der Bundesrat seine wiederholte Forderung, die Stromsteuer kurzfristig für alle Nutzer auf das europäische Mindestmaß abzusenken und dauerhaft auf diesem Niveau zu stabilisieren. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien in Deutschland durch dauerhaft hohe Strompreise erheblich beeinträchtigt ist. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig den genehmigten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen in die Umsetzung zu bringen. Begründung: Der Krieg in Nahost ist eine humanitäre Katastrophe. Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Eskalation schnellstmöglich zu beenden und weiteres Leid zu verhindern. Die steigenden Energiepreise sind eine Begleiterscheinung dieses Krieges, die auch in Deutschland spürbare Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft mit sich bringt. Die aktuellen Preissprünge bei Kraftstoffen und Energie mindern die Kaufkraft, treffen besonders sozial schwache Gruppen und gefährden die Erholung der Wirtschaft. Es ist daher notwendig, die Transparenz der Preispolitik international agierender Ölkonzerne zu erhöhen und die Preisentwicklung engmaschig zu überwachen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent anzuwenden und, wie avisiert, gesetzlich nachzuschärfen, um missbräuchliche Preis- und Gewinnsteigerungen zu unterbinden. Die zu beobachtenden Preissteigerungen können nicht allein mit den Entwicklungen der Rohstoffmärkte erklärt werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, zu prüfen, ob im Rahmen des Wettbewerbs- und Kartellrechts Vorgaben zur Preisbildung bei marktrelevanten Unternehmen gemacht werden können. Geprüft werden sollte dabei auch die Einführung eines Durchschnittspreisverfahrens als verpflichtende Grundlage für die Preisbildung. Dieses knüpft den Verkaufspreis von Kraftstoffen an die tatsächlichen Anschaffungskosten des gesamten Kraftstoffs im Lager von Mineralölgesellschaften und würde so ein schnelles Ansteigen der Preise bei einem Ansteigen der Preise am Rohölmarkt dämpfen. Auch wenn Preise in der Folge später steigen, würde ein solches Verfahren die „Risikoaufschläge“ der Mineralölkonzerne transparenter machen. Der damit einhergehende Wettbewerbsdruck, die sinkenden Einkaufspreise schnell an die Kunden weiterzugeben, würde den sogenannten „Feder-Effekt“ abschwächen. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, Übergewinne wie bereits 2023 abzuschöpfen und gezielt für Entlastungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger wie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu verwenden. Dafür kommen verschiedene Instrumente in Betracht. Aus den Erfahrungen vorangegangener Krisen sollte möglichst ein europarechtlicher Rahmen zur Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne entwickelt werden. Im Kern bleibt es nach Auffassung des Bundesrates dabei, dass der wirksamste Schutz vor Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten, die Entkopplung des deutschen Energiesystems von der fossilen Welt ist. Mit den Erneuerbaren Energien liegt der Schlüssel zu einem bezahlbaren Leben, mehr Unabhängigkeit, Stabilität und Sicherheit in unserer Hand. Daher fordert der Bundesrat eine weiterhin deutliche Beschleunigung der Energiewende durch den konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energien und einer Elektrifizierung in allen Sektoren. Die mehrfach erhobene Forderung des Bundesrates zur sofortigen Herabsetzung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß wird durch die EU-Kommission gestützt. Sie bietet aus Sicht des Bundesrates einen wirksamen Hebel für kurzfristig spürbare Entlastungen in Bevölkerung und Wirtschaft, die zudem Anreize für den erforderlichen Transformationspfad legt. Strom ist in Deutschland deutlich höher belastet als fossile Energieträger. Daher sollte auch der von der EU-Kommission bereits genehmigte Industriestrompreis zügig umgesetzt werden, um Investitionssicherheit für die transformationswilligen Unternehmen zu schaffen. Die Maßnahmen entlasten Haushalte und Unternehmen sofort und stärken die Elektrifizierung. Die Finanzierung kann befristet über Übergewinnabschöpfung erfolgen, ohne den Binnenmarkt zu verzerren. Drucksache 166/26 - 2 -

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