Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 174/2/26 (neu)
26.03.26
Antrag
des Saarlandes
Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von
Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
Punkt 69 der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat begrüßt das Kraftstoffmaßnahmenpaket des Bundestages. Die
Maßnahmen sind jedoch in der aktuellen Krisensituation nicht ausreichend. Der
Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, gezielt auch in die Preisbildung
rechtzeitig und strategisch einzugreifen.
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, konkret die Möglichkeit zu
prüfen, analog zum Luxemburg-Modell Obergrenzen für Kraftstoffpreise
einzuführen, um mit einem solchen Preisdeckel spekulative Höchstpreise und damit
einhergehende unverhältnismäßige Gewinnmargen bei den Mineralöl-
Unternehmen zu begrenzen.
Begründung
Unkontrolliert steigende Öl- und Kraftstoffpreise führen zu weiteren
Preissteigerungen entlang der Wertschöpfungskette, einer schwächeren wirtschaftlichen
Entwicklung und massiven Verteilungskonflikten. Gerade in Deutschland ist in
Krisensituationen ein nicht erklärbarer, überproportionaler Anstieg der
Kraftstoffpreise zu verzeichnen.
Neben den vorgeschlagenen Maßnahmen hält der Bundesrat daher die
Einführung von staatlichen Oberpreisgrenzen für ein wirksames Instrument und bittet
die Bundesregierung diese Möglichkeit zu prüfen. In Luxemburg legt das
Wirtschaftsministerium bereits Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl fest.
Ähnliche Instrumente gibt es in Kroatien und Bulgarien, Österreich prüft
gerade die Möglichkeit, per Verordnung in Krisensituationen die Margen zu
deckeln.
Relationen
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