Wirkung und Kosten des Tankrabatts (Antwort zu Drs. 21/7932)
Text
Wirkung und Kosten des Tankrabatts (Antwort zu Drs. 21/7932)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8180
21. Wahlperiode 24.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7932 –
Wirkung und Kosten des Tankrabatts
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Krieg zwischen Israel, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Iran
sowie die damit verbundenen geopolitischen Verwerfungen haben gravierende
Auswirkungen auf die internationalen Energiemärkte. Insbesondere die Preise
für Rohöl und daraus hergestellte Mineralölprodukte sind infolge von
Unsicherheiten über die weltweite Energieversorgung und mögliche
Angebotsengpässe erheblich gestiegen. Steigende Preise für Benzin und Diesel belasten
dabei sowohl private Haushalte als auch Unternehmen und können darüber
hinaus zu allgemeinen Preissteigerungen beitragen.
Die Bundesregierung hat die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel für
zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt. Einschließlich der
dadurch verminderten Umsatzsteuer entsprach dies einer Entlastung von rund
17 Cent brutto je Liter. Der sogenannte Tankrabatt war auf zwei Monate
befristet und ist zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Der Tankrabatt ist bereits im
Vorfeld und nach seiner Einführung unter anderem von wissenschaftlicher
Seite kritisch bewertet worden, auch spätere Analysen zeigen auf eine
unzureichende Weitergabe hin. Zum Ende der Maßnahme sank die Weitergabe des
Tankrabatts an die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich: Nach Angaben
der Monopolkommission wurden in der letzten Woche des Tankrabatts je nach
Kraftstoffart lediglich etwa 7 bis 11 Cent der rechnerischen Entlastung von
rund 17 Cent pro Liter an die Verbraucherinnen und Verbraucher
weitergegeben (vgl. www.monopolkommission.de/publikationen/energie/presse/
tomasoduso-zum-auslaufen-des-tankrabatts-preisanstieg-begann-zu-frueh). Das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis,
dass die Maßnahme teuer, sozial unausgewogen und in ihrer Wirkung
begrenzt gewesen sei (vgl. www.diw.de/de/ diw_01.c.1012336.de/der_
tankrabatt_war_eine_teure_und_sozial_unausgewogene_massnahme.html). Das ifo
Institut hat verlauten lassen: „Es war eine teure Maßnahme, die den Staat rund
1,6 Mrd. Euro gekostet hat. Die unvollständige Weitergabe beim Diesel
bedeutet, dass ein Teil davon bei den Mineralölkonzernen gelandet ist“ (vgl.
www.ifo.de/pressemitteilung/2026-06-29/tankrabatt-nicht-vollstaendig-weiter
gegeben). Die Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
stellt heraus, dass die Steuersenkung unvollständig an die Verbraucherinnen
und Verbraucher weitergegeben und ein Teil der staatlichen Entlastung damit
von der Mineralölindustrie vereinnahmt wurde. Zugleich hätten insbesondere
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
23. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vielfahrerinnen und Vielfahrer profitiert, die überproportional zu den
einkommensstärkeren Haushalten zählen. In einer Situation knapper
Energieversorgung habe der Tankrabatt zudem falsche Anreize gesetzt, weil er den
Verbrauch von Kraftstoffen verbilligte. Die Monopolkommission kommt
ebenfalls zu dem Schluss, dass der Tankrabatt wenig zielgenau war und wichtige
Preissignale gedämpft hat (vgl. www.monopolkommission.de/publikationen/e
nergie/presse/tomaso-duso-zum-auslaufen-des-tankrabatts-preisanstieg-began
n-zu-frueh#).
Während die Kraftstoffpreise bereits zum Ende der Maßnahme anstiegen,
erreichen sie derzeit Höchststände. Der Durchschnittspreis für Super E5 betrug
am 24. August 2026 wieder 2,25 Euro, was dem bisherigen Höchststand vom
6. April 2026 entspricht. Verschiedene Untersuchungen zeigen unterdessen,
dass die Mineralölkonzerne ihre Gewinne aufgrund der gestiegenen Preise
stark steigern konnten. Laut einer Studie von Oxfam haben führende
Mineralölkonzerne ihre Gewinne im zweiten Quartal 2026 im Vergleich zum ersten
Quartal 2026 verdoppelt (vgl. www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-
07-28-sechs-groessten-oelkonzerne-gewinne-ersten-zweite-quartal-2026).
Einer Studie von Greenpeace zufolge haben die Mineralölkonzerne im
Zeitraum vom 1. Mai bis 7. Juli 2026 insgesamt Übergewinne in Höhe von
3,15 Mrd. Euro verbucht (vgl. www.greenpeace.de/publikationen/Uebergewin
ne_Tankstellenmarkt_Juni2026.pdf).
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion muss beantwortet werden, welche
tatsächliche Entlastung mit dem Tankrabatt erreicht wurde, in welchem
Verhältnis diese zu den Kosten der Maßnahme stand und welche Maßnahmen die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Kraftstoffpreise
und der deutlichen Übergewinne der Mineralölkonzerne für angemessen oder
nötig hält. Dabei stellt sich auch die Frage, welche Maßnahmen die
Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene ergreift, um übermäßige
Gewinne in der Mineralölwirtschaft abzuschöpfen und Verbraucherinnen und
Verbraucher nachhaltig zu entlasten.
1. Wie hoch waren die tatsächlichen Mindereinnahmen des Bundes durch
den Tankrabatt gegenüber den ursprünglich veranschlagten
Mindereinnahmen von rund 1,6 Mrd. Euro (bitte neben der Gesamtsumme auch
Angaben pro Monat sowie für Diesel und Benzin getrennt
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium der Finanzen berichtet monatlich über die Entwicklung
der Steuereinnahmen im Rahmen des Monatsberichts. Daten zum Aufkommen
der Energiesteuer u. a. auf Benzin und Diesel sind auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Finanzen abrufbar unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuer
n/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahm
en-nach-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html.
Darüber hinaus liegt die Dokumentation nach einzelnen Energieerzeugnissen
anhand der Energiesteuerstatistik noch nicht vor.
2. Durch welche „abgesicherten Maßnahmen gegenüber den
Mineralölwirtschaftsunternehmen“, welche die Bundesregierung angekündigt hat (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungen-reformen-242
0296), wurden die Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen an anderer
Stelle kompensiert?
Die Kompensation der Mindereinnahmen erfolgt grundsätzlich über ein Bündel
an Maßnahmen, die im Einklang mit den fiskalischen Zielen der
Bundesregierung stehen. Die genaue Ausgestaltung ist Teil des Gesamtpakets zur
Entlastung und Reform.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Verbraucherpreise für Benzin und Diesel vor der Einführung,
während der Laufzeit und nach dem Auslaufen des Tankrabatts nach den
der Bundesregierung vorliegenden Zahlen entwickelt?
Die Kraftstoffpreise in Deutschland werden von unterschiedlichen Faktoren
wie beispielsweise Beschaffungs- und Herstellungskosten, Steuern und
Abgaben sowie regionale Wettbewerbsbedingungen beeinflusst. Während der
befristeten Senkung der Energiesteuer („Tankrabatt“) hat das Bundeskartellamt
Daten und Informationen rund um die Preisentwicklung veröffentlicht. Diese
Informationen finden sich unter: www.bundeskartellamt.de/DE/Aufgaben/Mar
kttransparenzstelleFuerKraftstoffe/Tankrabatt/Tankrabatt_node.html.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Mai und Juni
2026 die Bruttomargen auf der Großhandelsstufe für Benzin und Diesel
im Verhältnis zu den Rohölpreisen entwickelt?
Die Großhandelspreise für Benzin und insbesondere für Diesel waren im Mai
und Juni bereits deutlich stärker gestiegen als die Rohölpreise. Ursächlich
hierfür waren die reduzierten Kraftstoffexporte aus den Golfstaaten und die
Nichtverfügbarkeit von Raffineriekapazitäten. Folglich waren und sind die
Raffineriemargen sehr hoch. Die Kraftstoffpreise an den Tankstellen orientieren sich
an den Großhandelspreisen für die jeweiligen Kraftstoffe und nicht am
Rohölpreis.
5. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis oder Einschätzung der
Bundesregierung die rechnerische Entlastung von rund 17 Cent je Liter an
die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben (bitte für Benzin
und Diesel sowie nach Wochen bzw. Monaten aufschlüsseln), und auf
welchen Daten und Berechnungsmethoden beruht diese Einschätzung?
Die Ermittlung des genauen Umfangs der Weitergabe der Energiesteuersenkung
ist nur auf Basis von Modellrechnungen möglich, weil der Vergleich mit einem
hypothetischen Preis angestellt werden muss. Die Markttransparenzstelle für
Kraftstoffe (MTS‑K), die Monopolkommission sowie wissenschaftliche
Institutionen wie das ifo-Institut München haben Untersuchungen zu dieser Frage
angestellt. Sie kommen alle zu dem Ergebnis, dass die Energiesteuersenkung
weitgehend weitergegeben wurde. Weitergehende Informationen zu den
einzelnen Untersuchungen finden sich unter folgenden Links: www.bundeskartellam
t.de/SharedDocs/Publikation/DE/Newsletter/2026/07_10_Kraftstoff-New
s.html; www.monopolkommission.de/publikationen/energie/policy-briefs/ausla
ufen-des-tankrabatts-richtig-strukturelle-untersuchung-der-raffinerie-und-gross
handelsebene und www.ifo.de/tankrabatt-tracker
6. Welche Anteile der nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher
weitergegebenen Entlastung entfielen nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung auf Mineralölunternehmen, Raffinerien, Großhandel
bzw. Tankstellenbetreiber?
Die Anteile lassen sich nicht genau beziffern, da alle Untersuchungen auf
modellbasiertem Vergleich mit einer hypothetischen Preisentwicklung basieren. Im
Übrigen wird auf die Hinweise zu den Schätzungen in der Antwort auf Frage 5
verwiesen.
7. Wie verteilt sich nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
die gesamte finanzielle Entlastung durch den Tankrabatt auf die
verschiedenen Haushalts-Einkommensdezile in Deutschland (bitte absolut und
als Anteil an der Gesamtsumme angeben)?
8. Wie verteilt sich die gesamte finanzielle Entlastung durch die
Energiesteuersenkung nach Kenntnis der Bundesregierung auf private Haushalte
und Unternehmen (bitte jeweils absolut und prozentual angeben und,
soweit möglich, nach Wirtschaftsbranchen aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Zur konkreten Verteilung der finanziellen Entlastung von Haushalten und
Unternehmen durch die Energiesteuersenkung liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil bzw. Betrag der
staatlichen Entlastung, der aufgrund einer unvollständigen Weitergabe nicht
bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankam und stattdessen bei
Unternehmen der Mineralölwirtschaft verblieb (bitte nach Raffinerie,
Großhandel und Einzelhandel aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten auf Fragen 4, 5und 6 verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung untersucht, ob und in welchem Umfang
Mineralölunternehmen bereits vor dem 30. Juni 2026 ihre Preise im Vorgriff
auf das Auslaufen der Energiesteuersenkung erhöht haben, und wenn
nein, warum nicht?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Monopolkommission
festgestellte Entwicklung, wonach die Weitergabe des Tankrabatts an die
Verbraucherinnen und Verbraucher im Verlauf der Maßnahme deutlich
zurückgegangen ist (vgl. www.monopolkommission.de/publikationen/en
ergie/presse/tomaso-duso-zum-auslaufen-des-tankrabatts-preisanstieg-be
gann-zu-frueh)?
Die Fragen 10 und Frage 11 werden gemeinsam beantwortet.
Vom 30. Juni auf den 1. Juli sind die Durchschnittspreise an den Tankstellen in
Deutschland um 9,6 Cent/Liter bei Benzin und um 10,4 Cent/Liter bei Diesel
gestiegen. Da die Tankstellen ihre Preise am 1. Juli 2026 erst um 12 Uhr (also
12 Stunden nach der Steueranhebung) erhöhen durften, ist nicht
auszuschließen, dass Unternehmen gewisse Vorzieheffekte bei der Preissetzung
vorgenommen haben könnten. Preiseffekte kurz vor Auslaufen der Steuerermäßigung
könnten aber auch mit höheren Bevorratungskosten wegen der gestiegenen
Nachfrage zusammenhängen. Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass
die Tankstellen im Kontext der Wiederanhebung der Energiesteuer im
Vergleich mit ihren Beschaffungskosten keine übermäßigen Steigerungen der
Preise vorgenommen haben. Im Gegenteil ist eher von leichten Abschlägen auf
Preissteigerungen im Kraftstoff-Großhandel auszugehen. Dessen Preise sind
neben der Steueranhebung auch von Mengen- und Logistikeffekten beeinflusst,
sodass auch hier übermäßige Anhebungen – selbst bei Berücksichtigung
möglicher Vorzieheffekte – nicht evident sind.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der Monopolkommission, die Bemühungen des Bundeskartellamts auf
Grundlage von § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zur Prüfung erheblicher und fortwährender Störungen des
Wettbewerbs im Kraftstoff- und Mineralölsektor fortzusetzen (vgl. www.mon
opolkommission.de/publikationen/energie/presse/tomaso-duso-zum-ausl
aufen-des-tankrabatts-preisanstieg-begann-zu-frueh)?
13. Hat die Bundesregierung das Bundeskartellamt aufgefordert oder dabei
unterstützt, die Untersuchung nach § 32f GWB fortzuführen, wenn ja,
mit welchen konkreten Maßnahmen und welchem Zeitplan, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskartellamt führt Verfahren nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unabhängig und unterliegt bei der Verfahrensführung
keinen Weisungen. Über konkrete Ermittlungsmaßnahmen und den verfolgten
Zeitplan gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie daher keine
Auskunft.
Die Bundesregierung hat mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket vom 1. April
2026 das Verfahren zum Erlass von Abhilfemaßnahmen durch das
Bundeskartellamt nach Abschluss einer Sektoruntersuchung (§ 32f GWB) effektiver
gestaltet und so das Bundeskartellamt bei der Verfahrensführung gestärkt.
Das bis dato zweistufig ausgestaltete Verfahren in § 32f GWB, bei dem
zunächst eine Wettbewerbsstörung festgestellt werden musste und anschließend
Abhilfemaßnahmen ergehen konnten, wurde zu einem einstufigen Verfahren
zusammengefasst. Damit kann eine einheitliche Entscheidung über das
Vorliegen der Wettbewerbsstörung und erforderliche Abhilfemaßnahmen ergehen,
die anschließend einheitlich gerichtlich überprüft werden kann. Zudem wurde
die Anforderung gestrichen, dass Unternehmen durch ihr Verhalten zur Störung
des Wettbewerbs in ihrer konkreten Ausprägung wesentlich beitragen müssen.
Auch dies erleichtert und effektiviert die Verfahrensführung.
14. Hat die Bundesregierung vor der Einführung des Tankrabatts alternative,
zielgenauere Entlastungsinstrumente (etwa ein einkommensabhängiges
Mobilitätsgeld oder eine Subventionierung von ÖPNV-Tickets [ÖPNV =
öffentlicher Personennahverkehr) geprüft?
a) Wenn ja, welche konkreten Alternativmodelle wurden geprüft, und
anhand welcher Kriterien (z. B. Verteilungswirkung, soziale
Zielgenauigkeit, administrative Umsetzbarkeit) wurden diese verworfen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf eine
Prüfung zielgenauerer Maßnahmen verzichtet?
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger geprüft. Im Bereich des ÖPNV besteht bereits jetzt mit dem
Deutschlandticket ein preislich attraktives Tarifangebot, welches jährlich mit je
1,5 Mrd. Euro von Bund und Ländern unterstützt wird.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung vor der Einführung des Tankrabatts alternative
Maßnahmen zur Begrenzung der Kraftstoffpreise geprüft (etwa eine
Begrenzung von Gewinn bzw. Margen, Preisregulierungen oder
Maßnahmen nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten)?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen und Modelle wurden geprüft
und anhand welcher Kriterien bewertet bzw. verworfen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf eine
Prüfung entsprechender alternativer Maßnahmen verzichtet?
16. Plant die Bundesregierung angesichts der weiterhin hohen und zuletzt
erneut deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise weitere Maßnahmen zur
Entlastung von privaten Haushalten und Unternehmen, wenn ja, welche
konkreten Maßnahmen sind geplant, in welchem zeitlichen Rahmen sollen
diese umgesetzt werden, und wenn nein, warum hält die
Bundesregierung weitere Entlastungsmaßnahmen derzeit nicht für erforderlich?
Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die negativen wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges zeigen sich weiterhin
insbesondere durch die gestiegenen Kraftstoffpreise. Die Preise lagen zuletzt
deutlich höher als noch im Sommer. Die hohen Kraftstoffpreise sind eine starke
Belastung für Bürgerinnen und Bürger, die auf die Nutzung des Autos
angewiesen sind.
Bund und Länder werden daher die Bürgerinnen und Bürger sowie die
Unternehmen angesichts der hohen Spritpreise nochmals gemeinsam entlasten. Der
Bund senkt die Energiesteuer auf Kraftstoffe bis Ende 2026 um 14 Cent für
Benzin und Diesel. Zusammen mit der Umsatzsteuer ergibt sich eine Senkung
um 17 Cent pro Liter bei den Kraftstoffen.
Der Bund wird außerdem in regelmäßige Gespräche mit der
Mineralölwirtschaft eintreten und einen nicht dauerhaften, krisenbedingten Spritpreisdeckel
nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens frühestmöglich, spätestens aber
zum 1. Januar 2027, einführen. Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet
sein. Missbräuchliche Preisaufschläge müssen unterbunden werden.
Die Bundesregierung wird die Preisentwicklung und mögliche wirtschaftliche
Folgewirkungen weiterhin eng beobachten. Es werden auf dieser Grundlage
zum Beginn des Jahres 2027 weitere zielgerichtete Maßnahmen für die von der
Krise betroffenen Bürgerinnen und Bürger (insbesondere mit kleinen und
mittleren
Einkommen) sowie Unternehmen identifiziert und, wenn nötig, auf den Weg
gebracht.
Zudem wird der Bund die Voraussetzungen für die Realisierung des
einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus schaffen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die von Greenpeace berechneten
Übergewinne von 702 Mio. Euro im Mai 2026 und 551 Mio. Euro im
Juni dieses Jahres (vgl. www.greenpeace.de/publikationen/Uebergewinn
e_Tankstellenmarkt_Juni2026.pdf)?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass die
Rohölpreise im Juni 2026 deutlich zurückgingen, während die Preise für Benzin
und Diesel auf der Großhandels- und Einzelhandelsstufe nicht in
entsprechendem Umfang zurückgingen (ebd.)?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die zitierte Studie bezeichnet die gesamten Preissteigerungen in der
Wertschöpfungskette als „Tankstellenmarge“ und unterstellt damit, dass sich die
Kraftstoffpreise an den Rohölnotierungen orientieren müssten. Dies ist
methodisch unsauber.
Der Rohölpreis ist zwar der größte einzelne Kostenblock der
Kraftstoffherstellung und macht rund drei Viertel der Herstellungskosten aus. Er bestimmt aber
nur, was Raffinerien für die Beschaffung aufwenden müssen, und noch nicht
den Preis, zu dem Benzin und Diesel anschließend gehandelt werden.
Kraftstoffe sind eigenständig gehandelte Weltmarktprodukte mit eigenen Börsen- und
Notierungspreisen, an die Lieferverträge zwischen Raffinerien, Großhandel und
Tankstellen anknüpfen. In ruhigen Marktphasen, d. h. ohne externe
Angebotsschocks wie geopolitische Ereignisse, laufen die Kraftstoffnotierungen
weitgehend parallel zum Rohölpreis. In Krisenphasen ist oft zu beobachten, dass die
Entwicklung dieser beiden Größen nicht mehr parallel verläuft. Wenn
beispielsweise Raffineriekapazitäten ausfallen, Transportwege blockiert sind oder
Sanktionen greifen, kann dies eine Knappheit bei raffinierten Produkten
begünstigen. Kraftstoffe sind in diesen Phasen schlicht knapper als Rohöl. Ein
gesunkener Rohölpreis führt deshalb nicht zwingend zu einem niedrigeren Preis an der
Zapfsäule, solange die Notierungen krisenbedingt erhöht bleiben.
Alleine aus einer größeren Differenz zwischen Rohölpreisen und Netto-
Tankstellenpreisen kann daher nicht automatisch auf das Vorliegen von
„Übergewinnen“ geschlossen werden. Ob sich die Kraftstoffpreise tatsächlich in
unangemessener Weise von den Kosten der Anbieter entfernt haben, ist Gegenstand
der laufenden Verfahren des Bundeskartellamtes auf der Grundlage von
§ 29a GWB (vgl. hierzu die Pressemitteilungen des Bundeskartellamts vom 09.
04.2026, 04.08.2026 und 08.09.2026).
19. Plant die Bundesregierung die Einführung einer gezielten
Übergewinnsteuer (bzw. Zufallsgewinnsteuer) für Mineralölunternehmen, um die
durch den Tankrabatt subventionierten Zusatzmargen der Unternehmen
wieder abzuschöpfen, und wenn nein, warum nicht?
20. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung auf EU-
Ebene, um die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralöl- und
andere fossile Energieunternehmen voranzutreiben, und in welchen
europäischen Gremien setzt sie sich hierfür ein?
Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch den Tankrabatt wurden keine „Zusatzmargen“ subventioniert (siehe
Antwort auf die Fragen 17 und 18).
Die Bundesregierung bestärkt den Beschluss des Koalitionsausschusses vom
12. April 2026 und begrüßt die Gespräche in der Europäischen Union analog
des EU-Energiekrisenbeitrages 2022, Maßnahmen gegenüber der
Mineralölwirtschaft zu prüfen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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