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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4744)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4984 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4744) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4984 21. Wahlperiode 25.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 21/4744 – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4750 – Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Ines Schwerdtner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4748 – Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise A. Problem Zu Buchstabe a Die aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten haben die weltweiten Preise für Erdöl und Erdölprodukte erheblich ansteigen lassen. Teilweise haben sich Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen deutlich stärker erhöht als die Rohölpreise. Gleichzeitig hat das Bundeskartellamt auf eine problematisch hohe Preisänderungsfrequenz an Tankstellen hingewiesen. Zur Begrenzung der Preiserhöhungsfrequenz an Tankstellen soll ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) geschaffen werden, durch das es Betreibern öffentlicher Tankstellen in Zukunft nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr gestattet sein wird, die Kraftstoffpreise zu erhöhen. Gleichzeitig sollen beliebig viele Preissenkungen erlaubt bleiben, um den Preiswettbewerb zu erhalten. Zudem soll mit einem neuen § 29a im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffgroßhandel durch eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden erleichtert werden und das Verfahren im Nachgang zu Sektorenuntersuchungen (§ 32f GWB) solle vereinfacht werden. Zu Buchstabe b Die antragstellende Fraktion der AfD schickt ihrem Antrag voraus, dass eine Verknappung des weltweiten Öl- und LNG-Angebots um bis zu 25 Prozent durch eine anhaltende Sperrung der Straße von Hormus zu massiven Preissteigerungen an den Weltmärkten geführt habe. Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf die Kosten für Kraftstoffe, Heizöl, Gas und Strom seien auch Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau zu erwarten. Rückläufiger privater Konsum und rückläufige gewerbliche Investitionen drohten die deutsche Wirtschaft in eine dauerhafte Rezession zu stürzen. Die Fraktion der AfD möchte die Bundesregierung daher auffordern, ein Entlastungspaket auf den Weg zu bringen und damit die Umsatzsteuer und die Energiesteuer auf Erdgas und sämtliche Kraftstoffe sowie die Stromsteuer zu senken. Die Einnahmeausfälle sollten durch Ausgabenkürzungen beim Klima- und Transformationsfonds, der internationalen Klimafinanzierung und der Entwicklungshilfe ausgeglichen werden. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung ausgesetzt und eine Reform des EU-Emissionshandels angestrebt werden. Zu Buchstabe c Aus Sicht der antragstellenden Fraktion Die Linke sei es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit der durch den Irankrieg verursachten Energiekrise hohe Gewinne auf Kosten der Bevölkerung erzielten. Die durch steigende Preise für mineralölbasierte Produkte entstehende Inflationsdynamik müsse frühzeitig durch staatliche Eingriffe in die Preispolitik begrenzt werden. Mittelfristig brauche es einen konsequenten Ausstieg aus den fossilen Energien, um die Abhängigkeit von fossilen Energien und damit verbundenen geopolitischen Spannungen zu verringern. Die Antragsteller möchten die Bundesregierung daher auffordern, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor vorzulegen, sich für einen internationalen Preisdeckel auf Mineralöl einzusetzen, ein Energiekrisengeld auszuzahlen, die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets zu ermöglichen, ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen einzuführen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen. B. Lösung Zu Buchstabe a Durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf dahingehend geändert, dass nunmehr alle Otto- und Dieselkraftstoffe erfasst werden und eine Verordnung der Bundesregierung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/4744 in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4750 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe c Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4748 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Zu Buchstabe a Beibehaltung der bisherigen Rechtslage. Zu den Buchstaben b und c Annahme der Anträge. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Durch den Gesetzentwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch den Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch den Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch den Gesetzentwurf entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, der derzeit nicht genau abgeschätzt werden kann, insgesamt jedoch 200 000 Euro nicht übersteigen dürfte. F. Weitere Kosten Durch den Gesetzentwurf entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft oder für soziale Sicherungssysteme. Durch die Stärkung des Wettbewerbs wird von einem dämpfenden Effekt auf die Einzelpreise sowie das allgemeine Preisniveau ausgegangen. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) In § 1 Nummer 1 wird die Angabe „die Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel“ durch die Angabe „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ ersetzt. b) § 2 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 1 wird die Angabe „Verkaufspreise für Kraftstoffe,“ durch die Angabe „Verkaufspreise für Kraftstoffe“ ersetzt. bb) In Absatz 2 wird die Angabe „, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,“ durch die Angabe „mit Zustimmung des Bundesrates“ ersetzt. c) § 3 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 2 wird die Angabe „nach Absatz 1“ gestrichen und wird die Angabe „einhunderttausend“ durch die Angabe „hunderttausend“ ersetzt. bb) Absatz 3 wird gestrichen. 2. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird die Angabe „nach § 3 Absatz 3 Satz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständige Behörde“ durch die Angabe „Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist,“ ersetzt. b) Nummer 6 Buchstabe a wird durch den folgenden Buchstaben a ersetzt: a) ‚ In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 29 Satz 1“ die Angabe „, des § 29a Absatz 1 Satz 1“ eingefügt und wird die Angabe „Nachteils“ durch die Angabe „Nachteils, der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung oder relativer Marktmacht“ ersetzt.‘ c) Nach Nummer 6 wird die folgende Nummer 7 eingefügt: 7. ‚ Nach § 82 Absatz 1 wird der folgende Absatz 1a eingefügt: „(1a) Abweichend von Absatz 1 Nummer 2 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des § 81 Absatz 2 Nummer 5b dieses Gesetzes, soweit die Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes steht, die Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist.“ ‘ d) Die bisherige Nummer 7 wird zu Nummer 8.; b) den Antrag auf Drucksache 21/4750 abzulehnen; c) den Antrag auf Drucksache 21/4748 abzulehnen. Berlin, den 25. März 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Dr. Klaus Wiener Berichterstatter Dr. Sandra Detzer Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Klaus Wiener und Dr. Sandra Detzer A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Antrag auf Drucksache 21/4750 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe c Der Antrag auf Drucksache 21/4748 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Mit Einführung des neuen Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes sollen die Preise an Tankstellen für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr angehoben werden können. Preissenkungen blieben zu jeder Zeit möglich. Die Einschränkung der Preiserhöhungsmöglichkeit an den Tankstellen auf einmal am Tag orientiere sich am bisherigen österreichischen Modell, schaffe mehr Verlässlichkeit in Preisinformationen durch weniger Preiserhöhungen und ermögliche Verbraucherinnen und Verbrauchern preisbewusstes Tanken. Zugleich bleibe ein angemessener Preiswettbewerb erhalten. Im Kraftstoffsektor soll das kartellbehördliche Vorgehen gegen missbräuchlich überhöhte Preise erleichtert werden. Dazu werde in einem neuen § 29a GWB eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden eingeführt. Zudem solle das bisherige Verfahren in § 32f GWB verschlankt werden, um kartellbehördliche Maßnahmen im Nachgang zu Sektoruntersuchungen zu vereinfachen. Die beiden Stufen, Feststellung einer Wettbewerbsstörung und Abhilfemaßnahmen, sollen in einer einheitlichen Entscheidung getroffen werden, die anschließend einheitlich gerichtlich überprüft werden könne. Durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurden überwiegend redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Der Gesetzentwurf wurde zudem dahingehend geändert, dass nunmehr alle Otto- und Dieselkraftstoffe vom Verbot der täglichen mehrfachen Preiserhöhung erfasst werden, um auch neuere oder zukünftige Produkte sowie Premiumprodukte wie Super-Plus-Kraftstoffe zu erfassen. Außerdem bedarf eine Verordnung der Bundesregierung nun auch der Zustimmung des Bundesrates. Zu Buchstabe b Die antragstellende Fraktion der AfD schickt ihrem Antrag voraus, dass die konkrete Gefahr einer langanhaltenden Unterbrechung oder teilweisen Sperrung der Straße von Hormus bestehe. Auch wenn Deutschland und die EU aufgrund geringer Importe aus der Golfregion keine unmittelbare Abhängigkeit hätten, sei der europäische Energiemarkt untrennbar mit dem globalen Energiemarkt verknüpft. Eine Verknappung des weltweiten Öl- und LNG-Angebots um bis zu 25 Prozent habe zu massiven Preissteigerungen an den Weltmärkten geführt. Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf die Kosten für Kraftstoffe, Heizöl, Gas und Strom seien auch Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau zu erwarten. Rückläufiger privater Konsum und rückläufige gewerbliche Investitionen drohten die deutsche Wirtschaft in eine dauerhafte Rezession zu stürzen. Die Fraktion der AfD möchte die Bundesregierung daher auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviere und temporär die Umsatzsteuer und dauerhafte die Energiesteuer auf Erdgas und sämtliche Kraftstoffe sowie die dauerhaft Stromsteuer senke. Die Einnahmeausfälle sollten durch Ausgabenkürzungen beim Klima- und Transformationsfonds, bei der internationalen Klimafinanzierung und der Entwicklungshilfe ausgeglichen werden. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung ausgesetzt und eine Reform des EU- Emissionshandels angestrebt werden. Das Bundeskartellamt solle die Befugnis erhalten, die vollständige Weitergabe der Steuer- und Abgabensenkungen an die Endverbraucher sicherzustellen und unverzüglich kartellrechtliche Sanktionen einzuleiten und z. B. entsprechende Bußgelder zu verhängen bei Anzeichen von missbräuchlicher Margenausweitung durch Mineralölkonzerne oder Energieversorger. Zu Buchstabe c Aus Sicht der antragstellenden Fraktion Die Linke sei es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit der durch den Irankrieg verursachten Energiekrise hohe Gewinne auf Kosten der Bevölkerung erzielten. Die durch steigende Preise für mineralölbasierte Produkte entstehende Inflationsdynamik müsse frühzeitig durch staatliche Eingriffe in die Preispolitik begrenzt werden. Die aktuelle Krise zeige einmal mehr, wie abhängig Deutschland von fossilen Energien und damit von geopolitischen Spannungen sei. Mittelfristig brauche es einen konsequenten Ausstieg aus den fossilen Energien, den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors sowie mehr Energieeffizienz. Die Antragsteller möchten die Bundesregierung daher auffordern, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor vorzulegen, der die Grenze für zulässige Mehrgewinne bei 15 Prozent festlege und durch den darüber ein Steuersatz von 50 Prozent gelte. Die Bundesregierung solle sich zudem für einen internationalen Preisdeckel auf Mineralöl einsetzen, ein Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro an alle volljährigen Personen auszahlen, die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets durch einen Zuschuss für die Regionalisierungsmittel ermöglichen, ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen einführen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026 vorlegen, das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des öffentlichen Personennahverkehrs maßgeblich vorantreibe. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen, die in der 29. Sitzung am 20. März 2026 stattfand. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind den Ausschussdrucksachen 21(9)201 bis 21(9)205 und 21(9)208 zu entnehmen. Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: • Prof. Dr. Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission; • Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht der Universität Mannheim; • Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e. V.; • Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf; • Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB); • Daniel Witzani-Haim, Abteilung Wirtschaftswissenschaft und Statistik bei der Arbeiterkammer Wien. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll und die Aufzeichnung der Anhörung sowie die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen wurden der Öffentlichkeit über die Homepage des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht. Wegen des Inhalts der öffentlichen Anhörung wird auf das Sitzungsprotokoll verwiesen. IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung. Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 28. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung. Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 33. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung. Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 27. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 31. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung. Zu Buchstabe b Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 28. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 33. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 27. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 31. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 21. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Zu Buchstabe c Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4748 in seiner 28. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 sowie die Anträge auf den Drucksachen 21/4750 und 21/4748 in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 in einer verbundenen Debatte abschließend beraten. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten auf Ausschussdrucksache 21(9)215 einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 ein. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die aktuelle Krise bereits massive Auswirkungen habe. Es sei eine längere Krise zu erwarten, in der auch Kostenschübe bei Energie und Derivaten wie Düngemittel drohten. Die fossile Abhängigkeit zu reduzieren, würde in solchen Krisen helfen. Man müsse sich aber die Frage stellen, wie realistisch es sei, hier schnell Fortschritte zu erzielen. Die Anträge der Oppositionsfraktionen seien ein Überbietungswettbewerb für Entlastungen, die mit der Gießkanne agierten. Der Antrag der Fraktion Die Linke stehe für Planwirtschaft und nicht für Wettbewerb, weshalb dieser Antrag abzulehnen sei. Wichtig sei, die Auswirkungen des Krieges auch auf die Lieferketten im Blick zu behalten und, wenn nötig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Fraktion der AfD unterstützte die Verschärfung des Wettbewerbsrechts. Dies sei in einem oligopolistischen Markt mit wenigen großen Anbietern notwendig. Die Begrenzung der Preisanpassungsmöglichkeit für Kraftstoffe sah sie aber kritisch, weil es damit geringere Reaktionsmöglichkeiten für Konzerne gebe, auf externe Schocks schnell zu reagieren. Dies könnte zu höheren Durchschnittspreisen an den Tankstellen führen und ein Problem für die freien Tankstellen werden, die für den Wettbewerb aber wichtig seien. In Österreich gebe es mit dieser Preisanpassungsbegrenzung derzeit sogar einen höheren Anstieg der Preise als in Deutschland. Die Maßnahme werde nicht zu einer Preissenkung führen, weshalb die Fraktion die Senkung der Energiesteuern fordere. Deutschland brauche fossile Energien, um den Industriestandort zu halten. Der Vorschlag der Fraktion Die Linke, eine Übergewinnsteuer einzuführen, sei ein plan- und kein marktwirtschaftliches Instrument, weshalb es abzulehnen sei. Für ein Tempolimit gebe es keinen ersichtlichen Grund, da die deutschen Autobahnen sicher seien. Die Fraktion der SPD begrüßte den Gesetzentwurf, der dringend erforderlich sei, um auf die Situation schnell zu reagieren. Das neue Kartellrecht werde die Preise zwar nicht kurzfristig senken, könne aber zu mehr Zurückhaltung bei Erhöhungsprognosen führen. Man müsse hier auch weiterdenken. In Luxemburg gebe es bereits Höchstspritpreise. Dies sollte auch in Deutschland ergebnisoffen diskutiert werden. Die Politik habe eine Erwartungshaltung geweckt, etwas an den Spritpreisen zu tun. Man dürfe dem jetzt nicht hektisch hinterherlaufen, sondern müsse eine Roadmap entwickeln, wie man präventiv und möglichst schnell auf Gefahrenlagen reagieren könne. Es müssten effektiv wirkende Maßnahmen beschlossen werden, denn nach dem Leibniz-Institut könnten die hohen Energiepreise das prognostizierte Wirtschaftswachstum halbieren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass die Reformen des GWB in der letzten Legislaturperiode die Grundlage für die jetzigen Änderungen seien. Dies zeige, wie sinnvoll diese Reformen gewesen seien. Der Gesetzentwurf sei daher zu begrüßen, dürfe aber nur ein kleiner Teil bei der Problembehebung sein. Das Problem sei die massiven Preissteigerungen durch die fossile Abhängigkeit. Deutschland müsse weg von Gas und Öl und dürfe die Klimaziele nicht infrage stellen. Die Energiepreise würden aufgrund der Zerstörung der Infrastruktur in der Golfregion in den nächsten Monaten weiter hoch bleiben. Es stelle sich zunehmend die Frage nach der Versorgungssicherheit, auch angesichts der Presseberichte, wonach in den USA diskutiert werde, Gas und Öl zur Erpressung einzusetzen. Die Internationale Energieagentur empfehle ein Tempolimit, um den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Ein solches müsse daher diskutiert werden. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Gesetzentwurf keine Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen würde. Die Regelungen seien im Einzelnen okay, in der derzeitigen Situation brauche es aber konkrete Entlastungen. Die werde es mit diesem Gesetzentwurf aber nicht geben. Unionspolitiker hätten von Spritpreisabzocke gesprochen und dass sich die Mineralölkonzerne die Taschen vollmachten. Der Gesetzentwurf tue aber nichts dagegen. Eine Übergewinnsteuer wäre ein klares Zeichen gegen Spritpreisabzocke. Damit könnte auch eine einmalige Entlastungszahlung von 150 Euro an die Bürgerinnen und Bürger finanziert werden. Dies seien vielleicht ungewöhnliche Maßnahmen in schwierigen Zeiten, aber keine Planwirtschaft. Die Folgen des Krieges würden noch über Monate anhalten und die Bundesregierung sage nicht, wann der richtige Zeitpunkt für effektive Maßnahmen sei, die auch die Auswirkungen der Krise auf die Volkswirtschaft im Ganzen begrenzten. Die Bundesregierung unterstrich, dass sich Deutschland in einer schwierigen und herausfordernden Situation befinde. Man dürfe aber keine Panik verbreiten. Die Preissteigerungen seien derzeit unter dem Niveau, das es zu Beginn des Russland-Ukraine-Krieges gegeben habe. Es gebe weder einen Mangel noch Knappheiten, sondern Preiseffekte, die die Bürgerinnen und Bürger sehr belasteten. Je länger der Irankrieg dauere, desto mehr Auswirkungen habe dies auch auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland, in Europa und in der Welt. Man müsse den Blick für weitere entlastende Maßnahmen offenhalten. Die Effekte der Maßnahmen in dem vorliegenden Gesetzentwurf würden aber erst analysiert, bevor man weitere Maßnahmen auf den Weg bringe. Die Übergewinnsteuer im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg habe nicht die erhofften Effekte gehabt und wirke zudem nicht unmittelbar. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket sei ein Schritt in die richtige Richtung, da bis zu 50 Preisänderungen pro Tag an Tankstellen gerade nicht zur Transparenz beigetragen hätten. Von den Maßnahmen im Kartellrecht erhoffe man sich eine dämpfende Wirkung in der Preissetzung. Luxemburg sei aufgrund der Größe und der Vielfalt der Tankstellen nicht mit Deutschland vergleichbar. Deutschland, insbesondere die chemische Industrie, werde auch in den nächsten Jahren von fossilen Energieträgern abhängig bleiben, auch wenn man den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wie geplant weiter vorantreibe. In Bezug auf die Lieferketten analysiere man in einer Taskforce die Entwicklung, aber auch Szenarien, die eintreten könnten. Auch die Diversifizierung habe man im Blick. Berichte über Äußerungen der US-Administration würden wahrgenommen, man müsse diese aber auch in die gesamte politische Diskussion einordnen. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 21(9)215. Auf Verlangen der Fraktion der AfD, über die Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs getrennt abzustimmen, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Abstimmung über den Gesetzentwurf gemäß § 47 GO-BT in Verbindung mit § 74 GO-BT entsprechend geteilt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme des Artikels 1 des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Artikels 2 des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Artikels 3 des Gesetzentwurfs. Anschließend beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke, die Annahme des gesamten Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/4744 in geänderter Fassung zu empfehlen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4750 zu empfehlen. Zu Buchstabe c Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4748 zu empfehlen. B. Besonderer Teil Die nachfolgende Begründung enthält lediglich Erläuterungen für die vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfohlenen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs. Soweit der Ausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die Begründung in Drucksache 21/4744 verwiesen. Zu Nummer 1 (Artikel 1) Zu Buchstabe a Mit der Änderung von § 1 Nummer 1 wird die Begriffsdefinition der Kraftstoffe neu gefasst, damit das Verbot der täglich mehrfachen Preiserhöhung für sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe gilt, die an öffentlichen Tankstellen an Letztverbraucher verkauft werden. Auch wenn derzeit Preisdaten nur zu Super E5, Super E10 und Diesel an die Markttransparenzstelle Kraftstoffe beim Bundeskartellamt gemeldet werden und deshalb die Aufdeckung von Verstößen gegen das Verbot bei diesen Kraftstoffen technisch relativ leicht gelingen kann, so ist doch aus einer verbraucher- und wettbewerbspolitischen Perspektive eine Erweiterung auf alle Kraftstoffe angezeigt. Dies würde auch den seit Jahren im Markt verbreiteten Kraftstoff Super Plus mit einem Marktanteil im niedrigen einstelligen Prozentbereich umfassen, aber auch neuere Produkte wie B10, HVO 100 oder Premiumprodukte unter unterschiedlichen Markennamen, die noch deutlich niedrigere Marktanteile haben. Auch künftige Produkte, die bisher nicht an Letztverbraucher an öffentlichen Tankstellen verkauft werden, wären vom Verbot umfasst. Zu Buchstabe b Die Änderung in Doppelbuchstabe aa ist eine redaktionelle Änderung. Mit der Änderung in Doppelbuchstabe bb wird klargestellt, dass eine Verordnung nach § 2 Absatz 2 KPAnG nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden kann. Zu Buchstabe c Die Änderungen in § 3 Absatz 2 sind rechtstechnischer Art. Die Verschiebung von § 3 Absatz 3 KPAnG in § 82 Absatz 1a GWB dient dem Zweck der Rechtsklarheit und Rechtsvereinheitlichung. Geregelt wird die abweichende Zuständigkeitsregelung nunmehr in dem Gesetz, in welchem bereits die allgemeine Zuständigkeitsregelung verortet ist. Zu Nummer 2 (Artikel 2) Zu Buchstabe a Die Änderung ist rechtstechnischer Art. Durch die Anpassung wird die zuständige Behörde benannt, nachdem der ursprüngliche Verweis auf § 3 Absatz 3 Satz 1 KPAnG wegen der Streichung des § 3 Absatz 3 KPAnG gegenstandslos geworden ist. Zu Buchstabe b Mit den Änderungen wird einerseits ein Verweisfehler korrigiert und andererseits der Inhalt der bußbewehrten Norm in knapper Form aus Gründen der Rechtsklarheit wiederholt. Zu Buchstabe c Die Änderung verschiebt die zuvor in § 3 Absatz 3 KPAnpG vorgesehene Regelung nach § 82 Absatz 1a GWB. Die Verschiebung dient dem Zweck der Rechtsklarheit und regelt die abweichende Zuständigkeitsregelung somit dort, wo die allgemeine Zuständigkeitsregelung verortet ist. Zu Buchstabe d Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung einer neuen Nummer 7 in Artikel 2. Berlin, den 25. März 2026 Dr. Klaus Wiener Berichterstatter Dr. Sandra Detzer Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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