Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4744)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4744)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4984
21. Wahlperiode 25.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/4744 –
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von
Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(Kraftstoffmaßnahmenpaket)
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Dr. Christina Baum,
Joachim Bloch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4750 –
Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und
Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Ines Schwerdtner,
Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4748 –
Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten haben die
weltweiten Preise für Erdöl und Erdölprodukte erheblich ansteigen lassen.
Teilweise haben sich Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen deutlich stärker erhöht
als die Rohölpreise. Gleichzeitig hat das Bundeskartellamt auf eine problematisch
hohe Preisänderungsfrequenz an Tankstellen hingewiesen.
Zur Begrenzung der Preiserhöhungsfrequenz an Tankstellen soll ein neues
Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) geschaffen werden, durch das es Betreibern
öffentlicher Tankstellen in Zukunft nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr
gestattet sein wird, die Kraftstoffpreise zu erhöhen. Gleichzeitig sollen beliebig viele
Preissenkungen erlaubt bleiben, um den Preiswettbewerb zu erhalten. Zudem soll
mit einem neuen § 29a im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die
Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffgroßhandel durch eine Umkehrung der
Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden erleichtert werden und das
Verfahren im Nachgang zu Sektorenuntersuchungen (§ 32f GWB) solle
vereinfacht werden.
Zu Buchstabe b
Die antragstellende Fraktion der AfD schickt ihrem Antrag voraus, dass eine
Verknappung des weltweiten Öl- und LNG-Angebots um bis zu 25 Prozent durch
eine anhaltende Sperrung der Straße von Hormus zu massiven Preissteigerungen
an den Weltmärkten geführt habe. Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf
die Kosten für Kraftstoffe, Heizöl, Gas und Strom seien auch Auswirkungen auf
das allgemeine Preisniveau zu erwarten. Rückläufiger privater Konsum und
rückläufige gewerbliche Investitionen drohten die deutsche Wirtschaft in eine
dauerhafte Rezession zu stürzen.
Die Fraktion der AfD möchte die Bundesregierung daher auffordern, ein
Entlastungspaket auf den Weg zu bringen und damit die Umsatzsteuer und die
Energiesteuer auf Erdgas und sämtliche Kraftstoffe sowie die Stromsteuer zu senken. Die
Einnahmeausfälle sollten durch Ausgabenkürzungen beim Klima- und
Transformationsfonds, der internationalen Klimafinanzierung und der Entwicklungshilfe
ausgeglichen werden. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung ausgesetzt und
eine Reform des EU-Emissionshandels angestrebt werden.
Zu Buchstabe c
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion Die Linke sei es nicht akzeptabel, dass
Energiekonzerne mit der durch den Irankrieg verursachten Energiekrise hohe
Gewinne auf Kosten der Bevölkerung erzielten. Die durch steigende Preise für
mineralölbasierte Produkte entstehende Inflationsdynamik müsse frühzeitig durch
staatliche Eingriffe in die Preispolitik begrenzt werden. Mittelfristig brauche es
einen konsequenten Ausstieg aus den fossilen Energien, um die Abhängigkeit von
fossilen Energien und damit verbundenen geopolitischen Spannungen zu
verringern.
Die Antragsteller möchten die Bundesregierung daher auffordern, einen
Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor vorzulegen, sich für
einen internationalen Preisdeckel auf Mineralöl einzusetzen, ein
Energiekrisengeld auszuzahlen, die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets zu ermöglichen, ein
Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen einzuführen sowie ein
Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde der
Gesetzentwurf dahingehend geändert, dass nunmehr alle Otto- und
Dieselkraftstoffe erfasst werden und eine Verordnung der Bundesregierung auch der
Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/4744 in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4750 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4748 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Beibehaltung der bisherigen Rechtslage.
Zu den Buchstaben b und c
Annahme der Anträge.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch den Gesetzentwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne
Erfüllungsaufwand.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch den Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und
Bürger.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch den Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Durch den Gesetzentwurf entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die
Verwaltung, der derzeit nicht genau abgeschätzt werden kann, insgesamt jedoch
200 000 Euro nicht übersteigen dürfte.
F. Weitere Kosten
Durch den Gesetzentwurf entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft
oder für soziale Sicherungssysteme. Durch die Stärkung des Wettbewerbs wird
von einem dämpfenden Effekt auf die Einzelpreise sowie das allgemeine
Preisniveau ausgegangen.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) In § 1 Nummer 1 wird die Angabe „die Kraftstoffsorten Super E5,
Super E10 und Diesel“ durch die Angabe „sämtliche Otto- und
Dieselkraftstoffe“ ersetzt.
b) § 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Absatz 1 wird die Angabe „Verkaufspreise für
Kraftstoffe,“ durch die Angabe „Verkaufspreise für Kraftstoffe“
ersetzt.
bb) In Absatz 2 wird die Angabe „, die nicht der Zustimmung des
Bundesrates bedarf,“ durch die Angabe „mit Zustimmung des
Bundesrates“ ersetzt.
c) § 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Absatz 2 wird die Angabe „nach Absatz 1“ gestrichen und
wird die Angabe „einhunderttausend“ durch die Angabe
„hunderttausend“ ersetzt.
bb) Absatz 3 wird gestrichen.
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 4 wird die Angabe „nach § 3 Absatz 3 Satz 1 des
Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständige Behörde“ durch die
Angabe „Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung
einer Ordnungswidrigkeit nach § 3 Absatz 1 des
Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist,“ ersetzt.
b) Nummer 6 Buchstabe a wird durch den folgenden Buchstaben a
ersetzt:
a) ‚ In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 29 Satz 1“ die
Angabe „, des § 29a Absatz 1 Satz 1“ eingefügt und wird die
Angabe „Nachteils“ durch die Angabe „Nachteils, der
missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden
Stellung oder relativer Marktmacht“ ersetzt.‘
c) Nach Nummer 6 wird die folgende Nummer 7 eingefügt:
7. ‚ Nach § 82 Absatz 1 wird der folgende Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Abweichend von Absatz 1 Nummer 2 ist
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des § 81
Absatz 2 Nummer 5b dieses Gesetzes, soweit die
Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit
nach § 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes
steht, die Landesbehörde, die für die Verfolgung und
Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 3 Absatz 1 des
Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist.“ ‘
d) Die bisherige Nummer 7 wird zu Nummer 8.;
b) den Antrag auf Drucksache 21/4750 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 21/4748 abzulehnen.
Berlin, den 25. März 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Dr. Klaus Wiener
Berichterstatter
Dr. Sandra Detzer
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Dr. Klaus Wiener und Dr. Sandra Detzer
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März
2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 21/4750 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 2026 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den
Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Antrag auf Drucksache 21/4748 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 2026 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Finanzausschuss zur Mitberatung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Mit Einführung des neuen Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes sollen die Preise an Tankstellen für die Kraftstoffe
E5, E10 und Diesel nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr angehoben werden können. Preissenkungen blieben zu
jeder Zeit möglich. Die Einschränkung der Preiserhöhungsmöglichkeit an den Tankstellen auf einmal am Tag
orientiere sich am bisherigen österreichischen Modell, schaffe mehr Verlässlichkeit in Preisinformationen durch
weniger Preiserhöhungen und ermögliche Verbraucherinnen und Verbrauchern preisbewusstes Tanken. Zugleich
bleibe ein angemessener Preiswettbewerb erhalten.
Im Kraftstoffsektor soll das kartellbehördliche Vorgehen gegen missbräuchlich überhöhte Preise erleichtert
werden. Dazu werde in einem neuen § 29a GWB eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der
Kartellbehörden eingeführt. Zudem solle das bisherige Verfahren in § 32f GWB verschlankt werden, um
kartellbehördliche Maßnahmen im Nachgang zu Sektoruntersuchungen zu vereinfachen. Die beiden Stufen, Feststellung
einer Wettbewerbsstörung und Abhilfemaßnahmen, sollen in einer einheitlichen Entscheidung getroffen werden,
die anschließend einheitlich gerichtlich überprüft werden könne.
Durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurden überwiegend redaktionelle
Korrekturen vorgenommen. Der Gesetzentwurf wurde zudem dahingehend geändert, dass nunmehr alle Otto- und
Dieselkraftstoffe vom Verbot der täglichen mehrfachen Preiserhöhung erfasst werden, um auch neuere oder
zukünftige Produkte sowie Premiumprodukte wie Super-Plus-Kraftstoffe zu erfassen. Außerdem bedarf eine Verordnung
der Bundesregierung nun auch der Zustimmung des Bundesrates.
Zu Buchstabe b
Die antragstellende Fraktion der AfD schickt ihrem Antrag voraus, dass die konkrete Gefahr einer
langanhaltenden Unterbrechung oder teilweisen Sperrung der Straße von Hormus bestehe. Auch wenn Deutschland und die
EU aufgrund geringer Importe aus der Golfregion keine unmittelbare Abhängigkeit hätten, sei der europäische
Energiemarkt untrennbar mit dem globalen Energiemarkt verknüpft. Eine Verknappung des weltweiten Öl- und
LNG-Angebots um bis zu 25 Prozent habe zu massiven Preissteigerungen an den Weltmärkten geführt. Neben
den unmittelbaren Auswirkungen auf die Kosten für Kraftstoffe, Heizöl, Gas und Strom seien auch Auswirkungen
auf das allgemeine Preisniveau zu erwarten. Rückläufiger privater Konsum und rückläufige gewerbliche
Investitionen drohten die deutsche Wirtschaft in eine dauerhafte Rezession zu stürzen.
Die Fraktion der AfD möchte die Bundesregierung daher auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für das
Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein
umfassendes Entlastungspaket aktiviere und temporär die Umsatzsteuer und dauerhafte die Energiesteuer auf Erdgas
und sämtliche Kraftstoffe sowie die dauerhaft Stromsteuer senke. Die Einnahmeausfälle sollten durch
Ausgabenkürzungen beim Klima- und Transformationsfonds, bei der internationalen Klimafinanzierung und der
Entwicklungshilfe ausgeglichen werden. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung ausgesetzt und eine Reform des EU-
Emissionshandels angestrebt werden. Das Bundeskartellamt solle die Befugnis erhalten, die vollständige
Weitergabe der Steuer- und Abgabensenkungen an die Endverbraucher sicherzustellen und unverzüglich
kartellrechtliche Sanktionen einzuleiten und z. B. entsprechende Bußgelder zu verhängen bei Anzeichen von missbräuchlicher
Margenausweitung durch Mineralölkonzerne oder Energieversorger.
Zu Buchstabe c
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion Die Linke sei es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit der durch
den Irankrieg verursachten Energiekrise hohe Gewinne auf Kosten der Bevölkerung erzielten. Die durch steigende
Preise für mineralölbasierte Produkte entstehende Inflationsdynamik müsse frühzeitig durch staatliche Eingriffe
in die Preispolitik begrenzt werden. Die aktuelle Krise zeige einmal mehr, wie abhängig Deutschland von fossilen
Energien und damit von geopolitischen Spannungen sei. Mittelfristig brauche es einen konsequenten Ausstieg aus
den fossilen Energien, den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Elektrifizierung des Verkehrs-
und Wärmesektors sowie mehr Energieeffizienz.
Die Antragsteller möchten die Bundesregierung daher auffordern, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer
im fossilen Energiesektor vorzulegen, der die Grenze für zulässige Mehrgewinne bei 15 Prozent festlege und
durch den darüber ein Steuersatz von 50 Prozent gelte. Die Bundesregierung solle sich zudem für einen
internationalen Preisdeckel auf Mineralöl einsetzen, ein Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro an alle volljährigen
Personen auszahlen, die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets durch einen Zuschuss für die
Regionalisierungsmittel ermöglichen, ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen einführen sowie ein Klimaschutzprogramm
2026 vorlegen, das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von
Energienetzen und des öffentlichen Personennahverkehrs maßgeblich vorantreibe.
III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 28.
Sitzung am 18. März 2026 einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen, die in der 29.
Sitzung am 20. März 2026 stattfand. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind den
Ausschussdrucksachen 21(9)201 bis 21(9)205 und 21(9)208 zu entnehmen.
Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen:
• Prof. Dr. Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission;
• Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht der
Universität Mannheim;
• Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) e. V.;
• Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) der Heinrich-
Heine-Universität Düsseldorf;
• Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des
Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB);
• Daniel Witzani-Haim, Abteilung Wirtschaftswissenschaft und Statistik bei der Arbeiterkammer Wien.
Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll und die
Aufzeichnung der Anhörung sowie die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen wurden der Öffentlichkeit
über die Homepage des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht. Wegen des Inhalts der öffentlichen
Anhörung wird auf das Sitzungsprotokoll verwiesen.
IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner
30. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in
geänderter Fassung.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 28. Sitzung am 25. März 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 33. Sitzung am 25. März 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744
in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Annahme in
geänderter Fassung.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in seiner 27. Sitzung am 25. März 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke dessen Annahme in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/4744 in seiner 31. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke
dessen Annahme in geänderter Fassung.
Zu Buchstabe b
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 28. Sitzung am 25. März 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 33. Sitzung am 25. März 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in seiner 27. Sitzung am 25. März 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/4750 in seiner 31. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 21/4750 in
seiner 21. Sitzung am 25. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Zu Buchstabe c
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4748 in seiner 28. Sitzung am 25. März 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 sowie die Anträge auf
den Drucksachen 21/4750 und 21/4748 in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 in einer verbundenen Debatte
abschließend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten auf Ausschussdrucksache 21(9)215 einen Änderungsantrag zu
dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 ein.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die aktuelle Krise bereits massive Auswirkungen habe. Es sei eine
längere Krise zu erwarten, in der auch Kostenschübe bei Energie und Derivaten wie Düngemittel drohten. Die
fossile Abhängigkeit zu reduzieren, würde in solchen Krisen helfen. Man müsse sich aber die Frage stellen, wie
realistisch es sei, hier schnell Fortschritte zu erzielen. Die Anträge der Oppositionsfraktionen seien ein
Überbietungswettbewerb für Entlastungen, die mit der Gießkanne agierten. Der Antrag der Fraktion Die Linke stehe für
Planwirtschaft und nicht für Wettbewerb, weshalb dieser Antrag abzulehnen sei. Wichtig sei, die Auswirkungen
des Krieges auch auf die Lieferketten im Blick zu behalten und, wenn nötig, entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen.
Die Fraktion der AfD unterstützte die Verschärfung des Wettbewerbsrechts. Dies sei in einem oligopolistischen
Markt mit wenigen großen Anbietern notwendig. Die Begrenzung der Preisanpassungsmöglichkeit für Kraftstoffe
sah sie aber kritisch, weil es damit geringere Reaktionsmöglichkeiten für Konzerne gebe, auf externe Schocks
schnell zu reagieren. Dies könnte zu höheren Durchschnittspreisen an den Tankstellen führen und ein Problem
für die freien Tankstellen werden, die für den Wettbewerb aber wichtig seien. In Österreich gebe es mit dieser
Preisanpassungsbegrenzung derzeit sogar einen höheren Anstieg der Preise als in Deutschland. Die Maßnahme
werde nicht zu einer Preissenkung führen, weshalb die Fraktion die Senkung der Energiesteuern fordere.
Deutschland brauche fossile Energien, um den Industriestandort zu halten. Der Vorschlag der Fraktion Die Linke, eine
Übergewinnsteuer einzuführen, sei ein plan- und kein marktwirtschaftliches Instrument, weshalb es abzulehnen
sei. Für ein Tempolimit gebe es keinen ersichtlichen Grund, da die deutschen Autobahnen sicher seien.
Die Fraktion der SPD begrüßte den Gesetzentwurf, der dringend erforderlich sei, um auf die Situation schnell
zu reagieren. Das neue Kartellrecht werde die Preise zwar nicht kurzfristig senken, könne aber zu mehr
Zurückhaltung bei Erhöhungsprognosen führen. Man müsse hier auch weiterdenken. In Luxemburg gebe es bereits
Höchstspritpreise. Dies sollte auch in Deutschland ergebnisoffen diskutiert werden. Die Politik habe eine
Erwartungshaltung geweckt, etwas an den Spritpreisen zu tun. Man dürfe dem jetzt nicht hektisch hinterherlaufen,
sondern müsse eine Roadmap entwickeln, wie man präventiv und möglichst schnell auf Gefahrenlagen reagieren
könne. Es müssten effektiv wirkende Maßnahmen beschlossen werden, denn nach dem Leibniz-Institut könnten
die hohen Energiepreise das prognostizierte Wirtschaftswachstum halbieren.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass die Reformen des GWB in der letzten
Legislaturperiode die Grundlage für die jetzigen Änderungen seien. Dies zeige, wie sinnvoll diese Reformen gewesen
seien. Der Gesetzentwurf sei daher zu begrüßen, dürfe aber nur ein kleiner Teil bei der Problembehebung sein.
Das Problem sei die massiven Preissteigerungen durch die fossile Abhängigkeit. Deutschland müsse weg von Gas
und Öl und dürfe die Klimaziele nicht infrage stellen. Die Energiepreise würden aufgrund der Zerstörung der
Infrastruktur in der Golfregion in den nächsten Monaten weiter hoch bleiben. Es stelle sich zunehmend die Frage
nach der Versorgungssicherheit, auch angesichts der Presseberichte, wonach in den USA diskutiert werde, Gas
und Öl zur Erpressung einzusetzen. Die Internationale Energieagentur empfehle ein Tempolimit, um den
Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Ein solches müsse daher diskutiert werden.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Gesetzentwurf keine Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger
bringen würde. Die Regelungen seien im Einzelnen okay, in der derzeitigen Situation brauche es aber konkrete
Entlastungen. Die werde es mit diesem Gesetzentwurf aber nicht geben. Unionspolitiker hätten von
Spritpreisabzocke gesprochen und dass sich die Mineralölkonzerne die Taschen vollmachten. Der Gesetzentwurf tue aber
nichts dagegen. Eine Übergewinnsteuer wäre ein klares Zeichen gegen Spritpreisabzocke. Damit könnte auch eine
einmalige Entlastungszahlung von 150 Euro an die Bürgerinnen und Bürger finanziert werden. Dies seien
vielleicht ungewöhnliche Maßnahmen in schwierigen Zeiten, aber keine Planwirtschaft. Die Folgen des Krieges
würden noch über Monate anhalten und die Bundesregierung sage nicht, wann der richtige Zeitpunkt für effektive
Maßnahmen sei, die auch die Auswirkungen der Krise auf die Volkswirtschaft im Ganzen begrenzten.
Die Bundesregierung unterstrich, dass sich Deutschland in einer schwierigen und herausfordernden Situation
befinde. Man dürfe aber keine Panik verbreiten. Die Preissteigerungen seien derzeit unter dem Niveau, das es zu
Beginn des Russland-Ukraine-Krieges gegeben habe. Es gebe weder einen Mangel noch Knappheiten, sondern
Preiseffekte, die die Bürgerinnen und Bürger sehr belasteten. Je länger der Irankrieg dauere, desto mehr
Auswirkungen habe dies auch auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland, in Europa und in der Welt. Man müsse den
Blick für weitere entlastende Maßnahmen offenhalten. Die Effekte der Maßnahmen in dem vorliegenden
Gesetzentwurf würden aber erst analysiert, bevor man weitere Maßnahmen auf den Weg bringe. Die Übergewinnsteuer
im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg habe nicht die erhofften Effekte gehabt und wirke zudem
nicht unmittelbar. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket sei ein Schritt in die richtige Richtung, da bis zu 50
Preisänderungen pro Tag an Tankstellen gerade nicht zur Transparenz beigetragen hätten. Von den Maßnahmen im
Kartellrecht erhoffe man sich eine dämpfende Wirkung in der Preissetzung. Luxemburg sei aufgrund der Größe und
der Vielfalt der Tankstellen nicht mit Deutschland vergleichbar. Deutschland, insbesondere die chemische
Industrie, werde auch in den nächsten Jahren von fossilen Energieträgern abhängig bleiben, auch wenn man den Ausbau
der erneuerbaren Energien und der Netze wie geplant weiter vorantreibe. In Bezug auf die Lieferketten analysiere
man in einer Taskforce die Entwicklung, aber auch Szenarien, die eintreten könnten. Auch die Diversifizierung
habe man im Blick. Berichte über Äußerungen der US-Administration würden wahrgenommen, man müsse diese
aber auch in die gesamte politische Diskussion einordnen.
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion
Die Linke die Annahme des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 21(9)215.
Auf Verlangen der Fraktion der AfD, über die Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs getrennt abzustimmen,
hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Abstimmung über den Gesetzentwurf gemäß § 47 GO-BT in
Verbindung mit § 74 GO-BT entsprechend geteilt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme des Artikels 1
des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Artikels 2 des
Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Artikels 3 des
Gesetzentwurfs.
Anschließend beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke, die Annahme des
gesamten Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/4744 in geänderter Fassung zu empfehlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/4750 zu empfehlen.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4748 zu empfehlen.
B. Besonderer Teil
Die nachfolgende Begründung enthält lediglich Erläuterungen für die vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie
empfohlenen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs. Soweit der Ausschuss die
unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die Begründung in Drucksache 21/4744
verwiesen.
Zu Nummer 1 (Artikel 1)
Zu Buchstabe a
Mit der Änderung von § 1 Nummer 1 wird die Begriffsdefinition der Kraftstoffe neu gefasst, damit das Verbot
der täglich mehrfachen Preiserhöhung für sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe gilt, die an öffentlichen
Tankstellen an Letztverbraucher verkauft werden. Auch wenn derzeit Preisdaten nur zu Super E5, Super E10 und Diesel
an die Markttransparenzstelle Kraftstoffe beim Bundeskartellamt gemeldet werden und deshalb die Aufdeckung
von Verstößen gegen das Verbot bei diesen Kraftstoffen technisch relativ leicht gelingen kann, so ist doch aus
einer verbraucher- und wettbewerbspolitischen Perspektive eine Erweiterung auf alle Kraftstoffe angezeigt. Dies
würde auch den seit Jahren im Markt verbreiteten Kraftstoff Super Plus mit einem Marktanteil im niedrigen
einstelligen Prozentbereich umfassen, aber auch neuere Produkte wie B10, HVO 100 oder Premiumprodukte unter
unterschiedlichen Markennamen, die noch deutlich niedrigere Marktanteile haben. Auch künftige Produkte, die
bisher nicht an Letztverbraucher an öffentlichen Tankstellen verkauft werden, wären vom Verbot umfasst.
Zu Buchstabe b
Die Änderung in Doppelbuchstabe aa ist eine redaktionelle Änderung.
Mit der Änderung in Doppelbuchstabe bb wird klargestellt, dass eine Verordnung nach § 2 Absatz 2 KPAnG nur
mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden kann.
Zu Buchstabe c
Die Änderungen in § 3 Absatz 2 sind rechtstechnischer Art. Die Verschiebung von § 3 Absatz 3 KPAnG in § 82
Absatz 1a GWB dient dem Zweck der Rechtsklarheit und Rechtsvereinheitlichung. Geregelt wird die
abweichende Zuständigkeitsregelung nunmehr in dem Gesetz, in welchem bereits die allgemeine
Zuständigkeitsregelung verortet ist.
Zu Nummer 2 (Artikel 2)
Zu Buchstabe a
Die Änderung ist rechtstechnischer Art. Durch die Anpassung wird die zuständige Behörde benannt, nachdem der
ursprüngliche Verweis auf § 3 Absatz 3 Satz 1 KPAnG wegen der Streichung des § 3 Absatz 3 KPAnG
gegenstandslos geworden ist.
Zu Buchstabe b
Mit den Änderungen wird einerseits ein Verweisfehler korrigiert und andererseits der Inhalt der bußbewehrten
Norm in knapper Form aus Gründen der Rechtsklarheit wiederholt.
Zu Buchstabe c
Die Änderung verschiebt die zuvor in § 3 Absatz 3 KPAnpG vorgesehene Regelung nach § 82 Absatz 1a GWB.
Die Verschiebung dient dem Zweck der Rechtsklarheit und regelt die abweichende Zuständigkeitsregelung somit
dort, wo die allgemeine Zuständigkeitsregelung verortet ist.
Zu Buchstabe d
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung einer neuen Nummer 7 in Artikel 2.
Berlin, den 25. März 2026
Dr. Klaus Wiener
Berichterstatter
Dr. Sandra Detzer
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
Relationen
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- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraf (Beschlussempfehlung und Bericht)
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