Entschließung des Bundesrates "Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern"
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Entschließung des Bundesrates "Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 35/26 (Beschluss)
06.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Übergang von der
Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für
Drittstaatsangehörige erleichtern"
Der Bundesrat hat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 35/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Übergang von der
Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für
Drittstaatsangehörige erleichtern"
Der Bundesrat stellt fest, dass Drittstaatsangehörige, die im Bundesgebiet
erfolgreich eine Ausbildung absolviert haben, für die Aufnahme einer qualifizierten
Anschlussbeschäftigung einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung
benötigen. Der hierfür erforderliche Zweckwechsel führt in der Praxis jedoch trotz
greifender Fiktionsregelung dazu, dass eine qualifizierte Anschlussbeschäftigung im
erforderlichen Umfang nicht nahtlos aufgenommen werden kann. Das stellt sowohl
für die betroffenen drittstaatsangehörigen Auszubildenden als auch die Arbeitgeber
der ausgebildeten Fachkräfte eine unnötige Erschwernis und fehlende
Planungssicherheit dar.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine bis zum Beginn des
Ausbildungsjahres 2026/2027 in Kraft tretende Rechtsanpassung zu schaffen, die für
drittstaatsangehörige Auszubildende einen rechtssicheren und lückenlosen Übergang
von der Berufsausbildung in eine qualifizierte Anschlussbeschäftigung
gewährleistet und damit Übergangslücken und Beschäftigungsunterbrechungen vermeidet.
Begründung:
Drittstaatsangehörige, die in Deutschland eine Berufsausbildung erfolgreich
abschließen, sind für den deutschen Arbeitsmarkt besonders wertvolle Fachkräfte. Sie
verfügen über eine in Deutschland erworbene Qualifikation, betriebliche Erfahrung
sowie über Sprach- und Systemkenntnisse und können häufig unmittelbar im
ausbildenden Betrieb, der in die Ausbildung dieser Fachkräfte investiert hat,
weiterbeschäftigt werden.
Der derzeit erforderliche Wechsel von einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
führt in der Praxis jedoch häufig zu zeitlichen Verzögerungen. Bis zur Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten aufgrund der
Fortgeltungsfiktion die Regelungen des Aufenthalts zum Zwecke der Ausbildung
fort, welche die angestrebte qualifizierte Anschlussbeschäftigung jedoch nicht
zulässt. Auch § 81 Absatz 5a AufenthG schließt diese Lücke nicht, da die dort
geregelte Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit an die Veranlassung der Ausstellung des
zukünftigen Aufenthaltstitels anknüpft und damit die Phase der behördlichen
Prüfung nicht erfasst.
Diese Übergangslücken sind integrations-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch
kontraproduktiv: Sie belasten ausbildende und beschäftigende Betriebe, gefährden
Anschlussbeschäftigungen und damit die wirtschaftliche Existenzgrundlage der
Betroffenen und beeinträchtigen deren Integration bzw. erhöhen das Risiko einer
Abwanderung der ausgebildeten Fachkräfte in andere Länder. Für die
Fachkräftesicherung in den Betrieben erweist sich diese Regelung als kontraproduktiv.
Eine Rechtsanpassung ist dringend erforderlich, um einen rechtssicheren,
lückenlosen und planbaren Übergang nach erfolgreicher Ausbildung in eine
Anschlussbeschäftigung zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Damit
bereits möglichst viele der sich aktuell im letzten Jahr ihrer Ausbildung
befindlichen Auszubildenden und die sie als ausgebildete Fachkräfte aufnehmenden
Betriebe von dieser Neuregelung profitieren können, ist das Inkrafttreten vor Beginn des
Ausbildungsjahres 2026/2027 anzustreben.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern" (Beschlussdrucksache)