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Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015 (Antwort zu Drs. 21/5955)

dip / drucksache 05.06.2026 · WP 21 · 21/6317 · Antwort · Original ↗

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Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015 (Antwort zu Drs. 21/5955) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6317 21. Wahlperiode 05.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5955 – Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2024 erhielten rund 160 000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Anwerbung oder Förderung ausländischer Fachkräfte (z. B. über § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 18a AufenthG) oder wurden im Rahmen von Anwerbeprogrammen wie THAMM Plus oder African Skills 4 Germany durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach Deutschland vermittelt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/2141, S. 53 ff.). 1. Wie viele Personen erhielten seit dem Jahr 2015 über folgende Verfahren ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis a) Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung (§ 16a AufenthG), b) Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG), c) Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG), d) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG), e) Forschung (§ 18d Forschung), f) Kurzfristige Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG), g) Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (§ 18f AufenthG), h) Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) und i) sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG), j) Chancenkarte (§ 20a AufenthG), k) selbstständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. l) Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG) (bitte jeweils für jedes Jahr einzeln darstellen und nach den Top-10- Nationalitäten für jeden Aufenthaltstitel differenzieren)? Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Daten zur Zuwanderung nach Deutschland im Allgemeinen und zur Erwerbs- und Bildungsmigration im Speziellen dem jährlichen Migrationsbericht der Bundesregierung (www.bamf.de/ SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/migrationsberich t .html) und speziellen Publikationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wie z. B. dem Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration (www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Veroeffentlichungen/BerichtsreihenMi grationIntegration/MonitoringBildungsErwerbsmigration/monitoring-bildungs- erwerbsmigration-node.html) entnehmbar sind. Infolge mehrerer Gesetzesänderungen hat sich die Systematik der in Frage 1 genannten Aufenthaltstitel im gewünschten Auswertungszeitraum geändert. Die Änderungen betrafen sowohl strukturelle Modifikationen bestehender Normen als auch die Einführung einer zusätzlichen Norm. Die nachfolgenden Auswertungen berücksichtigen die nachgefragten Aufenthaltserlaubnisse in der gegenwärtig geltenden Fassung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ihnen wurden grundsätzlich jeweils die Zeiträume zwischen dem 1. Januar 2015 bis 30. April 2026 zugrunde gelegt. Erteilungszahlen für Zeiträume, bevor die Normen in der gegenwärtig geltenden Fassung durch Umsortierung noch andere Paragraphennummern hatten, dem Sinn nach aber nicht verändert wurden, werden also nicht erfasst. Sofern die Rechtsgrundlage für einen Aufenthaltstitel jedoch nicht im gesamten Zeitraum bestand bzw. erst seit wenigen Jahren existiert (beispielsweise die Chancenkarte nach § 20a AufenthG, die zum 1. Juni 2024 eingeführt wurde), entfallen die anderen Jahre des Beobachtungszeitraums jeweils ersatzlos. Hier nicht erfasst ist die Zahl der für die erfragten Aufenthaltszwecke erteilten Einreisevisa. Erfasst sind – im Sinne der Fragestellung – nur erteilte Aufenthaltserlaubnisse. Bei der Beurteilung der Zahlen zu im Inland erteilten Aufenthaltstiteln ist zu berücksichtigen, dass Einreisevisa im Bereich Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit seit Sommer 2023 in der Regel für zwölf Monate ausgestellt werden. Die genannten Zahlen in den nachfolgenden Tabellen bilden jeweils die erstmaligen Erteilungen im genannten Zeitraum pro Person ab. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG erhalten haben Gesamt 135.448 davon: 2020 7.020 2021 11.174 2022 13.829 2023 20.479 2024 29.782 2025 43.417 2026 (bis 30. April) 9.747 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2020 Vietnam 1.319 Bosnien und Herzegowina 407 Indonesien 350 Georgien 302 Ukraine 296 Madagaskar 249 Marokko 239 China 227 Kosovo 200 Brasilien 189 2021 Vietnam 2.082 Marokko 630 Bosnien und Herzegowina 558 Kosovo 507 Indonesien 472 Georgien 447 Ukraine 401 Madagaskar 371 Tadschikistan 294 Albanien 281 2022 Vietnam 2.399 Marokko 1.021 Indonesien 655 Kosovo 650 Tadschikistan 503 Georgien 489 Indien 456 Kirgisistan 418 Madagaskar 401 Bosnien und Herzegowina 392 2023 Vietnam 3.882 Marokko 2.098 Indien 1.255 Indonesien 964 Kosovo 709 Kamerun 605 Tadschikistan 604 Tunesien 540 Kirgisistan 537 Madagaskar 507 2024 Vietnam 4.786 Marokko 4.004 Indien 2.483 Indonesien 1.533 Kamerun 1.425 Tunesien 925 Madagaskar 898 Kosovo 700 Iran 692 Tadschikistan 620 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2025 Vietnam 8.473 Marokko 5.317 Indien 5.177 Kamerun 2.383 Indonesien 1.816 Madagaskar 1.434 Tunesien 1.367 Iran 1.284 Ukraine 1.274 Philippinen 685 2026 (bis 30. April) Vietnam 2.060 Marokko 1.324 Indien 1.262 Kamerun 601 Madagaskar 364 Tunesien 357 Ukraine 342 Indonesien 295 Iran 264 Türkei 137 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16d AufenthG erhalten haben Gesamt 44.489 davon: 2020 2.586 2021 4.882 2022 6.537 2023 8.023 2024 8.290 2025 11.070 2026 (bis 30. April) 3.101 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2020 Philippinen 444 Serbien 429 Bosnien und Herzegowina 374 Syrien 103 Brasilien 102 Indien 94 Tunesien 90 Mexiko 80 Kosovo 59 Vietnam 58 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2021 Philippinen 971 Bosnien und Herzegowina 595 Serbien 577 Syrien 366 Tunesien 261 Indien 229 Kosovo 161 Mexiko 147 Marokko 134 Brasilien 129 2022 Philippinen 1.164 Syrien 916 Bosnien und Herzegowina 547 Tunesien 501 Indien 450 Serbien 375 Iran 248 Kosovo 214 Mexiko 207 Marokko 165 2023 Philippinen 1.187 Syrien 1.085 Tunesien 632 Indien 622 Bosnien und Herzegowina 560 Iran 401 Kosovo 387 Türkei 330 Mexiko 270 Serbien 241 2024 Syrien 1.068 Tunesien 867 Philippinen 754 Indien 618 Türkei 596 Iran 467 Bosnien und Herzegowina 410 Kosovo 355 Marokko 307 Kolumbien 236 2025 Syrien 1.668 Indien 1.216 Tunesien 968 Türkei 781 Philippinen 717 Iran 489 Kosovo 459 Algerien 435 Marokko 424 Bosnien und Herzegowina 338 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2026 (bis 30. April) Syrien 519 Indien 341 Tunesien 251 Türkei 198 Philippinen 190 Marokko 156 Iran 155 Algerien 120 Kosovo 107 Brasilien 100 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erhalten haben Gesamt 117.283 davon: 2020 7.141 2021 10.038 2022 13.710 2023 16.737 2024 25.278 2025 35.260 2026 (bis 30. April) 9.119 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2020 Bosnien und Herzegowina 1.698 Serbien 1.147 Philippinen 432 Albanien 419 Vietnam 409 Türkei 355 Kosovo 333 Ukraine 253 China 243 Indien 216 2021 Bosnien und Herzegowina 1.963 Serbien 1.486 Philippinen 1.005 Albanien 757 Vietnam 702 Kosovo 405 Ukraine 380 Indien 371 China 246 Nordmazedonien 221 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2022 Bosnien und Herzegowina 1.941 Philippinen 1.924 Serbien 1.504 Vietnam 1.093 Albanien 868 Kosovo 651 Indien 595 Ukraine 396 Tunesien 367 China 334 2023 Philippinen 2.257 Bosnien und Herzegowina 1.771 Serbien 1.261 Vietnam 1.205 Indien 947 Albanien 911 Tunesien 779 Kosovo 773 Türkei 639 Ukraine 431 2024 Philippinen 2.829 Vietnam 2.121 Bosnien und Herzegowina 2.047 Tunesien 1.847 Türkei 1.440 Indien 1.363 Serbien 1.265 Kosovo 1.263 Albanien 1.087 Marokko 949 2025 Vietnam 3.589 Tunesien 2.829 Philippinen 2.441 Türkei 2.270 Bosnien und Herzegowina 2.218 Indien 2.213 Marokko 2.144 Kosovo 1.607 Albanien 1.258 Serbien 1.229 2026 (bis 30. April) Vietnam 888 Tunesien 883 Marokko 681 Türkei 661 Indien 616 Philippinen 503 Bosnien und Herzegowina 442 Kosovo 372 Iran, Islamische Republik 306 Albanien 290 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG erhalten haben Gesamt 231.081 davon 2020 18.191 2021 33.274 2022 56.167 2023 67.010 2024 18.438 2025 29.251 2026 (bis 30. April) 8.750 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18b AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2020 Indien 4.466 China 2.120 Russische Föderation 1.006 Vereinigte Staaten von Amerika 861 Türkei 847 Brasilien 652 Ukraine 644 Iran 549 Korea (Republik) 416 Ägypten 396 2021 Indien 8.939 China 3.085 Türkei 1.924 Russische Föderation 1.773 Vereinigte Staaten von Amerika 1.476 Ukraine 1.058 Iran 998 Brasilien 937 Ägypten 730 Pakistan 729 2022 Indien 15.689 Russische Föderation 4.247 Türkei 3.963 China 3.605 Iran 2.317 Brasilien 1.588 Vereinigte Staaten von Amerika 1.586 Pakistan 1.544 Ägypten 1.399 Ukraine 1.288 2023 Indien 16.723 Russische Föderation 6.310 Türkei 4.963 China 4.166 Iran 3.251 Pakistan 1.902 Ägypten 1.609 Vereinigte Staaten von Amerika 1.595 Brasilien 1.393 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18b AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2024 Indien 2.299 Türkei 1.568 China 1.369 Ukraine 1.206 Iran 1.068 Russische Föderation 818 Ägypten 418 Vereinigte Staaten von Amerika 393 Syrien 385 Albanien 369 2025 Indien 3.733 Ukraine 3.006 Türkei 2.696 China 1.681 Iran 1.661 Russische Föderation 961 Syrien 910 Usbekistan 730 Ägypten 721 Tunesien 606 2026 (bis 30. April) Indien 1.147 Ukraine 1.072 Türkei 869 Iran 532 China 478 Syrien 296 Usbekistan 262 Russische Föderation 242 Vietnam 230 Ägypten 220 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d AufenthG erhalten haben Gesamt 34.060 davon 2020 1.686 2021 3.691 2022 5.004 2023 6.104 2024 6.424 2025 8.903 2026 (bis 30. April) 2.248 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18d AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2020 China 479 Indien 207 Vereinigte Staaten von Amerika 124 Brasilien 98 Iran 89 Russische Föderation 77 Türkei 70 Ukraine 37 Kanada 36 Korea (Republik) 35 2021 China 1.007 Indien 480 Vereinigte Staaten von Amerika 261 Iran 231 Türkei 181 Russische Föderation 139 Brasilien 121 Japan 79 Korea (Republik) 72 Mexiko 69 2022 China 1.346 Indien 657 Iran 303 Vereinigte Staaten von Amerika 300 Russische Föderation 248 Brasilien 240 Türkei 188 Japan 132 Korea (Republik) 120 Mexiko 93 2023 China 1.659 Indien 920 Iran 380 Vereinigte Staaten von Amerika 329 Türkei 285 Russische Föderation 273 Brasilien 210 Japan 136 Korea (Republik) 121 Mexiko 113 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18d AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2024 China 1.546 Indien 1.092 Iran 421 Türkei 328 Vereinigte Staaten von Amerika 311 Russische Föderation 265 Brasilien 248 Japan 148 Korea (Republik) 144 Pakistan 123 2025 China 2.400 Indien 1.673 Iran 572 Türkei 408 Vereinigte Staaten von Amerika 342 Russische Föderation 299 Brasilien 237 Korea (Republik) 186 Pakistan 184 Japan 168 2026 (bis 30. April) China 570 Indien 417 Iran 142 Türkei 118 Russische Föderation 72 Vereinigte Staaten von Amerika 68 Brasilien 60 Korea (Republik) 57 Vereinigtes Königreich 49 Japan 46 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18e AufenthG erhalten haben Gesamt 127 davon: 2021 8 2022 21 2023 24 2024 27 2025 38 2026 (bis 30. April) 9 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18e AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2021 Iran 3 Jordanien 2 Indien 1 Türkei 1 China 1 2022 Iran 5 China 3 Pakistan 3 Russische Föderation 2 Belarus 1 Marokko 1 Kanada 1 Benin 1 Mexiko 1 Türkei 1 Slowenien 1 Mauritius 1 2023 China 5 Indien 3 Iran 3 Pakistan 3 Argentinien 1 Tunesien 1 Japan 1 Spanien 1 Russische Föderation 1 Australien 1 Belarus 1 Brasilien 1 Indonesien 1 Kolumbien 1 2024 China 6 Indien 4 Pakistan 3 Iran 2 Kuba 2 Brasilien 2 Vereinigtes Königreich 1 Ukraine 1 Libanon 1 Mexiko 1 Russische Föderation 1 Simbabwe 1 Kenia 1 Ecuador 1 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18e AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2025 Indien 9 Ecuador 4 China 4 Iran 3 Tunesien 2 Türkei 2 Algerien 2 Indonesien 1 Vereinigtes Königreich 1 Bosnien und Herzegowina 1 Syrien 1 Brasilien 1 Ukraine 1 Marokko 1 Albanien 1 Philippinen 1 Nepal 1 Kasachstan 1 Pakistan 1 2026 (bis 30. April) Indien 2 Türkei 2 China 2 Pakistan 2 Benin 1 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18f AufenthG erhalten haben Gesamt 65 davon: 2020 5 2021 8 2022 19 2023 12 2024 10 2025 10 2026 (bis 30. April) 1 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18f AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2020 China 3 Tunesien 1 Indien 1 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18f AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2021 Indien 2 China 2 Kolumbien 1 Marokko 1 Ukraine 1 Brasilien 1 2022 Indien 3 Türkei 2 Iran 2 China 2 Ruanda 1 Russische Föderation 1 Japan 1 Libanon 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Malaysia 1 Ägypten 1 Kosovo 1 Kasachstan 1 Brasilien 1 2023 Indien 3 Vereinigtes Königreich 2 Mexiko 2 Israel 1 Iran 1 Jordanien 1 Ghana 1 Russische Föderation 1 2024 Indien 2 Nigeria 1 Ukraine 1 Türkei 1 Australien 1 Kanada 1 Pakistan 1 Japan 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18f AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2025 Iran 2 Indien 2 Australien 1 Kolumbien 1 Libanon 1 Kanada 1 Ecuador 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 2026 (bis 30. April) China 1 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18g AufenthG erhalten haben Gesamt 125.845 davon: 2023 4.884 2024 52.404 2025 54.951 2026 (bis 30. April) 13.606 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18g AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2023 Indien 1.216 Türkei 404 China 364 Russische Föderation 359 Iran 251 Pakistan 138 Ukraine 116 Ägypten 111 Tunesien 108 Vereinigte Staaten von Amerika 108 2024 Indien 12.733 Türkei 4.404 Russische Föderation 3.647 China 3.541 Iran 2.938 Ukraine 1.631 Pakistan 1.470 Syrien 1.349 Ägypten 1.277 Vereinigte Staaten von Amerika 1.248 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18g AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2025 Indien 12.733 Türkei 4.356 China 3.729 Iran 3.004 Russische Föderation 2.856 Syrien 2.204 Ukraine 2.195 Vereinigte Staaten von Amerika 1.423 Ägypten 1.407 Pakistan 1.387 2026 (bis 30. April) Indien 3.099 Türkei 1.049 China 876 Iran 774 Syrien 631 Russische Föderation 546 Ukraine 477 Vereinigte Staaten von Amerika 382 Pakistan 375 Ägypten 353 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c AufenthG erhalten haben Gesamt 9.262 davon: 2020 943 2021 1.444 2022 1.546 2023 1.703 2024 1.639 2025 1.654 2026 (bis 30. April) 333 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2020 China 143 Indien 109 Japan 75 Brasilien 70 Vereinigte Staaten von Amerika 51 Korea (Republik) 48 Russische Föderation 46 Türkei 45 Philippinen 18 Iran 18 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2021 China 184 Indien 168 Vereinigte Staaten von Amerika 110 Japan 105 Brasilien 93 Russische Föderation 77 Türkei 73 Vereinigtes Königreich 47 Korea (Republik) 42 Iran 38 2022 Indien 195 China 171 Russische Föderation 139 Brasilien 126 Türkei 89 Vereinigte Staaten von Amerika 68 Japan 55 Philippinen 49 Südafrika 46 Iran 41 2023 Russische Föderation 224 Indien 211 China 175 Türkei 131 Brasilien 91 Südafrika 81 Philippinen 70 Japan 50 Vereinigte Staaten von Amerika 43 Serbien 41 2024 China 173 Türkei 165 Indien 152 Russische Föderation 135 Südafrika 111 Brasilien 104 Philippinen 75 Vereinigte Staaten von Amerika 52 Japan 43 Vereinigtes Königreich 40 2025 China 263 Indien 214 Türkei 178 Südafrika 101 Brasilien 89 Philippinen 80 Russische Föderation 70 Vereinigte Staaten von Amerika 44 Ukraine 34 Iran 32 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2026 (bis 30. April) Türkei 44 Indien 40 China 31 Südafrika 24 Philippinen 19 Brasilien 17 Russische Föderation 17 Pakistan 10 Ukraine 9 Vereinigte Staaten von Amerika 9 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG erhalten haben Gesamt 6.915 davon: 2024 1.659 2025 4.045 2026 (bis 30. April) 1.211 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 20a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2024 Indien 384 Türkei 98 China 91 Vereinigte Staaten von Amerika 88 Pakistan 82 Russische Föderation 69 Iran 53 Kolumbien 45 Brasilien 40 Mexiko 39 2025 Indien 873 Türkei 247 China 191 Iran 175 Vereinigte Staaten von Amerika 175 Pakistan 151 Tunesien 148 Russische Föderation 132 Syrien 100 Kolumbien 90 2026 (bis 30. April) Indien 243 Türkei 100 Tunesien 61 Iran 53 China 52 Russische Föderation 45 Pakistan 43 Vereinigte Staaten von Amerika 43 Syrien 37 Nigeria 31 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG erhalten haben Gesamt 8.882 davon: 2015 634 2016 690 2017 759 2018 875 2019 801 2020 641 2021 739 2022 703 2023 720 2024 898 2025 1.137 2026 (bis 30. April) 285 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2015 China 241 Russische Föderation 54 Vereinigte Staaten von Amerika 44 Korea (Republik) 30 Ukraine 29 Türkei 25 Iran 22 Japan 22 Indien 16 Kanada 11 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2016 China 236 Russische Föderation 66 Vereinigte Staaten von Amerika 48 Iran 37 Türkei 32 Korea (Republik) 29 Indien 25 Syrien 20 Japan 18 Ukraine 16 2017 China 262 Vereinigte Staaten von Amerika 52 Iran 49 Russische Föderation 49 Türkei 44 Korea (Republik) 31 Japan 22 Indien 22 Kanada 15 Syrien 14 2018 China 308 Iran 77 Türkei 58 Russische Föderation 45 Korea (Republik) 42 Vereinigte Staaten von Amerika 41 Japan 34 Indien 31 Ukraine 24 Syrien 18 2019 China 230 Iran 78 Türkei 59 Korea (Republik) 57 Vereinigte Staaten von Amerika 48 Russische Föderation 40 Indien 38 Japan 25 Ukraine 20 Syrien 14 2020 China 147 Iran 55 Vereinigte Staaten von Amerika 50 Korea (Republik) 44 Indien 34 Türkei 31 Russische Föderation 25 Japan 23 Ukraine 18 Bosnien und Herzegowina 17 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2021 China 125 Türkei 76 Iran 74 Vereinigte Staaten von Amerika 57 Korea (Republik) 39 Indien 35 Russische Föderation 34 Ukraine 21 Japan 20 Kosovo 16 2022 China 88 Türkei 74 Iran 59 Russische Föderation 42 Vereinigte Staaten von Amerika 38 Korea (Republik) 35 Indien 32 Albanien 22 Serbien 20 Japan 20 2023 China 92 Türkei 86 Iran 66 Russische Föderation 59 Vereinigte Staaten von Amerika 50 Korea (Republik) 37 Indien 27 Kosovo 22 Albanien 22 Kanada 13 2024 Türkei 128 China 118 Iran 97 Indien 46 Russische Föderation 45 Vereinigte Staaten von Amerika 40 Ukraine 29 Albanien 29 Korea (Republik) 24 Kosovo 23 2025 China 148 Türkei 144 Iran 83 Indien 82 Russische Föderation 60 Ukraine 58 Vereinigte Staaten von Amerika 44 Albanien 39 Korea (Republik) 35 Ägypten 28 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2026 (bis 30. April) Türkei 39 China 33 Indien 19 Ukraine 18 Vereinigte Staaten von Amerika 14 Iran 14 Russische Föderation 12 Korea (Republik) 11 Albanien 10 Kosovo 9 Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG erhalten haben Gesamt 69.251 davon: 2015 1.467 2016 1.804 2017 2.401 2018 3.468 2019 4.712 2020 4.967 2021 5.572 2022 6.080 2023 7.656 2024 11.767 2025 15.761 2026 (bis 30. April) 3.596 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 38a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2015 Kosovo 216 Italien 209 Albanien 125 Nordmazedonien 101 Bosnien und Herzegowina 95 Vietnam 90 Pakistan 86 Marokko 81 Ghana 58 Indien 54 2016 Kosovo 294 Albanien 196 Italien 144 Pakistan 127 Nordmazedonien 126 Bosnien und Herzegowina 115 Vietnam 107 Indien 98 Marokko 82 Ghana 59 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 38a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2017 Kosovo 441 Albanien 217 Bosnien und Herzegowina 206 Nordmazedonien 185 Vietnam 166 Pakistan 159 Indien 139 Italien 133 Marokko 117 China 66 2018 Kosovo 769 Albanien 350 Nordmazedonien 259 Vietnam 243 Bosnien und Herzegowina 243 Pakistan 221 Indien 212 Marokko 147 Italien 132 Türkei 93 2019 Kosovo 854 Albanien 534 Pakistan 356 Vietnam 351 Nordmazedonien 328 Indien 318 Bosnien und Herzegowina 278 Marokko 258 Italien 176 Bangladesch 139 2020 Kosovo 835 Albanien 676 Pakistan 378 Bosnien und Herzegowina 357 Indien 354 Vietnam 348 Nordmazedonien 341 Marokko 260 Bangladesch 167 Italien 162 2021 Kosovo 846 Albanien 710 Indien 524 Pakistan 486 Vietnam 414 Nordmazedonien 355 Bosnien und Herzegowina 322 Marokko 279 Bangladesch 176 Italien 176 Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 38a AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen 2022 Albanien 917 Kosovo 740 Indien 574 Pakistan 562 Vietnam 414 Bosnien und Herzegowina 355 Marokko 322 Nordmazedonien 259 Bangladesch 249 Türkei 203 2023 Albanien 1.135 Kosovo 871 Pakistan 768 Indien 702 Vietnam 501 Bosnien und Herzegowina 438 Marokko 363 Nordmazedonien 356 Bangladesch 355 Türkei 268 2024 Albanien 1.592 Kosovo 1.330 Pakistan 1.319 Indien 1.014 Vietnam 848 Bosnien und Herzegowina 669 Bangladesch 546 Nordmazedonien 540 Marokko 521 Ghana 465 2025 Kosovo 2.128 Pakistan 1.933 Albanien 1.716 Vietnam 1.393 Indien 1.044 Bosnien und Herzegowina 929 Bangladesch 739 Ghana 737 Nordmazedonien 594 Marokko 568 2026 (bis 30. April) Kosovo 502 Pakistan 449 Albanien 363 Vietnam 325 Indien 248 Bosnien und Herzegowina 215 Ghana 181 Bangladesch 160 Nigeria 134 Marokko 131  2. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Deutschland auf (bitte insgesamt darstellen sowie nach den Top‑10-Nationalitäten differenzieren)? Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis erst nach Einreise nach Deutschland erfolgen kann. Gemäß Ausländerzentralregister hielten sich am Stichtag 30. April 2026 604.978 Personen auf, die seit 2015 einen der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel im Bundesgebiet erhalten haben. Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18d, 18e, 18f, 18g, 19c, 20a, 21, 38a AufenthG Anzahl aufhältiger Personen zum Stichtag 30. April 2026 Indien 91.009 Vietnam 35.348 Türkei 34.865 China 31.409 Russische Föderation 22.896 Marokko 22.828 Iran 22.672 Bosnien und Herzegowina 19.454 Kosovo 19.264 Ukraine 19.223  3. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), gehen aktuell (letzter Datenstand) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (bitte nach Voll- und Teilzeit sowie nach den Top-10-Nationalitäten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da eine Auswertung nach Einreisedatum aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich ist und im Ausländerzentralregister keine Erfassung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgt. Hilfsweise können Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die zum Stichtag 30. September 2025 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, differenziert nach Aufenthaltstitel der Tabelle im Anhang entnommen werden.  4. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte insgesamt darstellen sowie nach den Top‑10-Nationalitäten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine validen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass zum Stichtag 30. April 2026 für 226 Personen aus dem bei Frage 1 bzw. Frage 2 genannten Personenkreis ein aktueller Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Ausländerzentralregister gespeichert war. Die Meldung des Bezugs von existenzsichernden Leistungen an das Ausländerzentralregister ist erst seit 1. November 2025 rechtlich vorgesehen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Übermittlung der Daten ist das Datum der Entscheidung über die Gewährung von existenzsichernden Leistungen; damit ist eine Nacherfassung von Leistungsgewährungen, über die vor dem 1. November 2025 entschieden wurde, rechtlich nicht vorgesehen. Aufgrund dieser Tatsache und des erst kurzen Bestehens des Speichersachverhaltes sind die Angaben nicht als valide einzuschätzen. Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für den Leistungsbezug nach SGB II Anzahl Personen Ukraine 41 Pakistan 16 Marokko 13 Kosovo 13 Indien 12 Türkei 10 Tunesien 9 Nordmazedonien 7 Iran 7 Vietnam 6 Kamerun 6 Nigeria 6 Afghanistan 6 Algerien 6  5. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell (letzter Datenstand) Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (bitte insgesamt darstellen und nach den Top‑10-Nationalitäten sowie nach den jeweiligen Kapiteln des § 8 SGB XII differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine validen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass zum Stichtag 30. April 2026 für 15 Personen aus dem bei Frage 1 bzw. Frage 2 genannten Personenkreis ein aktueller Leistungsbezug nach Zwölftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Ausländerzentralregister erfasst war. Eine weitere Untergliederung nach den Kapiteln des § 8 SGB XII sieht die Systematik des Ausländerzentralregisters nicht vor. Weiterhin wird auf die bereits zuvor in der Antwort zu Frage 4 angemerkte, mangelnde Validität der Daten hingewiesen. Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für den Leistungsbezug nach SGB XII Anzahl Personen Pakistan 5 Ukraine 3 Bosnien und Herzegowina 2 Ghana 1 Kosovo 1 Syrien 1 Nordmazedonien 1 Marokko 1  6. Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund seit dem Jahr 2015 im Rahmen der Erteilung der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltserlaubnisse entstanden sind (bitte insgesamt darstellen sowie für jedes einzelne Jahr aufführen)? Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Inland sind nach § 71 Absatz 1 AufenthG die Ausländerbehörden zuständig, die nicht Teil der Bundesverwaltung sind. Diese vereinnahmen für die Titelerteilung die jeweils anzusetzenden Gebühren. Für die Bearbeitung der kurzfristigen Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG) sind dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Personal- und Sachkosten entstanden. Eine Zuordnung der Kosten für die kurzfristige Mobilität ist nicht möglich. Für die Zustimmung zur Beschäftigung (Arbeitsmarktzulassung) im Erwerbsmigrationsverfahren sind der Bundesagentur für Arbeit Personal- und Sachkosten entstanden. Eine Zuordnung der Kosten zu einzelnen Aufenthaltserlaubnissen ist nicht möglich.  7. Welche Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zu den Motiven vor, aus denen qualifizierte Fachkräfte und Forscher (insbesondere nach §§ 18a, 18b, 18d, 18g AufenthG) Deutschland wieder verlassen, und wie bewertet sie diese? Der Bundesregierung sind öffentlich zugängliche Untersuchungen zu Motiven für eine Abwanderung bekannt. Es ist Ziel der Bundesregierung, im Rahmen der Zuständigkeit und Möglichkeiten des Bundes für Rahmenbedingungen zu sorgen, die einer Abwanderung entgegenwirken.  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dimension des Missbrauchs der genannten Aufenthaltstitel (z. B. durch Scheinarbeitsverhältnisse, fiktive Weiterbildungsmaßnahmen oder unlautere Vermittlungsagenturen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da eine entsprechende statistische Erfassung nicht erfolgt. Die Bundesregierung nimmt jedoch Berichte und Meldungen aus Sicht der am Titelerteilungsverfahren beteiligten Stellen und aus sonstigen Quellen zu problematischen Konstellationen sehr ernst und begleitet diese eng entsprechend ihrer Zuständigkeiten bzw. im Rahmen der ihr zustehenden Fach- und Rechtsaufsicht. Auch darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen intensiv und prüft fortlaufend gesetzliche und/oder untergesetzlichen Anpassungsbedarf.  9. Mit welchen konkreten Kontrollmechanismen stellen die zuständigen Behörden sicher, dass Aufenthaltstitel, die vom Gesetzgeber explizit für die Erwerbs- und Bildungsmigration geschaffen wurden, nicht de facto als Zugangsweg in die deutschen Sozialsysteme genutzt werden? Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Die geltenden Regelungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen sicher, dass dieser nur als gesichert gilt, wenn er grundsätzlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann. Es gelten nach § 2 Absatz 3 Satz 2 AufenthG Ausnahmen z. B. für Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen. 10. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass insbesondere Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der §§ 16a und 16d AufenthG erhalten haben, nach der Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland bleiben und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Es ist zuvorderst Aufgabe und im Interesse der Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe, den genannten Personen im Anschluss an die Ausbildung bzw. die Qualifizierungsmaßnahme ein Arbeitsplatzangebot zu machen und so eine Grundlage für die Erteilung eines Anschluss-Erwerbstitels zu schaffen. Für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bzw. einer Qualifizierungsmaßnahme besteht nach § 20 AufenthG die Möglichkeit, sich bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland aufzuhalten. Zudem ist für Fachkräfte, die in Deutschland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren möglich (§ 18c Absatz 1 Satz 2 AufenthG). 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das tatsächliche Rückkehrverhalten von Personen aus den in Frage 1 genannten Gruppen, bei denen der Aufenthaltszweck (z. B. durch Ausbildungsabbruch oder Exmatrikulation) weggefallen ist? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Eine entsprechende Statistik zur Anzahl der nach Ablauf eines Aufenthaltstitels zu den referenzierten Zwecken freiwillig ausgereisten Personen wird nicht geführt und eine entsprechende Auswertung aus dem Ausländerzentralregister ist technisch nicht möglich. Indien Kosovo Albanien Bosnien und Herzegowina Serbien Vietnam Türkei Nordmazedonien China Marokko 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Berufsausbildung (§16a) 49.540 4.905 801 561 377 152 9.042 739 88 494 6.050 Maßnahmen zur Anerkennung (§16d) 6.334 711 321 162 235 106 69 482 27 123 203 Fachkräfte (§18a) 57.898 3.399 2.496 2.552 4.588 3.199 4.685 2.823 562 1.099 2.255 Fachkräfte akademisch (§18b) 41.915 5.478 698 889 567 373 734 3.474 132 2.652 695 Forschung (§18d) 8.020 1.899 8 22 20 46 54 477 9 1.342 31 Kurzfristige Mobilität (§18e) 3 * Mobile Forscher (§18f) 6 4 * Blaue Karte (§18g inkl. Altfälle nach §18b)1) 95.844 25.499 447 1.021 587 722 721 7.456 263 5.507 1.479 Sonstige Zwecke, Beamte (§19c) 103.613 3.512 21.485 14.811 14.794 12.691 629 1.134 13.357 960 301 Chancenkarte (§20a) 1.212 323 * 10 * 5 6 62 * 36 10 Selbständige (§21) 739 27 3 9 3 7 6 70 3 33 4 in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufenthaltsberechtigt (§38a) 20.580 1.714 2.602 2.664 1.289 311 1.636 534 770 452 691 Berufsausbildung (§16a) 46.958 4.731 768 527 370 141 8.587 662 85 465 5.834 Maßnahmen zur Anerkennung (§16d) 4.598 652 310 153 226 * 55 433 24 91 181 Fachkräfte (§18a) 51.764 3.175 2.343 2.320 4.248 2.922 4.036 2.544 513 985 2.063 Fachkräfte akademisch (§18b) 33.623 4.448 634 778 510 320 604 2.836 116 2.051 595 Forschung (§18d) 3.070 650 * 9 6 21 23 148 * 608 7 Kurzfristige Mobilität (§18e) * - Mobile Forscher (§18f) * * * Blaue Karte (§18g inkl. Altfälle nach §18b)1) 92.143 24.771 428 983 563 690 674 7.162 258 5.296 1.421 Sonstige Zwecke, Beamte (§19c) 93.596 3.135 20.147 13.281 13.935 11.724 455 1.016 12.018 863 246 Chancenkarte (§20a) 469 131 * 4 * * * 31 * 20 4 Selbständige (§21) 279 15 * 4 * * * 45 * 19 * in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufenthaltsberechtigt (§38a) 16.243 1.260 2.381 2.270 1.246 271 949 409 651 325 554 Berufsausbildung (§16a) 2.582 174 33 34 7 11 455 77 3 29 216 Maßnahmen zur Anerkennung (§16d) 1.736 59 11 9 9 * 14 49 3 32 22 Fachkräfte (§18a) 6.134 224 153 232 340 277 649 279 49 114 192 Fachkräfte akademisch (§18b) 8.292 1.030 64 111 57 53 130 638 16 601 100 Forschung (§18d) 4.950 1.249 * 13 14 25 31 329 * 734 24 Kurzfristige Mobilität (§18e) * * Mobile Forscher (§18f) * * - Blaue Karte (§18g inkl. Altfälle nach §18b)1) 3.701 728 19 38 24 32 47 294 5 211 58 Sonstige Zwecke, Beamte (§19c) 10.017 377 1.338 1.530 859 967 174 118 1.339 97 55 Chancenkarte (§20a) 743 192 - 6 - * * 31 * 16 6 Selbständige (§21) 460 12 * 5 * * * 25 * 14 * in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufenthaltsberechtigt (§38a) 4.337 454 221 394 43 40 687 125 119 127 137 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. darunter (Top 10 der Staatsangehörigkeiten in allen genannten Aufenthaltstiteln) Drittstaaten gesamt 1) Für ca. ein Drittel der Fälle ist die Rechtsgrundlage der frühere §18b Aufenthaltsgesetz; neben den Fällen, die auf dem aktuellen §18g Aufenthaltsgesetz beruhen, sind auch diese hier enthalten. Anlage zur KA 21/5955 - Tabelle zu Frage Nr. 3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (am Arbeitsort) aus Drittstaaten nach Aufenthaltstitel Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) Stichtag: 30.09.2025 Insgesamt Vollzeit Teilzeit Arbeitszeit Gesetzesgrundlage Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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