Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015 (Antwort zu Drs. 21/5955)
Text
Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015 (Antwort zu Drs. 21/5955)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6317
21. Wahlperiode 05.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Ulrike
Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5955 –
Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer
Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2024 erhielten rund 160 000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im
Rahmen der Anwerbung oder Förderung ausländischer Fachkräfte (z. B. über
§ 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 18a AufenthG) oder wurden
im Rahmen von Anwerbeprogrammen wie THAMM Plus oder African Skills
4 Germany durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der
Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach Deutschland vermittelt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/2141,
S. 53 ff.).
1. Wie viele Personen erhielten seit dem Jahr 2015 über folgende Verfahren
ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis
a) Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung (§ 16a AufenthG),
b) Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
(§ 16d AufenthG),
c) Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG),
d) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG),
e) Forschung (§ 18d Forschung),
f) Kurzfristige Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG),
g) Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (§ 18f AufenthG),
h) Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) und
i) sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG),
j) Chancenkarte (§ 20a AufenthG),
k) selbstständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
l) Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG)
(bitte jeweils für jedes Jahr einzeln darstellen und nach den Top-10-
Nationalitäten für jeden Aufenthaltstitel differenzieren)?
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Daten zur Zuwanderung nach
Deutschland im Allgemeinen und zur Erwerbs- und Bildungsmigration im
Speziellen dem jährlichen Migrationsbericht der Bundesregierung (www.bamf.de/
SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/migrationsberich
t .html) und speziellen Publikationen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge, wie z. B. dem Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration
(www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Veroeffentlichungen/BerichtsreihenMi
grationIntegration/MonitoringBildungsErwerbsmigration/monitoring-bildungs-
erwerbsmigration-node.html) entnehmbar sind.
Infolge mehrerer Gesetzesänderungen hat sich die Systematik der in Frage 1
genannten Aufenthaltstitel im gewünschten Auswertungszeitraum geändert.
Die Änderungen betrafen sowohl strukturelle Modifikationen bestehender
Normen als auch die Einführung einer zusätzlichen Norm. Die nachfolgenden
Auswertungen berücksichtigen die nachgefragten Aufenthaltserlaubnisse in der
gegenwärtig geltenden Fassung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ihnen
wurden grundsätzlich jeweils die Zeiträume zwischen dem 1. Januar 2015 bis
30. April 2026 zugrunde gelegt. Erteilungszahlen für Zeiträume, bevor die
Normen in der gegenwärtig geltenden Fassung durch Umsortierung noch andere
Paragraphennummern hatten, dem Sinn nach aber nicht verändert wurden,
werden also nicht erfasst.
Sofern die Rechtsgrundlage für einen Aufenthaltstitel jedoch nicht im gesamten
Zeitraum bestand bzw. erst seit wenigen Jahren existiert (beispielsweise die
Chancenkarte nach § 20a AufenthG, die zum 1. Juni 2024 eingeführt wurde),
entfallen die anderen Jahre des Beobachtungszeitraums jeweils ersatzlos.
Hier nicht erfasst ist die Zahl der für die erfragten Aufenthaltszwecke erteilten
Einreisevisa. Erfasst sind – im Sinne der Fragestellung – nur erteilte
Aufenthaltserlaubnisse. Bei der Beurteilung der Zahlen zu im Inland erteilten
Aufenthaltstiteln ist zu berücksichtigen, dass Einreisevisa im Bereich Ausbildung,
Studium und Erwerbstätigkeit seit Sommer 2023 in der Regel für zwölf Monate
ausgestellt werden.
Die genannten Zahlen in den nachfolgenden Tabellen bilden jeweils die
erstmaligen Erteilungen im genannten Zeitraum pro Person ab.
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG erhalten haben
Gesamt 135.448
davon:
2020 7.020
2021 11.174
2022 13.829
2023 20.479
2024 29.782
2025 43.417
2026 (bis 30. April) 9.747
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2020 Vietnam 1.319
Bosnien und Herzegowina 407
Indonesien 350
Georgien 302
Ukraine 296
Madagaskar 249
Marokko 239
China 227
Kosovo 200
Brasilien 189
2021 Vietnam 2.082
Marokko 630
Bosnien und Herzegowina 558
Kosovo 507
Indonesien 472
Georgien 447
Ukraine 401
Madagaskar 371
Tadschikistan 294
Albanien 281
2022 Vietnam 2.399
Marokko 1.021
Indonesien 655
Kosovo 650
Tadschikistan 503
Georgien 489
Indien 456
Kirgisistan 418
Madagaskar 401
Bosnien und Herzegowina 392
2023 Vietnam 3.882
Marokko 2.098
Indien 1.255
Indonesien 964
Kosovo 709
Kamerun 605
Tadschikistan 604
Tunesien 540
Kirgisistan 537
Madagaskar 507
2024 Vietnam 4.786
Marokko 4.004
Indien 2.483
Indonesien 1.533
Kamerun 1.425
Tunesien 925
Madagaskar 898
Kosovo 700
Iran 692
Tadschikistan 620
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2025 Vietnam 8.473
Marokko 5.317
Indien 5.177
Kamerun 2.383
Indonesien 1.816
Madagaskar 1.434
Tunesien 1.367
Iran 1.284
Ukraine 1.274
Philippinen 685
2026 (bis 30. April) Vietnam 2.060
Marokko 1.324
Indien 1.262
Kamerun 601
Madagaskar 364
Tunesien 357
Ukraine 342
Indonesien 295
Iran 264
Türkei 137
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis
nach
§ 16d AufenthG erhalten haben
Gesamt 44.489
davon:
2020 2.586
2021 4.882
2022 6.537
2023 8.023
2024 8.290
2025 11.070
2026 (bis 30. April) 3.101
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2020 Philippinen 444
Serbien 429
Bosnien und Herzegowina 374
Syrien 103
Brasilien 102
Indien 94
Tunesien 90
Mexiko 80
Kosovo 59
Vietnam 58
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2021 Philippinen 971
Bosnien und Herzegowina 595
Serbien 577
Syrien 366
Tunesien 261
Indien 229
Kosovo 161
Mexiko 147
Marokko 134
Brasilien 129
2022 Philippinen 1.164
Syrien 916
Bosnien und Herzegowina 547
Tunesien 501
Indien 450
Serbien 375
Iran 248
Kosovo 214
Mexiko 207
Marokko 165
2023 Philippinen 1.187
Syrien 1.085
Tunesien 632
Indien 622
Bosnien und Herzegowina 560
Iran 401
Kosovo 387
Türkei 330
Mexiko 270
Serbien 241
2024 Syrien 1.068
Tunesien 867
Philippinen 754
Indien 618
Türkei 596
Iran 467
Bosnien und Herzegowina 410
Kosovo 355
Marokko 307
Kolumbien 236
2025 Syrien 1.668
Indien 1.216
Tunesien 968
Türkei 781
Philippinen 717
Iran 489
Kosovo 459
Algerien 435
Marokko 424
Bosnien und Herzegowina 338
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2026 (bis 30. April) Syrien 519
Indien 341
Tunesien 251
Türkei 198
Philippinen 190
Marokko 156
Iran 155
Algerien 120
Kosovo 107
Brasilien 100
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erhalten haben
Gesamt 117.283
davon:
2020 7.141
2021 10.038
2022 13.710
2023 16.737
2024 25.278
2025 35.260
2026 (bis 30. April) 9.119
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2020 Bosnien und Herzegowina 1.698
Serbien 1.147
Philippinen 432
Albanien 419
Vietnam 409
Türkei 355
Kosovo 333
Ukraine 253
China 243
Indien 216
2021 Bosnien und Herzegowina 1.963
Serbien 1.486
Philippinen 1.005
Albanien 757
Vietnam 702
Kosovo 405
Ukraine 380
Indien 371
China 246
Nordmazedonien 221
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2022 Bosnien und Herzegowina 1.941
Philippinen 1.924
Serbien 1.504
Vietnam 1.093
Albanien 868
Kosovo 651
Indien 595
Ukraine 396
Tunesien 367
China 334
2023 Philippinen 2.257
Bosnien und Herzegowina 1.771
Serbien 1.261
Vietnam 1.205
Indien 947
Albanien 911
Tunesien 779
Kosovo 773
Türkei 639
Ukraine 431
2024 Philippinen 2.829
Vietnam 2.121
Bosnien und Herzegowina 2.047
Tunesien 1.847
Türkei 1.440
Indien 1.363
Serbien 1.265
Kosovo 1.263
Albanien 1.087
Marokko 949
2025 Vietnam 3.589
Tunesien 2.829
Philippinen 2.441
Türkei 2.270
Bosnien und Herzegowina 2.218
Indien 2.213
Marokko 2.144
Kosovo 1.607
Albanien 1.258
Serbien 1.229
2026 (bis 30. April) Vietnam 888
Tunesien 883
Marokko 681
Türkei 661
Indien 616
Philippinen 503
Bosnien und Herzegowina 442
Kosovo 372
Iran, Islamische Republik 306
Albanien 290
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG erhalten haben
Gesamt 231.081
davon
2020 18.191
2021 33.274
2022 56.167
2023 67.010
2024 18.438
2025 29.251
2026 (bis 30. April) 8.750
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18b AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen
2020 Indien 4.466
China 2.120
Russische Föderation 1.006
Vereinigte Staaten von Amerika 861
Türkei 847
Brasilien 652
Ukraine 644
Iran 549
Korea (Republik) 416
Ägypten 396
2021 Indien 8.939
China 3.085
Türkei 1.924
Russische Föderation 1.773
Vereinigte Staaten von Amerika 1.476
Ukraine 1.058
Iran 998
Brasilien 937
Ägypten 730
Pakistan 729
2022 Indien 15.689
Russische Föderation 4.247
Türkei 3.963
China 3.605
Iran 2.317
Brasilien 1.588
Vereinigte Staaten von Amerika 1.586
Pakistan 1.544
Ägypten 1.399
Ukraine 1.288
2023 Indien 16.723
Russische Föderation 6.310
Türkei 4.963
China 4.166
Iran 3.251
Pakistan 1.902
Ägypten 1.609
Vereinigte Staaten von Amerika 1.595
Brasilien 1.393
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18b AufenthG, nach Erteilungsjahr Anzahl Personen
2024 Indien 2.299
Türkei 1.568
China 1.369
Ukraine 1.206
Iran 1.068
Russische Föderation 818
Ägypten 418
Vereinigte Staaten von Amerika 393
Syrien 385
Albanien 369
2025 Indien 3.733
Ukraine 3.006
Türkei 2.696
China 1.681
Iran 1.661
Russische Föderation 961
Syrien 910
Usbekistan 730
Ägypten 721
Tunesien 606
2026 (bis 30. April) Indien 1.147
Ukraine 1.072
Türkei 869
Iran 532
China 478
Syrien 296
Usbekistan 262
Russische Föderation 242
Vietnam 230
Ägypten 220
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 18d AufenthG erhalten haben
Gesamt 34.060
davon
2020 1.686
2021 3.691
2022 5.004
2023 6.104
2024 6.424
2025 8.903
2026 (bis 30. April) 2.248
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18d AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2020 China 479
Indien 207
Vereinigte Staaten von Amerika 124
Brasilien 98
Iran 89
Russische Föderation 77
Türkei 70
Ukraine 37
Kanada 36
Korea (Republik) 35
2021 China 1.007
Indien 480
Vereinigte Staaten von Amerika 261
Iran 231
Türkei 181
Russische Föderation 139
Brasilien 121
Japan 79
Korea (Republik) 72
Mexiko 69
2022 China 1.346
Indien 657
Iran 303
Vereinigte Staaten von Amerika 300
Russische Föderation 248
Brasilien 240
Türkei 188
Japan 132
Korea (Republik) 120
Mexiko 93
2023 China 1.659
Indien 920
Iran 380
Vereinigte Staaten von Amerika 329
Türkei 285
Russische Föderation 273
Brasilien 210
Japan 136
Korea (Republik) 121
Mexiko 113
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18d AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2024 China 1.546
Indien 1.092
Iran 421
Türkei 328
Vereinigte Staaten von Amerika 311
Russische Föderation 265
Brasilien 248
Japan 148
Korea (Republik) 144
Pakistan 123
2025 China 2.400
Indien 1.673
Iran 572
Türkei 408
Vereinigte Staaten von Amerika 342
Russische Föderation 299
Brasilien 237
Korea (Republik) 186
Pakistan 184
Japan 168
2026 (bis 30. April) China 570
Indien 417
Iran 142
Türkei 118
Russische Föderation 72
Vereinigte Staaten von Amerika 68
Brasilien 60
Korea (Republik) 57
Vereinigtes Königreich 49
Japan 46
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 18e AufenthG erhalten haben
Gesamt 127
davon:
2021 8
2022 21
2023 24
2024 27
2025 38
2026 (bis 30. April) 9
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18e AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2021 Iran 3
Jordanien 2
Indien 1
Türkei 1
China 1
2022 Iran 5
China 3
Pakistan 3
Russische Föderation 2
Belarus 1
Marokko 1
Kanada 1
Benin 1
Mexiko 1
Türkei 1
Slowenien 1
Mauritius 1
2023 China 5
Indien 3
Iran 3
Pakistan 3
Argentinien 1
Tunesien 1
Japan 1
Spanien 1
Russische Föderation 1
Australien 1
Belarus 1
Brasilien 1
Indonesien 1
Kolumbien 1
2024 China 6
Indien 4
Pakistan 3
Iran 2
Kuba 2
Brasilien 2
Vereinigtes Königreich 1
Ukraine 1
Libanon 1
Mexiko 1
Russische Föderation 1
Simbabwe 1
Kenia 1
Ecuador 1
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18e AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2025 Indien 9
Ecuador 4
China 4
Iran 3
Tunesien 2
Türkei 2
Algerien 2
Indonesien 1
Vereinigtes Königreich 1
Bosnien und Herzegowina 1
Syrien 1
Brasilien 1
Ukraine 1
Marokko 1
Albanien 1
Philippinen 1
Nepal 1
Kasachstan 1
Pakistan 1
2026 (bis 30. April) Indien 2
Türkei 2
China 2
Pakistan 2
Benin 1
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 18f AufenthG erhalten
haben
Gesamt 65
davon:
2020 5
2021 8
2022 19
2023 12
2024 10
2025 10
2026 (bis 30. April) 1
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18f AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2020 China 3
Tunesien 1
Indien 1
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18f AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2021 Indien 2
China 2
Kolumbien 1
Marokko 1
Ukraine 1
Brasilien 1
2022 Indien 3
Türkei 2
Iran 2
China 2
Ruanda 1
Russische Föderation 1
Japan 1
Libanon 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Malaysia 1
Ägypten 1
Kosovo 1
Kasachstan 1
Brasilien 1
2023 Indien 3
Vereinigtes Königreich 2
Mexiko 2
Israel 1
Iran 1
Jordanien 1
Ghana 1
Russische Föderation 1
2024 Indien 2
Nigeria 1
Ukraine 1
Türkei 1
Australien 1
Kanada 1
Pakistan 1
Japan 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18f AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2025 Iran 2
Indien 2
Australien 1
Kolumbien 1
Libanon 1
Kanada 1
Ecuador 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
2026 (bis 30. April) China 1
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 18g AufenthG erhalten haben
Gesamt 125.845
davon:
2023 4.884
2024 52.404
2025 54.951
2026 (bis 30. April) 13.606
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18g AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2023 Indien 1.216
Türkei 404
China 364
Russische Föderation 359
Iran 251
Pakistan 138
Ukraine 116
Ägypten 111
Tunesien 108
Vereinigte Staaten von Amerika 108
2024 Indien 12.733
Türkei 4.404
Russische Föderation 3.647
China 3.541
Iran 2.938
Ukraine 1.631
Pakistan 1.470
Syrien 1.349
Ägypten 1.277
Vereinigte Staaten von Amerika 1.248
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 18g AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2025 Indien 12.733
Türkei 4.356
China 3.729
Iran 3.004
Russische Föderation 2.856
Syrien 2.204
Ukraine 2.195
Vereinigte Staaten von Amerika 1.423
Ägypten 1.407
Pakistan 1.387
2026 (bis 30. April) Indien 3.099
Türkei 1.049
China 876
Iran 774
Syrien 631
Russische Föderation 546
Ukraine 477
Vereinigte Staaten von Amerika 382
Pakistan 375
Ägypten 353
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 19c AufenthG erhalten haben
Gesamt 9.262
davon:
2020 943
2021 1.444
2022 1.546
2023 1.703
2024 1.639
2025 1.654
2026 (bis 30. April) 333
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2020 China 143
Indien 109
Japan 75
Brasilien 70
Vereinigte Staaten von Amerika 51
Korea (Republik) 48
Russische Föderation 46
Türkei 45
Philippinen 18
Iran 18
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2021 China 184
Indien 168
Vereinigte Staaten von Amerika 110
Japan 105
Brasilien 93
Russische Föderation 77
Türkei 73
Vereinigtes Königreich 47
Korea (Republik) 42
Iran 38
2022 Indien 195
China 171
Russische Föderation 139
Brasilien 126
Türkei 89
Vereinigte Staaten von Amerika 68
Japan 55
Philippinen 49
Südafrika 46
Iran 41
2023 Russische Föderation 224
Indien 211
China 175
Türkei 131
Brasilien 91
Südafrika 81
Philippinen 70
Japan 50
Vereinigte Staaten von Amerika 43
Serbien 41
2024 China 173
Türkei 165
Indien 152
Russische Föderation 135
Südafrika 111
Brasilien 104
Philippinen 75
Vereinigte Staaten von Amerika 52
Japan 43
Vereinigtes Königreich 40
2025 China 263
Indien 214
Türkei 178
Südafrika 101
Brasilien 89
Philippinen 80
Russische Föderation 70
Vereinigte Staaten von Amerika 44
Ukraine 34
Iran 32
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2026 (bis 30. April) Türkei 44
Indien 40
China 31
Südafrika 24
Philippinen 19
Brasilien 17
Russische Föderation 17
Pakistan 10
Ukraine 9
Vereinigte Staaten von Amerika 9
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 20a AufenthG erhalten haben
Gesamt 6.915
davon:
2024 1.659
2025 4.045
2026 (bis 30. April) 1.211
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 20a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2024 Indien 384
Türkei 98
China 91
Vereinigte Staaten von Amerika 88
Pakistan 82
Russische Föderation 69
Iran 53
Kolumbien 45
Brasilien 40
Mexiko 39
2025 Indien 873
Türkei 247
China 191
Iran 175
Vereinigte Staaten von Amerika 175
Pakistan 151
Tunesien 148
Russische Föderation 132
Syrien 100
Kolumbien 90
2026 (bis 30. April) Indien 243
Türkei 100
Tunesien 61
Iran 53
China 52
Russische Föderation 45
Pakistan 43
Vereinigte Staaten von Amerika 43
Syrien 37
Nigeria 31
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 21 AufenthG erhalten haben
Gesamt 8.882
davon:
2015 634
2016 690
2017 759
2018 875
2019 801
2020 641
2021 739
2022 703
2023 720
2024 898
2025 1.137
2026 (bis 30. April) 285
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2015 China 241
Russische Föderation 54
Vereinigte Staaten von Amerika 44
Korea (Republik) 30
Ukraine 29
Türkei 25
Iran 22
Japan 22
Indien 16
Kanada 11
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2016 China 236
Russische Föderation 66
Vereinigte Staaten von Amerika 48
Iran 37
Türkei 32
Korea (Republik) 29
Indien 25
Syrien 20
Japan 18
Ukraine 16
2017 China 262
Vereinigte Staaten von Amerika 52
Iran 49
Russische Föderation 49
Türkei 44
Korea (Republik) 31
Japan 22
Indien 22
Kanada 15
Syrien 14
2018 China 308
Iran 77
Türkei 58
Russische Föderation 45
Korea (Republik) 42
Vereinigte Staaten von Amerika 41
Japan 34
Indien 31
Ukraine 24
Syrien 18
2019 China 230
Iran 78
Türkei 59
Korea (Republik) 57
Vereinigte Staaten von Amerika 48
Russische Föderation 40
Indien 38
Japan 25
Ukraine 20
Syrien 14
2020 China 147
Iran 55
Vereinigte Staaten von Amerika 50
Korea (Republik) 44
Indien 34
Türkei 31
Russische Föderation 25
Japan 23
Ukraine 18
Bosnien und Herzegowina 17
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2021 China 125
Türkei 76
Iran 74
Vereinigte Staaten von Amerika 57
Korea (Republik) 39
Indien 35
Russische Föderation 34
Ukraine 21
Japan 20
Kosovo 16
2022 China 88
Türkei 74
Iran 59
Russische Föderation 42
Vereinigte Staaten von Amerika 38
Korea (Republik) 35
Indien 32
Albanien 22
Serbien 20
Japan 20
2023 China 92
Türkei 86
Iran 66
Russische Föderation 59
Vereinigte Staaten von Amerika 50
Korea (Republik) 37
Indien 27
Kosovo 22
Albanien 22
Kanada 13
2024 Türkei 128
China 118
Iran 97
Indien 46
Russische Föderation 45
Vereinigte Staaten von Amerika 40
Ukraine 29
Albanien 29
Korea (Republik) 24
Kosovo 23
2025 China 148
Türkei 144
Iran 83
Indien 82
Russische Föderation 60
Ukraine 58
Vereinigte Staaten von Amerika 44
Albanien 39
Korea (Republik) 35
Ägypten 28
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2026 (bis 30. April) Türkei 39
China 33
Indien 19
Ukraine 18
Vereinigte Staaten von Amerika 14
Iran 14
Russische Föderation 12
Korea (Republik) 11
Albanien 10
Kosovo 9
Erteilungsjahr Anzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 38a AufenthG erhalten haben
Gesamt 69.251
davon:
2015 1.467
2016 1.804
2017 2.401
2018 3.468
2019 4.712
2020 4.967
2021 5.572
2022 6.080
2023 7.656
2024 11.767
2025 15.761
2026 (bis 30. April) 3.596
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 38a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2015 Kosovo 216
Italien 209
Albanien 125
Nordmazedonien 101
Bosnien und Herzegowina 95
Vietnam 90
Pakistan 86
Marokko 81
Ghana 58
Indien 54
2016 Kosovo 294
Albanien 196
Italien 144
Pakistan 127
Nordmazedonien 126
Bosnien und Herzegowina 115
Vietnam 107
Indien 98
Marokko 82
Ghana 59
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 38a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2017 Kosovo 441
Albanien 217
Bosnien und Herzegowina 206
Nordmazedonien 185
Vietnam 166
Pakistan 159
Indien 139
Italien 133
Marokko 117
China 66
2018 Kosovo 769
Albanien 350
Nordmazedonien 259
Vietnam 243
Bosnien und Herzegowina 243
Pakistan 221
Indien 212
Marokko 147
Italien 132
Türkei 93
2019 Kosovo 854
Albanien 534
Pakistan 356
Vietnam 351
Nordmazedonien 328
Indien 318
Bosnien und Herzegowina 278
Marokko 258
Italien 176
Bangladesch 139
2020 Kosovo 835
Albanien 676
Pakistan 378
Bosnien und Herzegowina 357
Indien 354
Vietnam 348
Nordmazedonien 341
Marokko 260
Bangladesch 167
Italien 162
2021 Kosovo 846
Albanien 710
Indien 524
Pakistan 486
Vietnam 414
Nordmazedonien 355
Bosnien und Herzegowina 322
Marokko 279
Bangladesch 176
Italien 176
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach § 38a AufenthG, nach Erteilungsjahr
Anzahl Personen
2022 Albanien 917
Kosovo 740
Indien 574
Pakistan 562
Vietnam 414
Bosnien und Herzegowina 355
Marokko 322
Nordmazedonien 259
Bangladesch 249
Türkei 203
2023 Albanien 1.135
Kosovo 871
Pakistan 768
Indien 702
Vietnam 501
Bosnien und Herzegowina 438
Marokko 363
Nordmazedonien 356
Bangladesch 355
Türkei 268
2024 Albanien 1.592
Kosovo 1.330
Pakistan 1.319
Indien 1.014
Vietnam 848
Bosnien und Herzegowina 669
Bangladesch 546
Nordmazedonien 540
Marokko 521
Ghana 465
2025 Kosovo 2.128
Pakistan 1.933
Albanien 1.716
Vietnam 1.393
Indien 1.044
Bosnien und Herzegowina 929
Bangladesch 739
Ghana 737
Nordmazedonien 594
Marokko 568
2026 (bis 30. April) Kosovo 502
Pakistan 449
Albanien 363
Vietnam 325
Indien 248
Bosnien und Herzegowina 215
Ghana 181
Bangladesch 160
Nigeria 134
Marokko 131
2. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind, halten
sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Deutschland auf
(bitte insgesamt darstellen sowie nach den Top‑10-Nationalitäten
differenzieren)?
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis
erst nach Einreise nach Deutschland erfolgen kann. Gemäß
Ausländerzentralregister hielten sich am Stichtag 30. April 2026 604.978 Personen auf, die seit
2015 einen der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel im
Bundesgebiet erhalten haben.
Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 16a, 16d, 18a,
18b, 18d, 18e, 18f, 18g, 19c, 20a, 21, 38a
AufenthG
Anzahl aufhältiger Personen
zum Stichtag 30. April 2026
Indien 91.009
Vietnam 35.348
Türkei 34.865
China 31.409
Russische Föderation 22.896
Marokko 22.828
Iran 22.672
Bosnien und Herzegowina 19.454
Kosovo 19.264
Ukraine 19.223
3. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind
(hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell
in Deutschland aufhalten), gehen aktuell (letzter Datenstand) einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (bitte nach Voll- und
Teilzeit sowie nach den Top-10-Nationalitäten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor,
da eine Auswertung nach Einreisedatum aus den Statistiken der Bundesagentur
für Arbeit nicht möglich ist und im Ausländerzentralregister keine Erfassung
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgt.
Hilfsweise können Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu
Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die zum Stichtag 30. September 2025
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, differenziert nach Aufenthaltstitel
der Tabelle im Anhang entnommen werden.
4. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind
(hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell
in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell Grundsicherung nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte insgesamt darstellen
sowie nach den Top‑10-Nationalitäten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine validen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass zum Stichtag 30. April 2026 für
226 Personen aus dem bei Frage 1 bzw. Frage 2 genannten Personenkreis ein
aktueller Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
im Ausländerzentralregister gespeichert war.
Die Meldung des Bezugs von existenzsichernden Leistungen an das
Ausländerzentralregister ist erst seit 1. November 2025 rechtlich vorgesehen. Maßgeblich
für den Zeitpunkt der Übermittlung der Daten ist das Datum der Entscheidung
über die Gewährung von existenzsichernden Leistungen; damit ist eine
Nacherfassung von Leistungsgewährungen, über die vor dem 1. November 2025
entschieden wurde, rechtlich nicht vorgesehen. Aufgrund dieser Tatsache und des
erst kurzen Bestehens des Speichersachverhaltes sind die Angaben nicht als
valide einzuschätzen.
Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für den
Leistungsbezug nach SGB II
Anzahl Personen
Ukraine 41
Pakistan 16
Marokko 13
Kosovo 13
Indien 12
Türkei 10
Tunesien 9
Nordmazedonien 7
Iran 7
Vietnam 6
Kamerun 6
Nigeria 6
Afghanistan 6
Algerien 6
5. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind
(hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell
in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell (letzter Datenstand)
Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (bitte
insgesamt darstellen und nach den Top‑10-Nationalitäten sowie nach den
jeweiligen Kapiteln des § 8 SGB XII differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine validen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass zum Stichtag 30. April 2026 für
15 Personen aus dem bei Frage 1 bzw. Frage 2 genannten Personenkreis ein
aktueller Leistungsbezug nach Zwölftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im
Ausländerzentralregister erfasst war. Eine weitere Untergliederung nach den
Kapiteln des § 8 SGB XII sieht die Systematik des Ausländerzentralregisters
nicht vor. Weiterhin wird auf die bereits zuvor in der Antwort zu Frage 4
angemerkte, mangelnde Validität der Daten hingewiesen.
Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für
den Leistungsbezug nach SGB XII
Anzahl Personen
Pakistan 5
Ukraine 3
Bosnien und Herzegowina 2
Ghana 1
Kosovo 1
Syrien 1
Nordmazedonien 1
Marokko 1
6. Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund seit dem Jahr 2015 im
Rahmen der Erteilung der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltserlaubnisse
entstanden sind (bitte insgesamt darstellen sowie für jedes einzelne Jahr
aufführen)?
Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Inland sind nach § 71
Absatz 1 AufenthG die Ausländerbehörden zuständig, die nicht Teil der
Bundesverwaltung sind. Diese vereinnahmen für die Titelerteilung die jeweils
anzusetzenden Gebühren.
Für die Bearbeitung der kurzfristigen Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG)
sind dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Personal- und Sachkosten
entstanden. Eine Zuordnung der Kosten für die kurzfristige Mobilität ist nicht
möglich.
Für die Zustimmung zur Beschäftigung (Arbeitsmarktzulassung) im
Erwerbsmigrationsverfahren sind der Bundesagentur für Arbeit Personal- und
Sachkosten entstanden. Eine Zuordnung der Kosten zu einzelnen
Aufenthaltserlaubnissen ist nicht möglich.
7. Welche Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zu den
Motiven vor, aus denen qualifizierte Fachkräfte und Forscher
(insbesondere nach §§ 18a, 18b, 18d, 18g AufenthG) Deutschland wieder
verlassen, und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung sind öffentlich zugängliche Untersuchungen zu Motiven
für eine Abwanderung bekannt. Es ist Ziel der Bundesregierung, im Rahmen
der Zuständigkeit und Möglichkeiten des Bundes für Rahmenbedingungen zu
sorgen, die einer Abwanderung entgegenwirken.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dimension des
Missbrauchs der genannten Aufenthaltstitel (z. B. durch
Scheinarbeitsverhältnisse, fiktive Weiterbildungsmaßnahmen oder unlautere
Vermittlungsagenturen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor,
da eine entsprechende statistische Erfassung nicht erfolgt. Die Bundesregierung
nimmt jedoch Berichte und Meldungen aus Sicht der am
Titelerteilungsverfahren beteiligten Stellen und aus sonstigen Quellen zu problematischen
Konstellationen sehr ernst und begleitet diese eng entsprechend ihrer Zuständigkeiten
bzw. im Rahmen der ihr zustehenden Fach- und Rechtsaufsicht. Auch darüber
hinaus beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen intensiv und prüft
fortlaufend gesetzliche und/oder untergesetzlichen Anpassungsbedarf.
9. Mit welchen konkreten Kontrollmechanismen stellen die zuständigen
Behörden sicher, dass Aufenthaltstitel, die vom Gesetzgeber explizit für
die Erwerbs- und Bildungsmigration geschaffen wurden, nicht de facto
als Zugangsweg in die deutschen Sozialsysteme genutzt werden?
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1
AufenthG in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Die
geltenden Regelungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen sicher, dass
dieser nur als gesichert gilt, wenn er grundsätzlich ohne Inanspruchnahme
öffentlicher Mittel bestritten werden kann. Es gelten nach § 2 Absatz 3 Satz 2
AufenthG Ausnahmen z. B. für Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld,
Unterhalt, Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) sowie Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen.
10. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass insbesondere
Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der §§ 16a und 16d AufenthG
erhalten haben, nach der Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland
bleiben und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
Es ist zuvorderst Aufgabe und im Interesse der Arbeitgeber bzw.
Ausbildungsbetriebe, den genannten Personen im Anschluss an die Ausbildung bzw. die
Qualifizierungsmaßnahme ein Arbeitsplatzangebot zu machen und so eine
Grundlage für die Erteilung eines Anschluss-Erwerbstitels zu schaffen. Für
Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bzw. einer
Qualifizierungsmaßnahme besteht nach § 20 AufenthG die Möglichkeit, sich bis zu
18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland aufzuhalten.
Zudem ist für Fachkräfte, die in Deutschland eine Berufsausbildung erfolgreich
abgeschlossen haben, die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach
zwei Jahren möglich (§ 18c Absatz 1 Satz 2 AufenthG).
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das tatsächliche
Rückkehrverhalten von Personen aus den in Frage 1 genannten Gruppen,
bei denen der Aufenthaltszweck (z. B. durch Ausbildungsabbruch oder
Exmatrikulation) weggefallen ist?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Eine entsprechende Statistik zur Anzahl der nach Ablauf eines Aufenthaltstitels
zu den referenzierten Zwecken freiwillig ausgereisten Personen wird nicht
geführt und eine entsprechende Auswertung aus dem Ausländerzentralregister ist
technisch nicht möglich.
Indien Kosovo Albanien
Bosnien und
Herzegowina
Serbien Vietnam Türkei
Nordmazedonien
China Marokko
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Berufsausbildung (§16a) 49.540 4.905 801 561 377 152 9.042 739 88 494 6.050
Maßnahmen zur Anerkennung (§16d) 6.334 711 321 162 235 106 69 482 27 123 203
Fachkräfte (§18a) 57.898 3.399 2.496 2.552 4.588 3.199 4.685 2.823 562 1.099 2.255
Fachkräfte akademisch (§18b) 41.915 5.478 698 889 567 373 734 3.474 132 2.652 695
Forschung (§18d) 8.020 1.899 8 22 20 46 54 477 9 1.342 31
Kurzfristige Mobilität (§18e) 3 *
Mobile Forscher (§18f) 6 4 *
Blaue Karte (§18g inkl. Altfälle nach §18b)1) 95.844 25.499 447 1.021 587 722 721 7.456 263 5.507 1.479
Sonstige Zwecke, Beamte (§19c) 103.613 3.512 21.485 14.811 14.794 12.691 629 1.134 13.357 960 301
Chancenkarte (§20a) 1.212 323 * 10 * 5 6 62 * 36 10
Selbständige (§21) 739 27 3 9 3 7 6 70 3 33 4
in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufenthaltsberechtigt (§38a) 20.580 1.714 2.602 2.664 1.289 311 1.636 534 770 452 691
Berufsausbildung (§16a) 46.958 4.731 768 527 370 141 8.587 662 85 465 5.834
Maßnahmen zur Anerkennung (§16d) 4.598 652 310 153 226 * 55 433 24 91 181
Fachkräfte (§18a) 51.764 3.175 2.343 2.320 4.248 2.922 4.036 2.544 513 985 2.063
Fachkräfte akademisch (§18b) 33.623 4.448 634 778 510 320 604 2.836 116 2.051 595
Forschung (§18d) 3.070 650 * 9 6 21 23 148 * 608 7
Kurzfristige Mobilität (§18e) * -
Mobile Forscher (§18f) * * *
Blaue Karte (§18g inkl. Altfälle nach §18b)1) 92.143 24.771 428 983 563 690 674 7.162 258 5.296 1.421
Sonstige Zwecke, Beamte (§19c) 93.596 3.135 20.147 13.281 13.935 11.724 455 1.016 12.018 863 246
Chancenkarte (§20a) 469 131 * 4 * * * 31 * 20 4
Selbständige (§21) 279 15 * 4 * * * 45 * 19 *
in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufenthaltsberechtigt (§38a) 16.243 1.260 2.381 2.270 1.246 271 949 409 651 325 554
Berufsausbildung (§16a) 2.582 174 33 34 7 11 455 77 3 29 216
Maßnahmen zur Anerkennung (§16d) 1.736 59 11 9 9 * 14 49 3 32 22
Fachkräfte (§18a) 6.134 224 153 232 340 277 649 279 49 114 192
Fachkräfte akademisch (§18b) 8.292 1.030 64 111 57 53 130 638 16 601 100
Forschung (§18d) 4.950 1.249 * 13 14 25 31 329 * 734 24
Kurzfristige Mobilität (§18e) * *
Mobile Forscher (§18f) * * -
Blaue Karte (§18g inkl. Altfälle nach §18b)1) 3.701 728 19 38 24 32 47 294 5 211 58
Sonstige Zwecke, Beamte (§19c) 10.017 377 1.338 1.530 859 967 174 118 1.339 97 55
Chancenkarte (§20a) 743 192 - 6 - * * 31 * 16 6
Selbständige (§21) 460 12 * 5 * * * 25 * 14 *
in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufenthaltsberechtigt (§38a) 4.337 454 221 394 43 40 687 125 119 127 137
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
darunter (Top 10 der Staatsangehörigkeiten in allen genannten Aufenthaltstiteln)
Drittstaaten
gesamt
1) Für ca. ein Drittel der Fälle ist die Rechtsgrundlage der frühere §18b Aufenthaltsgesetz; neben den Fällen, die auf dem aktuellen §18g Aufenthaltsgesetz beruhen, sind auch diese hier enthalten.
Anlage zur KA 21/5955 - Tabelle zu Frage Nr. 3
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (am Arbeitsort) aus Drittstaaten nach Aufenthaltstitel
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
Stichtag: 30.09.2025
Insgesamt
Vollzeit
Teilzeit
Arbeitszeit Gesetzesgrundlage Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015 (Antwort)