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Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/1820)

dip / drucksache 24.10.2025 · WP 21 · 21/2396 · Antwort · Original ↗

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Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit (Antwort zu Drs. 21/1820) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2396 21. Wahlperiode 24.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1820 – Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Presseberichten warnte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas jüngst vor einem Verlust dringend benötigter Fachkräfte durch eine zu restriktive Migrationspolitik und kündigte im Gegenzug eine stärkere Zentralisierung der Fachkräfteeinwanderung über eine sogenannte Work-and- Stay-Agentur an (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article688ce6a872062 20d5326823d/Arbeitsmarkt-Bas-warnt-vor-Fachkraefteverlust-durch-harte-Mi grationspolitik.html). Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Fachkräftezuwanderung zu vereinfachen, bürokratische Hürden einzureißen und insbesondere alle Prozesse der Erwerbsmigration sowie der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen zu beschleunigen (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalition svertrag2025_bf.pdf, S. 14 f.). Demnach sollen einheitliche Anerkennungsverfahren künftig innerhalb von acht Wochen durchführbar sein (ebd., S. 15). Bereits bestehende Programme der Fachkräftegewinnung wie „Triple Win“ (Pflegekräfte aus Drittstaaten), „Hand in Hand for International Talents“ (Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten), THAMM (Auszubildende und Fachkräfte aus Nordafrika) und Institutionen wie die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) realisiert werden, können dabei für die Fragesteller als Schlüsselstrukturen gelten. Die geplante Zentralisierung der Verfahren rund um die Fachkräfteeinwanderung durch eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ (siehe „Verantwortung für Deutschland“, www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2 025_bf.pdf, S. 14), die nach Willen der Bundesregierung bei der Arbeits- und Fachkräftegewinnung künftig eine zentrale Rolle spielen soll, muss sich nach Auffassung der Fragesteller wie bereits bestehende Strukturen in diesem Bereich auch an konkreten Ergebnissen messen lassen. Um die Auswirkungen migrations- und sozialpolitischer Maßnahmen auf die Fachkräftegewinnung hierzulande sowie die Entwicklung der Volkwirtschaft insgesamt sachgerecht bewerten zu können, bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer transparenten Evaluation der bestehenden Maßnahmen und Programme. Nur so können in den Augen der Fragesteller wirtschaftliche und gesellschaftliche Fehlentwicklungen, wie z. B. eine nicht intendierte, aber fak- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tische Überbürokratisierung in Sozialstaat und öffentlicher Verwaltung, frühzeitig erkannt und vermieden werden.  1. Wie haben sich die Anzahl der BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekte und Programme sowie die zugehörigen Personalbestände innerhalb oder in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, die explizit mit der Fachkräftegewinnung im In- und Ausland betraut sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte alle mit der Fachkräftegewinnung bzw. Fachkräfteeinwanderung betrauten Organisationen bzw. Teilorganisationen der BA auflisten sowie die absoluten Zahlen der jeweils dort tätigen Mitarbeiter inklusive der prozentualen Veränderungen je nach Organisationseinheit, Projekt, Programm usw. jahresweise aufschlüsseln)? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) startete 2013 mit dem operativen Geschäft der Fachkräftegewinnung im Ausland, das durch die besondere Dienststelle der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ausgeführt wird. Die BA betreibt keine Dienststellen oder Niederlassungen im Ausland. Die Projekte und Programme der BA zur aktiven Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden werden durch die ZAV betreut und operativ umgesetzt. Externe Kooperationspartner, sowohl im In- als auch im Ausland, sind nicht Teil der BA und werden auch nicht durch die BA finanziert. Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sowie das im November 2022 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) führten qualitativ und quantitativ zu veränderten Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der ZAV. Zugleich wurde aufgrund veränderter Bedingungen der Arbeitsmärkte in der EU eine vermehrte Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten notwendig. Die Entwicklung der Personalkapazitäten der ZAV-Auslandsvermittlung kann der Tabelle in der Antwort zu Frage 2 entnommen werden.  2. Wie viele Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) waren in den Jahren 2010, 2013, 2016, 2020 und 2024 explizit mit Fachkräftegewinnung bzw. Fachkräftevermittlung in den folgenden Organisationen betraut, und wie groß war jeweils deren Anteil an allen Beschäftigten a) in der Bundesagentur für Arbeit insgesamt, b) spezifisch bei „Hand in Hand for International Talents“, c) spezifisch beim „THAMM“-Programm, d) spezifisch beim „Triple Win“-Programm, e) spezifisch in der „ZAV“ (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen – seit Bestehen der Organisation – aufschlüsseln)? Die Personalkapazität der BA beträgt insgesamt zum II. Quartal 2025 rund 101 650 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Davon entfallen 2024 zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 263,63 VZÄ auf die ZAV, die in der BA explizit mit der Fachkräftegewinnung und -vermittlung betraut ist. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 0,26 am Gesamt-VZÄ Bestand der BA. Für die Entwicklung der VZÄ-Zahlen siehe die nachfolgende Tabelle. Die Zahlen geben die Aufwände der ZAV wieder, die mit der Fachkräftegewinnung und -vermittlung, aber auch der Beratung von Fachkräften aus dem Ausland, im Zusammenhang stehen. Sie umfassen daher neben Projekten und Programmen auch die Beratung von Fachkräften, die sich außerhalb des Projekt- und Programmgeschäfts individuell und selbstständig an die ZAV wenden, sowie das Kompetenzcenter AMZ (Arbeitsmarktzulassung). Der Anteil des eingesetzten VZÄ für die Projekte bzw. Programme unter Beteiligung der ZAV liegt lediglich für den Zeitraum 2024 vor und beträgt für „Hand in Hand for International Talents“ 3,5, für „THAMM“ 5,5 sowie für „Triple Win“ 20,0 VZÄ.  3. Wie hoch waren 2024 die durchschnittlichen Personalkosten für Mitarbeiter allgemein sowie speziell für Vermittler von ausländischen Fachkräften bei folgenden Organisationen: a) Bundesagentur für Arbeit, b) spezifisch bei „Hand in Hand for International Talents“, c) spezifisch beim „THAMM“-Programm, d) spezifisch beim „Triple Win“-Programm, e) spezifisch bei der „ZAV“ (bitte jeweils die absoluten Zahlen, das Jahresbruttogehalt o. Ä. insgesamt sowie die zusätzlichen Sachkostenpauschalen für 2024 ausweisen)? Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, ist ausschließlich die ZAV in der BA für die Fachkräftegewinnung und -vermittlung von Menschen im Ausland operativ zuständig. Es gibt keinen speziellen Kostensatz für Mitarbeitende, die in Projekten eingesetzt sind. Es gilt daher der allgemeine Kostensatz. Demnach betrugen die Personalkosten bei „Hand in Hand for International Talents“ auf 358 000 Euro/ Jahr, beim „THAMM“-Programm auf 562 000 Euro/Jahr und beim „Triple- Win“-Programm 2 Mio. Euro/Jahr. Zur Berechnung wurden die nachfolgenden Pauschalen für das Jahr 2024 zugrunde gelegt. Die Personalkostenpauschale für das Jahr 2024 beträgt. A 12/A 11/TE III 113 734,18 Euro A 10/A 9 gD/A 9mD/TE IV 102 153,35 Euro A 8/A 7/TE V 76 258,79 Euro A 6/A 5/TE VI 72 490,54 Euro Die Sachkostensätze enthalten die laufenden Betriebskosten eines Arbeitsplatzes. Die Sachkostenpauschale ist für ein VZÄ berechnet und beträgt 24 070,34 Euro für das Jahr 2024.  4. Wie lange dauert im Durchschnitt die Vermittlung ausländischer Fachkräfte in (sozialversicherungspflichtige) Arbeit hierzulande a) durch die Bundesagentur für Arbeit, b) spezifisch durch „Hand in Hand for International Talents“, c) spezifisch durch das „THAMM“-Programm, d) spezifisch durch das „Triple Win“-Programm, e) spezifisch durch die „ZAV“ (bitte jeweils die durchschnittliche Gesamtdauer bis zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme sowie jeweils die durchschnittliche Dauer des Spracherwerbs und der Anerkennung der Berufsqualifikation separat ausweisen)? Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, ist ausschließlich die ZAV in der BA für die Fachkräftegewinnung und -vermittlung von Menschen im Ausland operativ zuständig. Die ausländischen Fachkräfte, die über die ZAV über das Projekt- und Programmgeschäft vermittelt werden, kommen bereits mit einem Arbeitsplatzangebot nach Deutschland. Daher gibt es für diesen Personenkreis hierzulande keine Vermittlungszeit.  5. Wie hat sich der Fallbestand, den eine mit der Fachkräftevermittlung von Ausländern betraute Vermittlungskraft im Durchschnitt bearbeitet, in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie viele Termine werden im Durchschnitt pro Woche durch eine Vermittlungskraft bearbeitet a) in der Bundesagentur für Arbeit insgesamt, b) spezifisch im Programm „Hand in Hand for International Talents“, c) spezifisch im „THAMM“-Programm, d) spezifisch im „Triple Win“-Programm, e) spezifisch bei der „ZAV“ (bitte jeweils die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise separat ausweisen)? Es wird davon ausgegangen, dass hier der Betreuungsschlüssel für Vermittlungsfachkräfte in der Arbeitnehmerorientierten Vermittlung von im Ausland angeworbenen Fachkräften gemeint ist. Im Ausland lebende Fachkräfte und Auszubildende werden nur in der ZAV betreut, daher wird auf a) nicht eingegangen. Für die angefragten Projekte liegen ausschließlich Zahlen für Ende 2024 vor. Für die ZAV insgesamt (nur mit der Auslandsvermittlung befasster Teil) können folgende Aussagen getroffen werden: – Die Fallmenge (VZÄ/Bewerberbestand) für die ZAV gesamt betrug 2024: 108,5, 2023: 91,0 und 2022: 61,5. Daten vor 2022 können aufgrund geänderter Strukturen nicht zur Verfügung gestellt werden. – Die Fallmenge (VZÄ/Bewerberbestand) für „Triple Win“ betrug 2024: 114,7. – Die Fallmenge (VZÄ/ Bewerberbestand) für „Hand in Hand“ betrug 2024: 34,9. – Die Fallmenge (VZÄ/ Bewerberbestand) für „THAMM“ betrug 2024: 82,4.  6. Wie haben sich die Anzahl der Mitarbeiter, die Zahl der Träger und Kooperationspartner sowie die Vermittlungsquoten aller unter dem Dach des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ firmierenden Projekte seit deren Gründung jeweils entwickelt, und welche Jahresbudgets stellt der Bund hierfür im Einzelnen sowie insgesamt jeweils zur Verfügung (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen jeweils für alle 15 aktuellen Projekte bzw. Förderprogramme, wie z. B. „Fachkräfte aus Kolumbien und Usbekistan für die Klimahandwerke“, „Hand in Hand for International Talents“, „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“, „UB Aconnect“ usw. separat jahresweise aufschlüsseln)? Das Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ dient als Plattform, um Informationen zu allen Themen rund um die Zuwanderung von Fachkräften und Auszubildenden nach Deutschland gebündelt zur Verfügung zu stellen. Die aufgeführten Vorhaben liegen nicht in der Verantwortung von „Make it in Germany“, sondern gehören jeweils zu unterschiedlichen Institutionen. Das Projekt- und Programmgeschäft der BA hat eine wichtige Wegbereiterfunktion, um Korridore geordneter Arbeitsmigration gemeinsam mit Partnerländern, Partnerverwaltungen und Partnerunternehmen zu erschließen. Es ist eine Investition der BA zur Erschließung neuer Wege für die Erwerbsmigration und ein wichtiges Angebot der BA bei Verhandlungen mit potenziellen Partnern sowie beim Abschluss neuer Absprachenkommen, so dass die Anzahl der Vermittlungen nicht der maßgebliche Erfolgsindikator für die nachfolgenden Programme ist. Zur Frage der „Träger/Kooperationspartner“ sind jeweils die Projektpartner in Deutschland aufgeführt, mit denen zur Projektumsetzung eine formale Kooperation mit der BA besteht. Hinzu kommen jeweils unterschiedliche Netzwerkpartner im In- und Ausland, mit denen anlassbezogen zur Projektumsetzung kooperiert wird und die nicht einzeln aufgelistet werden. Die Vermittlungsquote kann nicht ausgewiesen werden, siehe auch die Antwort zu der Frage 9. Ersatzweise wird die Anzahl der Vermittlungen seit Projektbeginn bzw. für den auswertbaren Zeitraum angegeben. Dabei wird Vermittlung als Arbeitsaufnahme definiert. Bei den Projekten mit BA-Beteiligung erfolgt die Vermittlung ausschließlich durch das Personal der BA. Die Personalkosten der BA werden nicht aus Bundesmitteln, sondern aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung getragen. Die vom Bund bereitgestellten Mittel bei Projekten anderer Institutionen mit BA-Beteiligung dienen nicht der Vermittlung, sondern den anderen Projektzwecken. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die im Folgenden stehenden Angaben zu den Projekten auf das Personal in der ZAV der BA. – African Skills 4 Germany – Ihr Zugang zu Fachkräften und Auszubildenden aus Afrika: Das Pilotprojekt startete schrittweise ab dem dritten Quartal 2024 und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert. Um Unternehmen gezielt bei der Anwerbung von Talenten aus Afrika zu unterstützen, werden in Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern (AHKs) in elf afrikanischen Partnerländern passende Kandidatinnen und Kandidaten identifiziert, sprachlich und interkulturell vorbereitet und mit interessierten Unternehmen in Deutschland vernetzt. Aufgrund der abgestuften Tätigkeitsaufnahme in den Partnerländern (vollständige Projekttätigkeit an allen Standorten erst seit Juni 2025), des notwendigen Aufbaus nutzbarer Strukturen sowie der Komplexität der vorbereitenden Prozesse im Herkunftsland (z. B. Dauer von Sprachkursen, langwierige Anerkennungs- und Visaverfahren) kann noch keine aussagekräftige Angabe zum Stand der Vermittlungen gemacht werden. – „Future International Talents for German Climate Businesses“ (FIT): Fachkräfte aus Kolumbien und Usbekistan für die Klimahandwerke: Das Projekt wird seit Februar 2024 vom BMWE gefördert und wird in Federführung von der sequa gGmbH mit der Projektpartnerin BA und dem ZDH umgesetzt. Innerhalb der BA werden 0,5 VZÄ eingesetzt. Zielgruppe sind Fachkräfte im Handwerk. Seit Projektbeginn wurden 63 Fachkräfte in das Projekt aufgenommen. Die Teilnehmenden befinden sich derzeit im Sprachkurs, im Anerkennungsverfahren oder sind aus dem Projekt ausgeschieden. Es gab bislang keine Arbeitsaufnahme, 38 Teilnehmende haben bereits eine Einstellungszusage. – „Hand in Hand for International Talents“ (HiH) bringt Fachkräfte und Unternehmen zusammen: Das Projekt wird seit Februar 2024 vom BMWE gefördert und wird in Federführung der DHIK Service GmbH mit der Projektpartnerin BA umgesetzt. Innerhalb der BA werden 3,5 VZÄ eingesetzt. Zielgruppe sind Fachkräfte in den Branchen Elektro, IT sowie Hotels und Gaststätten. Seit Projektbeginn wurden 188 Fachkräfte in das Projekt aufgenommen. Sie befinden sich in Deutschsprachkursen und Anerkennungsverfahren zur Vorbereitung auf eine Vermittlung nach Deutschland. Es gab seit Projektbeginn 9 Arbeitsaufnahmen und 46 Teilnehmende haben eine Einstellungszusage. Hinweis: Für HiH und FIT gilt, dass aufgrund der Länge der vorbereitenden Prozesse im Herkunftsland (z. B. Dauer des Sprachkurses, Anerkennungs- und Visaverfahren) die Angabe der Vermittlungen erst zum Ende des Projektes sinnvoll und aussagekräftig ist. Die Zielsetzung der Projekte HiH und FIT ist eine strukturierte und systematische Zusammenarbeit im In- und Ausland in der Praxis zu erproben und hemmende sowie begünstigende Faktoren bei der Fachkräfteeinwanderung (insb. in Hinblick auf den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen) zu identifizieren – sie dienen somit primär dem Erkenntnisgewinn in der Praxis. – Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“: „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ ist ein Förderprogramm, das vom BMWE seit Januar 2024 (aktuelle Förderperiode) aus Bundesmitteln finanziert wird. Gefördert wird der Einsatz von Beratungskräften an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bundesweit bei der Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland sowie Geflüchteten individuell unterstützen. Bei Geflüchteten ist auch die Vermittlung in Arbeit möglich. 2025 beteiligen sich bundesweit 101 projektumsetzende Stellen mit 211 Beratungskräften an dem Programm. – UBAconnect: Fachkräfte finden über eine Anpassungsqualifizierung: „UBAconnect“ ist seit 2016 ein Angebot des mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ mit dem Ziel, Fachkräfte mit einer teilanerkannten Berufsqualifikation (teilweisen Gleichwertigkeit) und Unternehmen zu der für die volle Anerkennung erforderlichen Nachqualifizierung zusammenzubringen und den weiteren Prozess zu unterstützen. Für dieses Angebot werden im Rahmen der Förderung des Projektes gesondert keine Daten im Sinne der Fragestellung erhoben bzw. keine Mittel gesondert zur Verfügung gestellt. – „Specialized!“ Rekrutierung, Vermittlung und Qualifizierung von Humanmedizinern: Das Projekt wird von der BA umgesetzt. Innerhalb der BA/ZAV sind 4,3 VZÄ angesetzt. Seit 2021wurden 269 Vermittlungen mit dem Projektpartner IQ Netzwerk realisiert. – Programm Triple Win: Pflegefachkräfte und -Auszubildende aus dem Ausland: Das Projekt wird von der BA und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam umgesetzt. Innerhalb der BA/ZAV sind 20 VZÄ angesetzt. Seit 2013 wurden 6 410 Vermittlungen (Fachkräfte und Auszubildende) realisiert. – Pflegekräfte aus Lateinamerika für Deutschland: Das Projekt wird von der BA umgesetzt. Innerhalb der BA/ZAV sind 17,9 VZÄ angesetzt und es wurden seit 2021 1 556 Vermittlungen realisiert. – APAL - Ausbildungspartnerschaften mit Asien und Lateinamerika: Das Projekt wird von der BA seit 2019 umgesetzt, seit 2021 mit dem Projektpartner Goethe-Institut. Innerhalb der BA/ZAV sind 5,5 VZÄ eingesetzt und seit Beginn des Projekts wurden 335 Vermittlungen realisiert. – PAM - Partnerschaften für reguläre Ausbildungs- und Arbeitsmigration: Das Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert. Im Jahr des Programmstarts 2019 befand sich das Vorhaben und entsprechend das Projektteam noch im Aufbau, die Anzahl der Mitarbeitenden lag hier bei 5, während es keine Träger/Kooperationspartner gab. Das Jahresbudget betrug 180 000 Euro. Aktuell (2025) liegt das Budget bei 3 000 000 Euro, es gibt 11 Mitarbeitende (inkl. nationale Mitarbeitende in den Kooperationsländern) und 25 Träger/Kooperationspartner. Im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 wurden 82 Personen vermittelt, 203 Personen wurden auf eine Ausbildungs- und Arbeitsmigration vorbereitet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vermittlungsquote im Projekt PAM nur einen von mehreren relevanten Indikatoren darstellt und daher allein wenig aussagekräftig für den Gesamterfolg des Projekts ist. Ein wesentlicher Bestandteil von PAM ist der Aufbau nachhaltiger Migrationspartnerschaften zwischen Akteuren der deutschen Wirtschaft und den drei Kooperationsländern sowie die Stärkung der organisationalen Kapazitäten von Partnern in den Herkunftsländern für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von migrationsinteressierten Personen – für den internationalen oder nationalen Arbeitsmarkt. Die Qualität und Nachhaltigkeit dieser Kooperationen sind für das Projektziel entscheidend – nicht allein die Anzahl der beteiligten Partnerinstitutionen. Darüber hinaus entwickelt und testet PAM Modelle zur strukturierten Fachkräftemigration, die über die reine Vermittlung hinausgehen und langfristige systemische Wirkung entfalten sollen, die über quantitative Kennzahlen nur sehr begrenzt abgebildet werden können. – THAMM Plus: Fachkräfte und Auszubildende fair gewinnen: Zum Programmstart (Februar 2019 bis Januar 2020) lag die Anzahl der Mitarbeitenden bei 7 und die Anzahl der Träger/Kooperationspartner bei 2, bei einem Jahresbudget von 341 856,13 Euro. Aktuell (Februar 2024 bis Januar 2025) beträgt die Anzahl der Mitarbeitenden 30, was eine prozentuale Veränderung von 329 Prozent ergibt. Die Anzahl der Träger/Kooperationspartner liegt aktuell bei 90, die prozentuale Veränderung damit bei 4 400 Prozent, während die Anzahl der Vermittlungen aktuell 60 beträgt (Februar 2019 bis Januar 2025 = 509). Das Budget beträgt 2 091 936,44 Euro. Das ergibt eine prozentuale Veränderung von 512 Prozent. Die Kapazitäten der BA für den Personaleinsatz belaufen sich auf 5,5 VZÄ. – Förderprogramm Targeted Mobility Schemes: Das Förderprogramm wird aus Fördermitteln der EU umgesetzt. Die EU- Kommission stellt seit 2011 im Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)- Programm „Targeted Mobility Scheme“ (TMS) Mittel bereit, die den Abbau von Hürden für die Arbeitsmobilität und den Arbeitsmarktausgleich in der EU unterstützen. Die EU-KOM refinanziert sog. Verwaltungskosten (z. B. Personalkosten Sachausgaben) und Teilnehmerkosten (z. B. Sprach-, Reise- und Aufenthaltskosten) zu 95 Prozent. Die antragstellenden Projektträger und Konsortiums-Partner übernehmen einen fünfprozentigen Eigenanteil an den Gesamtkosten. – T.E.A.M.: Technik-Fachkräfte aus Kolumbien: Das Projekt T.E.A.M. der BA ist ein Fachkräfterekrutierungsprogramm aus Kolumbien für deutsche Arbeitgeber, bei dem 3,4 VZÄ innerhalb der BA/ZVA eingesetzt werden. Seit Projektbeginn im Jahr 2021 hat es 153 Vermittlungen gegeben. – FIMA - Fit für den deutschen Arbeitsmarkt: FIMA ist ein Projekt, bei dem das Goethe Institut mit der BA kooperiert. Durchführende Projektstandorte sind Brasilien (Sao Paulo und Porto Alegre), Mexiko und Kolumbien. Unternehmen haben durch das Projekt die Möglichkeit, Talente für sich zu gewinnen, die im Rahmen des Projektes von einer kostenlosen sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung profitieren. Zum Programmstart 2023 betrug die Anzahl der Mitarbeitenden beim Goethe Institut 49 bei einem Budget von 500 000 Euro. Aktuell im Jahr 2025 liegt die Anzahl der Mitarbeitenden beim Goethe Institut bei 79, die prozentuale Veränderung liegt damit bei 61,22 Prozent. Im Jahr 2025 befinden sich 1 829 Personen im Projekt bei einem Budget von 263 200 Euro, was eine prozentuale Veränderung von -47,36 Prozent ergibt. – Willkommen im Kindergarten: Erziehungsfachkräfte aus der EU: Im Rahmen des Programms „Willkommen im Kindergarten“ der BA werden gezielt Erziehungsfachkräfte aus anderen EU-Staaten (derzeit mit Schwerpunkt Spanien und Italien) nach Deutschland für den Einsatz in deutschen Kindertagesstätten rekrutiert. Seit Projektbeginn 2022 wurden 713 Personen vermittelt. Innerhalb der BA/ZAV werden 4,6 VZÄ eingesetzt. – Shaping the Future: Kita-Personal aus Kolumbien: Das Projekt Shaping the Future: Kita-Personal aus Kolumbien ist ein Projekt der BA, das bei der Suche nach Erzieherinnen/Erziehern und Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen aus Kolumbien unterstützt. Ziel ist es, eine umfassende Begleitung während des gesamten Zuwanderungsprozesses zu gewährleisten. Das Projekt startete 2024. Derzeit befinden sich die Teilnehmenden in Sprachkursen, sodass noch keine Vermittlungen abgebildet werden können. Innerhalb der BA/ZAV werden 3,2 VZÄ eingesetzt.  7. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Beamten, die in den in Frage 1 erfragten BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekten und Programmen usw. zum Zwecke der Fachkräftegewinnung beschäftigt sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie die prozentualen Veränderungen jahresweise aufschlüsseln)? Für die ZAV wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für Projekte und Programme sind keine vergleichbaren Daten verfügbar.  8. Wie haben sich die Ausgaben des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder für die in Frage 1 erfragten BA- Teilorganisationen, Institutionen, Projekte und Programme usw. in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen jeweils für alle erragten Organisationen jahresweise aufschlüsseln)? Die Frage wird unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Kleinen Anfrage (Fachkräfterekrutierung durch die BA) und der Ausrichtung der Fragen 1 bis 4 so verstanden, dass sie sich lediglich auf die Ausgaben des Bundes für BA- Teilorganisationen, Institutionen und Projekte bezieht. In der BA ist ausschließlich die ZAV mit der Gewinnung ausländischer Fachkräfte befasst. Die Ausgaben für die ZAV werden größtenteils durch Beitragsgelder der Arbeitslosenversicherung getragen. Zusätzliche Ausgaben im Sinne der Fragestellung fallen nur für das Land Baden-Württemberg beim Programm „Triple-Win“ an. Hier beliefen sich die Ausgaben auf 299 700 Euro (2023) bzw. 434 700 Euro (2024).  9. Wie haben sich jeweils die Vermittlungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der in Frage 1 erfragten BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekte und Programme in den letzten 20 Jahren entwickelt, und wie viele ausländische Fachkräfte wurden im selben Zeitraum hierzulande tatsächlich in Arbeit vermittelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen je nach Wirtschaftssektor, z. B. Pflege, Handwerk, IT, Transport, jahresweise aufschlüsseln)? Eine Vermittlungsquote im Falle der in Frage 1 abgefragten BA- Teilorganisationen, Institutionen, Projekten und Programme gibt es nicht. Weiter ist zu beachten, dass als Vermittlungsquoten immer das Verhältnis von Abgängen durch Vermittlung zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit errechnet wird. Abgänge aus Arbeitslosigkeit implizieren, dass die Person vorher bei der BA im Inland arbeitslos gemeldet gewesen sein muss. Da sich die Personen der in Frage 1 benannten Organisationseinheiten im Ausland befinden, wird an dieser Stelle keine Vermittlungsquote erhoben. 10. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Anerkennung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse, und welche Kosten entstehen Bund und Ländern im Rahmen der Anerkennungsverfahren im Durchschnitt pro Jahr (bitte die Ausgaben von Bund und Ländern für Anerkennungsverfahren im Jahr 2024 insgesamt sowie die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten für Anerkennungsverfahren ausweisen)? Für die Dauer der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse wird im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Zeugnisbewertung für einen ausländischen Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1914 verwiesen. Bei der Anerkennung eines ausländischen Studien- oder Berufsabschlusses zu einem bundesrechtlich geregelten Beruf als Referenzberuf lag 2024 die Dauer zwischen der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen (Fristbeginn) und dem ersten rechtsmittelfähigen Bescheid, bezogen auf alle rund 54 150 erstmalig beschiedene Verfahren, im Durschnitt bei 68 Tagen (Mittelwert). Der Vollzug der Verfahren obliegt insbesondere den Ländern und Kammern, die hierfür Gebühren erheben. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich grundsätzlich nach dem Angemessenheits-/Kostendeckungsprinzip. Weitere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Dauer der Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Studien- oder Berufsabschlusses zu einem landesrechtlich geregelten Beruf als Referenzberuf liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten bei den Anerkennungsverfahren in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen für die Anerkennungsverfahren insgesamt wie auch für die zugehörigen Sprachkurse jahresweise aufschlüsseln)? Bei den Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation gibt es keine Abbruchquoten im Sinne der Fragestellung. Die gestellten Anträge werden, sofern sie sich nicht anderweitig z. B. durch Rücknahme erledigen, beschieden. Gegenstand der Anerkennungsverfahren ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands. Demgegenüber sind Sprachkurse bzw. vielmehr hinreichende Sprachkompetenzen eine davon unabhängig zu betrachtende, häufig in reglementierten Berufen zu erfüllende weitere Voraussetzung (wie zum Beispiel auch Zuverlässigkeit oder gesundheitliche Eignung), um den Beruf ausüben zu dürfen. Daher sind auch entsprechende Sprachkurse nicht Teil des Anerkennungsverfahrens. Für Berufssprachkurse im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung liegen keine Daten für den angeforderten Zeitraum vor. 12. Wie viele jener im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bzw. Fachkräftegewinnung in Deutschland beschäftigten ausländischen Personen benötigten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren hierfür eine staatlich geförderte berufliche Anpassungsqualifikation oder eine ähnliche Fördermaßnahme der berufsorientierten Qualifikation, und welche Branchen betraf dies hauptsächlich (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise aufschlüsseln)? Im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten in Deutschland beschäftigte ausländische Personen benötigten vor allem aufgrund deutscher Vorgaben zur Berufszulassung und formalen Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse häufig eine berufliche Anpassungsqualifizierung, insbesondere in sog. reglementierten Berufen mit besonders hohen Fachkräftebedarfen (z. B. Pflegekräfte; Humanmedizinerinnen und Humanmediziner). Eine bescheinigte Anpassungsqualifizierung kann daher nicht mit einer fehlenden Qualifikation als Fachkraft gleichgesetzt werden, sondern bedeutet lediglich, dass Unterschiede zur deutschen Ausbildung im jeweiligen Referenzberuf bestehen. Da ein Großteil der Fachkräfteeinwanderung als selbstgesteuerte Erwerbsmigration oder über private Anwerbung erfolgt und keine statistischen Daten dazu vorliegen, wie viele der so angeworbenen Personen eine Anpassungsqualifizierung benötigen, kann die Fragestellung nicht mit konkreten Zahlen beantwortet werden. Die BA selbst ist noch nicht zwanzig Jahre in der Fachkräftegewinnung in Drittstaaten aktiv (vgl. die Antwort zu Frage 1). Einen Anhaltspunkt bietet die amtliche Statistik zu den Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder, die eine deutliche Zunahme der Anträge in den letzten Jahren zeigt, jedoch keine Informationen zum Aufenthaltsstatus umfasst. 13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der Anteil jener ausländischen Fachkräfte, die in Deutschland eine staatliche Förderung der beruflichen Anpassungsqualifikation oder eine ähnliche Maßnahme der berufsorientierten Qualifikation in Anspruch genommen haben und zeitlich nach absolvierter Anpassungsqualifikation bzw. Qualifikationsmaßnahme Deutschland wieder verlassen haben (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Was kosteten den Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die in den Fragen 11 und 12 erfragten beruflichen Qualifikationsmaßnahmen in den letzten 20 Jahren insgesamt und jeweils durchschnittlich pro Kopf (geförderte Person), und wie lange dauerte eine berufliche Anpassungsqualifikation im Durchschnitt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise aufschlüsseln)? Zur Frage der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Im Bereich der nicht reglementierten Berufe ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit berufsrechtlich nicht von einer Zulassung abhängig, so dass mit einer ausländischen Qualifikation eine direkte Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich sind. Dies trifft in besonderem Maß auch auf Personen mit einem Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit zu. Personen mit nicht reglementierten Berufen können gleichwohl über eine Qualifizierungsmaßnahme, hier einer sogenannten Anpassungsqualifizierung, wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Da ein Ausgleich der wesentlichen Unterschiede nicht verpflichtend ist, liegen Informationen zur Anzahl der Fälle und der durchschnittlichen Dauer der Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht vor. Demgegenüber müssen in reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgeglichen werden, um insoweit die Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung zu schaffen. Die hierfür erforderliche Ausgleichsmaßnahme kann je nach Beruf und rechtlicher Regelung ein Anpassungslehrgang oder eine Prüfung sein, wobei letzterer häufig eine freiwillige Qualifizierungsmaßnahme vorgelagert ist (Vorbereitungskurs). Aus der amtlichen Statistik zu den Anerkennungsverfahren in den bundesrechtlich geregelten Berufen ist die Dauer zwischen einem Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid bekannt, sofern das Anerkennungsverfahren nach dem ersten Bescheid weiterverfolgt wurde. Rund 14 500 Verfahren zu reglementierten Berufen wurden 2024 nach der Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme endgültig beschieden (98 Prozent mit der vollen Gleichwertigkeit). Bei der Hälfte dieser Verfahren waren zwischen dem Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid bis zu 466 Tage vergangen (Median, 50 Prozent-Quartil). Im Durchschnitt (Mittelwert) waren es 529 Tage zwischen der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid. Im Vorjahr 2023 wurden rund 11 600 Verfahren zu reglementierten Berufen endgültig beschieden (99 Prozent mit der vollen Gleichwertigkeit nach der erfolgreichen Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme). Bei der Hälfte dieser Verfahren waren zwischen dem Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid bis zu 426 Tage vergangen (Median, 50 Prozent-Quartil). Im Durchschnitt (Mittelwert) waren es 500 Tage zwischen der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid. Damit lagen die Werte für die Dauer seinerzeit niedriger als im vorangegangenen Jahr 2022 (rund 9 100 endgültig beschiedene Verfahren; Median 458 Tage, Mittelwert 522 Tage). Daten zu den Vorjahren 2017 bis 2021 können der Veröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung „Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen? Analysen zur Verfahrensdauer anhand der amtlichen Statistik für die Jahre 2017 bis 2021“ entnommen werden (https://res.bib b.de/vet-repository_780599). Die Dauer bis zum Abschluss einer Ausgleichsmaßnahme kann von vielen Faktoren abhängen, dazu gehören unter anderem: Auffinden einer passenden Ausgleichsmaßnahme und Klärung der Finanzierung; Dauer des Anpassungslehrgangs; Zeit der Vorbereitung für die Teilnahme an einer Kenntnisprüfung; Erwerb (weiterer) Deutschkenntnisse, um an einer Ausgleichsmaßnahme teilnehmen zu können. Die Kosten für Berufssprachkurse im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung lassen sich nicht auf der gewünschten Detailebene auswerten. 15. Wie viele ausländische Fachkräfte insgesamt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren aus Deutschland abgeschoben (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen angeben sowie, wenn möglich, bitte auch angeben, wie hoch die Gesamtzahl und der Anteil der abgeschobenen Fachkräfte waren, die vor der Abschiebung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland tätig waren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Statistik im Sinne der Fragestellungen wird nicht geführt. 16. Welche Maßnahmen und Regelungen im Bereich der Fachkräftegewinnung plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 „Verantwortung für Deutschland“ geplanten „Neuen Grundsicherung“, und welche Kosten werden hierfür in welchem Zeitrahmen kalkuliert? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zügig umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierfür zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegen. Die konkreten Inhalte und die erwarteten Gesetzesfolgen können dem entsprechenden Referentenentwurf entnommen werden, sobald dieser vorliegt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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