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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

dip / drucksache 12.05.2025 · WP 21 · 130/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten [Bundesrat Drucksache 130/1/25 12.05.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - Fz - U - Vk - Wi zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten COM(2025) 96 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten und das damit verbundene Ziel, den Klimaschutz im Straßenverkehr und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Automobilsektors zu stärken. EU U Vk ... 2. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Kommission, verstärkt emissionsfreie Fahrzeuge in sogenannten Unternehmensflotten, das heißt Fahrzeuge, die von juristischen Personen und nicht von Privatpersonen angeschafft werden, aufzunehmen. Er sieht auch in der Steuerpolitik wichtige Ansatzpunkte zur Steigerung der Attraktivität emissionsfreier Fahrzeuge, auch in Unternehmensflotten. 3. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass gewerbliche Fahrzeugflotten auch aufgrund der hohen Zulassungszahlen in diesem Bereich wesentliche Auswirkungen auf die Klimabilanz des Verkehrssektors besitzen. Weil Unternehmensfahrzeuge über den Gebrauchtwagenmarkt später häufig von Privatpersonen weitergenutzt werden, prägen diese Fahrzeuge die Emissionsbilanz des Straßenverkehrs über eine lange Zeit. Der Bundesrat sieht deshalb mit Sorge, dass nach den Angaben der Kommission der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge im Bereich der Unternehmensflotten zuletzt geringer war als im Privatfahrzeugbereich. 4. Zugleich ist der Bundesrat davon überzeugt, dass Maßnahmen zur Steigerung des Anteils emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten dazu beitragen können, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Automobilsektors zu verstärken, weil europäische Fahrzeughersteller nach Angaben der Kommission einen höheren Marktanteil in Unternehmensflotten besitzen. Auch deshalb unterstützt der Bundesrat die von der Kommission verfolgte Strategie. 5. Der Bundesrat nimmt mit Interesse die Ausführungen der Kommission zur Kenntnis, dass der im Jahr 2024 um 37 Prozent gestiegene Absatz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen in Belgien größtenteils von Unternehmensflotten infolge von Änderungen der nationalen Besteuerungsregelung angetrieben wurde, und sieht in einer CO2-basierten Steuersystematik auch Chancen für Deutschland, wo der Anteil von Batteriefahrzeugen an allen Neuzulassungen zuletzt gesunken war. Dabei ist sicherzustellen, dass vorteilhafte Dienstwagenregelungen nicht die Attraktivität öffentlicher Verkehrsangebote mindern. EU Fz EU U Vk EU U Vk EU U Vk ... 6. Der Bundesrat teilt in der Folge die Einschätzung der Kommission, dass zielgerichtete Anreize und Regelungen die Elektrifizierung von Unternehmensflotten entscheidend antreiben können. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die von der Kommission genannten Möglichkeiten und Beispiele, darunter Anpassungen steuerlicher Regelungen, Kriterien für die Lizensierung von Taxi-, Fahrdienst- und Carsharingflotten sowie die Berücksichtigung betriebsspezifischer Anforderungen bei der Ladeinfrastrukturnutzung. Der Bundesrat begrüßt folglich die Ankündigung einer Gesetzgebungsinitiative, die die Kommission Ende 2025 vorstellen möchte, um die Potenziale dieser Maßnahmen zu heben. 7. Der Bundesrat verweist darauf, dass in Deutschland bereits Regelungen bestehen, die entsprechende Anreize schaffen. Anzuführen ist in diesem Zusammenhang die begünstigte Besteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils der Privatnutzung von ePkw-Firmenwägen oder etwa die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für diese Fahrzeuge. 8. In ihrer Vorlage erklärt die Kommission, dass sie im Rahmen ihrer für 2026 geplanten Initiative für eine grüne Mehrwertsteuer eine schrittweise Abschaffung des Vorsteuerabzugs für konventionelle Fahrzeuge in Erwägung ziehe. 9. Der Bundesrat stellt fest, dass eine solche Maßnahme zu einer systemwidrigen Durchbrechung des Umsatzsteuersystems sowie zu mehr Bürokratie führen würde. Dies wäre nicht mit den jüngsten Ankündigungen der Kommission vereinbar. Vor diesem Hintergrund sollte in der geplanten Initiative von dem Vorhaben einer schrittweisen Abschaffung des Vorsteuerabzugs für konventionelle Fahrzeuge Abstand genommen werden. 10. Der Bundesrat unterstreicht die Ausführungen der Kommission, dass Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene diese Gesetzgebungsinitiative ergänzen können, und fordert die Bundesregierung auf, ihrerseits weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten schneller und deutlicher zu steigern. 11. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. EU U Vk EU Fz EU Fz EU Fz EU U Vk EU Vk B 12. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.]

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