Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten
[Bundesrat Drucksache 130/1/25
12.05.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - Fz - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von
Unternehmensflotten
COM(2025) 96 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Finanzausschuss (Fz),
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und
der Verkehrsausschuss (Vk)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Dekarbonisierung
von Unternehmensflotten und das damit verbundene Ziel, den Klimaschutz im
Straßenverkehr und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen
Automobilsektors zu stärken.
EU
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2. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Kommission, verstärkt emissionsfreie
Fahrzeuge in sogenannten Unternehmensflotten, das heißt Fahrzeuge, die von
juristischen Personen und nicht von Privatpersonen angeschafft werden,
aufzunehmen. Er sieht auch in der Steuerpolitik wichtige Ansatzpunkte zur
Steigerung der Attraktivität emissionsfreier Fahrzeuge, auch in Unternehmensflotten.
3. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass gewerbliche
Fahrzeugflotten auch aufgrund der hohen Zulassungszahlen in diesem Bereich
wesentliche Auswirkungen auf die Klimabilanz des Verkehrssektors besitzen.
Weil Unternehmensfahrzeuge über den Gebrauchtwagenmarkt später häufig
von Privatpersonen weitergenutzt werden, prägen diese Fahrzeuge die
Emissionsbilanz des Straßenverkehrs über eine lange Zeit. Der Bundesrat sieht deshalb
mit Sorge, dass nach den Angaben der Kommission der Anteil emissionsfreier
Fahrzeuge im Bereich der Unternehmensflotten zuletzt geringer war als im
Privatfahrzeugbereich.
4. Zugleich ist der Bundesrat davon überzeugt, dass Maßnahmen zur Steigerung
des Anteils emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten dazu beitragen
können, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Automobilsektors zu
verstärken, weil europäische Fahrzeughersteller nach Angaben der Kommission
einen höheren Marktanteil in Unternehmensflotten besitzen. Auch deshalb
unterstützt der Bundesrat die von der Kommission verfolgte Strategie.
5. Der Bundesrat nimmt mit Interesse die Ausführungen der Kommission zur
Kenntnis, dass der im Jahr 2024 um 37 Prozent gestiegene Absatz von
batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen in Belgien größtenteils von Unternehmensflotten
infolge von Änderungen der nationalen Besteuerungsregelung angetrieben
wurde, und sieht in einer CO2-basierten Steuersystematik auch Chancen für
Deutschland, wo der Anteil von Batteriefahrzeugen an allen Neuzulassungen
zuletzt gesunken war. Dabei ist sicherzustellen, dass vorteilhafte
Dienstwagenregelungen nicht die Attraktivität öffentlicher Verkehrsangebote mindern.
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6. Der Bundesrat teilt in der Folge die Einschätzung der Kommission, dass
zielgerichtete Anreize und Regelungen die Elektrifizierung von Unternehmensflotten
entscheidend antreiben können. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die
von der Kommission genannten Möglichkeiten und Beispiele, darunter
Anpassungen steuerlicher Regelungen, Kriterien für die Lizensierung von Taxi-,
Fahrdienst- und Carsharingflotten sowie die Berücksichtigung
betriebsspezifischer Anforderungen bei der Ladeinfrastrukturnutzung. Der Bundesrat begrüßt
folglich die Ankündigung einer Gesetzgebungsinitiative, die die Kommission
Ende 2025 vorstellen möchte, um die Potenziale dieser Maßnahmen zu heben.
7. Der Bundesrat verweist darauf, dass in Deutschland bereits Regelungen
bestehen, die entsprechende Anreize schaffen. Anzuführen ist in diesem
Zusammenhang die begünstigte Besteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils der
Privatnutzung von ePkw-Firmenwägen oder etwa die Befreiung von der
Kraftfahrzeugsteuer für diese Fahrzeuge.
8. In ihrer Vorlage erklärt die Kommission, dass sie im Rahmen ihrer für 2026
geplanten Initiative für eine grüne Mehrwertsteuer eine schrittweise
Abschaffung des Vorsteuerabzugs für konventionelle Fahrzeuge in Erwägung ziehe.
9. Der Bundesrat stellt fest, dass eine solche Maßnahme zu einer systemwidrigen
Durchbrechung des Umsatzsteuersystems sowie zu mehr Bürokratie führen
würde. Dies wäre nicht mit den jüngsten Ankündigungen der Kommission
vereinbar. Vor diesem Hintergrund sollte in der geplanten Initiative von dem
Vorhaben einer schrittweisen Abschaffung des Vorsteuerabzugs für konventionelle
Fahrzeuge Abstand genommen werden.
10. Der Bundesrat unterstreicht die Ausführungen der Kommission, dass
Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene diese Gesetzgebungsinitiative
ergänzen können, und fordert die Bundesregierung auf, ihrerseits weitere
Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge in
Unternehmensflotten schneller und deutlicher zu steigern.
11. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
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Fz
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B
12. Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)