Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 686/25 (Beschluss)
08.06.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr
C(2026) 3869 final
Herrn Andreas BOVENSCHULTE
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
ALLEMAGNE/DUITSLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.6.2026
C(2026) 3869 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung über den
Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr (COM(2025) 664 final).
Die Kommission begrüßt die allgemeine Unterstützung des Bundesrates für den
Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr (STIP). Mit diesem Plan wird auf die
dringende Notwendigkeit reagiert, Investitionen zu mobilisieren und die Produktion
erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe für die Luftfahrt und den Schiffsverkehr
auszuweiten. Der Plan wird dazu beitragen, die in der „ReFuelEU-Aviation“-
Verordnung und der „FuelEU-Maritime“-Verordnung gesetzten Ziele zu erreichen, die
anspruchsvolle Aufgabe der Dekarbonisierung der Luftfahrt und des Schiffsverkehrs zu
bewältigen und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren durch die Förderung von
Investitionen in saubere Energie und saubere Technologien zu fördern.
In dem Plan werden Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Rechtsrahmens
und zur Steigerung der Marktwirkung durch eine besser koordinierte Unterstützung auf
der Ebene der Mitgliedstaaten und eine engere internationale Zusammenarbeit
vorgeschlagen. Mit der Beschleunigung der Produktion nachhaltiger Kraftstoffe in der
EU wird diese Initiative dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern,
seine Energieabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und diesen
industriellen Wandel mit Blick auf die Klimaneutralität bis 2050 voranzutreiben. Sie wird
die Stellung Europas in der Welt in einem Wirtschaftszweig verbessern, in dem Europa
seine industrielle Führungsrolle und sein Fachwissen behauptet.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Maßnahmen auf Ebene der
Europäischen Union erforderlich sind, um die Investitionen in die Entwicklung
erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe für die Luftfahrt und den Schiffsverkehr
zu steigern. Ebenso teilt die Kommission die Auffassung, dass der Rechtsrahmen, der
durch die „ReFuelEU-Aviation“-Verordnung und die „FuelEU-Maritime“-Verordnung
geschaffen worden ist, die für Investitionen erforderliche Rechtssicherheit bietet. Die
zu Drucksache 686/25 (Beschluss)
Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat ebenfalls der Auffassung ist, dass
dies eine Gelegenheit sein wird, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, was
ein von der Kommission mitgetragenes Ziel dieses Plans ist.
Die Kommission nimmt den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, dass die
Bundesregierung Mittel für die Dekarbonisierung dieser Sektoren bereitstellen sollte.
Die Kommission hält die Mitgliedstaaten dazu an, einen Teil der aus dem EU-EHS
erzielten Einnahmen für Investitionen in die Dekarbonisierung des Seeverkehrs und der
Luftfahrt zu verwenden, unter anderem durch den Einsatz erneuerbarer und
kohlenstoffarmer Kraftstoffe. Die Kommission begrüßt die Absicht der deutschen
Bundesregierung, den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe in der Luftfahrt in diesem
Jahr durch einen Doppelauktionsmechanismus mit bis zu 2 Mrd. EUR zu unterstützen.
Die Kommission wird an der Ausweitung der eSAF-Allianz der Vorreiter arbeiten, um
die Unterstützung durch die Mitgliedstaaten weiter zu erhöhen.
Die Kommission erinnert daran, dass der Verkehrsbereich bei der Nutzung von Biomasse
mit anderen Sektoren konkurrieren wird und dass auf mehreren Gebieten Maßnahmen
erforderlich sein werden, wie z. B. die umfangreichere Nutzung nicht ausgeschöpfter
nachhaltiger Ausgangsstoffe zur Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe, die
Sondierung möglicher Synergien zwischen den Sektoren und die Ermittlung von
Produktionsmitteln, die in anderen Sektoren nicht genutzt werden.
Die Kommission möchte auch betonen, dass der Schwerpunkt des Investitionsplans für
nachhaltigen Verkehr zwar auf der Förderung des Einsatzes alternativer Kraftstoffe in
der Luftfahrt und im Seeverkehr liegt, die Kommission jedoch auch entschlossen ist,
andere technologische Innovationen mit besonderen Initiativen wie dem Gemeinsamem
Unternehmen für saubere Luftfahrt und der Allianz für emissionsfreie Luftfahrt zu
unterstützen.
Die Kommission ist sich der Herausforderungen bewusst, vor denen der Fischerei- und
Aquakultursektor bei der Energiewende steht. In ihrer Mitteilung über die Energiewende
im Fischerei- und Aquakultursektor der EU1, die als Reaktion auf die
Energiepreisspitzen infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine
veröffentlicht wurde, hob die Kommission die kostspielige Abhängigkeit des Sektors von
fossilen Brennstoffen hervor, erkannte die bestehenden Herausforderungen an und
formulierte eine Zielvorstellung für eine klimaneutrale Fischerei und Aquakultur bis
2050. Die Kommission schlug 27 Maßnahmen vor, um den Sektor bei der Überwindung
der Hindernisse zu unterstützen, mit denen er im Hinblick auf die Zusammenarbeit der
Beteiligten, die Finanzierung, die Kompetenzentwicklung und die Innovation konfrontiert
ist. Nach wie vor gibt es erhebliche Hindernisse, z. B. noch nicht ausgereifte
Dekarbonisierungstechnologien, unzureichende Investitionen, begrenzter Zugang zu
alternativen Energiequellen und Einschränkungen in Hafeninfrastrukturen, sowie
Herausforderungen beim Strukturwandel auf den Arbeitsmärkten. Da jede Fischereiflotte
vor ihren eigenen Herausforderungen steht, ist eine Einheitsstrategie nicht sinnvoll.
Vielmehr werden mehrere Alternativen und verschiedene Arten der Energieversorgung
1 COM(2023) 100 final.
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erforderlich sein. Zur weiteren Unterstützung des Sektors wird die Kommission bis zum
dritten Quartal 2026 im Rahmen ihrer Mitteilung über die Vision für die EU-Fischerei-
und Aquakultur für 2040 einen Fahrplan für die Energiewende in der Fischerei und
Aquakultur der EU aufstellen, um den Wirtschaftszweig auf den Weg zur
Klimaneutralität bis 2050 zu führen und mit übergeordneten politischen Initiativen in
Einklang zu bringen.
Die Kommission begrüßt den Verweis auf das WTO-Übereinkommen über
Fischereisubventionen, das am 15. September 2025 in Kraft getreten ist und schädliche
Fischereisubventionen im Zusammenhang mit der illegalen, nicht gemeldeten und
unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei), überfischten Beständen und der unregulierten
Hochseefischerei verbietet.
Die Kommission nimmt die Bedenken zur Kenntnis, die hinsichtlich der wirtschaftlichen
Lage familiengeführter Fischereiunternehmen und der Probleme im Zusammenhang mit
der Energiewende, darunter auch der Ausweisung von Offshore-Windparks und des
damit verbundenen Verlusts von Fanggründen, geäußert werden. Er enthält vorrangige
Maßnahmen, die unter anderem dazu beitragen sollen, in der Fischerei unbeabsichtigte
Fänge empfindlicher Arten zu verringern und soweit möglich zu verhindern, wie auch
Maßnahmen zur Verbesserung empfindlicher Lebensräume und Maßnahmen, um die
Fischerei marktgängiger Arten nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören die Schaffung
von Meeresschutzgebieten und die Annahme wirksamer Maßnahmen zur Verwirklichung
der mit diesen Meeresschutzgebieten verfolgten Ziele.
Die Ziele des Meeresaktionsplans sind mit der Verordnung über die Wiederherstellung
der Natur (NRR) präzisiert worden und dienen als „Vehikel“ zur Kanalisierung der
Bemühungen zur Erreichung des Ziels, 30 % unserer Meeresgebiete unter Schutz zu
stellen. Soweit für den Schutz der Küsten- und Meereslebensräume eine Regulierung der
Fischerei oder Aquakultur erforderlich ist, findet die Gemeinsame Fischereipolitik
Anwendung. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeiten, die die Verordnung über die
Gemeinsame Fischereipolitik bietet, in vollem Umfang nutzen, unter anderem auch durch
nationale Maßnahmen oder gemeinsame Empfehlungen sowie im Rahmen der
Finanzierungsinstrumente. Es ist nun Sache der Mitgliedstaaten, ihre nationalen
Wiederherstellungspläne bis zum 18. August 2026 aufzustellen, in denen Etappenziele für
2030, 2040 und 2050 festgelegt werden, und ihren Wiederherstellungsbedarf und ihre
Maßnahmen zu benennen, die an den nationalen Kontext angepasst sind.
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Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Punkte mit diesen
Ausführungen geklärt werden können, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs
erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefčovič Apostolos Tzitzikostas
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
zu Drucksache 686/25 (Beschluss) - 4 -
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