Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen
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Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6552
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Jan Köstering, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, David Schliesing,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen
Blinde und sehbehinderte Menschen sind bei der Ausübung ihres Wahlrechts
weiterhin mit erheblichen Barrieren konfrontiert. Während bei
Bundestagswahlen bundesweit einheitliche Hilfsmittel wie Wahlschablonen zur Verfügung
stehen, fehlt es bei Landtags- und Kommunalwahlen vielerorts an
vergleichbaren Angeboten. Ein aktuelles Pilotprojekt in Bayern zeigt exemplarisch, dass
barrierefreie Wahlhilfen bislang nicht flächendeckend etabliert sind, sondern
häufig von Einzelinitiativen abhängen. (www.welt.de/regionales/bayern/article
247649504/Pilotprojekt-zur-Landtagswahl-Wahlschablone-fuer-Blinde.html).
Dies führt dazu, dass blinde und sehbehinderte Menschen ihr Wahlrecht nicht
bundesweit selbstbestimmt, geheim und gleichberechtigt ausüben können. Die
tatsächliche Ausgestaltung der Wahlteilnahme hängt damit vom jeweiligen
Bundesland ab. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zu den
Wahlrechtsgrundsätzen sowie zu den Verpflichtungen aus der UN-
Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 29, der die
gleichberechtigte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen garantiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung
bei Landtagswahlen Wahlschablonen oder vergleichbare Hilfsmittel für
blinde und sehbehinderte Menschen bereitgestellt?
In welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
keine entsprechenden Angebote?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Unterschiede
zwischen den Bundesländern im Hinblick auf die gleichberechtigte Ausübung
des Wahlrechts von blinden und sehbehinderten Menschen?
3. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Europa-, Bundestags-, Landtags- sowie Kommunalwahlen
hinsichtlich der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen?
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu der barrierefreien
Ausgestaltung von Wahllokalen für Europa-, Bundestags-, Landtags- sowie
Kommunalwahlen, konkret zu Bodenleitsystemen und Ausschilderungen
in Brailleschrift vor?
5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einen
barrierefreien Zugang zu Wahllokalen in Deutschland für blinde und
sehbehinderte Menschen zu gewährleisten?
6. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
sicherzustellen, dass blinde und sehbehinderte Menschen ihr Wahlrecht
künftig bundesweit gleichberechtigt ausüben können und die Vorgaben
aus Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Wahlen
umzusetzen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
7. Welche Gespräche oder Abstimmungen hat die Bundesregierung mit den
Ländern zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Landtags- und
Kommunalwahlen geführt?
8. Plant die Bundesregierung Initiativen, um bundeseinheitliche
Mindeststandards für barrierefreie Wahlen zu fördern oder zu unterstützen?
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer
Kompetenzen auf eine flächendeckende Bereitstellung barrierefreier
Wahlhilfen hinzuwirken?
10. Inwieweit prüft die Bundesregierung finanzielle
Unterstützungsmaßnahmen für die Länder zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Wahlen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
11. Wie wird die Barrierefreiheit von Wahlen in Deutschland derzeit
systematisch erfasst und evaluiert?
12. Plant die Bundesregierung, die Barrierefreiheit von Wahlen künftig
regelmäßig zu monitoren und darüber zu berichten?
13. Welche weiteren Maßnahmen neben Wahlschablonen hält die
Bundesregierung für erforderlich, um eine barrierefreie Wahlteilnahme zu
gewährleisten?
14. Inwieweit bindet die Bundesregierung den Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband in die Konzeptualisierung und Umsetzung eines
barrierefreien Zugangs zu Wahllokalen und Wahlen in Deutschland ein, und
wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 12. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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