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Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen

dip / drucksache 18.06.2026 · WP 21 · 21/6552 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6552 21. Wahlperiode 18.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen Blinde und sehbehinderte Menschen sind bei der Ausübung ihres Wahlrechts weiterhin mit erheblichen Barrieren konfrontiert. Während bei Bundestagswahlen bundesweit einheitliche Hilfsmittel wie Wahlschablonen zur Verfügung stehen, fehlt es bei Landtags- und Kommunalwahlen vielerorts an vergleichbaren Angeboten. Ein aktuelles Pilotprojekt in Bayern zeigt exemplarisch, dass barrierefreie Wahlhilfen bislang nicht flächendeckend etabliert sind, sondern häufig von Einzelinitiativen abhängen. (www.welt.de/regionales/bayern/article 247649504/Pilotprojekt-zur-Landtagswahl-Wahlschablone-fuer-Blinde.html). Dies führt dazu, dass blinde und sehbehinderte Menschen ihr Wahlrecht nicht bundesweit selbstbestimmt, geheim und gleichberechtigt ausüben können. Die tatsächliche Ausgestaltung der Wahlteilnahme hängt damit vom jeweiligen Bundesland ab. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zu den Wahlrechtsgrundsätzen sowie zu den Verpflichtungen aus der UN- Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 29, der die gleichberechtigte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen garantiert. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Landtagswahlen Wahlschablonen oder vergleichbare Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen bereitgestellt? In welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine entsprechenden Angebote?  2. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Unterschiede zwischen den Bundesländern im Hinblick auf die gleichberechtigte Ausübung des Wahlrechts von blinden und sehbehinderten Menschen?  3. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Europa-, Bundestags-, Landtags- sowie Kommunalwahlen hinsichtlich der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen?  4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu der barrierefreien Ausgestaltung von Wahllokalen für Europa-, Bundestags-, Landtags- sowie Kommunalwahlen, konkret zu Bodenleitsystemen und Ausschilderungen in Brailleschrift vor?  5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einen barrierefreien Zugang zu Wahllokalen in Deutschland für blinde und sehbehinderte Menschen zu gewährleisten?  6. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass blinde und sehbehinderte Menschen ihr Wahlrecht künftig bundesweit gleichberechtigt ausüben können und die Vorgaben aus Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Wahlen umzusetzen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  7. Welche Gespräche oder Abstimmungen hat die Bundesregierung mit den Ländern zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Landtags- und Kommunalwahlen geführt?  8. Plant die Bundesregierung Initiativen, um bundeseinheitliche Mindeststandards für barrierefreie Wahlen zu fördern oder zu unterstützen?  9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Kompetenzen auf eine flächendeckende Bereitstellung barrierefreier Wahlhilfen hinzuwirken? 10. Inwieweit prüft die Bundesregierung finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für die Länder zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Wahlen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 11. Wie wird die Barrierefreiheit von Wahlen in Deutschland derzeit systematisch erfasst und evaluiert? 12. Plant die Bundesregierung, die Barrierefreiheit von Wahlen künftig regelmäßig zu monitoren und darüber zu berichten? 13. Welche weiteren Maßnahmen neben Wahlschablonen hält die Bundesregierung für erforderlich, um eine barrierefreie Wahlteilnahme zu gewährleisten? 14. Inwieweit bindet die Bundesregierung den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband in die Konzeptualisierung und Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zu Wahllokalen und Wahlen in Deutschland ein, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 12. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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