Beteiligung von Betroffenen beim Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache
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Beteiligung von Betroffenen beim Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6386
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad,
Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier,
Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino,
Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-
Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Beteiligung von Betroffenen beim Aufbau des Bundeskompetenzzentrums
Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Behindertengleichstellungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/5140) sieht unter § 13 die Errichtung eines
Bundeskompetenzzentrums für Deutsche Gebärdensprache und Leichte
Sprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit vor. Laut Gesetzentwurf sind
für den Aufbaustab zunächst vier Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen (drei
im höheren Dienst, eine im gehobenen Dienst), perspektivisch ergänzt um zwei
weitere VZÄ.
Ein zentraler Grundsatz der Behindertenrechtsbewegung lautet: „Nichts über
uns ohne uns.“ Dieser Grundsatz ist auch in Artikel 4 Absatz 3 der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; UN = United Nations) verankert und
verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, Menschen mit Behinderung und
ihre Organisationen eng in alle sie betreffenden Entscheidungsprozesse
einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund bleibt unklar, in welcher Weise gehörlose Menschen
als Nutzerinnen und Nutzer der Deutschen Gebärdensprache sowie Menschen,
die Leichte Sprache nutzen, konkret in den Aufbau, die
Personalentscheidungen und laufende Arbeit des Kompetenzzentrums einbezogen werden sollen.
Zudem ist kritisch zu hinterfragen, weshalb zwei grundlegend unterschiedliche
Kommunikationsformen wie die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige
Sprache einer sprachlichen Minderheit (§ 6 des
Behindertengleichstellungsgesetzes [BGG]) und die Leichte Sprache als speziell geregelte, sprachlich und
inhaltlich vereinfachte Ausdrucksform der deutschen Schriftsprache (vgl. DIN
SPEC 33429) institutionell zusammengeführt werden sollen. Diese
Zusammenlegung birgt aus Sicht der Fragestellenden die Gefahr, dass spezifische Bedarfe
unzureichend berücksichtigt und strukturelle Ungleichgewichte verstärkt
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Weshalb und auf Grundlage welcher fachlichen, organisatorischen oder
haushälterischen Erwägungen soll ein gemeinsames Kompetenzzentrum
für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache geschaffen werden?
2. Welche alternativen Möglichkeiten, insbesondere die Einrichtung
getrennter Kompetenzzentren, wurden geprüft, und aus welchen Gründen wurden
sie verworfen?
3. Welche Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit
sieht die Bundesregierung in der Zusammenlegung beider
Aufgabenbereiche, und wie sollen diese konkret minimiert werden?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorgaben aus Artikel 4
Absatz 3 UN-BRK bei dem Aufbau und der Arbeit des
Kompetenzzentrums verbindlich umgesetzt werden?
5. In welchen konkreten Phasen der Planung oder Umsetzung werden
Betroffenenorganisationen beteiligt oder sind diese bereits beteiligt worden
(bitte jeweils Organisationen namentlich aufführen)?
6. Wer entscheidet über die Besetzung der vorgesehenen Stellen,
insbesondere der Leitungspositionen?
7. Welche Kriterien sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass gehörlose
Menschen sowie Nutzerinnen und Nutzer Leichter Sprache im Personal
und insbesondere in Leitungsfunktionen angemessen vertreten sind?
8. Plant die Bundesregierung, Stellen explizit für gehörlose Fachkräfte bzw.
für Nutzerinnen und Nutzer Leichter Sprache auszuschreiben, und wenn
nein, warum nicht?
9. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um strukturelle Diskriminierung im
Auswahlverfahren zu verhindern?
10. Welche spezifischen Qualifikationen in Bezug auf Deutsche
Gebärdensprache, einschließlich linguistischer, kultureller und historischer
Kenntnisse der Gehörlosengemeinschaft, werden für die jeweiligen Stellen
vorausgesetzt?
11. Welche Qualifikationen im Bereich Leichte Sprache werden verlangt?
12. Wie wird sichergestellt, dass beide Bereiche gleichwertig und fachlich
angemessen abgedeckt werden?
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass gehörlose Menschen in der
Belegschaft in hinreichendem Umfang vertreten sind?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer
Leichter Sprache in der Belegschaft in hinreichendem Umfang vertreten
sind?
15. Welche barrierefreien Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der
Nutzung der Deutschen Gebärdensprache als Arbeitssprache sowie des
Einsatzes von Dolmetsch- und Assistenzleistungen, werden geschaffen?
16. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um audistische Denk- und
Handlungsmuster innerhalb des Kompetenzzentrums zu verhindern?
17. Sind verpflichtende Fortbildungen zu Ableismus und Audismus
vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
18. Inwiefern hat es im Zuge der Planung eine Einbeziehung
wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen, insbesondere des Instituts für Deutsche
Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, gegeben oder ist diese
für die Zukunft geplant?
19. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Fachbeirats oder eines
vergleichbaren Gremiums?
a) Wenn ja, wie wird dessen Zusammensetzung geregelt, und welche
Mitwirkungsrechte erhält dieses Gremium?
b) Wenn nein, wie wird die kontinuierliche Einbindung von
Betroffenenperspektiven sichergestellt?
20. Welche Indikatoren und Verfahren zur Evaluation der Arbeit des
Kompetenzzentrums sind vorgesehen?
21. Wann erstmals und in welchen Abständen soll eine Evaluation erfolgen?
22. Werden Betroffenenorganisationen in die Evaluation einbezogen, und
wenn ja, wie?
23. Wie sieht der konkrete Zeitplan für den Aufbau und die Arbeitsaufnahme
des Kompetenzzentrums aus?
24. Welche Zwischenschritte sind vorgesehen, und wie wird der Deutsche
Bundestag darüber unterrichtet?
Berlin, den 27. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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