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Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln

dip / drucksache 11.06.2026 · WP 21 · 21/6465 · Antrag · Original ↗

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Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Verkaufspreise für Treibstoffe wie Diesel und Benzin sind seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Iran und die dadurch massiv eingeschränkten Energielieferungen aus dem Persischen Golf drastisch gestiegen und unterliegen extremen Preisschwankungen. Diese Preiserhöhungen und -schwankungen gehen über die ohnehin gestiegenen und schwankenden Preise für Rohöl weit hinaus. Sie sind Ausdruck extrem mächtiger Mineralölkonzerne, die unter den Bedingungen der gegenwärtigen Krise ihre seit jeher bestehende Marktmacht bewusst ausnutzen, um mit Treibstoffen noch mehr zu verdienen als zuvor. Laut der britischen Tageszeitung „The Guardian“ verdienten die 100 größten Öl- und Gaskonzerne im ersten Monat des Iran-Krieges 23 Mrd. US-Dollar an Zusatzgewinnen durch die gestiegenen Rohöl- und Treibstoffpreise, das sind 30 Mio. US-Dollar pro Stunde (www.theguardian.com/environment/2026/apr/15/big-oil-huge-war- windfallconsumers). Neben den direkten Zusatzeinnahmen infolge der gestiegenen Rohölpreise stammen große Teile der Extragewinne aus überproportional gestiegenen Treibstoffpreisen, denn pro Liter Sprit verdienen die Mineralölkonzerne – unabhängig vom teureren Rohöl – weit mehr als noch in den Monaten Januar/Februar 2026 vor Beginn des Iran-Krieges. Allein für Deutschland werden die Extraprofite der Ölkonzerne aus dem Verkauf von Diesel und Benzin für den Zeitraum März bis Mai 2026 auf insgesamt rund 2,4 Mrd. Euro geschätzt (www.greenpeace.de/publikationen/Ueberge- winne_Tankstellenmarkt_Juni2026.pdf). Ein wesentlicher Grund dafür ist die unzureichende Wettbewerbskontrolle gegenüber der Mineralölindustrie durch die Bundesregierung und das Bundeskartellamt. Es ist dringend geboten, die bereits entstandenen Zusatz- bzw. Extraprofite der Mineralölwirtschaft durch eine rückwirkend geltende Übergewinnsteuer zurückzuholen, wie es die antragstellende Fraktion im Antrag „Bevölkerung und Wirtschaft von den steigenden Treibstoffpreisen wirksam entlasten“ (Bundestagsdrucksache 21/5484) bereits gefordert hat. Für die Zukunft muss aber darüber hinaus der Ausnutzung von Marktmacht der Ölkonzerne ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu ist eine Zerschlagung der Oligopole in der Energie- und insbesondere in der Mineralölwirtschaft nötig. Da dies sowohl Zeit als auch eine Abstimmung mit anderen Ländern erfordert, kann der Staat bis Deutscher Bundestag Drucksache 21/6465 21. Wahlperiode 11.06.2026 dahin durch eine Begrenzung der Gewinnmargen der Ölkonzerne die Teuerung der Treibstoffe direkt begrenzen. Mit einem solchen Gewinnmargendeckel könnten Treibstoffpreise zwar mit steigenden Ölpreisen auch weiter steigen, aber eben nur so weit, wie es die Produktions- und Logistikkosten unmittelbar rechtfertigen würden. Umgekehrt käme jede Senkung des Ölpreises auch unmittelbar bei den Tankstellen an. Mehrere EU-Länder wenden bereits verschiedene Modelle zur Preisregulierung an, an diesen Erfahrungen sollte angeknüpft werden. Um die Gewinnmargen der Ölkonzerne zu begrenzen, sind eine dauerhafte Preis- und Kostenkontrolle sowie Transparenz bezüglich der Preisbildung über die gesamte Lieferkette – von der Ölförderung bis zur Zapfsäule – erforderlich. Im ersten Quartal 2025 leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren ein, um zu überprüfen, ob auf der Marktstufe des Großhandels mit Kraftstoffen eine strukturelle Störung des Wettbewerbs vorliegt. Dabei wollte es insbesondere die Rolle der sogenannten Preisinformationsdienste untersuchen. Hierzu leitete es Auskunftsersuchen gegen zwei Preisinformationsdienste ein. Diese legten allerdings Beschwerde gegen dieses wichtige Instrument zur Informationsbeschaffung ein und beantragten zugleich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerden. Ende April 2026 gab das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf diesem Antrag statt, da es bezweifelte, ob die Behörde überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten darf. Daraufhin stoppte das Bundeskartellamt sein Verfahren zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoffgroßhandel vorläufig (www.telepolis.de/article/Oberlandesgericht- Duesseldorf-stoppt-Untersuchung-des-Kraftstoffgrosshandels-11280362.html). Ob der Beschluss des OLG Düsseldorfs Bestand hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Da Eile geboten ist, fordert der Bundestag, dass das GWB so nachgeschärft wird, dass die Auskunftsrechte des Bundeskartellamtes auch vor Gericht Bestand haben. Die Befugnisse sollten zudem eine wirksame Preis- und Kostenkontrolle entlang der gesamten Öllieferkette ermöglichen und nicht erst greifen, nachdem Rohöl zu Derivaten verarbeitet wurde. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. zusätzlich zu den bereits geforderten Maßnahmen, insbesondere Übergewinnsteuer, Energiekrisengeld und Maßnahmen zur Kraftstoffeinsparung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte Kontrolle der Beschaffungs-, Raffinerie-, Transport- und Vertriebskosten sowie der Ein- und Verkaufspreise vorsieht; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte Deckelung der Gewinnmargen für Kraftstoffe vorsieht. Berlin, den 9. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Israels und der USA auf den Iran sorgt seit Ausbruch des Kriegs am 28. Februar 2026 für erhebliche Verwerfungen in der Weltwirtschaft, allen voran bei den Düngemittel- und Energiepreisen. Seit Beginn der militärischen Auseinandersetzungen hat sich der Brent-Rohöl-Preis von rund 67 auf zeitweise 110 US-Dollar pro Barrel nahezu verdoppelt. Ende April kostete ein Barrel Brent-Rohöl rund 104 US- Dollar (29. April 2026: www.tagesschau.de/wirtschaft/boersenkurse/61440351/). Eine Stabilisierung der Preise ist nicht zu erwarten, jedenfalls ist die Volatilität auf den Optionsmärkten derzeit höher als zu Beginn des Ukrainekrieges. Der Energiepreisschock dürfte die Inflation weiter anheizen und die deutsche Wirtschaft in eine Rezession führen (www.surplusmagazin.de/energiekrise-spritpreise-politik-handeln-preisbremse-ubergewinnsteuer/). Die Mineralölkonzerne nutzen die Energiekrise schamlos aus, um ihre ohnehin schon hohen Gewinnmargen bei den Treibstoffpreisen weiter zu erhöhen. Besonders anschaulich wurde der Marktmissbrauch der Mineralölindustrie beim am 1. April 2026 in Kraft getretenen Kraftstoffmaßnahmenpaket der Bundesregierung, durch das die Tankstellen die Treibstoffpreise nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags erhöhen dürfen. Laut einer Studie des Leibniz- Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung haben die Ölkonzerne seitdem ihre Gewinnmargen sowohl für E5- als auch für E10-Benzin in Deutschland um weitere rund 6 Cent pro Liter gesteigert (www.zew.de/- presse/pressearchiv/12-uhr-tankregel-6-cent-hoehere-marge-auf-benzin). Ein wesentlicher Grund dafür ist die unzureichende Wettbewerbskontrolle gegenüber der Mineralölindustrie durch die Bundesregierung. Die Entwicklung der Kraftstoffpreise in Deutschland ist seit Jahren krisenanfällig und stark von geopolitischen Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten abhängig. Darüber hinaus zeigen sich auch regelmäßig zu Ferienbeginn oder vor verlängerten Wochenenden ungerechtfertigte Preissprünge an den Zapfsäulen, um die Kundinnen und Kunden abzukassieren. Wettbewerbspolitische Untersuchungen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere im Kraftstoffgroßhandel und beim Ab-Raffinerie-Handel hohe Risiken für Preismanipulationen durch die Mineralölindustrie bestehen. Daher ist als dringliche Maßnahme die Wiedereinführung einer Übergewinnsteuer erforderlich. Eine grundlegende Lösung dieses Problems kann jedoch nur durch eine Entflechtung der oligopolitischen Strukturen der Mineralölwirtschaft gelingen, was aber angesichts der wirtschaftlichen Macht der betreffenden Unternehmen und ihrer transnationalen Konzernstrukturen sehr schwierig ist. Kurz- und mittelfristig können Nationalstaaten aber auch heute schon konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Gewinnmargen der Mineralölkonzerne zu deckeln. Dabei sind eine kostendeckende Produktion sowie die Versorgungssicherheit stets zu gewährleisten. Mehrere europäische Länder ergreifen bereits preisregulierende Maßnahmen und greifen direkt in die Preisbildung bei Kraftstoffen ein. So haben beispielsweise Kroatien, Österreich und Griechenland kurzfristige Kriseninstrumente zur Kontrolle von Kosten und Margen implementiert. In Luxemburg und Belgien werden Höchstpreise für Kraftstoffe festgelegt, die unter Berücksichtigung relevanter Kosten eine Deckelung der Gewinnmarge bewirken. Aufgrund der positiven Erfahrungen dieser Länder sollte die Bundesregierung die Gewinnmargen bei Kraftstoffen dauerhaft deckeln. Eine öffentliche Stelle sollte die relevanten Kosten sowie die Einhaltung der maximalen Gewinnmarge kontrollieren. Damit ließen sich zumindest Preisanstiege bei Kraftstoffen verhindern, die über die internationale Entwicklung des Rohölpreises hinausgehen. Dies ist zugleich eine Maßnahme, um den Anstieg der allgemeinen Inflationsrate und der Lebenshaltungskosten infolge der Energiekrise zu dämpfen. Denn steigende Kraftstoffpreise wirken sich auch auf andere Preise, insbesondere bei Lebensmitteln, in den Lieferketten und bei Dienstleistungen, aus. Mit dem Inkrafttreten eines Mechanismus zur dauerhaften Deckelung der Gewinnmarge bei Kraftstoffen ist davon auszugehen, dass dann dort keine Übergewinne mehr generiert werden können. Eine Übergewinnsteuer wird dann obsolet und kann nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit des neuen Instruments ausgesetzt werden. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, ist die unverzügliche Wiedereinführung der Übergewinnsteuer weiterhin dringend geboten. Sie dient der Abschöpfung der vor der Deckelung der Gewinnmarge entstandenen Übergewinne. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen können zudem Fehlallokationen von Investitionen in den fossilen Sektor verhindern, Erneuerbare Energien stärken (https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=6080926) und somit die Abhängigkeit von fossilen Energien schrittweise abbauen. Zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und des Klimas. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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