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Bevölkerung und Wirtschaft von den steigenden Treibstoffpreisen wirksam entlasten

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5484 · Antrag · Original ↗

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Bevölkerung und Wirtschaft von den steigenden Treibstoffpreisen wirksam entlasten Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Ines Schwerdtner, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Bevölkerung und Wirtschaft von den steigenden Treibstoffpreisen wirksam entlasten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Mineralölindustrie benutzt den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und die dadurch massiv eingeschränkten Energielieferungen aus dem Persischen Golf, um ihre ohnehin schon hohen Gewinnmargen bei den Treibstoffpreisen weiter zu erhöhen. Nach Berechnungen der britischen Tageszeitung „The Guardian“ verdienten die 100 größten Öl- und Gaskonzerne im ersten Monat des Iran-Krieges 23 Mrd. US-Dollar an Zusatzgewinnen durch die gestiegenen Rohöl- und Treibstoffpreise, das sind 30 Mio. US-Dollar pro Stunde (www.theguardian.com/environment/2026/apr/15/big- oilhuge-war-windfall-consumers). Neben den direkten Zusatzeinnahmen infolge der gestiegenen Rohölpreise stammen große Teile der Extragewinne aus überproportional gestiegenen Treibstoffpreisen, denn pro Liter Sprit verdienen die Mineralölkonzerne – unabhängig vom teureren Rohöl – weit mehr als noch in den Monaten Januar/Februar 2026 vor Beginn des Iran-Krieges. Durch eine massive Erhöhung der Preisdifferenz zwischen dem Vorprodukt Rohöl und den Endprodukten Diesel und Benzin haben die Mineralölkonzerne laut einer Studie von Greenpeace über 80 Mio. Euro pro Tag an Extraprofiten in der EU gemacht (www.greenpeace.org/static/planet4- netherlandsstateless/2026/03/a9b32239-eu-excess-oil-profits-march-2026.pdf). Durch geschickte Preisgestaltungen hat das Mineralöloligopol mit 24 Mio. Euro pro Tag in Deutschland am meisten zusätzlich abkassiert, während in anderen EU-Ländern wie Irland, Bulgarien, Malta oder der Slowakei keine Extramargen realisiert wurden. Neben der Marktgröße und der höheren Kaufkraft in Deutschland hat dies wesentlich mit einer unzureichenden Wettbewerbskontrolle gegenüber der Mineralölindustrie durch die Bundesregierung zu tun. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5484 21. Wahlperiode 21.04.2026 Bezahlen müssen diese Extraprofite die Bevölkerung und die Wirtschaftsunternehmen außerhalb der Mineralölbranche. Es ist bereits jetzt absehbar, dass dies auch die Preise von Lebensmitteln erhöht. Um diese Belastungen für die Menschen und die Wirtschaft zur mindern, braucht es entschlossene Maßnahmen, die sowohl die Übergewinne der Mineralölkonzerne abschöpfen, deren Gewinnmargen gesetzlich begrenzen, die Bürgerinnen und Bürger direkt finanziell unterstützen und die die Kosten durch Energieeinsparungen senken. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen, bei dem a) als Referenz die Geschäftsjahre 2024 und 2025 zugrunde gelegt werden, b) die Grenze für zulässigen Mehrgewinn bei 15 Prozent festgesetzt wird, c) der Steuersatz auf 50 Prozent festgesetzt wird und d) auch Vertriebsgesellschaften von der Steuerpflicht erfasst werden; 2. sich auf EU-Ebene für die systematische Erfassung und Deckelung der Gewinnmargen im Energiegroßhandel (Handelshäuser) sowie im Raffinerie- und Logistikbereich einzusetzen und sich auf EU-Ebene für die Bildung einer gemeinsamen Einkaufskoalition (Einkaufskartell) einzusetzen (koordiniert mit den großen Netto-Importeuren Ostasiens), durch a) Nutzung der Einkaufs-Marktmacht der EU (in enger Koordination mit ostasiatischen Ländern), um Höchstpreise für LNG- und Öl-Importe zu vereinbaren, b) Koppelung von EU-Hafenzugang und Schiffsversicherungen an die Einhaltung der Deckelung der Gewinnmargen; 3. unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein Entlastungspaket vorzulegen, welches folgende Maßnahmen enthält: a) ein einkommensteuerpflichtiges (und daher progressiv wirkendes) Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, das nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet wird, b) die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets und ein Null-Euro-Ticket für Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende sowie Senior*innen und c) die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privatpersonen und 0,05 Cent/kWh für alle Unternehmen; 4. Maßnahmen zur Einsparung von Kraftstoffen zu ergreifen, indem sie einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem ein allgemeines Tempolimit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen erlassen und ein Verbot von Kurzstreckenflügen zwischen Orten, die weniger als 500 km entfernt oder durch eine Bahnverbindung in weniger als sechs Stunden erreichbar sind sowie von Flügen mit Privatjets generell, ausgesprochen wird; 5. unverzüglich ein emissionsreduzierendes Konjunkturpaket vorzulegen, das Beschäftigung, Wertschöpfung, Bezahlbarkeit, die Erreichung der Klimaziele und den Schutz vor den Auswirkungen zukünftiger geopolitischer Krisen sicherstellt. Hierzu bedarf es eines konsequenten Ausstiegs aus den fossilen Energien. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Energienetze und des ÖPNV sowie die Energieeffizienz, die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors und die klimagerechte und sozialverträgliche Sanierung von Gebäuden sind entschieden voranzutreiben. Berlin, den 21. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Israels und der USA auf den Iran sorgt seit Ausbruch des Kriegs am 28. Februar 2026 für erhebliche Verwerfungen in der Weltwirtschaft, allen voran bei den Düngemittel- und Energiepreisen. Seit Beginn der militärischen Auseinandersetzungen hat sich der Brent-Rohöl-Preis von rund 67 auf zeitweise 110 US-Dollar pro Barrel nahezu verdoppelt. Derzeit kostet ein Barrel Brent-Rohöl rund 100 US-Dollar (16.04.2026; www.tagesschau.de/wirtschaft/boersenkurse/61440351/). Eine Stabilisierung der Preise ist zudem nicht zu erwarten; die Volatilität auf den Optionsmärkten ist höher als zu Beginn des Ukrainekrieges. Führende Ökonomen analysieren, dass diese Energiekrise bereits gravierender ist als die Krisen von 1973, 1979 und 2022. Deutschland ist diesmal zwar nicht in dem Maße und unmittelbar betroffen wie im Jahr 2022, doch die Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten treiben auch hierzulande die Preise für Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas deutlich in die Höhe. Gleichzeitig dürfte der Energiepreisschock die Inflation weiter anheizen und die deutsche Wirtschaft in eine Rezession führen (www.surplusmagazin.de/energiekrise-spritpreise-politik- handelnpreisbremse-ubergewinnsteuer/). Die Mineralölkonzerne nutzen die Energiekrise, um ihre ohnehin schon hohen Gewinnmargen bei den Treibstoffpreisen weiter zu erhöhen. Die Bundesregierung scheint das Ausmaß der Krise noch immer nicht vollständig erkannt zu haben. Das erste Kraftstoffmaßnahmenpaket, demnach Tankstellen nur noch eine Preiserhöhung pro Tag jeweils um 12 Uhr erlaubt ist, war weitgehend wirkungslos. Gleichzeitig wurde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über einen neuen § 26a im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) verschärft: Die Beweislast für die Angemessenheit von Kosten liegt künftig bei den Mineralölunternehmen. Sektoruntersuchungen werden beschleunigt. Das sind richtige und überfällige Schritte, denn sie stärken die Transparenz und die Marktaufsicht über die Konzerne. Aber die Maßnahmen greifen zu kurz, wenn es darum geht, die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen des Preisschocks abzumildern. Das von der Koalition am 12.04.2026 beschlossene Energiesofortprogramm, dessen zentrale Maßnahme die auf zwei Monate begrenzte Senkung der Energiesteuer bei Diesel und Benzin ist, wird von Ökonom*innen, vom Verbraucherschutz, von Umweltverbänden sowie Gewerkschaften kritisiert. Mehrere große Sozialverbände haben sich kritisch zu den Entlastungsplänen von Union und SPD geäußert. „Was die Koalition heute vorlegt, ist eine auf nur zwei Monate befristete Entlastung mit der Gießkanne“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock. „Die notwendige Stärkung des ÖPNV und eine gezielte Unterstützung sozialer Dienste fehlen völlig. [...] Wer nur an der Zapfsäule entlastet, hat den Umfang der Krise noch nicht erfasst“, warnte Rock weiter. Die von der Koalition geplante befristete Absenkung der Mineralölsteuer „entlastet viele besonders belastete Personengruppen zu kurz und in zu geringem Umfang, während ein großer Verbrauch unabhängig vom konkreten Bedarf begünstigt wird“, kritisierte er weiter („Wer kein Auto hat, wer arm ist, geht leer aus.“ Tagesspiegel, 14.04.2026). Das Handeln der Bundesregierung ist in keiner Weise dem Ausmaß der Krise angemessen, um die Belastungen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen abzufedern. Die wirtschaftliche Lage droht sich durch die Preiskrise, die sich durch eine zunehmende Energie- und Rohstoffknappheiten auch weiter verschärfen könnte, zu einer Konjunkturrezession mit einer allgemeinen Preissteigerung zu entwickeln. Daher sind sowohl kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Entlastung von gestiegenen Preisen und zur Einsparung von Kraftstoffen nötig als auch ein Konjunkturpaket. Die Entwicklung der Kraftstoffpreise in Deutschland ist seit Jahren krisenanfällig und stark von geopolitischen Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten abhängig. Darüber hinaus zeigen sich auch regelmäßig zu Ferienbeginn oder vor verlängerten Wochenenden ungerechtfertigte Preissprünge an den Zapfsäulen. Wettbewerbspolitische Untersuchungen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere im Kraftstoffgroßhandel und beim Ab-Raffinerie-Handel Risiken für Wettbewerbsstörungen bestehen. Der Preisunterschied zu anderen europäischen Staaten sowie erste Untersuchungen (www.greenpeace.org/ static/planet4-netherlands-stateless/2026/03/a9b32239-eu-excess-oil-profits-march-2026.pdf) deuten darauf hin, dass der aktuelle Preisanstieg auch darauf zurückzuführen ist, dass die Mineralölkonzerne insbesondere in Deutschland die Situation nutzen, um zusätzliche Gewinne zu erzielen. Daher ist zum einen als dringliche Maßnahme die Wiedereinführung einer Übergewinnsteuer erforderlich. Zum anderen braucht es aber auch eine dauerhafte Preiskontrolle sowie mehr Transparenz bezüglich der Preisbildung über die gesamte Lieferkette von der Förderung des Öls bis zur Zapfsäule. Die Übergewinnsteuer besteuert übermäßige Gewinne von Unternehmen (sog. windfall profits), die durch die normale Gewinnbesteuerung (Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) nicht ausreichend besteuert werden. Wenn ein Konzern nur aufgrund einer Krise hohe zusätzliche Gewinne erzielt, ist eine Übergewinnsteuer gerechtfertigt. Der im Zuge des Ukrainekriegs in den Jahren 2022 und 2023 erhobene EU-Energiekrisenbeitrag für Erdöl, Erdgas und Kohle (Jahressteuergesetz 2022, Art. 40) besteuerte den Gewinn, der den durchschnittlichen Gewinn der vergangenen vier Wirtschaftsjahre um mehr als 20 Prozent überstieg, mit einem Steuersatz von 33 Prozent. In den Jahren 2022 und 2023 zahlten jeweils 13 Unternehmen insgesamt 2,448 Mrd. Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 der Abgeordneten Katharina Beck auf Bundestagsdrucksache 21/2979). Allerdings war der frühere EU-Energiekrisenbeitrag zu schwach. Deshalb soll diesmal ein zulässiger Mehrgewinn von 15 Prozent und ein Steuersatz von 50 Prozent gelten. Außerdem können nicht die vier letzten Geschäftsjahre als Referenz verwendet werden, weil die Energiepreise nach Beginn des Ukrainekriegs zeitweise stark erhöht waren. Deshalb soll nur der Durchschnitt der Jahre 2024 und 2025 herangezogen werden. Die Übergewinnsteuer tritt dabei zu bestehenden Unternehmenssteuern hinzu. Zusammen mit den 15 Prozent Körperschaftsteuer und den – je nach Gemeinde – 7–21 Prozent Gewerbesteuer (s. www.iwkoeln.de/fileadmin/user_ upload/Studien/Externe_Studien/2026/Ifst-Studie-556-2026-Reform-der-Gewerbesteuer.pdf, S. 27) ergibt sich mit den 50 Prozent Übergewinnsteuer eine Gesamtsteuerbelastung von 72-86 Prozent für die Übergewinne. Dabei muss sichergestellt werden, dass nicht nur extrahierende und verarbeitende Energieunternehmen erfasst sind, sondern auch Vertriebsgesellschaften. Ansonsten könnten sich letztere der Besteuerung entziehen. Mit den Einnahmen aus der Steuer sollen zum einen zumindest nachträglich die Kosten des Energiekrisenbeitrags finanziert werden. Soweit Mittel übrigbleiben, sollen diese für die Förderung sozialer und nachhaltiger Mobilitätsangeboteeingesetzt werden. Die Übergewinnsteuer soll jedoch nicht nur Einnahmen erzielen, sondern soll den Energiekonzernen den Anreiz nehmen ihre Gewinne bis ins Letzte zu steigern, indem fast der gesamte Übergewinn wegbesteuert wird. Mittelfristig ist ein Instrument nötig, welches Gewinne von Mineralölkonzernen dauerhaft deckelt. Eine kostendeckende Produktion sowie die Versorgungssicherheit sind dabei stets zu gewährleisten. Ein EU-Käuferkartell, koordiniert mit den kaufkräftigeren ostasiatischen Ländern, wird von beiden Enden des ökonomisch ideologischen Spektrums gefordert (vgl. Forderung für Gas vom Wirtschaftsweisen Felbermayr, www.n-tv.de/wirtschaft/der_boersen_tag/Wirtschaftsweiser-Felbermayr-fordert-Einkaufskartell-der-EU-Staa- ten-fuer-Gas-id30698721.html). Die EU und die Abnehmer Ostasiens (Japan, Südkorea, Taiwan, China) sind unter den Öl- und -gasverbrauchenden Staaten die Zahlungskräftigen und verbrauchen zusammen über 50% des weltweiten Erdöls und Erdgases (vgl. IEA world energy outlook, S. 68, https://iea.blob.core.windows.net/as- sets/9753df19-0a71-422a-b725-012c555763b3/WorldEnergyOutlook2025.pdf). Diese Nachfragemacht kann durch einen globalen Preisdeckel zur Entlastung von Verbraucher*innen und Wirtschaft genutzt werden (vgl. www.project-syndicate.org/commentary/oil-buyers-club-can-limit-inflation-and-avert-recession-amid-iran- warenergy-crisis-by-isabella-m-weber-and-gregor-semieniuk-2026-04). Tritt diese Gruppe als geschlossener Block auf, gibt es für Förderländer und Zwischenhändler einerseits physisch keine ausreichenden alternativen Absatzmärkte von Ländern, die bereit wären höhere Preise zu zahlen, da sich die zahlungskräftigsten Länder auf einen Preisdeckel verständigt haben. Anderseits wird der Deckel gegen die Bezieher von Zwischenhandelsprofiten (= tatsächlich Renten) in ihrer Jurisdiktion durchgesetzt (also Großhändler, Logistikbetreiber, Versicherer etc.). Zwischen den Preisen, die erdöl- und gasexportierenden Staaten für ihre fossilen Produkte einnehmen und den Preisen die Endverbraucher*innen zahlen, liegen gewaltige Übergewinne. Diese Übergewinne gehen zu einem signifikanten Teil auf die Konten von Marktakteuren innerhalb der EU (https://de.euronews.com/2026/03/18/ol- konzerne-kassieren-taglich-81-mio-euro-extra-in-der-eu-so-viel-spart-eine-ubergewinnsteu). Durch ein koordiniertes Vorgehen würde sich das Preisniveau auch global stabilisieren oder sinken, sofern kein weiterer Angebotsschock eintritt. Davon würden auch die Abnehmerländer des Globalen Südens profitiert, die sonst systematisch aus dem Markt gepreist würden. Wenn die einkommensstärksten und importstärksten Einkaufsländer die Preise deckeln, sollten die Weltmarktpreise für alle sinken. In den Krisenjahren 2022 und 2023 verzeichneten die größten Ölkonzerne und Rohstoffhändler Nettogewinne von 50 bis 70 Milliarden Euro (www.tandfon- line.com/doi/full/10.1080/14693062.2024.2424516#d1e288), ein Großteil davon resultierte aus spekulativen Preisaufschlägen, die nicht den Produzentenländern zugutekamen, sondern Zwischenhändlern und Konzernen mit Firmensitz in der EU und deren Shareholdern. Gleichzeitig entzieht die Preisdeckelung und das Abschöpfen der Übergewinne den fossilen Investitionszyklen die spekulative Überrendite. Das würde wiederum die ökonomische Sicherheit erhöhen und die Abhängigkeit von geopolitischen Erpressungsversuchen reduzieren. Denn fossile Energien sind nicht nur krisenanfällig, sondern auch teurer als Erneuerbare. Der hier vorgeschlagene internationale Preisdeckel und das Abschöpfen der Übergewinne können somit auch Fehlallokationen von Investitionen in den fossilen Sektor verhindern (https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=6080926). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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