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Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4748 · Antrag · Original ↗

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Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Ines Schwerdtner, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Desiree Becker, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Cem Ince, Ina Latendorf, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Luigi Pantisano, Zada Salihović, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Christin Willnat, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Es ist nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen. Deshalb braucht es unverzüglich eine neue Übergewinnsteuer für den fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) wie schon nach Beginn des Ukrainekriegs. Darüber hinaus gilt es, die Menschen im Land vor starken Preissprüngen zu schützen und die durch steigende Preise für mineralölbasierte Produkte entstehende Inflationsdynamik frühzeitig zu begrenzen. Hierzu bedarf es staatlicher Eingriffe in die Preispolitik. Am Wirksamsten ist eine international koordinierte Festlegung und Durchsetzung von Höchstpreisen für entsprechende Produkte, mithin ein internationaler Spritpreisdeckel. Er ist ein adäquates Mittel, um Marktversagen und den Missbrauch von Marktmacht im Rahmen eines externen Preisschocks im Sinne der Bürger*innen als auch der Verhinderung einer erneuten Rezession vorzubeugen. Klar ist aber auch: Die aktuelle Krise zeigt einmal mehr, wie abhängig Deutschland von fossilen Energien und damit von geopolitischen Spannungen ist. Preisschwankungen bei Öl und Gas werden künftig zunehmen, während sich die Klimakrise weiter zuspitzt. Mittelfristig braucht es daher einen konsequenten Ausstieg aus den fossilen Energien, den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors sowie mehr Energieeffizienz. Kurzfristig bedarf es eines Energiekrisengeldes, um alle volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland schnell und unkompliziert zu entlasten. Als zusätzliche Entlastungsmaßnahme ist das 9-Euro-Ticket anstelle des heutigen 63 Euro teuren Deutschlandtickets wieder einzuführen. Damit wird zugleich den Menschen der Umstieg von fossiler Mobilität auf den öffentlichen Nahverkehr erleichtert. Deutscher Bundestag Drucksache 21/4748 21. Wahlperiode 17.03.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen, bei dem a) als Referenz die Geschäftsjahre 2024 und 2025 zugrunde gelegt werden; b) die Grenze für zulässigen Mehrgewinn bei 15 Prozent festgesetzt wird; c) der Steuersatz auf 50 Prozent festgesetzt wird und d) auch Vertriebsgesellschaften von der Steuerpflicht erfasst werden; 2. sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen; 3. unverzüglich den seit März 2025 bestehenden Direktauszahlungsmechanismus zu nutzen, um allen volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges (und daher progressiv wirkendes) Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro auszuzahlen; 4. durch einen Zuschuss für die Regionalisierungsmittel nach § 5 des Regionalisierungsgesetzes für die Bundesländer die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets zu ermöglichen. Für Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende sowie Senior*innen soll ein Null-Euro-Ticket eingeführt werden; 5. unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein allgemeines Tempolimit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen vorzulegen; 6. unverzüglich ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt und dadurch Bezahlbarkeit, die Erreichung der Klimaziele sowie Schutz vor den Auswirkungen zukünftiger geopolitischer Krisen sichert. Berlin, den 17. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Aktuell steigen durch den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran bzw. im Nahen Osten die internationalen Preise für Öl und Gas stark an. Vor Kriegsbeginn wurde Rohöl (Brent) ungefähr zum Preis von 67 US-Dollar pro Barrel gehandelt. Zwischenzeitlich stieg der Preis im Kriegsverlauf auf 117 US-Dollar an, so hoch wie seit dem Beginn des Ukrainekriegs nicht mehr (siehe https://tradingeconomics.com/commodity/crude-oil und https://tra- dingeconomics.com/commodity/eu-natural-gashttps://www.finanzen.net/rohstoffe/oelpreis). In Deutschland geht der Preisanstieg sogar noch über diesen internationalen Anstieg hinaus. Das zeigen Aussagen aus der Mineralölbranche (www.zdfheute.de/wirtschaft/tanken-spritpreis-iran-krieg-abzocke-100.html) und deutlich niedrigere Spritpreise in Nachbarländern (www.spiegel.de/wirtschaft/spritpreise-deutschland-im- euvergleich-benzin-und-diesel-besonders-teuer-a-1fb7b293-187d-4c7c-ad51-51b816cfa7c9). Der Tankstellen- Verband erwartete zuletzt Spritpreise von bis zu 2,50 Euro pro Liter (www.tagesschau.de/wirtschaft/ verbraucher/spritpreis-tankstellenverband-100.html). Die Preise für Heizöl schossen ebenfalls in die Höhe (www.tecson.de/de/heizoelpreise.html). Dies führt für viele Menschen in Deutschland, die pendeln oder heizen müssen, kurz- und mittelfristig zu großen finanziellen Belastungen. Auch Unternehmen außerhalb des Energiesektors werden zusätzlich belastet. Diese Preisanstiege treten zu den gegenüber der Zeit vor dem Ukrainekrieg ohnehin schon erfolgten Preisanstiegen für Energie. Insbesondere der Preisunterschied zu anderen europäischen Staaten deutet darauf hin, dass der Preisanstieg auch darauf zurückzuführen ist, dass Unternehmen die Situation nutzen, um zusätzliche Gewinne zu erzielen. Daher ist die Einführung einer Übergewinnsteuer erforderlich. Diese besteuert übermäßige Gewinne von Unternehmen, die durch die normale Gewinnbesteuerung (Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) nicht ausreichend besteuert werden. Wenn ein Konzern nur aufgrund einer Krise hohe zusätzliche Gewinne erzielt, ist eine Übergewinnsteuer gerechtfertigt. Der im Zuge des Ukrainekriegs 2022 und 2023 erhobene EU-Energiekrisenbeitrag für Erdöl, Erdgas und Kohle (Jahressteuergesetz 2022, Art. 40) besteuerte den Gewinn, der den durchschnittlichen Gewinn der vergangenen vier Wirtschaftsjahre um mehr als 20 Prozent überstieg, mit einem Steuersatz von 33 Prozent. In den Jahren 2022 und 2023 zahlten jeweils 13 Unternehmen insgesamt 2,448 Mrd. Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 der Abgeordneten Katharina Beck auf Bundestagsdrucksache 21/2979). Allerdings war der frühere Energiekrisenbeitrag zu schwach. Deshalb soll diesmal ein zulässiger Mehrgewinn von 15 Prozent und ein Steuersatz von 50 Prozent gelten. Außerdem können nicht die vier letzten Geschäftsjahre als Referenz verwendet werden, weil die Energiepreise nach Beginn des Ukrainekriegs zeitweise stark erhöht waren. Deshalb soll nur der Durchschnitt der Jahre 2024 und 2025 herangezogen werden. Die Übergewinnsteuer tritt dabei zu bestehenden Unternehmenssteuern hinzu. Zusammen mit den 15 Prozent Körperschaftsteuer und den – je nach Gemeinde – 7–21 Prozent Gewerbesteuer (siehe www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/ Studien/Externe_Studien/2026/Ifst-Studie-556-2026-Reform-der-Gewerbesteuer.pdf, S. 27) ergibt sich mit den 50 Prozent Übergewinnsteuer eine Gesamtsteuerbelastung von 72–86 Prozent für die Übergewinne. Dabei muss sichergestellt werden, dass nicht nur extrahierende und verarbeitende Energieunternehmen erfasst sind, sondern auch Vertriebsgesellschaften. Ansonsten könnten sich letztere der Besteuerung entziehen. Mit den Einnahmen aus der Steuer sollen zum einen zumindest nachträglich die Kosten des Energiekrisenbeitrags finanziert werden, bzw. soweit Mittel übrig sind, sollen soziale und nachhaltige Mobilitätsangebote gefördert werden. Die Übergewinnsteuer soll jedoch nicht nur Einnahmen erzielen, sondern soll die Energiekonzerne auch unmittelbar davon abhalten, ihre Gewinne bis ins Letzte zu steigern, wenn klar ist, dass fast der gesamte Übergewinn wegbesteuert wird. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat inzwischen das Kartellamt eingeschaltet (www.deutsch- landfunk.de/reiche-schaltet-bundeskartellamt-ein-106.html) und will die Änderung von Spritpreisen innerhalb eines Tages untersagen (www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/spritpreise-erhoehung-100.html). Allerdings ist das nicht genug, um das Problem sofort anzugehen und die Preise zu senken. Bereits ein Ölpreis von über 80 US-Dollar je Barrel kann zu einem schwerwiegenden Anstieg der Inflation führen. Um einen unkontrollierten Anstieg insbesondere der Kraftstoffpreise zu begrenzen und die daraus resultierende Inflationsdynamik zu durchbrechen, muss sich die Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union sowie im Rahmen der G7-Staaten für eine Preisbegrenzung für Mineralöl sowie mineralölbasierte Produkte wie Benzin, Diesel, Naphtha einsetzen. Die beteiligten Staaten müssen ihre Marktmacht nutzen, um einen wirksamen Einfluss auf die Preisentwicklung auf dem Weltmarkt zu entfalten. Dabei können sie auf frühere Erfahrungen der G7-Staaten, etwa der Preisobergrenze für auf dem Seeweg befördertes Rohöl russischer Herkunft, zurückgreifen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2567172-2567172).Zugleich gilt es, mögliche Mitnahmeeffekte durch eine Übergewinnsteuer zu begrenzen. Das 9-Euro-Ticket im Jahr 2022 hat für viele Menschen eine extreme finanzielle Erleichterung gebracht, besonders für Menschen mit geringem Einkommen (siehe www.fh-erfurt.de/news/studie-belegt-9-euro-ticket- staerktedie-soziale-teilhabe-von-menschen-mit-geringen-einkommen), und zugleich den öffentlichen Nahverkehr in seiner Nutzung stark angehoben. Die danach erfolgte Einführung des 49-Euro-Tickets konnte – trotz der Verbesserungen gegenüber dem früheren Zustand – keine solche Wirkung erzielen, zumal der Preis inzwischen auf 63 Euro angestiegen ist, was die Attraktivität deutlich gemindert hat. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen sollte das Ticket sogar kostenlos sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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