Kosten und Leistungsfähigkeit der Nord-Süd-Stromtrasse in Deutschland sowie mögliche Erdgas-Pipelineanbindung aus Aserbaidschan (Antwort zu Drs. 21/2167)
Text
Kosten und Leistungsfähigkeit der Nord-Süd-Stromtrasse in Deutschland sowie mögliche Erdgas-Pipelineanbindung aus Aserbaidschan (Antwort zu Drs. 21/2167)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2519
21. Wahlperiode 03.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Dr. Rainer
Rothfuß, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2167 –
Kosten und Leistungsfähigkeit der Nord-Süd-Stromtrasse in Deutschland sowie
mögliche Erdgas-Pipelineanbindung aus Aserbaidschan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Höchstspannungs‑Gleichstrom‑Übertragungen (HGÜ) SuedLink
(Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) – Vorhaben 3/4) und SuedOstLink (BBPlG‑
Vorhaben 5/5a) sind zentrale Elemente des deutschen Netzausbaus zur Integration
stromerzeugender Anlagen im Norden und Osten in die Verbrauchszentren im
Süden. Für diese Vorhaben gilt der gesetzliche Erdkabelvorrang (§ 3 BBPlG).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Jahr 2025 weitere
Planfeststellungsbeschlüsse für SuedLink gefasst; SuedOstLink ist in Bayern vollständig
planfestgestellt. Nach Angaben der BNetzA sind für SuedOstLink je Leitung
2 GW Übertragungskapazität bei 525 kV vorgesehen.
Die öffentlich verfügbaren Kostenschätzungen weichen je nach Quelle und
Betrachtungsstand erheblich voneinander ab. Die Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages beziffern die Gesamtkosten von SuedLink auf ca.
10 Mrd. Euro (Schätzung der Vorhabenträger TenneT und TransnetBW). Für
SuedOstLink und SuedOstLink+ werden – nach jüngeren Projektangaben –
rund 11 Mrd. Euro genannt. In welchem Umfang diese Investitionen mittelbar
zu Netzentgelt‑ und Strompreiswirkungen für Haushalte und Industrie führen,
ist regelmäßig Gegenstand des Monitoringberichts 2024 von BNetzA und
Bundeskartellamt (vgl. www.netzausbau.de/SharedDocs/ExterneLinks/DE/Ge
setze/BBPlG.html; vgl. www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteil
ungen/DE/2025/20250528_SuedLink.html; vgl. www.wab.net/fileadmin/medi
a/News/Pressemitteilungen/2023/12._Dezember_2023/20231204_PM_S
OL_5).
Parallel dazu hat die Europäische Union am 18. Juli 2022 ein Memorandum of
Understanding mit Aserbaidschan geschlossen, das eine Verdoppelung der
Liefermengen über den Southern Gas Corridor (SGC) auf > 20 bcm/a bis 2027
vorsieht. Die Trans‑Adria‑Pipeline (TAP) liefert derzeit Erdgas nach Italien
(kumuliert > 50 bcm seit Betriebsaufnahme) und ist technisch auf 20 bcm/a
erweiterbar. Über bestehende Transitleitungen TAG (Trans-Austria-
Gasleitung) (Italien – Österreich, mit Reverse‑Flow) und WAG (West-Austria-
Gasleitung) (Österreich – Deutschland) bestehen physische Flusspfade von
Italien/Österreich nach Deutschland, die bereits genutzt werden und ausgebaut
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
3. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
werden können. Zugleich treiben Deutschland, Österreich und Italien den
SoutH2‑Korridor für Wasserstoff voran (vgl. www.tap-ag.com/infrastructure-o
peration/how-tap-operates) (vgl. www.taggmbh.at/en/energy-transition/).
1. Wie hoch sind die bislang tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten
(bitte in Euro und aufgeschlüsselt nach Projektphasen angeben) der
Nord-Süd-Stromtrasse?
Unter Nord-Süd-Stromtrassen werden im Sinne der Kleinen Anfrage die
Übertragungsnetzausbau-Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes Nummer 3, 4, 5
und 5a verstanden.
Aufschlüsselungen der Kosten nach Projektphasen liegen nicht vor bzw.
können nicht vorgenommen werden.
2. Wie haben sich die Kosten im Vergleich zu den ursprünglichen
Planungen entwickelt (Plan-Ist-Vergleich; absolut und pro Kilometer)?
Ursprünglich wurden Plankosten in Höhe von 13,6 Mrd. Euro angegeben.
Änderungen dieser Plankosten wurden von den Netzbetreibern angezeigt. Bisher
sind nach Informationen der Bundesnetzagentur Ist-Kosten von ca. 6,4 Mrd.
Euro angefallen. Angaben pro Kilometer liegen soweit bekannt nicht vor.
3. Welche Zusatzkosten sind durch Verzögerungen, Rechtsstreitigkeiten
oder Genehmigungsverfahren entstanden?
Die Zusatzkosten durch Verzögerungen, Rechtstreitigkeiten oder
Genehmigungsverfahren liegen uns nicht vor.
4. Wie viel elektrische Leistung (in Gigawatt) kann die Trasse aktuell
übertragen, und welche Kapazitäten sind maximal geplant?
Sowohl SuedLink als auch SuedOstLink und SuedOstLink+ können derzeit
noch keine elektrische Leistung übertragen, da die Trassen nicht fertiggestellt
und nicht in Betrieb sind. Alle vier Vorhaben (3, 4, 5, 5a) sind jeweils mit einer
Übertragungskapazität von jeweils 2 Gigawatt geplant. Für SuedLink
(Vorhaben 3 und 4) insgesamt wird mit einer Übertragungskapazität von zusammen 4
Gigawatt geplant. Für SuedOstLink und SuedOstLinkplus zusammen
(Vorhaben 5 und 5a) wird mit einer Übertagungskapazität von zusammen 4 Gigawatt
geplant.
5. In welchem Umfang ist die Leistungsfähigkeit durch Netzengpässe,
Wartungsarbeiten oder Sicherheitsauflagen eingeschränkt?
Die oben genannten in Planung und zum Teil bereits in Bau befindlichen
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs (HGÜ)-Korridore dienen der
Beseitigung von Netzengpässen. Ihr Wert für das Stromsystem ist daher sogar höher,
wenn Netzengpässe vorliegen, da sie effizient zur Behebung derselbigen
beiträgt. Netzengpässe schränken die Leistungsfähigkeit daher nicht ein.
6. Welche Prognosen liegen für die tatsächliche jährliche Transportleistung
(in TWh) vor?
Im Gegensatz zu Wechselstrommaßnahmen sind Gleichstrommaßnahmen
steuerbar. Daher werden die DC Leitungen SuedLink und SuedOstLink im
zukünftigen Betrieb so ausgelastet, dass es für das Gesamtsystem effizient ist.
7. Welche Auswirkungen hat die Nord-Süd-Stromtrasse auf die
Großhandelspreise für Strom in Deutschland?
Die neuen Leitungen erhöhen die Transportfähigkeit des deutschen
Stromnetzes. Dies erlaubt eine bessere Integration kostengünstiger erneuerbarer
Energien und ermöglicht mehr grenzübergreifenden Stromhandel. Beides senkt
tendenziell die Großhandelspreise.
8. Welche Auswirkungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
für Endverbraucherpreise (Haushalte, Industrie)?
Die Leitungen reduzieren Engpässen im Stromnetz und senken somit den
Bedarf für Redispatchmaßnahmen und die hierfür anfallenden Kosten. Dies wirkt
kostensenkend auf die Netzentgelte. Da die Netzentgelte rund ein Viertel des
Strompreises bzw. Endverbraucherpreises ausmachen, haben Veränderungen
der Netzentgelte Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise. Mit dem Ausbau
soll erreicht werden, dass mehr EE-Strom aufgenommen werden kann und
somit die Abregelung von EE-Anlagen verhindert wird.
9. Welche Studien oder Modellrechnungen liegen der Bundesregierung zu
den in Frage 8 erfragten Auswirkungen ggf. vor, und welche Ergebnisse
zeigen diese?
Der Ermittlung des Ausbaubedarfs liegen detaillierte Modell- bzw.
Netzberechnungen sowohl der Übertragungsnetzbetreiber als auch der Bundesnetzagentur
zugrunde.
10. Welche Fördermittel von Bund, Ländern oder der EU wurden für die
Planung, den Bau und den Betrieb ggf. bereitgestellt?
25. Welche Fördermittel, Zuschüsse, Kredite oder Garantien von Bund,
Ländern oder EU (inklusive Projects of Common Interest (PCI) bzw.
Connecting Europe Facility (CEF)) sind für die Vorhaben bewilligt bzw.
beantragt (bitte Höhe, Fördergeber, Konditionen und Bindungen, z. B. Zeit
bzw. Kostenauflagen angeben)?
Die Fragen 10 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für SuedLink wurden EU-Fördergelder (CEF-Mittel) in Höhe von max.
39 125 608 Euro bewilligt.
Für SuedOstLink wurden EU-Fördergelder (CEF-Mittel) in Höhe von maximal
70 000 000 Euro bewilligt.
11. In welcher Höhe wurden Zuschüsse, Kredite oder Garantien gewährt,
und an welche Institutionen oder Unternehmen?
Es ist nicht bekannt, dass Zuschüsse, Kredite oder Garantien gewährt wurden.
12. Welche vertraglichen Gegenleistungen wurden im Gegenzug vereinbart
(z. B. Netznutzungsentgelte, Preisbindungen)?
Es sind keine vertraglichen Gegenleistungen bekannt.
13. Wie hoch sind die durchschnittlichen Energieverluste (in Prozent und
GWh) beim Transport über die Nord-Süd-Trasse?
Übertragungsverluste fallen bei leitungsgebundenen Transporten stets an. Beim
Stromtransport über Gleichstromleitungen wird keine Blindleistung benötigt,
so dass hierfür keine Verluste anfallen. Verluste fallen bei Konvertern an. Die
Übertragungsverluste beim Transport über Gleichstromleitungen sind auf
großen Entfernungen im Vergleich zu den Verlusten beim Transport über
Wechselstromleitungen deutlich geringer, hängen aber auch von der tatsächlichen
Auslastung ab (siehe Antwort zu Frage 6). Die Auslastung ist im Netzbetrieb
wiederum steuerbar und abhängig von der allgemein vorherrschenden
Lastflusssituation im gesamten Netz. Bei voller Auslastung einer HGÜ-Verbindung mit
einer Übertragungsleistung von 2 000 Megawatt betragen beispielsweise die
Verluste rund 4 Prozent oder 85 Megawatt.
14. Welche technischen Maßnahmen zur Reduktion dieser in Frage 13
erfragten Verluste sind ggf. vorgesehen?
Wesentlichen Einfluss auf die Verluste hat grundsätzlich die gewählte
Spannungsebene. Die Übertragungsnetzbetreiber treffen eine Abwägung zwischen
dem aktuellen Stand der Technik der Übertragungstechnologien, der
notwendigen Übertragungsleistung sowie der Netztopologie des gesamten
Verbundnetzes.
15. Wie verteilt sich die angelieferte Energie (in GWh) auf die jeweiligen
Bundesländer?
Die Trassen sind im vermaschten Drehstromnetz angebunden. Eine
Bilanzierung auf einzelne Bundesländer ist daher nicht möglich.
16. Welche Abweichungen gibt es zwischen Planmengen und tatsächlichen
Liefermengen?
Die Leitungen sind noch nicht in Betrieb, daher kann die Frage nicht
beantwortet werden.
17. Gibt es ein Monitoringsystem zur transparenten Darstellung der
Einspeisung und Verteilung?
Aus Gründen des Schutzes kritischer Infrastrukturen sind hier der Transparenz
Grenzen gesetzt.
18. Gibt es Überlegungen, bestehende Erdgasinfrastrukturen (z. B. Trans-
Adria-Pipeline) bis nach Deutschland zu verlängern?
19. Welche konkreten Gespräche, Studien oder Vorplanungen wurden dazu
(vgl. Frage 18) ggf. geführt oder in Auftrag gegeben?
20. Welche Investitionsvolumina und Zeitrahmen liegen vor, sofern eine
solche Verlängerung erwogen wird (vgl. Frage 18)?
21. Hat sich die Bundesregierung zur Bedeutung einer möglichen
Pipelineverlängerung für die Energiesicherheit in Deutschland und Europa eine
eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
22. Welche außenpolitischen und geopolitischen Hürden bestehen aus Sicht
der Bundesregierung ggf. für ein solches Projekt (vgl. Frage 18), und hat
sich die Bundesregierung ggf. auch zu juristischen Hürden Rat eingeholt,
und wenn ja, was besagt dieser?
Die Fragen 18 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Es bestünde bereits jetzt die Möglichkeit, über die Anschlussleitungen in Italien
aserbaidschanisches Gas nach Deutschland zu leiten. Diese Option spielt bisher
mangels ausreichendem Aufkommens und aufgrund der Abnahme des
aserischen Gases in vorgelagerten Staaten keine Rolle.
23. Wie hoch sind die bisher angefallenen Investitions- und Betriebskosten
(in Euro) je Vorhaben (Vh.) SuedLink (Vh. 3/4), SuedOstLink (Vh. 5)
und SuedOstLink+ (Vh. 5a) jeweils jährlich seit Projektbeginn (bitte
nach Hauptkostengruppen Planung, Genehmigung, Bauleistungen/
Tiefbau, Kabel und Garnituren, Konverter, Kompensation und Naturschutz,
Grundstücke, Entschädigungen, Bauzwischenfinanzierung und Zinsen)
aufschlüsseln?
Eine Aufschlüsselung der Kosten nach den geforderten Hauptkostengruppen
liegt der Bundesregierung nicht vor.
24. Wie haben sich die Gesamtkostenschätzungen seit Beginn der
Bundesfachplanung zeitlich entwickelt (Plan-Ist-Vergleich, absolute Werte und
Euro/km), und welche Preisindizes (z. B. Bau, Kupfer bzw. Aluminium,
Energie, Personal) wurden den Aktualisierungen zugrunde gelegt?
Im Rahmen des Netzentwicklungsplan Strom wird von den
Übertragungsnetzbetreibern eine Kostenabschätzung für den notwendigen Stromnetzausbau
vorgenommen. Diese Schätzung beruht auf standardisierten
Projektkostenkalkulationen. Diese Kostensätze werden turnusmäßig von den
Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) angepasst. Dabei werden zum einen die Inflation der letzten
Jahre sowie darüberhinausgehende Anpassungen der Marktpreise
berücksichtigt. In diesen Kostensätzen sind die neben den Asset-Kosten bestehend aus
Einkaufs- und Baukosten auch Kosten für Planungs- und
Genehmigungsverfahren enthalten.
Die nachfolgende Tabelle illustriert die Entwicklung der zugrunde gelegten
Projektkostenkalkulationen:
NEP 2019-2030 NEP 2021-2035 NEP2023-2037/2045
Neubau in neuer Trasse einer AC-380-kV-Doppelleitung 1,5 Mio./km
2,5 Mio./km 4,5 Mio./km
Neubau in neuer Trasse eines DC-525-kV-Kabel (2 GW) 4 Mio./km
6,5 Mio./km 6,6 Mio./km
26. Welche Kostenanteile fließen in die Netzentgelte der
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein, und in welchem Umfang wurden bzw. werden diese
durch Bundeszuschüsse gedämpft (Jahre 2023 bis 2026), und welche
regionalen Effekte ergeben sich je ÜNB-Regelzone für Haushalte und
Industrie (Bandbreiten in ct/kWh)?
Mit der Genehmigung von Investitionsmaßnahmen nach § 23 der Verordnung
über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) und dem
Kapitalkostenaufschlag gemäß § 10a ARegV können alle Kosten der
Investitionen geltend gemacht werden. Diese fließen in die bundeseinheitlichen
Netzentgelte der ÜNB ein.
Im Jahr 2023 wurden die Übertragungsnetzentgelte durch einen Zuschuss des
Bundes im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes auf dem Niveau des Jahres
2022 konstant gehalten (§ 24b des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG).
Konkret führte der Zuschuss im Jahr 2023 zu einem (einheitlichen)
Übertragungsnetzentgelt von 0,54 Cent pro Kilowattstunde (im Jahr 2022 betrug das – noch
nicht vereinheitlichte – Übertragungsnetzentgelt durchschnittlich 0,53 Cent pro
Kilowattstunde; vgl. Monitoringbericht 2024 der Bundesnetzagentur und des
Bundeskartellamts, S. 118). In den Jahren 2024 und 2025 wurden die
Übertragungsnetzkosten nicht bezuschusst. Für das Jahr 2026 ist ein Zuschuss in Höhe
von 6,5 Mrd. Euro vorgesehen. Der Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen
§ 24c EnWG als Rechtsgrundlage für die Gewährung eines Zuschusses
befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Seit 2023 gibt es die bundeseinheitlichen Netzentgelte für die vier ÜNB, somit
gibt es keine regionale Differenzierung zwischen den Regelzonen.
Ausgehend von den vorläufigen im Oktober veröffentlichten Netzentgelten der
Übertragungsnetzbetreiber wird der Bundeszuschuss 2026 für Kunden, die an
das Übertragungsnetz angeschlossen sind, zu einer Absenkung der Netzentgelte
von 57 Prozent gegenüber den Netzentgelten des Jahres 2025 führen.
Aussagen über die Auswirkung des Bundeszuschusses auf Haushaltskunden
können aufgrund der unterschiedlichen Netzbetreiberstrukturen nicht
vorgenommen werden.
27. Welche Kostenwirkungen erwartet die Bundesregierung durch den
Wegfall bzw. die Reduktion von Redispatch, EinsMan und Netzreserve nach
Inbetriebnahme der HGÜ-Korridore (Prognose Euro/a und entfallene
GWh je Maßnahmekategorie)?
Die Einsparungen hängen von den Marktverhältnissen, den Wetterverhältnissen
und den sonstigen Netzausbaumaßnahmen über die Lebensdauer der Leitungen
ab. An dieser Stelle verweisen wir auch auf die „Langfristanalyse 2030
(V2022)“ der Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de/xspproxy/ap
i/staticfiles/ntp-relaunch/dokumente/%C3%BCber%20uns/studien%20und%20
positionspapiere/studie%20zum%20beschleunigten%20kohleausstieg%20bis%
202030/teilpaket_2_exemplarische_quantitative_langfristanalyse_2030.pdf).
28. In welchem Umfang bestehen Vertrags- und Lieferkettenrisiken
(Kabelproduktion, Konverter, Bohrgeräte, Tiefbaukapazitäten), welche Puffer
sind in den Termin- und Kostenplänen hinterlegt, und wie bewertet die
Bundesregierung Ausfall- bzw. Insolvenzrisiken von
Schlüsselauftragnehmern?
Die Bundesregierung hat keine Einsicht in die Verträge zwischen den
Vorhabenträgern und deren Dienstleistern, Herstellern und Bauunternehmen.
29. Wie gestalten sich Zeitplan bzw. Milestones je Trassenabschnitt
(Planfeststellung, Baubeginn, Kabelzug, Konverter Installation, Testbetrieb,
geplante Inbetriebnahme) und kritische Pfade?
Meilensteinplan auf Abschnittebene in den Anlagen.
30. Welche Übertragungskapazitäten (in GW) sind je Systemstrang
vorgesehen (SuedLink: zweimal 2 GW; SuedOstLink: 2 GW je Leitung), und
welche N1-Kriterien, Ausfall- bzw. Revisionseinschränkungen und
Netzengpässe begrenzen die jahresdurchschnittlich nutzbare
Transportleistung (in TWh/a)?
Bei der Prüfung der DC-Korridore im Rahmen des Netzentwicklungsplans
werden die auslegungsrelevanten (n-1)-Fälle berücksichtigt. Ansonsten wird auf
die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
31. Mit welchen Übertragungsverlusten (je Prozent/100 km und GWh/a)
rechnet die Bundesregierung für Leitungen und Konverter
(Getrenntausweis), und welche technischen Maßnahmen (z. B. Leittechnik- bzw.
Temperaturoptimierung, Kabelquerschnitte) sind zur Verlustreduktion
vorgesehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
32. Welche Echtzeittransparenz ist für Bürger, Länder und Kommunen
vorgesehen (öffentliche Dashboards zu Lastflüssen, Auslastungen,
Engpässen), und ab wann werden standardisierte Datensätze bereitgestellt
(Format, Update-Frequenz, Verantwortliche)?
Aus Gründen des Schutzes kritischer Infrastrukturen ist die Veröffentlichung
von Echtzeit-Daten nicht vorgesehen.
33. Welche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Naturschutz bzw.
Fauna-Flora-Habitat (FFH), Boden, Grundwasser, Thermik) sind pro
Abschnitt festgelegt, mit welchen Folgekosten (Monitoring,
Rekultivierung), und über welchen Zeitraum?
Die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen für die einzelnen Abschnitte
der einzelnen Vorhaben und deren zeitliche Dauer sind im
Planfeststellungsbeschluss enthalten. Bei Planänderungen, die sich auf die Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen ausgewirkt haben, finden sich Angaben im
Planänderungsbeschluss. Die Beschlüsse sind auf netzausbau.de zugänglich. Zu den
entstehenden Kosten liegen keine Detail-Angaben vor.
34. Wie werden Eigentümer- und Nutzungsentschädigungen (Duldung,
Dienstbarkeiten, Ernte, Wege, Sperrzeiten) bemessen, wie hoch ist die
Gesamtrückstellung dafür je Vorhaben, und wie viele rechtsstreitige
Verfahren sind anhängig bzw. erledigt?
Nutzungsentschädigungen werden zwischen dem Eigentümer eines
Grundstückes und dem Vorhabenträger vereinbart. Hierzu können keine Angaben
gemacht werden.
35. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Großhandels-
Preiszonendeltas (Nord – Süd), Regelenergiekosten und
grenzüberschreitende Handelskapazitäten nach Inbetriebnahme der HGÜ (bitte mit
Angabe zu modellbasierten Ergebnissen, also Studien bzw. Quellen, und
Sensitivitäten, also RES (Renewable Energy Solutions)-Ausbau,
Nachfrage, Import bzw. Export, nennen)?
Für Deutschland gilt eine einheitliche Gebotszone, daher gibt es kein Nord-
Süd-Preisgefälle. Großhandelspreise für Strom bleiben deutschlandweit
einheitlich. Regelenergiekosten sinken tendenziell mit mehr Netzausbau, da
Netzengpässe sinken und Schwankungen in Erzeugung- und Nachfrage somit besser
über das ganze System ausgeglichen werden können. Die lastflusssteuernden
Eigenschaften der HGÜs verstärken diesen Effekt tendenziell noch. Die
grenzüberschreitenden Handelskapazitäten sind für alle deutschen Außengrenzen ab
dem 1. Januar 2026 auf mindestens 70 Prozent der Übertragungskapazität
festgeschrieben. Die neuen Leitungen erhöhen die Übertragungskapazität und
somit auch die grenzüberschreitende Mindesthandelskapazität.
36. Wie wirken sich SuedLink bzw. SuedOstLink auf Industriestrompreise
(inklusive Netzentgeltprivilegien) und Haushaltsstrompreise aus (je ct/
kWh, Jahresbänder 2028/2030/2035)?
Eine Abschätzung der Netzentgeltentwicklung isoliert bezogen auf dieses
Projekt liegt nicht vor.
37. Welche Gespräche, Studien oder Vorplanungen betreffen Gaslieferungen
aus Aserbaidschan nach Deutschland, und über welche Routen (z. B. TA-
NAP (Trans Anatolian Natural Gas Pipeline) bzw. TAP (Trans Adriatic
Pipeline) nach TAG (Reverse Flow) nach Österreich (WAG) nach
Deutschland)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Zudem liegt die Beschaffung,
Transport und Verteilung von Erdgas in Verantwortlichkeit der entsprechenden
Unternehmen.
38. Welche Kapazitäten stehen entlang dieser Route heute zur Verfügung
(technisch bzw. gebucht, bcm/a), welche Engpässe bestehen
(Kompressorleistung, Druckstufen, Grenzkuppelstellen), und welche
Ausbaumaßnahmen (inklusive Reverse-Flow-Verdichtung in TAG/WAG) wären
nötig (bitte Investitionsvolumina, Zeithorizont und Genehmigungslage
angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Wie in der
Antwort zu Frage 18 bereits beantwortet, besteht kein Ausbaubedarf.
39. Welche langfristigen Abnahmeverträge (SPAs) deutscher Unternehmen
(z. B. Uniper, RWE) mit SOCAR bzw. Partnern bestehen oder werden
verhandelt (Laufzeit, Volumina, Preisformeln, Lieferpunkte), und wie
bewertet die Bundesregierung die Finanzierungs- bzw. Investitionshürden
(z. B. EIB Fossil Finanzierungsregeln, EU-Taxonomie)?
Die Vertragsgestaltung ist Sache der Unternehmen. Die Bundesregierung hat
keine Einsicht in die Vertragsinhalte.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit zusätzlicher
Gasimporte mit Klimazielen (Fit for 55, Klimaschutzgesetz), der EU-
Methanverordnung (Mess- bzw. Berichtspflichten, Leckageminderung) und dem
Ausbau des Wasserstoff-Backbones (u. a. SoutH2-Korridor)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum Klimaziel, bis 2045 treibhausgasneutral
zu werden. Auf dem Weg dorthin dient Erdgas als Brückentechnologie, die
notwendig ist, solange klimaneutrale Energien nicht in ausreichendem Maß zur
Verfügung stehen.
41. Welche geopolitischen bzw. außen- und sicherheitspolitischen Risiken
(Südkaukasus, Türkei-Georgien-Transit, kritische Infrastruktur) sieht die
Bundesregierung und welche Risikominderungsmaßnahmen
(Diversifizierung, Speicher, Liquefied Natural Gas (LNG), Verträge) werden
erwogen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine zunehmende Diversifizierung der
Gasimporte ein. Zudem verringert sich durch die Umstellung auf ein
klimaneutrales Energiesystem und die Erhöhung der Energieeffizienz stetig die
Importabhängigkeit. So können insgesamt geopolitische Risiken minimiert werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
42. Welche Alternativen zu einer neuen dedizierten Pipeline prüft die
Bundesregierung ggf. (z. B. Kapazitätsausbau bestehender Leitungen, LNG-
Landing in Italien und Fluss über TAG/WAG, H2/Ammoniakpfade, bitte
jeweils mit Angabe zu Kosten, Nutzen, Zeit und Umweltbewertung im
Vergleich nennen)?
43. Welche Studien oder Modelle der Bundesregierung bzw. beauftragter
Dritter liegen den Antworten ggf. zugrunde (bitte vollständig mit
Veröffentlichungsstand, Autoren, Annahmen auflisten)?
44. Wird die Bundesregierung die Datenbasis (Kostenstände, Terminpläne,
Sensitivitäten, Preiswirkungen) in einem maschinenlesbaren Format
(Comma-Separated Values (CSV) bzw. JavaScript Object Notation
(JSON)) proaktiv veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 42 bis 44 werden gemeinsam beantwortet.
Keine, es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Anlage Antwort Frage 29
Betreff: Kleine Anfrage der Fraktion der AfD betr. „Kosten und Leistungsfähigkeit der Nord-Süd-Stromtrasse in Deutschland sowie mögliche
Erdgas-Pipelineanbindung aus Aserbaidschan“ auf BT-Drucksache 21/2167
Frage 29:
Wie gestalten sich Zeitplan bzw. Milestones je Trassenabschnitt (Planfeststellung, Baubeginn, Kabelzug, Konverter
Installation, Testbetrieb, geplante Inbetriebnahme) und kritische Pfade?
Antwort:
Antrag auf
Planfeststellungsbeschluss
- Meilenstein
Planfeststellungsbeschluss
Meilenstein
Baubeginn
Meilenstein
vollständige
Inbetriebnahme
- Meilenstein
BBPlG Nr. 3 - SuedLink
Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – nördlich der B431 Gemeinde
Wewelsfleth Q1/2020 Q3/2023 Q2/2024 Q4/2028
Nördlich der B431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde
Wischhafen Q1/2020 Q2/2023 Q4/2023 Q4/2028
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze
Stade/Rotenburg (Wümme) Q2/2020 Q1/2024 Q2/2024 Q4/2028
Landkreisgrenze Stade/Rotenburg (Wümme) – B75 südlich
Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel Q2/2020 Q2/2024 Q2/2024 Q4/2028
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel - Grenze
Heidekreis/Region Hannover Q2/2021 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2028
Grenze Heidekreis/Region Hannover - Grenze Region
Hannover/Landkreis Hildesheim Q2/2021 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2028
Grenze Region Hannover/Landkreis Hildesheim -
Edemissen/Strodthagen Q2/2021 Q1/2025 Q2/2025 Q4/2028
Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen Q1/2021 Q4/2024 Q1/2025 Q4/2028
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze
Hessen/Thüringen Q1/2021 Q1/2025 Q2/2025 Q4/2028
Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen – Südlich Landesgrenze
Thüringen/Bayern Q1/2021 Q4/2024 Q1/2025 Q4/2028
Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern – Landkreisgrenze
Schweinfurt/Bad Kissingen Q1/2021 Q1/2025 Q2/2025 Q4/2028
Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen – Landesgrenze
Bayern/Baden-Württemberg Q4/2020 Q1/2025 Q1/2025 Q4/2028
Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall Q4/2020 Q4/2024 Q1/2025 Q4/2028
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach Q4/2020 Q1/2023 Q3/2023 Q4/2028
BBPlG Nr. 4 - SuedLink
Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B431 Gemeinde
Wewelsfleth Q1/2020 Q3/2023 Q2/2024 Q4/2028
Nördlich der B431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde
Wischhafen Q1/2020 Q2/2023 Q4/2023 Q4/2028
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze
Stade/Rotenburg (Wümme) Q2/2020 Q1/2024 Q2/2024 Q4/2028
Landkreisgrenze Stade/Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich
Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel Q2/2020 Q2/2024 Q2/2024 Q4/2028
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel - Grenze
Heidekreis/Region Hannover Q2/2021 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2028
Grenze Heidekreis/Region Hannover - Grenze Region
Hannover/Landkreis Hildesheim Q2/2021 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2028
Grenze Region Hannover/Landkreis Hildesheim -
Edemissen/Strodthagen Q2/2021 Q1/2025 Q2/2025 Q4/2028
Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen Q1/2021 Q4/2024 Q1/2025 Q4/2028
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze
Hessen/Thüringen Q1/2021 Q1/2025 Q2/2025 Q4/2028
Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen – Südlich Landesgrenze
Thüringen/Bayern Q1/2021 Q4/2024 Q1/2025 Q4/2028
Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern – Konverterstation
Bergrheinfeld/West Q1/2021 Q1/2025 Q2/2025 Q4/2028
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt
Bergrheinfeld/West Q1/2021 Q3/2023 Q3/2023 Q4/2028
BBPlG Nr. 5 - SuedOstLink
Sachsen-Anhalt Nord Q2/2020 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2027
Sachsen-Anhalt Süd/Thüringen Nord Q2/2020 Q2/2024 Q3/2024 Q4/2027
Thüringen/Sachsen Q1/2020 Q1/2024 Q2/2024 Q4/2027
Münchenreuth – Marktredwitz Q1/2020 Q1/2024 Q2/2024 Q4/2027
Marktredwitz – Pfreimd Q1/2020 Q2/2024 Q4/2024 Q4/2027
Pfreimd – Nittenau Q1/2020 Q2/2024 Q3/2024 Q4/2027
Nittenau – Pfatter Q1/2020 Q2/2024 Q3/2024 Q4/2027
Pfatter – A92 bei Isar Q2/2020 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2027
Konverterbereich Isar Q2/2020 Q4/2023 Q1/2024 Q4/2027
BBPlG Nr. 5a - SuedOstLink +
Sachsen-Anhalt Nord Q3/2021 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2030
Sachsen-Anhalt Süd/Thüringen Nord Q3/2021 Q2/2024 Q3/2024 Q4/2030
Mühlenbeck – Mechau Q4/2025 Q4/2028 Q4/2028 Q4/2030
Mechau – Niederndodeleben Q4/2025 Q4/2028 Q4/2028 Q4/2030
Thüringen/Sachsen Q2/2021 Q1/2024 Q2/2024 Q4/2030
Münchenreuth – Marktredwitz Q2/2021 Q1/2024 Q2/2024 Q4/2030
Marktredwitz – Pfreimd Q2/2021 Q2/2024 Q4/2024 Q4/2030
Pfreimd – Nittenau Q2/2021 Q2/2024 Q3/2024 Q4/2030
Nittenau – Pfatter Q2/2021 Q2/2024 Q3/2024 Q4/2030
Pfatter – A92 bei Isar Q3/2021 Q3/2024 Q4/2024 Q4/2030
Konverterbereich Isar Q3/2021 Q4/2023 Q1/2024 Q4/2030
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Kosten und Leistungsfähigkeit der Nord-Süd-Stromtrasse in Deutschland sowie mögliche Erdgas-Pipelineanbindung aus Aserbaidschan (Antwort)