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Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge

dip / drucksache 26.08.2026 · WP 21 · 21/7742 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge Deutscher Bundestag Drucksache 21/7742 21. Wahlperiode 26.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Linda Heitmann, Michael Kellner, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge Methan ist ein hochaggressives Treibhausgas, dessen Klimawirkung jene von CO2 über einen Zeitraum von 20 Jahren um mehr als das 80-Fache übersteigt und das laut dem Weltklimarat IPCC für rund 30 Prozent der bisherigen globalen Erderhitzung seit der vorindustriellen Zeit verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund kommt der EU- Methan-Verordnung eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaziele zu. Am 25. Juni 2026 hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Energieministerrat der EU entgegen den Absprachen des Bundeskabinetts gefordert, die Importverpflichtungen der EU-Methan- Verordnung um drei Jahre zu verschieben, weil diese aus ihrer Sicht die Versorgungssicherheit gefährde (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-r eiche-bricht-absprache-mit-dem-umweltminister-zu-methan/100237599.html). Diesen Verstoß gegen die Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung hat der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 öffentlich bestätigt und kritisiert. Laut POLITICO (www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executives-trump-eu rope-climate-00987782) hat der US-Branchenverband API selbst bestätigt, mit der Regierung von Donald Trump zusammenzuarbeiten, um die Verordnung zu ändern. US-Energieminister Chris Wright hat demnach gemeinsam mit den Energiechefs Katars und anderer Exportstaaten einen offenen Brief verfasst und mit einer angeblichen Gasknappheit gedroht, sollten die Regeln wie geplant in Kraft treten. Nach eigenen Angaben haben US-Diplomaten zudem direkt bei einzelnen EU-Mitgliedstaaten interveniert und vor Lieferrisiken gewarnt. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Fragestellenden die Frage, auf Basis welcher Informationen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu ihrer Einschätzung gekommen ist und welche äußere Einflussnahme gegebenenfalls stattgefunden hat. An anderer Stelle kritisiert die Bundeswirtschaftsministerin, dass die Voraussetzungen für die Umsetzung der EU-Methan-Verordnung fehlen (www.bundeswi rtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260721-z itat-reiche-methan-verordnung.html). Die Frage ist jedoch, inwiefern die Bundesregierung selbst die nationalen Voraussetzungen zur Umsetzung herstellt. Ebenso unklar ist, wie die deutschen Staatskonzerne SEFE und Uniper die EU- Methan-Verordnung umsetzen, sowie zu weiteren Aspekten ihrer Lieferverträge. Sollte die Bundesregierung mehrere der folgenden Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammenfassend beantworten, wird ausdrücklich darum gebeten, in der Antwort für jede Einzelfrage spezifisch auf die erfragten Unterpunkte einzugehen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Bedeutung haben Methan-Emissionen aus Sicht der Bundesregierung für die Klimakrise?  2. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Methanemissionen schnell und wirksam zu senken?  3. Wird es ein nationales Umsetzungsgesetz für die EU-Methan-Verordnung geben, und wenn ja, was ist der Zeitplan (bitte mindestens ungefähren Zeitraum für den Referentenentwurf, Kabinettsentwurf, die Einbringung in den Deutschen Bundestag und den Abschluss des Gesetzes im Bundesrat angeben)?  4. Ist das Umsetzungsgesetz schon zwischen den federführenden Ressorts abgestimmt?  5. Welche Absprachen haben zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Ebene zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) über mögliche Zu- oder Absagen zur EU- Methan-Verordnung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche auf EU-Ebene stattgefunden?  6. Wie rechtfertigt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den aus Sicht der Fragestellenden stattgefundenen Verstoß gegen die Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung am 25. Juni 2026 beim EU-Energieministerrat in Luxemburg, und welche Rolle spielte dabei die eingangs erwähnte Einflussnahme der US-Regierung?  7. Wie vereinbart die Bundesregierung die von der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche öffentlich geäußerte Warnung vor Rechtsunsicherheiten durch die EU-Methan-Verordnung mit der Tatsache, dass auf dem Markt weiterhin neue LNG-Lieferverträge (LNG = Liquefied Natural Gas) abgeschlossen werden?  8. Wie viele Vertragsabschlüsse sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Verabschiedung der Verordnung an der vermeintlichen Rechtsunsicherheit tatsächlich gescheitert, und wenn der Bundesregierung dazu keine Kenntnisse vorliegen, worauf stützt die Bundeswirtschaftsministerin dann ihre Einschätzung?  9. Auf welche konkreten, quantifizierbaren Studien, Gutachten oder Stresstests stützt das Bundeswirtschaftsministerium die Annahme, eine regelkonforme Anwendung der EU-Methan-Verordnung gefährde die Versorgungssicherheit, und welche jährlichen Ausfallmengen an Gas (in Terawattstunden) werden in diesen Dokumenten prognostiziert, wenn die Verordnung ohne die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche geforderten Lockerungen umgesetzt wird? 10. Wie hoch sind die Mengen an Gas (in Terawattstunden), die nach Einschätzung der Bundesregierung durch die konsequente Umsetzung der EU-Methan-Verordnung weltweit durch die Reduktion von Energieverlusten, z. B. durch Leckagen oder durch sog. Flaring, zusätzlich dem Markt zur Verfügung gestellt werden können, und wenn der Bundesregierung hierzu keine belastbaren Daten vorliegen, auf welcher sachlichen Grundlage bewertet sie dann überhaupt die Auswirkungen der Verordnung auf die Gasversorgung? 11. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die finnischen und spanischen Energieministerien bezüglich der EU-Methan-Verordnung zu anderen Schlussfolgerungen kommen als die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (siehe www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executiv es-trump-europe-climate-00987782)? 12. Welche zusätzlichen Kosten verursacht die Einhaltung der EU-Methan- Verordnung für kanadische und US-amerikanische Erdölproduzenten pro Barrel und Erdgasproduzenten pro MMBtu (million British thermal units) nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verhalten sich diese Beträge zu den Gesamt-Produktionskosten? 13. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)? 14. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan- Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)? 15. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methan- Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)? 16. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan- Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)? 17. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)? 18. Welche Positionspapiere, Formulierungsvorschläge oder Gutachten haben Vertreterinnen und Vertreter der Gas- und Ölindustrie dem Bundeswirtschaftsministerium im Vorfeld des EU-Energieministerrats in Luxemburg sowie der jüngsten öffentlichen Äußerungen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur EU-Methan-Verordnung (www.bundeswirtscha ftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260721-zi tat-reiche-methan-verordnung.html) übermittelt? 19. Inwieweit sind diese Eingaben in die Meinungsbildung der Bundeswirtschaftsministerin eingeflossen? 20. Wie viele Unternehmen haben Berichte nach Artikel 27 der EU-Methan- Verordnung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht? a) Welche Importeure haben einen Bericht eingereicht? b) Welche der Berichte wurden pünktlich eingereicht? c) Wurden alle Berichte vollständig eingereicht, und wenn nein, welche Informationen fehlten? 21. Ist eine Einsichtnahme in die Berichte durch die Öffentlichkeit, Umweltorganisationen oder Abgeordnete jetzt oder in Zukunft möglich, und wenn nein, wieso nicht? 22. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, einen Bericht vorzulegen? 23. Wie stellt das BAFA fest, ob ein Unternehmen, berichtspflichtig ist, und gibt es hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zoll? 24. Mit welchen Methoden und Arbeitsschritten und anhand welcher Kriterien bewertet das BAFA die Compliance von Importunternehmen? 25. Inwiefern sieht die Bundesregierung bezüglich der Nachweispflichten einen Widerspruch zwischen den Vorgaben der EU-Methan-Verordnung und der Empfehlung 2026/1834 der EU-Kommission (https://eur-lex.euro pa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026H1834), und an welche Regelung wird das BAFA sich bei der Kontrolle von Nachweispflichten von Importeuren halten? 26. Wie wird das BAFA feststellen, ob Importeure ab dem 1. Januar 2027 die MRV-Äquivalenz (MRV = Monitoring, Reporting and Verification) erfüllen, und welche Maßstäbe werden angelegt? 27. In welchem Referat ist die Überprüfung der EU-Methan-Verordnung angesiedelt, wie viele Personalstellen sind mit Stand vom 1. Juni 2026 im BAFA für die Überprüfung der EU-Methan-Verordnung vorgesehen, sind Änderungen am Stellenplan geplant, wenn ja, wann, und inwiefern? 28. Wie viele der Personalstellen im entsprechenden Referat des BAFA sind zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage unbesetzt (einschließlich noch nicht nachbesetzter Stellen sowie Stellen, die mangels Elternzeitvertretung oder aus ähnlichen Gründen nicht besetzt sind)? 29. Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht über das BAFA Personalabzüge aus dem entsprechenden Referat für Aufgaben außerhalb der EU-Methan-Verordnung veranlasst oder genehmigt, wenn ja, für welche Aufgaben, in welchem Umfang, und über welche Zeiträume? 30. Gab es am 25. Juni 2026 bzw. in der entsprechenden Kalenderwoche ein Treffen zwischen leitenden Beamten des BMUKN, BMWE oder des Kanzleramts (z. B. Abteilungsleitungen) mit Vertretern des Centers for LNG, und wenn ja: a) Von wem wurde das Treffen initiiert? b) Wo fand das Treffen statt? c) Wer hat an dem Treffen teilgenommen (bitte mindestens pro anwesende Person den Arbeitgeber angeben)? d) War der Chef des Centers for LNG, Charlie Riedl, bei dem Treffen anwesend? e) Welche Unterlagen gibt es zu dem Treffen (z. B. Einladung, Vorbereitungsunterlagen, Gesprächsprotokoll)? f) Wurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-Verordnung zu verschieben, wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hieraus gezogen, und welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei dem Treffen vertreten? g) Inwieweit haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beigetragen, sich beim EU-Energieministerrat am 25. Juni 2026 den Forderungen nach einer Verschiebung der EU-Methan-Verordnung anzuschließen? 31. Welche Unternehmen waren für das Treffen am 17. Juni 2026 zur EU- Methan-Verordnung mit Vertreterinnen und Vertretern des BMUKN und des BMWE eingeladen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bunde sregierung-wie-ein-beamter-die-union-in-die-verzweiflung-treibt-02/1002 38563.html)? 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesem Treffen gezogen? 33. Wurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-Verordnung zu verschieben, wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hieraus gezogen, und welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei dem Treffen vertreten? 34. Inwieweit haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beigetragen, sich beim EU- Energieministerrat am 25. Juni 2026 den Forderungen nach einer Verschiebung der EU-Methan-Verordnung anzuschließen? 35. Plant die Bundesregierung, die LNG-Terminals in Argentinien, Kanada oder in anderen Ländern im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder auf sonstigem Wege zu fördern, wenn ja, wie, und inwiefern ist das mit den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar? 36. Haben SEFE und Uniper eine Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für die LNG-Lieferverträge mit Southern Energy und Ksi Lisimis jeweils durchgeführt, wenn ja, wie viele Wörter umfasst diese jeweils (gern auf 100 Wörter gerundet), und wie werden die Risiken eingeschätzt? 37. Enthalten alle seit dem 1. Januar 2023 von Uniper und SEFE abgeschlossenen LNG-Lieferverträge eine Abhilfeverpflichtung für den Fall eines Verstoßes gegen das LkSG, und wenn nein, welche der Verträge enthalten keine solche Abhilfeverpflichtung? 38. Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen LNG- Lieferverträge von SEFE Klauseln, mit denen Exporteure dazu verpflichtet werden, die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, wenn nein, welche dieser Verträge enthalten keine entsprechenden Klauseln, und wie wird in diesen Fällen die MRV-Äquivalenz sichergestellt? 39. Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen Lieferverträge von Uniper Klauseln, mit denen Exporteure dazu verpflichtet werden, die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, wenn nein, welche dieser Verträge enthalten keine entsprechenden Klauseln, und wie wird in diesen Fällen die MRV-Äquivalenz sichergestellt? 40. Wurden bei dem Abschluss dieser Verträge die Musterklauseln der EU- Kommission berücksichtigt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/T XT/HTML/?uri=OJ:L_202601834), wenn ja, wie, und wenn nein, wieso nicht? 41. Inwiefern hat die EU-Methan-Verordnung die Beschaffungsstrategie von SEFE und Uniper beeinflusst? 42. Inwiefern informieren SEFE und Uniper (potenzielle) Importpartner über die Regeln der EU-Methan-Verordnung? 43. Wurden SEFE und Uniper direkt oder indirekt von Vertretern der Bundesregierung oder Bundesministerien angewiesen, neue langfristige Lieferverträge abzuschließen, wenn ja, wann, von wem, und was war der wesentliche Inhalt der Anweisung? 44. Gab es zwischen der Bundesregierung und SEFE schriftlichen, mündlichen oder persönlichen Austausch in Bezug auf die Umsetzung der EU- Methan-Verordnung, und wenn ja, bitte jeweils Kommunikationsformat, Teilnehmer, Datum und Thema benennen? 45. Wie viele Beschwerden nach dem LkSG gegen LNG-Lieferverträge sind beim BAFA aktuell anhängig (bitte tabellarisch nach Einreichungsdatum, betroffenen Unternehmen und Bearbeitungsstand aufschlüsseln), und wenn der Bundesregierung dazu keine systematischen Daten vorliegen, wie begründet sie dies, und mit welchen Maßnahmen gedenkt sie, diese Datenlage zur Durchsetzung des LkSG künftig zu verbessern? 46. Hat die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem kanadischen LNG- Terminal in Kitimat bezüglich der massiven Überschreitung von Grenzwerten durch Luftverschmutzung und Abfackeln (Flaring) geprüft (https:// thenarwhal.ca/lng-canada-dropped-flaring-commitments-docs/), wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und Durchsetzungskraft der kanadischen Umweltaufsichtsbehörden ergeben, und wenn nein, warum wurde keine Prüfung durchgeführt? 47. Welche vertraglichen Abhilfemaßnahmen verlangen SEFE und Uniper infolge dieser Erkenntnisse zwingend in ihren Verträgen mit Ksi Lisims, und wenn keine verlangt werden, warum nicht? 48. Hat Deutschland seit Amtsantritt der Bundesregierung LNG-Terminals im Ausland im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder auf sonstigem Wege gefördert bzw. plant sie, dies in Zukunft zu tun, wenn ja, welche LNG-Terminals, wie sieht die Förderung aus, und inwiefern ist das mit den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar? Berlin, den 20. August 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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