Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge
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Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7742
21. Wahlperiode 26.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi,
Linda Heitmann, Michael Kellner, Dr. Andrea Lübcke und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge
Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge Methan ist ein hochaggressives
Treibhausgas, dessen Klimawirkung jene von CO2 über einen Zeitraum von
20 Jahren um mehr als das 80-Fache übersteigt und das laut dem Weltklimarat
IPCC für rund 30 Prozent der bisherigen globalen Erderhitzung seit der
vorindustriellen Zeit verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund kommt der EU-
Methan-Verordnung eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der
völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaziele zu.
Am 25. Juni 2026 hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche im Energieministerrat der EU entgegen den Absprachen des
Bundeskabinetts gefordert, die Importverpflichtungen der EU-Methan-
Verordnung um drei Jahre zu verschieben, weil diese aus ihrer Sicht die
Versorgungssicherheit gefährde (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-r
eiche-bricht-absprache-mit-dem-umweltminister-zu-methan/100237599.html).
Diesen Verstoß gegen die Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der
Bundesregierung hat der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider in der Regierungsbefragung
des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 öffentlich bestätigt und kritisiert.
Laut POLITICO (www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executives-trump-eu
rope-climate-00987782) hat der US-Branchenverband API selbst bestätigt, mit
der Regierung von Donald Trump zusammenzuarbeiten, um die Verordnung zu
ändern. US-Energieminister Chris Wright hat demnach gemeinsam mit den
Energiechefs Katars und anderer Exportstaaten einen offenen Brief verfasst und
mit einer angeblichen Gasknappheit gedroht, sollten die Regeln wie geplant in
Kraft treten. Nach eigenen Angaben haben US-Diplomaten zudem direkt bei
einzelnen EU-Mitgliedstaaten interveniert und vor Lieferrisiken gewarnt. Vor
diesem Hintergrund stellt sich für die Fragestellenden die Frage, auf Basis
welcher Informationen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu ihrer
Einschätzung gekommen ist und welche äußere Einflussnahme gegebenenfalls
stattgefunden hat.
An anderer Stelle kritisiert die Bundeswirtschaftsministerin, dass die
Voraussetzungen für die Umsetzung der EU-Methan-Verordnung fehlen (www.bundeswi
rtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260721-z
itat-reiche-methan-verordnung.html). Die Frage ist jedoch, inwiefern die
Bundesregierung selbst die nationalen Voraussetzungen zur Umsetzung herstellt.
Ebenso unklar ist, wie die deutschen Staatskonzerne SEFE und Uniper die EU-
Methan-Verordnung umsetzen, sowie zu weiteren Aspekten ihrer
Lieferverträge.
Sollte die Bundesregierung mehrere der folgenden Fragen aus Gründen der
Übersichtlichkeit zusammenfassend beantworten, wird ausdrücklich darum
gebeten, in der Antwort für jede Einzelfrage spezifisch auf die erfragten
Unterpunkte einzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung haben Methan-Emissionen aus Sicht der
Bundesregierung für die Klimakrise?
2. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Methanemissionen schnell
und wirksam zu senken?
3. Wird es ein nationales Umsetzungsgesetz für die EU-Methan-Verordnung
geben, und wenn ja, was ist der Zeitplan (bitte mindestens ungefähren
Zeitraum für den Referentenentwurf, Kabinettsentwurf, die Einbringung
in den Deutschen Bundestag und den Abschluss des Gesetzes im
Bundesrat angeben)?
4. Ist das Umsetzungsgesetz schon zwischen den federführenden Ressorts
abgestimmt?
5. Welche Absprachen haben zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Ebene
zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN) über mögliche Zu- oder Absagen zur EU-
Methan-Verordnung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
auf EU-Ebene stattgefunden?
6. Wie rechtfertigt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den aus
Sicht der Fragestellenden stattgefundenen Verstoß gegen die
Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung am 25.
Juni 2026 beim EU-Energieministerrat in Luxemburg, und welche Rolle
spielte dabei die eingangs erwähnte Einflussnahme der US-Regierung?
7. Wie vereinbart die Bundesregierung die von der
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche öffentlich geäußerte Warnung vor
Rechtsunsicherheiten durch die EU-Methan-Verordnung mit der Tatsache, dass auf dem
Markt weiterhin neue LNG-Lieferverträge (LNG = Liquefied Natural
Gas) abgeschlossen werden?
8. Wie viele Vertragsabschlüsse sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Verabschiedung der Verordnung an der vermeintlichen Rechtsunsicherheit
tatsächlich gescheitert, und wenn der Bundesregierung dazu keine
Kenntnisse vorliegen, worauf stützt die Bundeswirtschaftsministerin dann ihre
Einschätzung?
9. Auf welche konkreten, quantifizierbaren Studien, Gutachten oder
Stresstests stützt das Bundeswirtschaftsministerium die Annahme, eine
regelkonforme Anwendung der EU-Methan-Verordnung gefährde die
Versorgungssicherheit, und welche jährlichen Ausfallmengen an Gas (in
Terawattstunden) werden in diesen Dokumenten prognostiziert, wenn die
Verordnung ohne die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
geforderten Lockerungen umgesetzt wird?
10. Wie hoch sind die Mengen an Gas (in Terawattstunden), die nach
Einschätzung der Bundesregierung durch die konsequente Umsetzung der
EU-Methan-Verordnung weltweit durch die Reduktion von
Energieverlusten, z. B. durch Leckagen oder durch sog. Flaring, zusätzlich dem Markt
zur Verfügung gestellt werden können, und wenn der Bundesregierung
hierzu keine belastbaren Daten vorliegen, auf welcher sachlichen
Grundlage bewertet sie dann überhaupt die Auswirkungen der Verordnung auf
die Gasversorgung?
11. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die finnischen und spanischen
Energieministerien bezüglich der EU-Methan-Verordnung zu anderen
Schlussfolgerungen kommen als die Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche (siehe www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executiv
es-trump-europe-climate-00987782)?
12. Welche zusätzlichen Kosten verursacht die Einhaltung der EU-Methan-
Verordnung für kanadische und US-amerikanische Erdölproduzenten pro
Barrel und Erdgasproduzenten pro MMBtu (million British thermal units)
nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verhalten sich diese Beträge
zu den Gesamt-Produktionskosten?
13. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen
wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026
zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und
Vertretern der US-Regierung zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung
stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und
vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
14. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen
wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026
zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und
Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan-
Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden
Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
15. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen
wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026
zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und
Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methan-
Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden
Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
16. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen
wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026
zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und
Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan-
Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden
Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
17. Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen
wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026
zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und
Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung
stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und
vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
18. Welche Positionspapiere, Formulierungsvorschläge oder Gutachten haben
Vertreterinnen und Vertreter der Gas- und Ölindustrie dem
Bundeswirtschaftsministerium im Vorfeld des EU-Energieministerrats in Luxemburg
sowie der jüngsten öffentlichen Äußerungen von
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur EU-Methan-Verordnung (www.bundeswirtscha
ftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260721-zi
tat-reiche-methan-verordnung.html) übermittelt?
19. Inwieweit sind diese Eingaben in die Meinungsbildung der
Bundeswirtschaftsministerin eingeflossen?
20. Wie viele Unternehmen haben Berichte nach Artikel 27 der EU-Methan-
Verordnung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) eingereicht?
a) Welche Importeure haben einen Bericht eingereicht?
b) Welche der Berichte wurden pünktlich eingereicht?
c) Wurden alle Berichte vollständig eingereicht, und wenn nein, welche
Informationen fehlten?
21. Ist eine Einsichtnahme in die Berichte durch die Öffentlichkeit,
Umweltorganisationen oder Abgeordnete jetzt oder in Zukunft möglich, und wenn
nein, wieso nicht?
22. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
verpflichtet, einen Bericht vorzulegen?
23. Wie stellt das BAFA fest, ob ein Unternehmen, berichtspflichtig ist, und
gibt es hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zoll?
24. Mit welchen Methoden und Arbeitsschritten und anhand welcher Kriterien
bewertet das BAFA die Compliance von Importunternehmen?
25. Inwiefern sieht die Bundesregierung bezüglich der Nachweispflichten
einen Widerspruch zwischen den Vorgaben der EU-Methan-Verordnung
und der Empfehlung 2026/1834 der EU-Kommission (https://eur-lex.euro
pa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026H1834), und an welche
Regelung wird das BAFA sich bei der Kontrolle von Nachweispflichten
von Importeuren halten?
26. Wie wird das BAFA feststellen, ob Importeure ab dem 1. Januar 2027 die
MRV-Äquivalenz (MRV = Monitoring, Reporting and Verification)
erfüllen, und welche Maßstäbe werden angelegt?
27. In welchem Referat ist die Überprüfung der EU-Methan-Verordnung
angesiedelt, wie viele Personalstellen sind mit Stand vom 1. Juni 2026 im
BAFA für die Überprüfung der EU-Methan-Verordnung vorgesehen, sind
Änderungen am Stellenplan geplant, wenn ja, wann, und inwiefern?
28. Wie viele der Personalstellen im entsprechenden Referat des BAFA sind
zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage unbesetzt
(einschließlich noch nicht nachbesetzter Stellen sowie Stellen, die mangels
Elternzeitvertretung oder aus ähnlichen Gründen nicht besetzt sind)?
29. Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht über das BAFA
Personalabzüge aus dem entsprechenden Referat für Aufgaben außerhalb der
EU-Methan-Verordnung veranlasst oder genehmigt, wenn ja, für welche
Aufgaben, in welchem Umfang, und über welche Zeiträume?
30. Gab es am 25. Juni 2026 bzw. in der entsprechenden Kalenderwoche ein
Treffen zwischen leitenden Beamten des BMUKN, BMWE oder des
Kanzleramts (z. B. Abteilungsleitungen) mit Vertretern des Centers for
LNG, und wenn ja:
a) Von wem wurde das Treffen initiiert?
b) Wo fand das Treffen statt?
c) Wer hat an dem Treffen teilgenommen (bitte mindestens pro
anwesende Person den Arbeitgeber angeben)?
d) War der Chef des Centers for LNG, Charlie Riedl, bei dem Treffen
anwesend?
e) Welche Unterlagen gibt es zu dem Treffen (z. B. Einladung,
Vorbereitungsunterlagen, Gesprächsprotokoll)?
f) Wurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-Verordnung zu
verschieben, wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
hieraus gezogen, und welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei
dem Treffen vertreten?
g) Inwieweit haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung
von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beigetragen, sich
beim EU-Energieministerrat am 25. Juni 2026 den Forderungen nach
einer Verschiebung der EU-Methan-Verordnung anzuschließen?
31. Welche Unternehmen waren für das Treffen am 17. Juni 2026 zur EU-
Methan-Verordnung mit Vertreterinnen und Vertretern des BMUKN und
des BMWE eingeladen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bunde
sregierung-wie-ein-beamter-die-union-in-die-verzweiflung-treibt-02/1002
38563.html)?
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesem Treffen
gezogen?
33. Wurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-Verordnung zu
verschieben, wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
hieraus gezogen, und welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei dem
Treffen vertreten?
34. Inwieweit haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung von
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beigetragen, sich beim EU-
Energieministerrat am 25. Juni 2026 den Forderungen nach einer
Verschiebung der EU-Methan-Verordnung anzuschließen?
35. Plant die Bundesregierung, die LNG-Terminals in Argentinien, Kanada
oder in anderen Ländern im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder
auf sonstigem Wege zu fördern, wenn ja, wie, und inwiefern ist das mit
den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar?
36. Haben SEFE und Uniper eine Risikoanalyse nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für die LNG-Lieferverträge mit Southern
Energy und Ksi Lisimis jeweils durchgeführt, wenn ja, wie viele Wörter
umfasst diese jeweils (gern auf 100 Wörter gerundet), und wie werden die
Risiken eingeschätzt?
37. Enthalten alle seit dem 1. Januar 2023 von Uniper und SEFE
abgeschlossenen LNG-Lieferverträge eine Abhilfeverpflichtung für den Fall eines
Verstoßes gegen das LkSG, und wenn nein, welche der Verträge enthalten
keine solche Abhilfeverpflichtung?
38. Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen LNG-
Lieferverträge von SEFE Klauseln, mit denen Exporteure dazu
verpflichtet werden, die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, wenn nein, welche
dieser Verträge enthalten keine entsprechenden Klauseln, und wie wird in
diesen Fällen die MRV-Äquivalenz sichergestellt?
39. Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen
Lieferverträge von Uniper Klauseln, mit denen Exporteure dazu verpflichtet werden,
die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, wenn nein, welche dieser Verträge
enthalten keine entsprechenden Klauseln, und wie wird in diesen Fällen
die MRV-Äquivalenz sichergestellt?
40. Wurden bei dem Abschluss dieser Verträge die Musterklauseln der EU-
Kommission berücksichtigt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/T
XT/HTML/?uri=OJ:L_202601834), wenn ja, wie, und wenn nein, wieso
nicht?
41. Inwiefern hat die EU-Methan-Verordnung die Beschaffungsstrategie von
SEFE und Uniper beeinflusst?
42. Inwiefern informieren SEFE und Uniper (potenzielle) Importpartner über
die Regeln der EU-Methan-Verordnung?
43. Wurden SEFE und Uniper direkt oder indirekt von Vertretern der
Bundesregierung oder Bundesministerien angewiesen, neue langfristige
Lieferverträge abzuschließen, wenn ja, wann, von wem, und was war der
wesentliche Inhalt der Anweisung?
44. Gab es zwischen der Bundesregierung und SEFE schriftlichen,
mündlichen oder persönlichen Austausch in Bezug auf die Umsetzung der EU-
Methan-Verordnung, und wenn ja, bitte jeweils Kommunikationsformat,
Teilnehmer, Datum und Thema benennen?
45. Wie viele Beschwerden nach dem LkSG gegen LNG-Lieferverträge sind
beim BAFA aktuell anhängig (bitte tabellarisch nach Einreichungsdatum,
betroffenen Unternehmen und Bearbeitungsstand aufschlüsseln), und
wenn der Bundesregierung dazu keine systematischen Daten vorliegen,
wie begründet sie dies, und mit welchen Maßnahmen gedenkt sie, diese
Datenlage zur Durchsetzung des LkSG künftig zu verbessern?
46. Hat die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem kanadischen LNG-
Terminal in Kitimat bezüglich der massiven Überschreitung von
Grenzwerten durch Luftverschmutzung und Abfackeln (Flaring) geprüft (https://
thenarwhal.ca/lng-canada-dropped-flaring-commitments-docs/), wenn ja,
welche Ergebnisse hat diese Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit
und Durchsetzungskraft der kanadischen Umweltaufsichtsbehörden
ergeben, und wenn nein, warum wurde keine Prüfung durchgeführt?
47. Welche vertraglichen Abhilfemaßnahmen verlangen SEFE und Uniper
infolge dieser Erkenntnisse zwingend in ihren Verträgen mit Ksi Lisims,
und wenn keine verlangt werden, warum nicht?
48. Hat Deutschland seit Amtsantritt der Bundesregierung LNG-Terminals im
Ausland im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder auf sonstigem
Wege gefördert bzw. plant sie, dies in Zukunft zu tun, wenn ja, welche
LNG-Terminals, wie sieht die Förderung aus, und inwiefern ist das mit
den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar?
Berlin, den 20. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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