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Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele (Antwort zu Drs. 21/6440)

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6738 · Antwort · Original ↗

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Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele (Antwort zu Drs. 21/6440) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6738 21. Wahlperiode 25.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6440 – Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das bundeseigene Gasunternehmen SEFE (Securing Energy for Europe), die frühere Gazprom Germania, beabsichtigt, ab Anfang der 2030er-Jahre für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren Flüssiggas (LNG) aus Kanada zu beziehen. Eine entsprechende Absichtserklärung für das Projekt „Ksi Lisims“ in British Columbia wurde im Beisein von Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterzeichnet. Diese Pläne werfen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller grundlegende Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den deutschen und europäischen Klimazielen sowie mit unserer Verfassung und dem Völkerrecht auf. Während das Grundgesetz Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorschreibt, würden die avisierten Vertragslaufzeiten eine Abnahme fossiler Brennstoffe bis in die 2050er-Jahre hinein festschreiben. Dies droht, neue „fossile Lock-ins“ zu schaffen, die den notwendigen Transformationsprozess hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaft konterkarieren könnten. Zudem erfordert der Transport des LNG von der kanadischen Westküste die Passage geopolitisch sensibler Engstellen wie des Panamakanals. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind bei der Gestaltung langfristiger energiepolitischer Planungen die vergangenen Erfahrungen mit gebrochenen Lieferverträgen und kritischen Schifffahrtsrouten zwingend zu berücksichtigen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss zudem sichergestellt werden, dass staatseigene Unternehmen wie die SEFE entsprechende Verträge nicht dazu nutzen, gemeinsame europäische und nationale Regulierungen zur schrittweisen Beendigung fossiler Importe zu umgehen.  1. Unterstützt die Bundesregierung den Vertrag zwischen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH und dem Unternehmen Ksi Lisims LNG (bitte begründen)? Die Bundesregierung begrüßt diese Vereinbarung, da sie mehr ist als nur ein weiterer Liefervertrag, sondern Ausdruck einer strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Kanada, die auf gemeinsamen Werten und gegenseiti- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gem Vertrauen beruht. Durch eine engere Zusammenarbeit diversifizieren wir Beschaffungswege und machen unsere Volkswirtschaften widerstandsfähiger gegenüber globalen Risiken.  2. Wird aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vertrag das Verbot langfristiger Lieferverträge für fossile Brennstoffe, das in der EU- Gasbinnenmarktrichtlinie festgelegt und derzeit in nationales Recht umgesetzt wird, umgangen, und wenn nein, auf welche juristischen Gutachten (bitte mit Autor und Datum benennen) stützt die Bundesregierung diese Rechtsauffassung? Artikel 31 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1788 verbietet den Abschluss von Langfristverträgen über die Lieferung von fossilem Gas ohne Kohlendioxid- Abscheidung und -Speicherung mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2049 hinaus. Der geplante § 114 (neu) des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-E) setzt dies national um (Bundestagsdrucksache 21/5440). Der geplante Vertrag der SEFE Securing Energy for Europe GmbH mit Ksi Lisims LNG soll auf FOB- (Free on Board) Basis abgeschlossen werden – ein im internationalen Warenhandel standardisierter Lieferbegriff – nach dem Eigentum und Gefahrtragung mit Übergabe der Ware an Bord des Schiffes am vereinbarten Verschiffungshafen auf den Käufer übergehen. Der Lieferort liegt damit am kanadischen Verschiffungshafen und mithin in Kanada, außerhalb des Anwendungsbereichs des EnWG und der Vorgaben der EU-Richtlinie. Eine Nutzung des gekauften LNG zur Versorgung von Letztverbrauchern in der EU wäre entsprechend der Richtlinie (EU) 2024/1788 aber nach dem 31. Dezember 2049 nicht mehr zulässig. Eine Umgehung kann die Bundesregierung darin nicht erkennen, da FOB im internationalen LNG-Handel marktüblich ist. Einer externen juristischen Einschätzung bedarf es für diese Schlussfolgerung nicht.  3. Hat das bundeseigene Unternehmen SEFE weitere Verträge für die Zeit nach 2045 geschlossen? a) Wenn ja, für welchen exakten Zeitraum, jeweils mit welchen Partnern, und über welche Mengen? b) Wenn nein, sind solche Vereinbarungen in Arbeit? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Ja. Die Frage berührt darüber hinaus verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“* eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.  4. Hat das bundeseigene Unternehmen Uniper SE weitere Verträge für die Zeit nach 2045 geschlossen, und wenn ja, für welchen exakten Zeitraum, jeweils mit welchen Partnern, und über welche Mengen? Nein, Uniper hat derzeit keine Verträge, deren Laufzeit über 2045 hinausgeht. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.  5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere Unternehmen vor, die für den Zeitraum über 2045 hinweg langfristige Verträge zur Lieferung fossiler Brennstoffe geschlossen haben (wenn ja, bitte aufschlüsseln, welche Unternehmen, für welchen exakten Zeitraum, jeweils mit welchen Partnern und über welche Mengen)? Nein. Die Bundesregierung führt kein Verzeichnis über private Gaslieferverträge.  6. Wie vereinbart die Bundesregierung die vertragliche Festschreibung von fossilen LNG-Importen durch bundeseigene Unternehmen bis in die 2050er-Jahre mit ihrer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2045, und durch welche quantifizierbaren, alternativen Maßnahmen gedenkt sie, die dadurch entstehenden fossilen Lock-ins und Emissionen auszugleichen, und auf welche wissenschaftlichen oder ökonomischen Studien stützt sie ihr Vorgehen? Die Unternehmen ohne konkreten öffentlichen Auftrag sind grundsätzlich privatwirtschaftlich orientiert. Die Bundesregierung richtet sich bei der Beteiligungsführung dieser Unternehmen nach § 65 ff. der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes, bzw. dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex. Im Rahmen ihrer Beteiligungsführung wird die Bundesregierung Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein Liefervertrag über LNG steht dabei nicht automatisch im Widerspruch zum im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Vertrages. Es muss sichergestellt sein, dass aus einem Vertrag keine fossilen Lieferverpflichtungen für Deutschland entstehen, die über den gesetzlich vorgesehenen Ausstiegspfad hinausreichen.  7. In welchem Verhältnis steht die langfristige Festschreibung fossiler Importe durch ein bundeseigenes Unternehmen mit dem angestrebten Ambitionsniveau der Bundesregierung beim Ausbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft und der Vermeidung neuer fossiler Lock-ins bei gleichzeitig sinkendem Gasverbrauch? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.  8. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die SEFE durch den gegenwärtigen Abschluss langfristiger Kontrakte versucht, künftig greifende strengere europäische Regeln für den Import fossiler Brennstoffe vorzeitig zu umgehen (vgl. www.deutschlandfunk.de/sefe-lng-dea l-sabotage-am-klimaziel-2045-iv-mit-martin-kaiser-greenpeace-10 0.html)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  9. Aus welchen Gründen wurden für die geplanten LNG-Lieferungen aus Kanada Vertragslaufzeiten von bis zu 20 Jahren bis in die 2050er-Jahre avisiert, und inwieweit unterscheidet sich diese Laufzeit nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen durch die SEFE geschlossenen Lieferverträgen (bitte unter Angabe der jeweiligen Partnerländer und Laufzeiten aufschlüsseln)? Die Vertragslaufzeit folgt kommerziellen Überlegungen: Durch die längeren Laufzeiten können bessere Vertragskonditionen erreicht werden. Die Frage berührt darüber hinaus verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“* eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das LNG- Projekt „Ksi Lisims“ technische Vorkehrungen vorsieht, um die Lieferungen zu einem späteren Zeitpunkt auf klimaneutrale Energieträger umzustellen, und falls dies nicht zutrifft, warum unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben dennoch als „strategische Partnerschaft“? Die Verflüssigungsanlagen werden vollständig elektrisch betrieben und mit erneuerbarer Wasserkraft versorgt. Dadurch dürften die Anlagen von Ksi Lisims LNG zu den emissionsärmsten ihrer Art weltweit zählen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlässlichkeit derart langfristiger Lieferverträge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, insbesondere vor dem Hintergrund vergangener Erfahrungen, in denen Energielieferungen als Druckmittel eingesetzt oder Verträge einseitig gebrochen wurden? Grundsätzlich kann ein angemessener Anteil an Langfristverträgen im Einkaufsportfolio einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Andere Aspekte, wie etwa die Diversifizierung der Herkunftsregionen, sind für eine gesicherte Versorgung aber ebenfalls wichtig. 12. Welche alternativen Beschaffungsrouten wurden für den Fall einer Sperrung des Suez- oder Panamakanals vertraglich abgesichert, und wenn keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden, warum nicht? Die SEFE sichert die Energieversorgung von Kunden in einem globalen Portfolio und schließt Flüssiggasverträge auf Free-on-Board-Basis ab. Damit ist die SEFE selbst für den Transport verantwortlich und kann auf die eigenen diversifizierten Flexibilitäten zurückgreifen. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der avisierten Zielländer und Verbraucher des durch die SEFE GmbH eingekauften Gases vor? Die SEFE entscheidet selbst über die Optimierung des Portfolios, um die Energieversorgung ihrer Kunden abzusichern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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