Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele (Antwort zu Drs. 21/6440)
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Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele (Antwort zu Drs. 21/6440)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6738
21. Wahlperiode 25.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden,
Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6440 –
Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und
europäischen Klimaziele
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das bundeseigene Gasunternehmen SEFE (Securing Energy for Europe), die
frühere Gazprom Germania, beabsichtigt, ab Anfang der 2030er-Jahre für
einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren Flüssiggas (LNG) aus Kanada zu
beziehen. Eine entsprechende Absichtserklärung für das Projekt „Ksi Lisims“ in
British Columbia wurde im Beisein von Vertretern des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterzeichnet. Diese Pläne werfen nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller grundlegende Fragen
hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den deutschen und europäischen Klimazielen
sowie mit unserer Verfassung und dem Völkerrecht auf. Während das
Grundgesetz Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorschreibt, würden die avisierten
Vertragslaufzeiten eine Abnahme fossiler Brennstoffe bis in die 2050er-Jahre
hinein festschreiben. Dies droht, neue „fossile Lock-ins“ zu schaffen, die den
notwendigen Transformationsprozess hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaft
konterkarieren könnten. Zudem erfordert der Transport des LNG von der
kanadischen Westküste die Passage geopolitisch sensibler Engstellen wie des
Panamakanals. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind bei der
Gestaltung langfristiger energiepolitischer Planungen die vergangenen
Erfahrungen mit gebrochenen Lieferverträgen und kritischen Schifffahrtsrouten
zwingend zu berücksichtigen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
muss zudem sichergestellt werden, dass staatseigene Unternehmen wie die
SEFE entsprechende Verträge nicht dazu nutzen, gemeinsame europäische und
nationale Regulierungen zur schrittweisen Beendigung fossiler Importe zu
umgehen.
1. Unterstützt die Bundesregierung den Vertrag zwischen der SEFE
Securing Energy for Europe GmbH und dem Unternehmen Ksi Lisims LNG
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung begrüßt diese Vereinbarung, da sie mehr ist als nur ein
weiterer Liefervertrag, sondern Ausdruck einer strategischen Partnerschaft
zwischen Deutschland und Kanada, die auf gemeinsamen Werten und gegenseiti-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
25. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gem Vertrauen beruht. Durch eine engere Zusammenarbeit diversifizieren wir
Beschaffungswege und machen unsere Volkswirtschaften widerstandsfähiger
gegenüber globalen Risiken.
2. Wird aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vertrag das Verbot
langfristiger Lieferverträge für fossile Brennstoffe, das in der EU-
Gasbinnenmarktrichtlinie festgelegt und derzeit in nationales Recht umgesetzt wird,
umgangen, und wenn nein, auf welche juristischen Gutachten (bitte mit
Autor und Datum benennen) stützt die Bundesregierung diese
Rechtsauffassung?
Artikel 31 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1788 verbietet den Abschluss von
Langfristverträgen über die Lieferung von fossilem Gas ohne Kohlendioxid-
Abscheidung und -Speicherung mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2049
hinaus. Der geplante § 114 (neu) des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-E)
setzt dies national um (Bundestagsdrucksache 21/5440). Der geplante Vertrag
der SEFE Securing Energy for Europe GmbH mit Ksi Lisims LNG soll auf
FOB- (Free on Board) Basis abgeschlossen werden – ein im internationalen
Warenhandel standardisierter Lieferbegriff – nach dem Eigentum und
Gefahrtragung mit Übergabe der Ware an Bord des Schiffes am vereinbarten
Verschiffungshafen auf den Käufer übergehen. Der Lieferort liegt damit am
kanadischen Verschiffungshafen und mithin in Kanada, außerhalb des
Anwendungsbereichs des EnWG und der Vorgaben der EU-Richtlinie. Eine Nutzung des
gekauften LNG zur Versorgung von Letztverbrauchern in der EU wäre
entsprechend der Richtlinie (EU) 2024/1788 aber nach dem 31. Dezember 2049 nicht
mehr zulässig. Eine Umgehung kann die Bundesregierung darin nicht
erkennen, da FOB im internationalen LNG-Handel marktüblich ist. Einer externen
juristischen Einschätzung bedarf es für diese Schlussfolgerung nicht.
3. Hat das bundeseigene Unternehmen SEFE weitere Verträge für die Zeit
nach 2045 geschlossen?
a) Wenn ja, für welchen exakten Zeitraum, jeweils mit welchen
Partnern, und über welche Mengen?
b) Wenn nein, sind solche Vereinbarungen in Arbeit?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Ja.
Die Frage berührt darüber hinaus verfassungsrechtlich geschützte
Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits
hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS –
Vertraulich“* eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.
4. Hat das bundeseigene Unternehmen Uniper SE weitere Verträge für die
Zeit nach 2045 geschlossen, und wenn ja, für welchen exakten Zeitraum,
jeweils mit welchen Partnern, und über welche Mengen?
Nein, Uniper hat derzeit keine Verträge, deren Laufzeit über 2045 hinausgeht.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere Unternehmen
vor, die für den Zeitraum über 2045 hinweg langfristige Verträge zur
Lieferung fossiler Brennstoffe geschlossen haben (wenn ja, bitte
aufschlüsseln, welche Unternehmen, für welchen exakten Zeitraum, jeweils mit
welchen Partnern und über welche Mengen)?
Nein. Die Bundesregierung führt kein Verzeichnis über private
Gaslieferverträge.
6. Wie vereinbart die Bundesregierung die vertragliche Festschreibung von
fossilen LNG-Importen durch bundeseigene Unternehmen bis in die
2050er-Jahre mit ihrer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zur
Klimaneutralität bis 2045, und durch welche quantifizierbaren, alternativen
Maßnahmen gedenkt sie, die dadurch entstehenden fossilen Lock-ins und
Emissionen auszugleichen, und auf welche wissenschaftlichen oder
ökonomischen Studien stützt sie ihr Vorgehen?
Die Unternehmen ohne konkreten öffentlichen Auftrag sind grundsätzlich
privatwirtschaftlich orientiert. Die Bundesregierung richtet sich bei der
Beteiligungsführung dieser Unternehmen nach § 65 ff. der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) und dem Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes, bzw. dem
Deutschen Corporate-Governance-Kodex. Im Rahmen ihrer
Beteiligungsführung wird die Bundesregierung Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben
eingehalten werden.
Ein Liefervertrag über LNG steht dabei nicht automatisch im Widerspruch zum
im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Ziel der Klimaneutralität im Jahr
2045. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Vertrages. Es muss
sichergestellt sein, dass aus einem Vertrag keine fossilen Lieferverpflichtungen
für Deutschland entstehen, die über den gesetzlich vorgesehenen Ausstiegspfad
hinausreichen.
7. In welchem Verhältnis steht die langfristige Festschreibung fossiler
Importe durch ein bundeseigenes Unternehmen mit dem angestrebten
Ambitionsniveau der Bundesregierung beim Ausbau einer grünen
Wasserstoffwirtschaft und der Vermeidung neuer fossiler Lock-ins bei
gleichzeitig sinkendem Gasverbrauch?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die SEFE durch
den gegenwärtigen Abschluss langfristiger Kontrakte versucht, künftig
greifende strengere europäische Regeln für den Import fossiler
Brennstoffe vorzeitig zu umgehen (vgl. www.deutschlandfunk.de/sefe-lng-dea
l-sabotage-am-klimaziel-2045-iv-mit-martin-kaiser-greenpeace-10
0.html)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
9. Aus welchen Gründen wurden für die geplanten LNG-Lieferungen aus
Kanada Vertragslaufzeiten von bis zu 20 Jahren bis in die 2050er-Jahre
avisiert, und inwieweit unterscheidet sich diese Laufzeit nach Kenntnis
der Bundesregierung von anderen durch die SEFE geschlossenen
Lieferverträgen (bitte unter Angabe der jeweiligen Partnerländer und
Laufzeiten aufschlüsseln)?
Die Vertragslaufzeit folgt kommerziellen Überlegungen: Durch die längeren
Laufzeiten können bessere Vertragskonditionen erreicht werden.
Die Frage berührt darüber hinaus verfassungsrechtlich geschützte
Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits
hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS –
Vertraulich“* eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das LNG-
Projekt „Ksi Lisims“ technische Vorkehrungen vorsieht, um die Lieferungen
zu einem späteren Zeitpunkt auf klimaneutrale Energieträger
umzustellen, und falls dies nicht zutrifft, warum unterstützt die Bundesregierung
das Vorhaben dennoch als „strategische Partnerschaft“?
Die Verflüssigungsanlagen werden vollständig elektrisch betrieben und mit
erneuerbarer Wasserkraft versorgt. Dadurch dürften die Anlagen von Ksi Lisims
LNG zu den emissionsärmsten ihrer Art weltweit zählen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlässlichkeit derart langfristiger
Lieferverträge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit,
insbesondere vor dem Hintergrund vergangener Erfahrungen, in denen
Energielieferungen als Druckmittel eingesetzt oder Verträge einseitig gebrochen
wurden?
Grundsätzlich kann ein angemessener Anteil an Langfristverträgen im
Einkaufsportfolio einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Andere
Aspekte, wie etwa die Diversifizierung der Herkunftsregionen, sind für eine
gesicherte Versorgung aber ebenfalls wichtig.
12. Welche alternativen Beschaffungsrouten wurden für den Fall einer
Sperrung des Suez- oder Panamakanals vertraglich abgesichert, und wenn
keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden, warum nicht?
Die SEFE sichert die Energieversorgung von Kunden in einem globalen
Portfolio und schließt Flüssiggasverträge auf Free-on-Board-Basis ab. Damit ist die
SEFE selbst für den Transport verantwortlich und kann auf die eigenen
diversifizierten Flexibilitäten zurückgreifen.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
avisierten Zielländer und Verbraucher des durch die SEFE GmbH eingekauften
Gases vor?
Die SEFE entscheidet selbst über die Optimierung des Portfolios, um die
Energieversorgung ihrer Kunden abzusichern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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