Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Text
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
[Bundesrat Drucksache 630/25 (Beschluss)
21.11.25
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Anrufung
des Vermittlungsausschusses
durch den Bundesrat
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der
Pflege
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen, zu
dem vom Deutschen Bundestag am 6. November 2025 verabschiedeten Gesetz zu
verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Grundgesetzes aus folgendem Grund einberufen wird:
Zu Artikel 13a (§ 9 Absatz 1b Satz 1 und § 10 Absatz 6 Satz 6 und Absatz 10 Satz 1
KHEntgG)
Artikel 13a ist zu streichen.
Begründung:
Mit Artikel 13a des vom Bundestag am 6. November 2025 verabschiedeten
Gesetzes wird der Veränderungswert für das Jahr 2026 auf die Höhe des vom
Statistischen Bundesamt nach § 10 Absatz 6 Satz 1 KHEntgG im Jahr 2025
veröffentlichten Orientierungswertes festgelegt. Der maximale Anstieg des von
den Vertragsparteien auf Landesebene zu vereinbarenden Landesbasisfallwerts
für das Jahr 2026 wird damit auf die im Orientierungswert abgebildete
Kostensteigerung im Krankenhausbereich begrenzt.
Es ist zu befürchten, dass dieses Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel zu
Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von ca. 1,8 Milliarden Euro im
Jahr führen wird, da der Orientierungswert häufig bereits unter der
Veränderungsrate lag und darüber hinaus die tatsächlichen Kostensteigerungen der
Krankenhäuser nicht vollumfänglich wieder gibt. Da der abgesenkte
Veränderungswert basiswirksam dauerhaft fortwirkt, wird die Kürzung auch in
nachfolgenden Jahren negative Auswirkung haben. Die Regelung konterkariert
darüber hinaus die mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebene
einmalige Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von 4 Milliarden
Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert
werden sollen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Beschlussdrucksache)