Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform
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Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform
[Bundesrat Drucksache 166/25 (Beschluss)
23.05.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur notwendigen
Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der
Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform
Der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 166/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur notwendigen
Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der
Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform
1. Der Bundesrat hält einen strukturellen Inflationsausgleich für Krankenhäuser
für die Jahre 2022 und 2023 für zwingend geboten, um die erheblichen nicht
refinanzierten Kostensteigerungen auszugleichen. Eine basiswirksame Erhöhung
des Landesbasisfallwertes um vier Prozent erscheint deshalb angezeigt.
2. Um die Krankenhausstandorte im anstehenden Strukturwandel zu unterstützen,
sind – über die bestehenden Forderungen zur Weiterentwicklung der Reform
hinaus – weitere Maßnahmen notwendig. Der Bundesrat fordert zusätzliche
finanzielle Mittel des Bundes für den Übergangszeitraum bis die
Finanzierungsreform vollständig greift. Vor dem Hintergrund der finanziell angespannten
Situation der meisten Kliniken und der schrittweisen Umsetzung der
Finanzierungsreform, bedarf es weiterer Unterstützung zur Stabilisierung der
Krankenhausversorgung. Eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung darf nicht zu
einem kalten Strukturwandel und zur Gefährdung der flächendeckenden
Versorgung führen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah zu beiden Punkten einen
Vorschlag vorzulegen.
Begründung:
In den Jahren 2022 bis 2023 lagen die Inflationsraten und die Steigerungen der
Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des
Landesbasisfallwertes. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der
Kliniken beigetragen. Die mit dem
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen Regelungen adressieren derzeit nur Verbesserungen für
künftige Kostenentwicklungen. Daher ist die rückwirkende Erhöhung des
Landesbasisfallwertes zu fordern.
Die meisten Krankenhäuser stehen seit Jahren zunehmend unter finanziellem
Druck. Der durch die Krankenhausreform angestoßene Transformationsprozess
verstärkt dies. Zur Unterstützung und Stabilisierung der Krankenhäuser im
Übergangszeitraum sind deshalb zusätzliche finanzielle Mittel dringend
notwendig. Ansonsten drohen weitere Insolvenzen und eine kalte
Strukturbereinigung, bevor die Reform greift. Allen Standorten muss die Möglichkeit gegeben
werden, die Übergangsphase zu überstehen.
Die finanziellen Auswirkungen der schrittweise eingeführten
Vorhaltevergütung werden nicht hinreichend seitens des Bundesministeriums für Gesundheit
dargelegt. Den entsprechenden Forderungen der Länder im
Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsgesetz ist der Bund ebenso wenig
nachgekommen wie der mit der Entschließung des Bundesrates vom 22. November
2024 bereits formulierten Prüfbitte für eine Überbrückungsfinanzierung.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsproze (Beschlussdrucksache)