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Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform

dip / drucksache 23.05.2025 · WP 21 · 166/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform [Bundesrat Drucksache 166/25 (Beschluss) 23.05.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform Der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 166/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform 1. Der Bundesrat hält einen strukturellen Inflationsausgleich für Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 für zwingend geboten, um die erheblichen nicht refinanzierten Kostensteigerungen auszugleichen. Eine basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent erscheint deshalb angezeigt. 2. Um die Krankenhausstandorte im anstehenden Strukturwandel zu unterstützen, sind – über die bestehenden Forderungen zur Weiterentwicklung der Reform hinaus – weitere Maßnahmen notwendig. Der Bundesrat fordert zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes für den Übergangszeitraum bis die Finanzierungsreform vollständig greift. Vor dem Hintergrund der finanziell angespannten Situation der meisten Kliniken und der schrittweisen Umsetzung der Finanzierungsreform, bedarf es weiterer Unterstützung zur Stabilisierung der Krankenhausversorgung. Eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung darf nicht zu einem kalten Strukturwandel und zur Gefährdung der flächendeckenden Versorgung führen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah zu beiden Punkten einen Vorschlag vorzulegen. Begründung: In den Jahren 2022 bis 2023 lagen die Inflationsraten und die Steigerungen der Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des Landesbasisfallwertes. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen Regelungen adressieren derzeit nur Verbesserungen für künftige Kostenentwicklungen. Daher ist die rückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwertes zu fordern. Die meisten Krankenhäuser stehen seit Jahren zunehmend unter finanziellem Druck. Der durch die Krankenhausreform angestoßene Transformationsprozess verstärkt dies. Zur Unterstützung und Stabilisierung der Krankenhäuser im Übergangszeitraum sind deshalb zusätzliche finanzielle Mittel dringend notwendig. Ansonsten drohen weitere Insolvenzen und eine kalte Strukturbereinigung, bevor die Reform greift. Allen Standorten muss die Möglichkeit gegeben werden, die Übergangsphase zu überstehen. Die finanziellen Auswirkungen der schrittweise eingeführten Vorhaltevergütung werden nicht hinreichend seitens des Bundesministeriums für Gesundheit dargelegt. Den entsprechenden Forderungen der Länder im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsgesetz ist der Bund ebenso wenig nachgekommen wie der mit der Entschließung des Bundesrates vom 22. November 2024 bereits formulierten Prüfbitte für eine Überbrückungsfinanzierung.]

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