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Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes

dip / drucksache 14.11.2025 · WP 21 · zu663/25 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes [Bundesrat zu Drucksache 663/25 14.11.25 Vk Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes – Drucksachen 21/1499, 21/1939, 21/2787 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/2787 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Schienenverkehr ist eine Lebensader unseres Landes: Er befördert Menschen und Fracht zwischen Stadt und Land und ist damit ein zentraler Bestandteil der Mobilität sowie der wirtschaftlichen Standortsicherung. Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung die Instandhaltung und Modernisierung unserer Schieneninfrastruktur als eine der großen politischen Aufgaben dieser Zeit erkannt hat und bestrebt ist, diese mit den entsprechenden Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu bewältigen. Die Trassenpreise sind eines der zentralen Instrumente zur Infrastrukturfinanzierung. Die abzusehenden großen Preissteigerungen bei den Trassenpreisen stellen jedoch die Eisenbahnverkehrsunternehmen als Leistungserbringer des Schienenverkehrs vor finanzielle Probleme. Diese Herausforderung hat die Bundesregierung ebenfalls erkannt und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs vorgelegt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von rd. 1,3 Milliarden Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) sowie für das Jahr 2026 rd. 4,1 Milliarden Euro ebenfalls für die Instandhaltungsfinanzierung noch im Jahr 2025 vertraglich mit der DB InfraGO AG zu binden; 2. von der DB InfraGO AG im Gegenzug einzufordern, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr schriftlich zu erklären, dass sie ebenfalls noch im Jahr 2025 einen neuen Entgeltantrag für die Trassenpreise 2026 stellen und dabei das gesunkene Kostenniveau entsprechend berücksichtigen wird; 3. sich dafür einzusetzen, dass durch diesen Prozess der Anstieg der Trassenpreise für 2026 weitergehend begrenzt wird und sich dies im entsprechenden neuen Entgeltantrag für 2026 der DB InfraGO AG wiederfindet. zu Drucksache 663/25 - 2 -]

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