Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
Text
Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
[Bundesrat zu Drucksache 663/25
14.11.25
Vk
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den
Eisenbahnen des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025
zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Abmilderung des
Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
– Drucksachen 21/1499, 21/1939, 21/2787 – die beigefügte Entschließung
unter Buchstabe b auf Drucksache 21/2787 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Schienenverkehr ist eine Lebensader unseres Landes: Er befördert Menschen und Fracht
zwischen Stadt und Land und ist damit ein zentraler Bestandteil der Mobilität sowie der
wirtschaftlichen Standortsicherung.
Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung die Instandhaltung und Modernisierung unserer
Schieneninfrastruktur als eine der großen politischen Aufgaben dieser Zeit erkannt hat und
bestrebt ist, diese mit den entsprechenden Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu
bewältigen.
Die Trassenpreise sind eines der zentralen Instrumente zur Infrastrukturfinanzierung. Die
abzusehenden großen Preissteigerungen bei den Trassenpreisen stellen jedoch die
Eisenbahnverkehrsunternehmen als Leistungserbringer des Schienenverkehrs vor finanzielle
Probleme. Diese Herausforderung hat die Bundesregierung ebenfalls erkannt und einen
entsprechenden Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs vorgelegt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von
rd. 1,3 Milliarden Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III
(LuFV III) sowie für das Jahr 2026 rd. 4,1 Milliarden Euro ebenfalls für die
Instandhaltungsfinanzierung noch im Jahr 2025 vertraglich mit der DB InfraGO AG zu binden;
2. von der DB InfraGO AG im Gegenzug einzufordern, gegenüber dem Bundesministerium für
Verkehr schriftlich zu erklären, dass sie ebenfalls noch im Jahr 2025 einen neuen Entgeltantrag
für die Trassenpreise 2026 stellen und dabei das gesunkene Kostenniveau entsprechend
berücksichtigen wird;
3. sich dafür einzusetzen, dass durch diesen Prozess der Anstieg der Trassenpreise für 2026
weitergehend begrenzt wird und sich dies im entsprechenden neuen Entgeltantrag für 2026
der DB InfraGO AG wiederfindet.
zu Drucksache 663/25 - 2 -]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)