Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026 (Antwort zu Drs. 21/5233)
Text
Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026 (Antwort zu Drs. 21/5233)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5965
21. Wahlperiode 13.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula
Piechotta, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5233 –
Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im
Zeitraum von 2019 bis 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Schreiben vom 21. November 2025, das den Fragestellenden vorliegt, hat
die Deutsche Bahn (DB) InfraGO AG im Rahmen des Verwaltungsverfahrens
zur Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) für die
Netzfahrplanperiode 2025/2026 gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA)
umfangreiche zusätzliche Kostenpositionen dargelegt. In der Zusammenstellung des
Unternehmens ergibt sich daraus für das Jahr 2026 eine Summe von rund
9,195 Mrd. Euro.
Nach Darstellung der DB InfraGO AG ergeben sich erhebliche Mehrkosten
insbesondere in den Bereichen Instandhaltung, bauaffine Kosten,
Kapitalverzinsung, Personalaufbau, KRITIS-Schutz (KRITIS = kritische Infrastruktur)
sowie aus regulatorischen Effekten (Inflations- und Produktivitätsfaktoren,
Mindestinstandhaltungsbeitrag). Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf
eine geplante Instandhaltungsförderung des Bundes in Höhe von 4,115 Mrd.
Euro im Rahmen des Dritten Nachtrags zur Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III).
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse
daran, aufzuklären, aus welchen Kostenbestandteilen sich die für das Jahr
2026 dargestellte Summe zusammensetzt, wie sich diese Kostenbestandteile
seit 2019 entwickelt haben und aus welchen Einnahmen bzw.
Finanzierungsquellen sie in den jeweiligen Jahren gedeckt wurden. Insbesondere vor dem
Hintergrund steigender Trassenpreise und möglicher Auswirkungen auf den
Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr besteht ein Interesse an
Transparenz über Zusammensetzung, Finanzierung und Entwicklung der zugrunde
liegenden Kosten. Der Bund hatte mit der Umwidmung von Haushaltsgeldern
die Mehrkosten teilweise finanziert. Nach Ansicht der Fragestellenden muss
geklärt werden, wie diese Kosten sich in den vorherigen Jahren entwickelt
haben und aus welchen Einnahmen diese bisher finanziert worden sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 13. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie setzen sich die von der DB InfraGO AG im Schreiben vom 21.
November 2025 an die Bundesnetzagentur für das Jahr 2026 dargestellten
Gesamtkosten von rund 9,195 Mrd. Euro im Einzelnen zusammen (bitte
nach Kostenblöcken und in Millionen Euro aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG setzen die Kosten von rd. 9,2 Mrd. Euro auf dem
am 7. März 2023 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) per Beschluss
beschiedenen Ausgangsniveau der Gesamtkosten (AGK) für die 2.
Regulierungsperiode 2024–2028 i. H. v. 6.290 Mio. Euro auf. Das AGK wurde in der Folge auf
Basis der gesetzlichen Regelungen im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
und unter Berücksichtigung der Bescheide der BNetzA zu
jahresscheibenscharfen Obergrenzen der Gesamtkosten (OGK) für die Jahre 2024, 2025 und 2026
fortentwickelt. Das OGK 2026 wurde für die DB InfraGO AG vom
Verwaltungsgericht Köln im Januar 2025 per Eilbeschluss vorläufig auf 7.841 Mio.
Euro festgesetzt. Im nächsten Schritt wurde aufgrund des Ansatzes eines
aktuelleren Zinssatzes sowie der Aktualisierung der Indexreihen PI (Inflation) und
PF (Produktivität), mit denen die jährliche OGK errechnet wird, eine OGK
2026 i. H. v. 7.830 Mio. Euro ermittelt. Abzüglich der Instandhaltungs-
(IH)Aufwandsförderung sowie zuzüglich Mehraufwand IH sowie
Mehraufwand von bauaffinen Kosten und weiterer Mehraufwand ergab sich eine
Zwischensumme von rd. 8,4 Mrd. Euro. Hinzugerechnet wurde ein Effekt aus der
Verwendung der Indexreihen bis Ist 2024 sowie ein Effekt aus Absenkung des
Mindestinstandhaltungsbeitrags (MIB) nach § 4.3 LuFV III für 2026. So
ergaben sich die Gesamtkosten von 9.195 Mio. Euro.
OGK 2026
OGK 2026 (VG Köln: EK-Zins = 5,2 Prozent
bzw. 3,7 Prozent)
7.841
OGK 2026 (EK-Zins = 5,2 Prozent bzw.
3,85 Prozent)
7.830
abzgl. IH-Aufwandsförderung -3.850
Zwischensumme 3.980
zzgl. Mehr-Aufwand IH 2.980
zzgl. Mehr-Aufwand in „Bauaffinen Kosten“ 719
zzgl. Mehr-Aufwand aus übr. äußeren
Einflüssen
697
Effekt aus Verwendung aktueller PI-PF-Werte 602
Effekt aus MIB-Absenkung § 4.3 LuFV III 217
Summe 9.195
2. Welche Kostenbestandteile wurden von der DB InfraGO AG in den
Jahren von 2019 bis 2026 jeweils bei der Ermittlung der Kostenbasis des
Mindestzugangspakets bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigt oder
gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht?
4. Wie hoch waren die in Frage 2 genannten Kostenbestandteile in den
Jahren von 2019 bis 2026 jeweils pro Jahr (bitte in Millionen Euro sowie
tabellarisch nach Kostenarten ausweisen)?
Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Beschluss-Datenbank der Bundesnetzagentur verwiesen.
3. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 der DB InfraGO AG
an die Bundesnetzagentur aufgeführten Kostenpositionen sind bereits in
den Jahren von 2019 bis 2025 angefallen, und in welcher Höhe sind
diese Kosten in den jeweiligen Jahren jeweils angefallen (bitte in
Jahresscheiben und nach Kostenarten aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) zeigt die folgende Tabelle
die Höhe der angefallenen Kosten der Jahre 2019 bis 2025, welche im
Schreiben vom 21. November 2025 angeführt waren sowie die IH-Förderung. Bei den
seinerzeitigen Positionen Anstieg EK/FK in Kapitalverzinsung, Effekt aus
MIB-Absenkung und Verwendung aktueller PI/PF Werte handelt es sich nicht
um Kostenpositionen im eigentlichen Sinne, sondern um kalkulatorische
Positionen bzw. im Rahmen der OGK-Herleitung anzuwendende rechtliche
Vorgaben. Hierfür können folglich keine Ist-Kosten dargestellt werden.
In Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
IH Förderung 0 0 0 0 0 2.531 2.917
Aufwand Instandhaltung -1.986 -2.152 -2.265 -2.475 -3.214 -3.963 -4.473
nicht refinanzierter Projektaufwand -82 -146 -131 -185 -262 -342 -341
Transportleistungen -107 -111 -123 -134 -210 -283 -268
Anreizsystem -8 -14 -19 -27 -32 -40 -53
Eigenanteil SEV § 11c Abs 5 BSWAG 0 0 0 0 0 -7 -10
Kosten Diesellokpool § 11c BSWAG 0 0 0 0 0 -6 -1
Personalkosten Betriebspersonal -961 -989 -967 -979 -1.063 -1.096 -1.226
Pönale Infrastrukturmängel/
Schadenersatz
0 0 0 -10 -78 -336 -325
KRITIS -98 -90 -109 -131 -181 -264 -324
Rekrutierung- und Ausbildungskosten -70 -75 -81 -88 -110 -123 -135
5. Wie haben sich die einzelnen Kostenblöcke der Kostenbasis des
Mindestzugangspakets in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils absolut und
prozentual entwickelt?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) haben sich die Kosten des
Mindestzugangspakets von 2019 bis 2025 wie folgt entwickelt. Für das Jahr
2026 liegen noch keine Ist-Zahlen vor.
In Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Materialaufwand -1 838 -2 063 -2 332 -2 553 -3 276 -3 978 -4 340
% 12 13 9 28 21 9
Personalaufwand -2 741 -2 876 -3 038 -3 198 -3 549 -3 903 -4 494
% 5 6 5 11 10 15
Abschreibungen -575 -600 -597 -574 -586 -660 -865
% 4 -1 -4 2 13 31
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
-1 176 -1 272 -1 343 -1 321 -1 720 -2 047 -2 333
% 8 6 -2 30 19 14
Aktivierte
Eigenleistungen
932 1 075 1 245 1 361 1 589 1 763 2 039
% 15 16 9 17 11 16
Sonstige betriebliche
Erträge
672 626 732 968 837 2 945 3 515
% -7 17 32 -14 252 19
Neutrales Ergebnis 146 152 96 102 95 356 416
% 5 -37 7 -7 274 17
In Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Sonstiges 2 2 0 13 12 -1 59
% -7 -87 -4332 -5 -105 -9843
Kalkulatorische
Zinsen
-538 -556 -585 -620 -697 -744 Liegt
noch nicht
vor
% 3 5 6 12 7
Bahnsteige -388
Gesamtkosten
Mindestzugangspaket
-5 116 -5 512 -5 822 -5 820 -7 295 -6 268 -6 391
6. Aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen wurden die in den
Jahren von 2019 bis 2026 bei der Kostenbasis des Mindestzugangspakets
bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigten Kosten jeweils gedeckt
(bitte in Jahresscheiben und nach Kostenblöcken aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der Deutschen DB AG werden alle ertragswirksamen
Einnahmen zur Deckung der gesamten Kosten herangezogen, so dass eine Zuordnung
einzelner Einnahme- bzw. Finanzierungsquellen zu einzelnen Kostenpositionen
nicht möglich ist. Die in der Antwort zu Frage 5 ausgewiesenen Kosten des
Mindestzugangspakets berücksichtigen bereits kostenmindernde Erträge aus
Bundesmitteln sowie weitere anrechenbare Erträge. Dieses Vorgehen entspricht
der gesetzlichen Vorgabe im ERegG, dass Erträge kostenmindernd zu
berücksichtigen sind. Die so ermittelten Kosten des Mindestzugangspakets sind durch
Trassenentgelte zu decken.
7. Wie hoch waren in den Jahren von 2019 bis 2025 jeweils die Einnahmen
der DB InfraGO AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen aus
a) Trassenentgelten,
b) Bundesmitteln im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung,
c) sonstigen Bundesmitteln,
d) Eigenkapitalzuführungen des Bundes,
e) Fremdkapital sowie
f) sonstigen Einnahmen (bitte aufgliedern)?
Die Trassenentgelte und sonstigen Einnahmen können der von der DB AG zur
Verfügung gestellten Tabelle entnommen werden.
Werte in Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Trassenpreissystem 5.187 5.189 5.488 5.736 5.812 6.008 6.678
Anlagenpreissystem 265 279 278 286 290 313 337
Stationspreissystem 905 917 966 996 1.020 1.033 797
Vermietung Empfangsgebäude 369 318 288 329 350 356 384
Sonstige Umsatzerlöse 63 43 50 71 93 150 294
Sonstige betriebliche Erträge (exkl. staatliche
Zuschüsse)
805 701 745 962 876 701 940
Die Bundesmittel im Rahmen der LuFV (b) sowie die sonstigen Bundesmittel
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
InfraGO in Mio. Euro IST
2019
IST
2020
IST
2021
IST
2022
IST
2023
IST
2024
IST
2025
Bundesmittel
7b
Zufluss LuFV BKZ (ohne
EK)
4.043 5.115 5.102 5.124 5.180 7.273 7.422
Bundesmittel
7c
nicht LuFV 1.790 1.914 2.889 2.804 2.920 3.281 2.260
Eigenkapitalzuführungen des Bundes 2019–2025:
Werte in Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
EK-Zuführung - - 2.125 1.349 1.125 5.500 8.314
DB InfraGO AG
Netto-Finanzschulden
Mio. Euro
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Bestand 31.12. 10.796 11.587 12.017 10.434 10.501 11.967 11.092 10.044
Veränderung
ggü. Vorjahr
792 430 -1.583 67 1.465 -875 -1.048
Vorzeichenkonvention:
„+“ Verschuldung, Erhöhung der Verschuldung
„-“ Guthaben, Reduktion der Verschuldung
8. In welcher Höhe wurden die in Frage 7 genannten Einnahmen in den
Jahren von 2019 bis 2026 jeweils zur Finanzierung der einzelnen
Kostenblöcke eingesetzt (bitte in Jahresscheiben, nach Finanzierungsquelle
und Kostenblock darstellen)?
9. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 genannten
Kostenpositionen wurden in den Jahren von 2019 bis 2025 ganz oder teilweise
bereits über Trassenentgelte finanziert, welche über Bundesmittel, welche
über Eigenkapital oder Fremdkapital und welche über sonstige
Einnahmen?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der Deutschen DB AG können die Einnahmen (u. a. die
Trassenentgelte) der DB InfraGO AG grundsätzlich nicht einzelnen Kostenblöcken
zugeordnet werden. Eine Ausnahme stellen die IH-Zuschüsse dar, die dem
Grunde nach den Instandhaltungskosten zugerechnet werden können.
10. Welche Entwicklung der einzelnen Kostenblöcke des
Mindestzugangspakets wird für die Jahre von 2027 bis 2030 erwartet, insbesondere beim
Instandhaltungsaufwand, bei bauaffinen Kosten, bei der
Kapitalverzinsung, beim Betriebspersonal sowie bei KRITIS-bezogenen Kosten?
11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus der in Frage 10
angegebenen Entwicklung auf die Trassenpreise im
Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der Deutschen DB AG liegt für die Geschäftsjahre 2027 ff.
keine vom Aufsichtsrat beschlossene Mittelfristplanung vor. Zudem gibt es
noch keine finale Zusicherung des Bundes hinsichtlich der
Finanzmittelausstattung der DB InfraGO AG, da die Verhandlungen zur Leistungsvereinbarung
(LV) InfraGO erst im Juni 2026.
12. Plant die Bundesregierung, die im Haushaltsverfahren 2026 vorgesehene
Finanzierung gestiegener Instandhaltungskosten aus dem
Sondervermögen in den folgenden Jahren fortzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe
jeweils?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) zum 1. Januar 2027 durch eine neue Leistungsvereinbarung
(LV InfraGO) abzulösen. Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025
auf Bundestagsdrucksache 21/2787 eine Entschließung angenommen, in der die
Instandhaltungsfinanzierung aus dem Sondervermögen begrüßt wurde. Daher
beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin Mittel zur Finanzierung von
Instandhaltungskosten aufzuwenden. Aufgrund des frühen Zeitpunkts im
Angebotsprozess zur LV InfraGO ist derzeit nicht absehbar, welcher Anteil der für
das Bestandsnetz zur Verfügung stehenden Mittel für die Instandhaltung
gebunden wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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