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Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026 (Antwort zu Drs. 21/5233)

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5965 · Antwort · Original ↗

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Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026 (Antwort zu Drs. 21/5233) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5965 21. Wahlperiode 13.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5233 – Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Schreiben vom 21. November 2025, das den Fragestellenden vorliegt, hat die Deutsche Bahn (DB) InfraGO AG im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) umfangreiche zusätzliche Kostenpositionen dargelegt. In der Zusammenstellung des Unternehmens ergibt sich daraus für das Jahr 2026 eine Summe von rund 9,195 Mrd. Euro. Nach Darstellung der DB InfraGO AG ergeben sich erhebliche Mehrkosten insbesondere in den Bereichen Instandhaltung, bauaffine Kosten, Kapitalverzinsung, Personalaufbau, KRITIS-Schutz (KRITIS = kritische Infrastruktur) sowie aus regulatorischen Effekten (Inflations- und Produktivitätsfaktoren, Mindestinstandhaltungsbeitrag). Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf eine geplante Instandhaltungsförderung des Bundes in Höhe von 4,115 Mrd. Euro im Rahmen des Dritten Nachtrags zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III). Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, aufzuklären, aus welchen Kostenbestandteilen sich die für das Jahr 2026 dargestellte Summe zusammensetzt, wie sich diese Kostenbestandteile seit 2019 entwickelt haben und aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen sie in den jeweiligen Jahren gedeckt wurden. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Trassenpreise und möglicher Auswirkungen auf den Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr besteht ein Interesse an Transparenz über Zusammensetzung, Finanzierung und Entwicklung der zugrunde liegenden Kosten. Der Bund hatte mit der Umwidmung von Haushaltsgeldern die Mehrkosten teilweise finanziert. Nach Ansicht der Fragestellenden muss geklärt werden, wie diese Kosten sich in den vorherigen Jahren entwickelt haben und aus welchen Einnahmen diese bisher finanziert worden sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 13. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie setzen sich die von der DB InfraGO AG im Schreiben vom 21. November 2025 an die Bundesnetzagentur für das Jahr 2026 dargestellten Gesamtkosten von rund 9,195 Mrd. Euro im Einzelnen zusammen (bitte nach Kostenblöcken und in Millionen Euro aufschlüsseln)? Nach Auskunft der DB AG setzen die Kosten von rd. 9,2 Mrd. Euro auf dem am 7. März 2023 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) per Beschluss beschiedenen Ausgangsniveau der Gesamtkosten (AGK) für die 2. Regulierungsperiode 2024–2028 i. H. v. 6.290 Mio. Euro auf. Das AGK wurde in der Folge auf Basis der gesetzlichen Regelungen im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) und unter Berücksichtigung der Bescheide der BNetzA zu jahresscheibenscharfen Obergrenzen der Gesamtkosten (OGK) für die Jahre 2024, 2025 und 2026 fortentwickelt. Das OGK 2026 wurde für die DB InfraGO AG vom Verwaltungsgericht Köln im Januar 2025 per Eilbeschluss vorläufig auf 7.841 Mio. Euro festgesetzt. Im nächsten Schritt wurde aufgrund des Ansatzes eines aktuelleren Zinssatzes sowie der Aktualisierung der Indexreihen PI (Inflation) und PF (Produktivität), mit denen die jährliche OGK errechnet wird, eine OGK 2026 i. H. v. 7.830 Mio. Euro ermittelt. Abzüglich der Instandhaltungs- (IH)Aufwandsförderung sowie zuzüglich Mehraufwand IH sowie Mehraufwand von bauaffinen Kosten und weiterer Mehraufwand ergab sich eine Zwischensumme von rd. 8,4 Mrd. Euro. Hinzugerechnet wurde ein Effekt aus der Verwendung der Indexreihen bis Ist 2024 sowie ein Effekt aus Absenkung des Mindestinstandhaltungsbeitrags (MIB) nach § 4.3 LuFV III für 2026. So ergaben sich die Gesamtkosten von 9.195 Mio. Euro. OGK 2026 OGK 2026 (VG Köln: EK-Zins = 5,2 Prozent bzw. 3,7 Prozent) 7.841 OGK 2026 (EK-Zins = 5,2 Prozent bzw. 3,85 Prozent) 7.830 abzgl. IH-Aufwandsförderung -3.850 Zwischensumme 3.980 zzgl. Mehr-Aufwand IH 2.980 zzgl. Mehr-Aufwand in „Bauaffinen Kosten“ 719 zzgl. Mehr-Aufwand aus übr. äußeren Einflüssen 697 Effekt aus Verwendung aktueller PI-PF-Werte 602 Effekt aus MIB-Absenkung § 4.3 LuFV III 217 Summe 9.195  2. Welche Kostenbestandteile wurden von der DB InfraGO AG in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils bei der Ermittlung der Kostenbasis des Mindestzugangspakets bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigt oder gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht?  4. Wie hoch waren die in Frage 2 genannten Kostenbestandteile in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils pro Jahr (bitte in Millionen Euro sowie tabellarisch nach Kostenarten ausweisen)? Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Beschluss-Datenbank der Bundesnetzagentur verwiesen.  3. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur aufgeführten Kostenpositionen sind bereits in den Jahren von 2019 bis 2025 angefallen, und in welcher Höhe sind diese Kosten in den jeweiligen Jahren jeweils angefallen (bitte in Jahresscheiben und nach Kostenarten aufschlüsseln)? Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) zeigt die folgende Tabelle die Höhe der angefallenen Kosten der Jahre 2019 bis 2025, welche im Schreiben vom 21. November 2025 angeführt waren sowie die IH-Förderung. Bei den seinerzeitigen Positionen Anstieg EK/FK in Kapitalverzinsung, Effekt aus MIB-Absenkung und Verwendung aktueller PI/PF Werte handelt es sich nicht um Kostenpositionen im eigentlichen Sinne, sondern um kalkulatorische Positionen bzw. im Rahmen der OGK-Herleitung anzuwendende rechtliche Vorgaben. Hierfür können folglich keine Ist-Kosten dargestellt werden. In Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 IH Förderung 0 0 0 0 0 2.531 2.917 Aufwand Instandhaltung -1.986 -2.152 -2.265 -2.475 -3.214 -3.963 -4.473 nicht refinanzierter Projektaufwand -82 -146 -131 -185 -262 -342 -341 Transportleistungen -107 -111 -123 -134 -210 -283 -268 Anreizsystem -8 -14 -19 -27 -32 -40 -53 Eigenanteil SEV § 11c Abs 5 BSWAG 0 0 0 0 0 -7 -10 Kosten Diesellokpool § 11c BSWAG 0 0 0 0 0 -6 -1 Personalkosten Betriebspersonal -961 -989 -967 -979 -1.063 -1.096 -1.226 Pönale Infrastrukturmängel/ Schadenersatz 0 0 0 -10 -78 -336 -325 KRITIS -98 -90 -109 -131 -181 -264 -324 Rekrutierung- und Ausbildungskosten -70 -75 -81 -88 -110 -123 -135  5. Wie haben sich die einzelnen Kostenblöcke der Kostenbasis des Mindestzugangspakets in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils absolut und prozentual entwickelt? Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) haben sich die Kosten des Mindestzugangspakets von 2019 bis 2025 wie folgt entwickelt. Für das Jahr 2026 liegen noch keine Ist-Zahlen vor. In Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Materialaufwand -1 838 -2 063 -2 332 -2 553 -3 276 -3 978 -4 340 % 12 13 9 28 21 9 Personalaufwand -2 741 -2 876 -3 038 -3 198 -3 549 -3 903 -4 494 % 5 6 5 11 10 15 Abschreibungen -575 -600 -597 -574 -586 -660 -865 % 4 -1 -4 2 13 31 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1 176 -1 272 -1 343 -1 321 -1 720 -2 047 -2 333 % 8 6 -2 30 19 14 Aktivierte Eigenleistungen 932 1 075 1 245 1 361 1 589 1 763 2 039 % 15 16 9 17 11 16 Sonstige betriebliche Erträge 672 626 732 968 837 2 945 3 515 % -7 17 32 -14 252 19 Neutrales Ergebnis 146 152 96 102 95 356 416 % 5 -37 7 -7 274 17 In Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Sonstiges 2 2 0 13 12 -1 59 % -7 -87 -4332 -5 -105 -9843 Kalkulatorische Zinsen -538 -556 -585 -620 -697 -744 Liegt noch nicht vor % 3 5 6 12 7 Bahnsteige -388 Gesamtkosten Mindestzugangspaket -5 116 -5 512 -5 822 -5 820 -7 295 -6 268 -6 391  6. Aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen wurden die in den Jahren von 2019 bis 2026 bei der Kostenbasis des Mindestzugangspakets bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigten Kosten jeweils gedeckt (bitte in Jahresscheiben und nach Kostenblöcken aufschlüsseln)? Nach Auskunft der Deutschen DB AG werden alle ertragswirksamen Einnahmen zur Deckung der gesamten Kosten herangezogen, so dass eine Zuordnung einzelner Einnahme- bzw. Finanzierungsquellen zu einzelnen Kostenpositionen nicht möglich ist. Die in der Antwort zu Frage 5 ausgewiesenen Kosten des Mindestzugangspakets berücksichtigen bereits kostenmindernde Erträge aus Bundesmitteln sowie weitere anrechenbare Erträge. Dieses Vorgehen entspricht der gesetzlichen Vorgabe im ERegG, dass Erträge kostenmindernd zu berücksichtigen sind. Die so ermittelten Kosten des Mindestzugangspakets sind durch Trassenentgelte zu decken.  7. Wie hoch waren in den Jahren von 2019 bis 2025 jeweils die Einnahmen der DB InfraGO AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen aus a) Trassenentgelten, b) Bundesmitteln im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, c) sonstigen Bundesmitteln, d) Eigenkapitalzuführungen des Bundes, e) Fremdkapital sowie f) sonstigen Einnahmen (bitte aufgliedern)? Die Trassenentgelte und sonstigen Einnahmen können der von der DB AG zur Verfügung gestellten Tabelle entnommen werden. Werte in Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Trassenpreissystem 5.187 5.189 5.488 5.736 5.812 6.008 6.678 Anlagenpreissystem 265 279 278 286 290 313 337 Stationspreissystem 905 917 966 996 1.020 1.033 797 Vermietung Empfangsgebäude 369 318 288 329 350 356 384 Sonstige Umsatzerlöse 63 43 50 71 93 150 294 Sonstige betriebliche Erträge (exkl. staatliche Zuschüsse) 805 701 745 962 876 701 940 Die Bundesmittel im Rahmen der LuFV (b) sowie die sonstigen Bundesmittel können der folgenden Tabelle entnommen werden. InfraGO in Mio. Euro IST 2019 IST 2020 IST 2021 IST 2022 IST 2023 IST 2024 IST 2025 Bundesmittel 7b Zufluss LuFV BKZ (ohne EK) 4.043 5.115 5.102 5.124 5.180 7.273 7.422 Bundesmittel 7c nicht LuFV 1.790 1.914 2.889 2.804 2.920 3.281 2.260 Eigenkapitalzuführungen des Bundes 2019–2025: Werte in Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 EK-Zuführung - - 2.125 1.349 1.125 5.500 8.314 DB InfraGO AG Netto-Finanzschulden Mio. Euro 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Bestand 31.12. 10.796 11.587 12.017 10.434 10.501 11.967 11.092 10.044 Veränderung ggü. Vorjahr 792 430 -1.583 67 1.465 -875 -1.048 Vorzeichenkonvention: „+“ Verschuldung, Erhöhung der Verschuldung „-“ Guthaben, Reduktion der Verschuldung  8. In welcher Höhe wurden die in Frage 7 genannten Einnahmen in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils zur Finanzierung der einzelnen Kostenblöcke eingesetzt (bitte in Jahresscheiben, nach Finanzierungsquelle und Kostenblock darstellen)?  9. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 genannten Kostenpositionen wurden in den Jahren von 2019 bis 2025 ganz oder teilweise bereits über Trassenentgelte finanziert, welche über Bundesmittel, welche über Eigenkapital oder Fremdkapital und welche über sonstige Einnahmen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der Deutschen DB AG können die Einnahmen (u. a. die Trassenentgelte) der DB InfraGO AG grundsätzlich nicht einzelnen Kostenblöcken zugeordnet werden. Eine Ausnahme stellen die IH-Zuschüsse dar, die dem Grunde nach den Instandhaltungskosten zugerechnet werden können. 10. Welche Entwicklung der einzelnen Kostenblöcke des Mindestzugangspakets wird für die Jahre von 2027 bis 2030 erwartet, insbesondere beim Instandhaltungsaufwand, bei bauaffinen Kosten, bei der Kapitalverzinsung, beim Betriebspersonal sowie bei KRITIS-bezogenen Kosten? 11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus der in Frage 10 angegebenen Entwicklung auf die Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der Deutschen DB AG liegt für die Geschäftsjahre 2027 ff. keine vom Aufsichtsrat beschlossene Mittelfristplanung vor. Zudem gibt es noch keine finale Zusicherung des Bundes hinsichtlich der Finanzmittelausstattung der DB InfraGO AG, da die Verhandlungen zur Leistungsvereinbarung (LV) InfraGO erst im Juni 2026. 12. Plant die Bundesregierung, die im Haushaltsverfahren 2026 vorgesehene Finanzierung gestiegener Instandhaltungskosten aus dem Sondervermögen in den folgenden Jahren fortzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe jeweils? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) zum 1. Januar 2027 durch eine neue Leistungsvereinbarung (LV InfraGO) abzulösen. Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 auf Bundestagsdrucksache 21/2787 eine Entschließung angenommen, in der die Instandhaltungsfinanzierung aus dem Sondervermögen begrüßt wurde. Daher beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin Mittel zur Finanzierung von Instandhaltungskosten aufzuwenden. Aufgrund des frühen Zeitpunkts im Angebotsprozess zur LV InfraGO ist derzeit nicht absehbar, welcher Anteil der für das Bestandsnetz zur Verfügung stehenden Mittel für die Instandhaltung gebunden wird. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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